Gießener Weitung
I UM (Gießener Tageblatt) ^^^^ (Neueste Nachrichten) C^_J^
Erscheint Mittwochs und Samstags.
! Bezugspreis 2,40 Jt vierteljährlich frei ins Haus.
Aebaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rück- srndung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Druck und Verlag von Albin Klein in Eiehen. Geschäftsstelle: Gießen, Sildanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526.
Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Anzeigenpreise: die 30 mm breite Pctitzcile auswärts 24 $fg„ lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame-Petitzeile 98 Psg. Platz- vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Dollklischee-Anzeigcn außerdem besondere Ermäßigung.
43. Aahrv
èamstag, den 6. September 1930
Nummer 71
WüWe.....an.
3m Prozeß Wilhelm II. gegen den verantwortlichen Rc- dalteur ter „Berliner Morgenpost", Chefredakteur Mendel, narbe gestern abend das Urteil gesollt, und zwar wurde der bcklagte Redakteur Mendel wegen übler Nachrede zu 1500 Mark Seldstrase bzw. je einen Tag Hast für 10 Mark verurteilt.
3m Opelprozeß aus Anlaß der Rüsselsheimer Unruhen haben lic Verurteilen gegen die durch das Bezirlsschössengericht larmstadt wegen Landsricdcnsbruch verhängten Strafen durch ihren Verteidiger Berufung eingelegt.
Zn der Vollsitzung des Danziger Volkstages am Mittwoch hielt der Präsident des Senats, Dr. Sahm, eine große außcn-- ldiiiifchc Rede und erörterte Danzigs Verhältnis zum Völker- tand, zu Polen und zum Deutschen Reich.
Die Pariser Presse ist über die Ausweisung des amerikani- , scheu Zeituugsverlcgcrs Hearst, der als ausgesprochener Feind Frankreichs und als Dcutjchfrcuiid bezeichnet wird, hocherfreut.
Der politischen Polizei in Konstantinopel ist cs gelungen, eine große tommunistijche Echcimverbindung auszudcckcn, die ihre Fäden sogar bis nach Angora ausgedehnt hat.
Wie aus Moskau gemeldet wird, hat König Nadir Khan dem Befehl zur Hinrichtung von 22 Personen gegeben, die an der letzten Erhebung gegen die afghanische Regierung tcilgc- urmmen haben. Außerdem wurde eine Anzahl Personen des â Lrucdes verwiesen.
Die türkischen Truppen haben nach Berichten aus Konstantinopel die aufständischen Kurden im Gebiet des Ararat voll- lommen umzingelt. Auf den Höhen des Ararat herrscht seit einigen Tagen grimmige Kälte und Schneefall, so daß sich die Ae isländischen gezwungen sehen, in die tiefer gelegenen Gegenden herabzusteigen, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Man rechnet damit, daß cs den türkischen Truppen gelingt, bis : Cirbc des Monats den Aufstand niedcrgeworfen zu haben.
Präsident Hover hat die Absicht, den bekannten Finanz- : faihmaitn Eugen Meyer als Nachfolger Roy Poungs zum Gou- - Mineur des Board der amerikanischen Bundesbanken zu ernennen.
Unter starker Beteiligung fand in Washington am Mittwoch die Traucrjeicr für Generalmajor Allen und seine Beerdigung statt.
Wie aus Buenos Aires gemeldet wird, hat Präsident Zoigoyen die außerordentlichen militärischen Maßnahmen aus- debcn lassen, da kaum mehr mit dem Ausbruch einer Revolution zu rechnen sei.
Ein schwerer Tornado ist über die Dominikanische Republik aus Haiti hinwcggcgangen. Nach der Wiederherstellung der zerstörten Kabelverbindung mit Amerika bestätigt es sich, daß die Stadt Santo Domingo zur Hälfte zerstört worden ist.
Keine Einführung der Wahlvslicbl.
Wie wir aus Berlin erfahren, beabsichtigt die Regierung ■ nicht, die Wahlpflicht einzuführen. Die Einführung der Wahl- I , pflidit sei anläßlich der Beratung der Wahlreform im Reichs- Ichinett ausführlich durchgesprochcn worden. Man sei jedoch i ^ der Ueberzeugung gekommen, daß durch eine Wahlpflicht I nechts Wesentliches erreicht werden würde, und daß durch den (amtlichen Apparat, der zur Feststellung der Nichtwählcr notwendig wäre, große Kosten entstehen würden. Auf einen deutsch- naiionalen Antrag im Reichstage hin fei bereits im Jahre 1922 I Im Rechtsausschuß die Frage einer Wahlpflicht ausführlich be- ' sprachen worden. Man sei jedoch auch damals nach einem Vorträge des Abgeordneten Prof. Kahl (Deutsche Volkspartei) zu I dem Ergebnis gekommen, von der Wahlpflicht Abstand zu nehmen.
Wir sind genau der entgegengesetzten Ansicht. Die Wahl- reform sollte gerade Anlaß bieten, auch die Wahlpflichi einzu- sühren. Wenn einzelne Angehörige des deutschen Staatsvolkes ihr oberstes Recht so gering schätzen, dann müssen sie eben durch Zwang dazu angchaltcn werden, es auszuüben. Holland, Belgien und Bulgarien haben in ihren Wahlgesetzen Bestimmungen, die auf eine Wahlpflicht hinauslausen. Was in diesen «Ländern möglich ist, sollte auch in Deutschland durchführbar sein.
MJ«».R-Tr»iCTW.w.wT:TMnura~-* .*.».«.«■ ^KJJWT wmuw. ~».u.»n 'n»«.*»»
■—=■—===^ WahMI
WetaUMötö * .
MMnftbe des DeuWen Ostmarkenvereins.
Der Deutsche Ostmarkenverein erhebt zur Reichstagsroahl die Forderung, daß:
1. nunmehr endlich die deutsche Regierung in aller Form leim Völkerbund die Revision des Versailler Vertrages beantragt, der sich auf die infame Lüge von Deutschlands Alleinschuld am Kriege aufbaut, daß
2. Polen zur peinlichsten Einhaltung des Mindcrheiten-Ab- kcmmcns gezwungen wird und daß
3. gegen die dauernden Verletzungen der deutschen Staatshoheit durch Polen die schärfsten Maßnahmen ergriffen werden.
Der Deutsche Ostmarkenverein richtet an alle seine Mitglieder und an alle vaterländisch gesinnten Volksgenossen die erneute dringende Bitte, bei den bevorstehenden Reichstags- wahlen nur solchen Parteien ihre Stimme zu geben, die gewillt sind, eine Regierung zu bilden, die es als ihre vornehmste Pflicht betrachtet, im Sinne der vom Deutschen Ostmarkenverein vertretenen Forderungen wahrhaft deutsche Politik zu treiben, im Geiste der Sicherung des Lebens und der Zukunft unseres Volkes für jetzt und alle Ewigkeit.
Reichsinnenminister empfiehlt Branntweinverbot am Wahltag für das ganze Reich.
Der Reichsminister des Innern hat bei sämtlichen außer- preußischen Landesregierungen angeregt, sich dem Vorgehen des preußischen Ministers des Innern anzuschließen und für den Tag der Reichslagswahl den Ausschank von Branntwein und den Kleinhandel von Trinkbranntwein zu verbieten. Bei der durch den Wahlkampf sehr erregten leidenschaftlichen Stimmung in weiteren Volkskreisen erscheint ein solches Verbot besonders dringend. Das neue Eaststättengesetz vom 28. April 1930 gibt den obersten Landesbehörden die Ermächtigung zu einem solchen Verbot.
Eine Wltötotit
Oberslockenbach i. O. Im Anschluß an eine nationalsozialistische Versammlung die hier im Gast Hause „Zur Rose" stattfand, kam es zu einem Kampfe zwischen den Nationalsozialisten und deren politischen Gegnern, wobei es auf beiden Seiten Verletzte gab. Zu den Verletzten gehört auch der nationalsozialistische Landtagsabgeordnete Walter Köhler aus Weinheim.
Wahlkuriosum.
Wir lesen in der „Berl. Morgenpost": In einem Dorf bei Bautzen waren zwei Wahlversammlungen — eine sozial- demokyatische und eine deutschnationale — versehentlich zu gleicher Zeit nach demselben Lokal einberufen worden. Man half sich aber vorbildlich aus der Verlegenheit: Die Versammlungen wurden einfach zusammengelegt. Wer zuerst sprechen sollte, darüber entschied das Los zugunsten der Sozialdemokratie. Die Debatte verlief sachlich, die Zuhörer waren zufrieden.
Der ritfMt MnMrvlan oefährbet.
Moskau. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei hat einen Aufruf an das russische Volk erlassen. In diesem Appell wird erklärt, die Erfüllung des Fünfjahrplanes sei gefährdet, wenn nicht die Lücken in der industriellen Front aus- gefüllt werden. Weiter müsse die Produktion beschleunigt und der Wechsel der Arbeit auf ein Mindestmaß herabgcdrückt werden. Der Appell fordert, daß auch der Unfähigkeit der Bürokratie ein Ende bereitet werde. Die Lage, in welche die Industrie geraten sei, fordere sofortige Abhilfe. Man müsse mit energischen Maßnahmen die Arbeitsdisziplin erhöhen. Zu diesen Maßnahmen gehöre, daß man alle Arbeiter, die ihre Beschäftigung aufgeben, aus schwarze Listen setze. Man habe darauf bedacht zu sein, daß die Arbeiter mit Lebensmitteln versorgt werden und jede Unterkunft erhalten, um damit ihre Widerstandskraft gegen die Konterrevolution der Kulaken (Großbauern) und der Saboteure in Industrie und Landwirtschaft zu erhöhen.
Diejenigen, die die Wiedererrichtung der bürgerlichen Gesellschaftsordnung erstreben, wie Kondrakjer und Grohmann, 2 Professoren, die von der GPU. wegen angeblicher konterrevolutionärer Bestrebungen verhaftet wurden, müßten unbedingt unterdrückt werden.
Jas neue Rvlopser.
Eiukommcnsteuerzuschläge, Ledigensteuer, Rcichshilse der Beamten, Bürgerabgabe, Eetränkesteuer, (Semeindc-
bierstcuer.
Die bald nach Auflösung des Reichstags ergangene Not- vcrordnung des Reichspräsidenten „zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände" enthält u. a. eine Reihe neuer ©teuerarten, die den Handwerker genau so treffen, wie die übrige Bevölkerung und deshalb von ihm beachtet werden müssen.
Die Vorgeschichte der Notverordnung dürfte aus der Ta- gespresse bekannt sein. Durch die Notverordnung hat der Reichsetat nun endlich seinen ziffernmäßigen Ausgleich gefunden. Der Fehlbetrag, um den zuletzt der Kampf im Reichstag ging, in Höhe von 760 Mill. Rmk. (610 Mill, für Arbeitslosenversicherung und Kriscnfürsorgc und 150 Mill. Mindercingänge an Steuern und Zöllen) ist gedeckt und zwar
i. durch Einsparungen im Etat 134 Mill. M?
2. Erhöhung d. Beitrags zur Arbeitslosen
versicherung von 3% auf 4% Prozent
ab i. August und durch Reformen 26g Mill. Mf
3. durch neue Steuern und zwar die Rcichshilse der Personen des öffentlichen Dienstes und der Aufsichtöratsmitglieder, Einkvmmensteuerzufchläge und Ledigensteuer ab i. September 274 Mill. Ml
4. Verkürzung der Fristen bei der Tabaksteuer 48 Mill. Ml
5. Fehlbetragsoerringerung 1929 35 Mill. Ml TßcT Mill"Ml
An neuen Steuern kommen, soweit es sich um den Reichsetat handelt, neben der Erhöhung der Arbeitslofenver- sicherungsbeiträge um ein weiteres Prozent in Frage
i. die Reichehilfe der Beamten und der Vergütung beziehenden Mitglieder von Aufsichtsräten der Gesellschaften, Ge- nossenschaften pp.
2. Einkommensteuerzuschläge für Bezieher von Einkommen über 8 000 Ml.
3. Zuschlag zur Einkommensteuer für alle Ledigen.
Für eilige Leser sei vorweg gesagt, daß der Gewerbetrei- bcidc zunächst nur von sich aus bei seinen Lohnzahlungen neben dem erhöhten Arbeitslosenversicherungsbeitrag die Neuregelung des Lohnabzugs für etwa beschäftigte ledige Arbeitnehmer zu beachten hat, worüber das unten abgcörucktc Merkblatt ausführlichen Aufschluß gibt. Für die übrigen neuen Abgabeorten werden Steuerbescheide vom Finanzamt zugestellt, die auf ihre Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einsprüche binnen eines Monats zu erheben sind.
Die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes stellt ein Notopfer der Beamtenschaft aller öffentlicher Körperschaften, einschließlich der Unternehmungen mit überwiegender öffentlicher Beteiligung dar. Diese Abgabe bedeutet für die Beamten eine a^prozentige Gehaltsverkürzung und hat Wirkung ab Monat September bis Ende März nächsten Jahres, wenn sich unterdessen nicht etwa weiterer Appetit verspürbar macht. Die Einzelheiten dieser Abgabe werden im Handwerk kaum besonderem Interesse begegnen: es wird die Tatsache mit Beifall aufnehmen, daß sich in dieser schweren Zeit auch die Beamten eine Beschränkung gefallen lassen.
Der Reichshilfe der Aufsichtöratsmitglieder unterliegen alle folche, denen im vergangenen Jahre (Kalenderjahr oder Ge- fchäftsabfchlußjahr) in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) Vergütungen, Tantiemen oder unter sonstigen Benennungen gewährte Bezüge, Entschädigungen oder Vorteile von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften oder Personenvereinigungen zugeflossen sind, sofern die Betreffenden nicht als steuerpflichtige Inhaber oder NUtinhaber des Unternehmens antufehen find. Von Seiten der Finanzverwaltung wird öffentlich zur Abgabe einer Erklärung über die im vergangenen Jahre bezogenen Aufsichtsratsvergütungen und zwar der Brutto- bczügc aufgefordert. Die Erklärungen sind in der Zeit vom 25. August bis 5. September ohne Formular bei dem zuständigen Finanzamt unter den üblichen Umständen abzugeben. Der Pflichtige erhält hierauf einen Bescheid (den sog. „Zuschlags- bescheid", in dem die neuen, zur Einzelerhebung gelangenden Steueracten zusammengefaßt sind) und muß die angeforderle Summe in zwei gleichen Hälften am 10. Oktober und am 10. Januar zahlen. Die Rcicbshilfe für Aufsichtsratsmitglieder beträgt i ^ Prozent (60 Prozent von 2^ Prozent) der Brulto- bczügc. Steuerbeträge unter 2 Mi (für Reichshilfe und Ein- kommenstcuerzufchläge zusammen) werden nicht erhoben. Hoffentlich vermeidet man es noch rechtzeitig durch eine klare Anordnung, die Mitglieder des Aufsichtsrats kleiner gewerblicher und ländlicher Genossenschaften mit der Abgabe von Erklärungen zu belästigen, über die ganz geringen Beträge, die mitunter als Aufwandsentschädigung für die öfteren Sitzungen gezahlt werden und zur Steuerfestsetzung doch nicht ausreichen.
Der Zuschlag für Einkommen von mehr als 8 000 A)l