Gießener Zeitung
V__y I Q* (Gießener Tageblatt) '^•^' (Neueste Nachrichten)
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43. Sabrg. Samstag, den 7. Funi 1930 Nummer 45
Politische Rundschau.
Die Nachprüfung des deutsch-polnischen Erenzzwifchensal.s bei Neuhoesen ist soweit gefördert worden, daß sestfteht, daß die deutschen Erenzbeamten nichts weiter als ihre Pflicht und Schuldigkeit getan haben.
Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitgeberverbände und den Gewerkschaften über die Ueberwindung der Wirtschaftskrise sind Freitag wieder ausgenommen worden, lie Wiederaufnahme ist die Folge einer neuen Einladung von Den Unternehmern am Donnerstag in den späten Abendstunden an die Gewerkschaften.
Die Unterausschüsse zur Vorbereitung der Länderlonserenz sind aus den 20. Juni, der Versassungsansschuh aus den 21. Juni einberufen worden.
Mit der Auslegung der Pounganleihe wird am Dienstag oder Mittwoch nach Psingsten gerechnet.
Das Reichsgericht hat der Beschwerde der sozialdemokratischen Eisenacher Volkszeitung gegen das vom Thüringer Innenminister Frick für die Dauer von zwei Wochen ausgesprochene Verbot dieser Zeitung stattgegeben und das Verbot ausgehoben.
In den Pariser Banliersverhandlungen konnte noch immer keine Einigung über die Pounganleihe erzielt werden.
Das Breslauer Oberlandesgericht verurteilte den polnischen Zollbeamten Anton Lisza wegen Verbrechens gegen das Spionagcaesetz zu zwei Fahren Gefängnis.
Der Kommuniftenführer Max Hölz, der seinerzeit den mitteldeutschen Ausstand verursachte, ist von der Kommunistischen Akademie in Moskau eingeladen worden, dort Vorlesungen zu halten. Hölz hat die Berufung angenommen und wird über Taktik des Bürgerkrieges lesen.
Der englische Ministerpräsident Macdonald gab im Unter- hause bekannt, dah sich die Regierung gegen den Bau des Kanaltunnels entschieden habe.
Sie SelkungsgMe der Reichsregierung.
Erhöhung der Arbeitslosenversicherung um 1 Prozent.
Das Notopfer für alle Festbesoldeten beschlossen.
' Eine Ledigensteuer.
Die Reichsregicrung schlägt vor: Minister Stcgerwald be- gründete am Freitag vor der grosse die Kabinettsbcschlüsse zur Sanierung des Reichshaushaltes. Die Beschlüsse, die der Genehmigung des Reichsrais und des Reichstags bedürfen, sehen ii a. ein Notopscr der Festbcsoldetcn in Höhe von 4 Prozent eines Jahreseinkommens vor! die Einkommensteuer für Ledige wird künftig 15 Prozent betragen. Der Minister entwickelte im Anschluß daran ein großzügiges Arbeitsbeschaffungsprogramm, das vor allem die darniedcrliegcndc Bauiätigkeit beleben soll. Alles in allem erfordert die finanzielle Lösung des gesamten Arbeitsloscnproblcms zwei Milliarden, von denen 850 Millionen neu zu decken waren
AvunmIm gegen ehemalige Kriegsgefangene.
Berlin, den 5. Juni. In Verfolg der gegenwärtigen Erörterung der immer noch unerfüllt gebliebenen materiellen Rectisanfprüche der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen hat die Veröffentlichung eines Abschnittes der amtlichen Denkschrift Nummer 1619, die vom Auswärtigen Amt dem Reichstag zuge- lcitct wurde und die sich mit dem Poungplan befaßt, in den Kreisen der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen größtes Aufsehen erregt. Zuerst wird nämlich darauf hingewiesen, daß Deutschland es abgelehnt habe, auch die Ansprüche für Rechnung deutscher Privatpersonen in den Verzicht mit einzu beziehen. Man habe sich dahingehend geeinigt, daß hier in erster Linie die reinen Staatsforderungen unter die Bedingung ter Gegenseitigkeit gestellt werden. „Darüber hinaus", so sagt die amtliche Denkschrift weiter, „ist nur auf zwei Gruppen von Ansprüchen verzichtet, und zwar einmal auf die noch nicht geregelten Ansprüche der Kriegsgefangenen und auf die Ansprüche aus den Schutzgcbirtsanleihen." Diese Ansprüche der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen gegen England allein werden für das Teilgebiet der Sanitätssold-Euthabcn auf 3 Millionen Mark errechnet. — Die ehemaligen Kriegsgefangenen, die so durch die Unterhändler im Haag, durch die Reichsregierung und schließlich durch die Reichstagsmehrheit in ganz eindeutiger Weise um ihr Rechtsmittel gegenüber England als dem jchuld- ncrifchen Teil gebracht worden sind, beschweren sich, oaß sie wiederholt, und zwar im vorliegenden Fall der Sanitä^guh haben, um ihr international festgelegtes materielles Recht gekommen sind. Sie haben sich daher an den Reichstag gewandt und in ihrer Denkjchrift(Bremen 479) gerade auch die Sache der Guthaben der Angehörigen des Sanitätspersonals als ein Beispiel für die Rcchisnot der 800 000 überlebenden ehemaligen Kriegsgefangenen hingestellt, dem sie u. a. den Verzichtspakt der Reichsregierung mit Frankreich über die „Guthaben und das Eigentum der Kriegsgefangenen" (30. Oktober 1926) zur
Seite stellen und damit und im Zusammenhang mit dem Vertrag von Rapollo und den preisgegebenen 1% Milliarden Goldmark Wiederaufbauentschädigung (gegenüber Frankreich und Belgien) die Forderung aufstellen auf Veröffentlichung des gesamten Materials der Verhandlungen und Verträge, die sich auf die Rechtsansprüche der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen gegenüber den ehemaligen Feindstaaten beziehen.
Wie verlautet, wird auf der diesjährigen Haupttagung der ehemaligen Kriegsgefangenen in Poeßneck i. Thür., Ende August, in der Arbeitsgemeinschaft der Vereinigungen ehemaliger Kriegsgefangener Deutschlands e. V. die Frage der Klag- barmachung der materiellen Rechtsansprüche der ehemaligen Kriegsgefangenen gegen das Reich einen Hauptgegenstand der Beratungen bilden. — Inzwischen wird der Reichstag sich mit dieser Angelegenheit befaßen müssen.
Aounvvllln und Hugenberg.
Der Haß und die große Zahl der Gegner von Hugenberg beweisen die Furcht vor biefem kleinen, aber ganz nüchtern denkenden Mann. Selbst die deutsche Volkspartei unter Stresemann nannte den einen Verbrecher der mit Hugenberg cs wagte, den Poungplan abzulehnen. Heute, nach der Annahme des Poungplans sieht wohl jeder Deutsche, was wir uns an- gerichtet haben. Mussolini ist gefragt worden, was es gegeben hätte, wenn Deutschland den Poungplan abgelehnt hätte. „Riente", das heißt „Gar nichts" hat er lächelnd ertoibert
Hugenbergs Geist ruht und rastet aber nicht, Mittel und Wege zu zeigen, um den Poungplan zu durchbrechen Jetzt schreibt er folgendes: Es herrscht ein Ueberangebot von Rohstoffen aus dem Ausland. Den Feinden fehlt der Markt: Deutschland aber bildet noch einen der Hauptabnehmer. Die ganze Welt ist mehr oder weniger auf die Ausnutzung der Verkehrslage im Herzen Europas angewiesen. Deshalb stellt Hugenberg den Satz auf: Wer immer von dem Raume Mitteleuropas das ist, so lange wir ihn nicht erweitern, der deutsche Raum — Gebrauch machen will, — von seinem Markte, von seiner Verkehrslage, von seiner Kultur —, der muß mittragen helfen an den Lasten, die uns die Welt im Bunde mit deutscher Torheit, Schwäche und Untreue auferlegt hat.
Das heißt, neben den davon unabhängigen Zöllen eine „Re- paraticnsabgabc auf alle Waren legen, die vom Auslande nach Deutschland cingehen, auch aus die Rohstoffe. Diese Reparations- abgabe wird, io lange der Poungplan besteht, das Ausland zahlen. Denn es braucht unseren Markt. Es wird uns auch keine Rohstoffe sperren, weil es für alle unseren Markt braucht. Es wird uns auch deshalb nicht einen Zentner Ausfuhrwaren weniger abnuhmen. Denn wir werden den deutschen Ausführenden auf ihre Ausfuhrm engen selbstverständlich die darin steckenden Reparationsabgaben zurUckerstatten. Und wir werden die deutsche Fertigware (sowie Halbfabrikate) durch eine der Reparationsabgabe entsprechende Zollerhühung gegen ausländischen Mißbrauch der Reparationsabgabe schützen. Außerdem wird schließlich der Unsinn des Poungplans in der Richtung der Aufnahme deutscher Waren zwingend auf das Ausland wirken. Unsere inländischen Verbraucher aber wird alsdann die deutsche und die Weltfinanzlage vor hohen Preisen schützen.
Etwa 50 v. H. oder mehr von den Pounglasten wollen wir auf solche Weise dem Auslande auferlegen.
„Graf Zeppelin wieder daheim.
Friedrichshafen. Das Luftschiff „Graf Zeppelin" landete heute abend nach beendigter Südamerikafahrt um 19,21 Uhr ohne die geringsten Schwierigkeiten mit Hilfe des Höhensteuers, so daß nicht einmal die Haltetaue ausgeworfen zu werden brauchten. Das Werftgelände ist von etwa 10 00O Zuschauern umlagert. Auf dem Platz spielt die städtische Musikkapelle, während sämtliche Automobile, etwa 200 an der Zahl, mit ihren Hupen einen ohrenbeiäubenden Lärm vollführen. Die Glocken der drei Stadikirchen läuten bereits seit 7 Uhr zur Feier des Empfangs. Auf dem Luftschiffgelände ist Polizei und Feuerwehr auf geboten, da ein sehr zahlreiches Publikum Zutritt zum Landungsplatz erhalten hatte.
Der Reichsverkehrsminister an Dr. Eckener.
Berlin. Reichsverkehrsminister von Euèrard hat an Dr. Eckener folgendes Telegramm gerichtet:
„Wiederum kann ich Ihnen, Ihrer Besatzung und allen Ihren Mitarbeitern namens der Reichsregierung die herzlichen Glückwünsche zur Vollendung einer großen Luftverkehrslcistung aussprechen. Die jetzige Reise des „Graf Zeppelin" hat jum ersten Male ein Luftschiff auf die südliche Halbkugel der Erde geführt, und die Möglichkeit eines harmonischen Zusammenarbeitens von Luftschiff und Flugzeug tm Transozeanverkehr praktisch verwirklicht. Sie haben damit dem Luftverkchiswesen einen neuen großen Dienst erwiesen. Das deutsche Volk, das an die Entwicklung der Luftfahrt tatkräftigen Anteil nimmt, wird Ihnen und Ihren Mitarbeitern voller Begeisterung Dant wissen."
Sie Aufwertungsnovelle.
Die Unsicherheit, die die Kreise der Hypothekenschuldner und Gläubiger seither hinsichtlich der am 31. Dezember 1931 eintretenden Fälligkeit der Auswertungshypotheken beherrschte, dürfte ihrer demnächstigen Lösung entgegengehen. Trotz der scheinbaren Ecldflüssigkcit, die in der wiederholten Herabsetzung des Reichsbankdiskontsatzes ihren Ausdruck gefunden hat, hat sich am Hypothekcnmarkt kaum etwas geändert, wenn man davon absieht, daß es heute leichter ist, erstklassige Hypotheken überhaupt zu erlangen. Der Absatz an Pfandbriefen ist ein sehr reger geworden, die Frage ist nur die, ob diese Pfandbriefe in Hände gekommen sind, die sie als dauernde Kapitalanlage arischen, oder ob sie von Instituten erworben wurden, die darin eine z. Zt günstige Anlage ihrer flüssigen und sonst nicht vorteilhaft nnterzubringcnden Gelder erblicken, sie aber, wenn dieser Umstand wegfällt, die Pfandbriefe wieder abstoßen. Heute herrscht noch der Sproyntige Pfandbriestyp vor, der Kurs ist nahe an Pari gestiegen.
Es mag richtig sein, daß für diese täglichen Gelder erleichterte Zahlungsbedingungen eingetreten sind. Der Hypothekcn- markt ist bis jetzt nicht davon berührt worden, da die Vorans- setzungcn hier doch ganz andere sind, als für tägliches Geld.
Wir sind aber bet Auffassung, daß Sparkassen und Hypothekenbanken sehr wohl ihre Bedingungen für Hypotheken erleichtern könnten, da sie eine gewisse Verpflichtung haben, das ihrerseits Mögliche dazu beizutragen, endlich den für unsere Verhältnisse unerträglich hohen Zinsfuß auf ein normales Maß herunterzuschrauben. Der Grundsatz des Verdienens sollte von diesen Instituten volkswirtschaftlichen Erwägungen nicht vor- angcstellt werden.
Unsere Reichsorganisation hat bei den Vorarbeiten zu dem Entwurf mit der Reichsregierung in dauernder Fühlung gestanden. Sie hat auch den u. E. richtigen Standpunli vertreten, von einem allgemeinen Moratorium am 1. Januar 1932 abzuschcn, da, abgesehen von dem Widerstand, dem eine solche Maßnahme auf der Eläubigerjcite begegnet wäre, dadurch die bestehenden Schwierigkeiten nicht beseitigt, sondern auf einen späteren Termin vertagt worden wären. Andererseits steht die Reichsregicrung auf dem Standpunkt, daß es, angesichts der Schwierigkeiten auf dem Hypothekenmarkt, nicht angängig ist. am 1. Januar 1932 den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen, da unser im Aufbau begriffenes Wirtschaftsleben eine derartige Erschütterung nicht vertragen könnte.
Der Entwurf der Reichsregierung hat einen Mittelweg gewählt, der auch rechtlich als durchaus tragbar erscheint.
Grundsätzlich wird die Aufwertungshypothek am 31. Dezember 1931 nur dann fällig, wenn der Gläubiger mit Frist von einem Jahr, b. h. spätestens am 31. Dezember 1930, kündigt.
Soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse es gestatten, soll der Aufwertungsgläubiger ab 1. Januar 1932 zu seinem Gelde gelangen können. Andererseits soll eine Zusammenballung der Fälligkeitstermine auf den 1. Januar 1982 vermieden und da-, rauf htngewirft werden, daß die Fälligkeitstermine derart verteilt werden, daß die Gläubiger, die das Kapital dringend benötigen, es zurückfordern können, daß dagegen die Aufwertungs- Hypotheken, welche der Gläubiger nicht dringend benötigt, stehen bleiben und auf einen späteren Termin erst fällig gemacht werden Zu diesem Zwecke wird der gesetzliche Zinssatz für die Auf- wcrtungshyxotheken ab 1. Januar 1932 angemessen erhöht werden, so daß unter diesen Umständen eine Verständigung zwischen Gläubiger und Schuldner erfolgen soll. Der Leitgedanke ist der, daß die Wirtschaft— soweit möglich — sich selbst Helsen soll und daß der Gesetzgeber nur da eingreift, wo die wirtschaftliche Selbsthilfe eben nicht möglich ist.
Da wir den Entwurf der Regierung nebst amtlicher Begründung nachstehend im Wortlaut toicbergcbeit, können wir uns hier auf eine gedrängte Wiedergabe der Hauptbestimmun- gen des Entwurfs beschränken:
1. Alle Aufwertungshypotheken und die durch Hypothek gesicherten persönlichen Forderungen nach 8 8 des Aufwertungsgesetzes sind vom 1. Januar 1932 ab über den jetzigen öprozentigen Zinssatz hinaus mit einem Hundertsatz zu verzinsen, den die Reichsregicrung mit Inkrafttreten des Gesetzes noch festsetzt.
2 Die Mehrzinsen sollen den Rang der betreffenden Hypothek haben, so daß der § 1119 BEB. ausgeschaltet wird und die Haftung des Grundstückes für die Mehrzinsen über 5 Prozent hinaus nicht mehr der Zustimmung der nachstehend Berechtigten bedarf.
3. Grundsätzlich wird am 1. Januar 1932 als Fälligkeitstermin festgehalten, jedoch bringt der Entwurf für eine dreijährige Zeitspanne vom 1. Januar 1932 bis 31 Dezember 1934 eine Reihe von Sondervorschriften hinsichtlich der Kündigung und Rückzahlung, die die Abwicklung der Umschuldung in dieser Schonfrist erleichtern wollen.
4 Die Rückzahlung innerhalb dieses Zeitraumes wird davon abhängig gemacht, daß Gläubiger und Schuldner schriftlich kündigen.
5. Die Kündigungsfrist für den Gläubiger beträgt ein Jahr. Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalender-
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