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Gießener Weitung

I UM (Gießener Tageblatt) ^^^^ (Neueste Nachrichten) C^_J^

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43. Aahrv

èamstag, den 6. September 1930

Nummer 71

WüWe.....an.

3m Prozeß Wilhelm II. gegen den verantwortlichen Rc- dalteur terBerliner Morgenpost", Chefredakteur Mendel, narbe gestern abend das Urteil gesollt, und zwar wurde der bcklagte Redakteur Mendel wegen übler Nachrede zu 1500 Mark Seldstrase bzw. je einen Tag Hast für 10 Mark verurteilt.

3m Opelprozeß aus Anlaß der Rüsselsheimer Unruhen haben lic Verurteilen gegen die durch das Bezirlsschössengericht larmstadt wegen Landsricdcnsbruch verhängten Strafen durch ihren Verteidiger Berufung eingelegt.

Zn der Vollsitzung des Danziger Volkstages am Mittwoch hielt der Präsident des Senats, Dr. Sahm, eine große außcn-- ldiiiifchc Rede und erörterte Danzigs Verhältnis zum Völker- tand, zu Polen und zum Deutschen Reich.

Die Pariser Presse ist über die Ausweisung des amerikani- , scheu Zeituugsverlcgcrs Hearst, der als ausgesprochener Feind Frankreichs und als Dcutjchfrcuiid bezeichnet wird, hocherfreut.

Der politischen Polizei in Konstantinopel ist cs gelungen, eine große tommunistijche Echcimverbindung auszudcckcn, die ihre Fäden sogar bis nach Angora ausgedehnt hat.

Wie aus Moskau gemeldet wird, hat König Nadir Khan dem Befehl zur Hinrichtung von 22 Personen gegeben, die an der letzten Erhebung gegen die afghanische Regierung tcilgc- urmmen haben. Außerdem wurde eine Anzahl Personen des â Lrucdes verwiesen.

Die türkischen Truppen haben nach Berichten aus Konstan­tinopel die aufständischen Kurden im Gebiet des Ararat voll- lommen umzingelt. Auf den Höhen des Ararat herrscht seit einigen Tagen grimmige Kälte und Schneefall, so daß sich die Ae isländischen gezwungen sehen, in die tiefer gelegenen Gegen­den herabzusteigen, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Man rechnet damit, daß cs den türkischen Truppen gelingt, bis : Cirbc des Monats den Aufstand niedcrgeworfen zu haben.

Präsident Hover hat die Absicht, den bekannten Finanz- : faihmaitn Eugen Meyer als Nachfolger Roy Poungs zum Gou- - Mineur des Board der amerikanischen Bundesbanken zu er­nennen.

Unter starker Beteiligung fand in Washington am Mitt­woch die Traucrjeicr für Generalmajor Allen und seine Be­erdigung statt.

Wie aus Buenos Aires gemeldet wird, hat Präsident Zoigoyen die außerordentlichen militärischen Maßnahmen aus- debcn lassen, da kaum mehr mit dem Ausbruch einer Revolution zu rechnen sei.

Ein schwerer Tornado ist über die Dominikanische Repu­blik aus Haiti hinwcggcgangen. Nach der Wiederherstellung der zerstörten Kabelverbindung mit Amerika bestätigt es sich, daß die Stadt Santo Domingo zur Hälfte zerstört worden ist.

Keine Einführung der Wahlvslicbl.

Wie wir aus Berlin erfahren, beabsichtigt die Regierung nicht, die Wahlpflicht einzuführen. Die Einführung der Wahl- I , pflidit sei anläßlich der Beratung der Wahlreform im Reichs- Ichinett ausführlich durchgesprochcn worden. Man sei jedoch i ^ der Ueberzeugung gekommen, daß durch eine Wahlpflicht I nechts Wesentliches erreicht werden würde, und daß durch den (amtlichen Apparat, der zur Feststellung der Nichtwählcr not­wendig wäre, große Kosten entstehen würden. Auf einen deutsch- naiionalen Antrag im Reichstage hin fei bereits im Jahre 1922 I Im Rechtsausschuß die Frage einer Wahlpflicht ausführlich be- ' sprachen worden. Man sei jedoch auch damals nach einem Vor­träge des Abgeordneten Prof. Kahl (Deutsche Volkspartei) zu I dem Ergebnis gekommen, von der Wahlpflicht Abstand zu nehmen.

Wir sind genau der entgegengesetzten Ansicht. Die Wahl- reform sollte gerade Anlaß bieten, auch die Wahlpflichi einzu- sühren. Wenn einzelne Angehörige des deutschen Staatsvolkes ihr oberstes Recht so gering schätzen, dann müssen sie eben durch Zwang dazu angchaltcn werden, es auszuüben. Holland, Bel­gien und Bulgarien haben in ihren Wahlgesetzen Bestimmun­gen, die auf eine Wahlpflicht hinauslausen. Was in diesen «Ländern möglich ist, sollte auch in Deutschland durchführbar sein.

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WetaUMötö * .

MMnftbe des DeuWen Ostmarkenvereins.

Der Deutsche Ostmarkenverein erhebt zur Reichstagsroahl die Forderung, daß:

1. nunmehr endlich die deutsche Regierung in aller Form leim Völkerbund die Revision des Versailler Vertrages be­antragt, der sich auf die infame Lüge von Deutschlands Allein­schuld am Kriege aufbaut, daß

2. Polen zur peinlichsten Einhaltung des Mindcrheiten-Ab- kcmmcns gezwungen wird und daß

3. gegen die dauernden Verletzungen der deutschen Staats­hoheit durch Polen die schärfsten Maßnahmen ergriffen werden.

Der Deutsche Ostmarkenverein richtet an alle seine Mit­glieder und an alle vaterländisch gesinnten Volksgenossen die erneute dringende Bitte, bei den bevorstehenden Reichstags- wahlen nur solchen Parteien ihre Stimme zu geben, die ge­willt sind, eine Regierung zu bilden, die es als ihre vornehm­ste Pflicht betrachtet, im Sinne der vom Deutschen Ostmarken­verein vertretenen Forderungen wahrhaft deutsche Politik zu treiben, im Geiste der Sicherung des Lebens und der Zukunft unseres Volkes für jetzt und alle Ewigkeit.

Reichsinnenminister empfiehlt Branntweinverbot am Wahltag für das ganze Reich.

Der Reichsminister des Innern hat bei sämtlichen außer- preußischen Landesregierungen angeregt, sich dem Vorgehen des preußischen Ministers des Innern anzuschließen und für den Tag der Reichslagswahl den Ausschank von Branntwein und den Kleinhandel von Trinkbranntwein zu verbieten. Bei der durch den Wahlkampf sehr erregten leidenschaftlichen Stim­mung in weiteren Volkskreisen erscheint ein solches Verbot be­sonders dringend. Das neue Eaststättengesetz vom 28. April 1930 gibt den obersten Landesbehörden die Ermächtigung zu einem solchen Verbot.

Eine Wltötotit

Oberslockenbach i. O. Im Anschluß an eine nationalsozia­listische Versammlung die hier im Gast HauseZur Rose" statt­fand, kam es zu einem Kampfe zwischen den Nationalsozialisten und deren politischen Gegnern, wobei es auf beiden Seiten Verletzte gab. Zu den Verletzten gehört auch der nationalso­zialistische Landtagsabgeordnete Walter Köhler aus Weinheim.

Wahlkuriosum.

Wir lesen in derBerl. Morgenpost": In einem Dorf bei Bautzen waren zwei Wahlversammlungen eine sozial- demokyatische und eine deutschnationale versehentlich zu gleicher Zeit nach demselben Lokal einberufen worden. Man half sich aber vorbildlich aus der Verlegenheit: Die Ver­sammlungen wurden einfach zusammengelegt. Wer zuerst sprechen sollte, darüber entschied das Los zugunsten der So­zialdemokratie. Die Debatte verlief sachlich, die Zuhörer wa­ren zufrieden.

Der ritfMt MnMrvlan oefährbet.

Moskau. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei hat einen Aufruf an das russische Volk erlassen. In diesem Appell wird erklärt, die Erfüllung des Fünfjahrplanes sei ge­fährdet, wenn nicht die Lücken in der industriellen Front aus- gefüllt werden. Weiter müsse die Produktion beschleunigt und der Wechsel der Arbeit auf ein Mindestmaß herabgcdrückt wer­den. Der Appell fordert, daß auch der Unfähigkeit der Büro­kratie ein Ende bereitet werde. Die Lage, in welche die Indu­strie geraten sei, fordere sofortige Abhilfe. Man müsse mit energischen Maßnahmen die Arbeitsdisziplin erhöhen. Zu die­sen Maßnahmen gehöre, daß man alle Arbeiter, die ihre Be­schäftigung aufgeben, aus schwarze Listen setze. Man habe da­rauf bedacht zu sein, daß die Arbeiter mit Lebensmitteln ver­sorgt werden und jede Unterkunft erhalten, um damit ihre Wi­derstandskraft gegen die Konterrevolution der Kulaken (Groß­bauern) und der Saboteure in Industrie und Landwirtschaft zu erhöhen.

Diejenigen, die die Wiedererrichtung der bürgerlichen Ge­sellschaftsordnung erstreben, wie Kondrakjer und Grohmann, 2 Professoren, die von der GPU. wegen angeblicher konterrevo­lutionärer Bestrebungen verhaftet wurden, müßten unbedingt unterdrückt werden.

Jas neue Rvlopser.

Eiukommcnsteuerzuschläge, Ledigensteuer, Rcichshilse der Beamten, Bürgerabgabe, Eetränkesteuer, (Semeindc-

bierstcuer.

Die bald nach Auflösung des Reichstags ergangene Not- vcrordnung des Reichspräsidentenzur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände" enthält u. a. eine Reihe neuer ©teuerarten, die den Handwerker genau so treffen, wie die übrige Bevölkerung und deshalb von ihm beachtet werden müssen.

Die Vorgeschichte der Notverordnung dürfte aus der Ta- gespresse bekannt sein. Durch die Notverordnung hat der Reichsetat nun endlich seinen ziffernmäßigen Ausgleich gefunden. Der Fehlbetrag, um den zuletzt der Kampf im Reichstag ging, in Höhe von 760 Mill. Rmk. (610 Mill, für Arbeitslosen­versicherung und Kriscnfürsorgc und 150 Mill. Mindercingänge an Steuern und Zöllen) ist gedeckt und zwar

i. durch Einsparungen im Etat 134 Mill. M?

2. Erhöhung d. Beitrags zur Arbeitslosen­

versicherung von 3% auf 4% Prozent

ab i. August und durch Reformen 26g Mill. Mf

3. durch neue Steuern und zwar die Rcichshilse der Personen des öffentlichen Dienstes und der Aufsichtöratsmitglieder, Einkvmmensteuerzufchläge und Ledigen­steuer ab i. September 274 Mill. Ml

4. Verkürzung der Fristen bei der Tabak­steuer 48 Mill. Ml

5. Fehlbetragsoerringerung 1929 35 Mill. Ml TßcT Mill"Ml

An neuen Steuern kommen, soweit es sich um den Reichsetat handelt, neben der Erhöhung der Arbeitslofenver- sicherungsbeiträge um ein weiteres Prozent in Frage

i. die Reichehilfe der Beamten und der Vergütung beziehen­den Mitglieder von Aufsichtsräten der Gesellschaften, Ge- nossenschaften pp.

2. Einkommensteuerzuschläge für Bezieher von Einkommen über 8 000 Ml.

3. Zuschlag zur Einkommensteuer für alle Ledigen.

Für eilige Leser sei vorweg gesagt, daß der Gewerbetrei- bcidc zunächst nur von sich aus bei seinen Lohnzahlungen neben dem erhöhten Arbeitslosenversicherungsbeitrag die Neuregelung des Lohnabzugs für etwa beschäftigte ledige Arbeitnehmer zu be­achten hat, worüber das unten abgcörucktc Merkblatt ausführ­lichen Aufschluß gibt. Für die übrigen neuen Abgabeorten werden Steuerbescheide vom Finanzamt zugestellt, die auf ihre Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einsprüche binnen eines Monats zu erheben sind.

Die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes stellt ein Notopfer der Beamtenschaft aller öffentlicher Körper­schaften, einschließlich der Unternehmungen mit überwiegender öffentlicher Beteiligung dar. Diese Abgabe bedeutet für die Beamten eine a^prozentige Gehaltsverkürzung und hat Wir­kung ab Monat September bis Ende März nächsten Jahres, wenn sich unterdessen nicht etwa weiterer Appetit verspürbar macht. Die Einzelheiten dieser Abgabe werden im Handwerk kaum besonderem Interesse begegnen: es wird die Tatsache mit Beifall aufnehmen, daß sich in dieser schweren Zeit auch die Be­amten eine Beschränkung gefallen lassen.

Der Reichshilfe der Aufsichtöratsmitglieder unterliegen alle folche, denen im vergangenen Jahre (Kalenderjahr oder Ge- fchäftsabfchlußjahr) in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) Vergütungen, Tantiemen oder unter sonstigen Benennungen gewährte Bezüge, Entschädig­ungen oder Vorteile von Aktiengesellschaften, Kommanditgesell­schaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften oder Per­sonenvereinigungen zugeflossen sind, sofern die Betreffenden nicht als steuerpflichtige Inhaber oder NUtinhaber des Unternehmens antufehen find. Von Seiten der Finanzverwaltung wird öf­fentlich zur Abgabe einer Erklärung über die im vergangenen Jahre bezogenen Aufsichtsratsvergütungen und zwar der Brutto- bczügc aufgefordert. Die Erklärungen sind in der Zeit vom 25. August bis 5. September ohne Formular bei dem zuständigen Finanzamt unter den üblichen Umständen abzugeben. Der Pflichtige erhält hierauf einen Bescheid (den sog.Zuschlags- bescheid", in dem die neuen, zur Einzelerhebung gelangenden Steueracten zusammengefaßt sind) und muß die angeforderle Summe in zwei gleichen Hälften am 10. Oktober und am 10. Januar zahlen. Die Rcicbshilfe für Aufsichtsratsmitglieder beträgt i ^ Prozent (60 Prozent von 2^ Prozent) der Brulto- bczügc. Steuerbeträge unter 2 Mi (für Reichshilfe und Ein- kommenstcuerzufchläge zusammen) werden nicht erhoben. Hof­fentlich vermeidet man es noch rechtzeitig durch eine klare An­ordnung, die Mitglieder des Aufsichtsrats kleiner gewerblicher und ländlicher Genossenschaften mit der Abgabe von Erklä­rungen zu belästigen, über die ganz geringen Beträge, die mit­unter als Aufwandsentschädigung für die öfteren Sitzungen ge­zahlt werden und zur Steuerfestsetzung doch nicht ausreichen.

Der Zuschlag für Einkommen von mehr als 8 000 A)l