Einzelbild herunterladen
 

Gießener Jeitnng

^ ^ I ^ (Gießener Tageblatt) (Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus.

Redaktionsjchluh früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rück­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21.

Fernsprecher Nr. 2525 und 2526.

Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petit, eile auswärts 24 Psg., lokal 12 Psg., die 90 mm breite Rellame-Petitzeile 86 Psg. Platz, vorschristen ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

43. Fahey. "Politische Rundschau.

Die Morg-npress- berichtet, daß in dem heutigen Minister- rat der Minister für öffentliche Arbeiten, Pernot, den Auftrag erhalten werde, die Saarve,Handlungen mit der deutschen De­legatton sortzusetzen.

Trotz aller Fehlschläge, die die Kommunistische Partei in der letzten Zeit in Berlin und im Reich bei ihren Demonstratio­nen überall erlitten hat, soll Ler Moskauer Befehl, am 6. März unter allen Umständen Zusammenstöße mit der Polizei herbcizuführen, befolgt werden.

Der bisherige demokratische Rcichstagsabgcordnete Dr. Hellpach hat dem geschäftsführenden Vorsitzenden der Demokra­tischen Partei in einem Schreiben mitgeteilt, daß er sein Reichs- tagsmondat niederlege und gleichzeitig aus der Leitung der Demokratischen Partei ausscheide.

Der sozialdemokratische PartcivorstanL hat beschlossen, den Senatsprästdenten Grützner aus der Partei auszuschließen. Es wurde erklärt, die Behauptung Grützners, er habe vom Partei- vorstand für sein Borgehen gegen Erzestnski freie Hand erhal­ten, fei unrichtig.

Meldungen über einen angeblichen Abbruch der deutsch­rumänischen Handelsvcrtragsverhandlllngen entsprechen, wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, nicht den Tatsachen. Die Verhandlungen gehen weiter.

Der preußische Innenminister Professor Dr. Waentig hat am Dienstag offiziell die Amtsgeschäste übernommen.

Nuntius Orsenigo, der Nachfolger Pacellis in der Berliner Nuntiatur, wird in der Mitte des Monats März in Berlin eintreffen. Der Nuntius, der gleichzeitig Doyen des diploma­tischen Korps ist, weilt noch in Rom.

Die politische Lage in Spanien ist neuerdings in ein kriti­sches Stadium getreten; es hat den Anschein, daß zwischen dem König und dem Ministerpräsidenten Meinungsverschiedenheiten auf Grund der letzten republikanischen Kundgebungen hinficht- lich der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Spanien ausgetreten sind.

Die albanische Regierung hat nach einjähriger Tätigkeit demissioniert.

Wie aus Brasilien berichtet wird, ist die Präsidentenwahl ruhig verlaufen. Der konservative Kandidat Julio Prcstcs als Präsident der Republik und Vital Soares als Vizepräsident haben die Mehrheit erhalten.

In Friedrichshafen werden eifrig Vorbereitungen für die nächsten Flüge des „Graf Zeppelin" getroffen.

Die auf den Pariser Bahnhösen für die russische Handels­vertretung lagernden Waren wurden beschlagnahmt. Die Gut­haben Ler Handelsvertretungen find bei verschiedenen Banken gesperrt worden.

Der bisherige Vorsitzende Les Reichsbundcs für höhere Be­amte, der Reichstagsabgcordncte Scholz, hat mit Rücksicht aus seine Wahl zum Vorsitzenden der Deutschen Volkspartei sein Amt beim Reichsbund nicdergclcgt. Als sein Nachsolger ist Ler Reichsminister a. D. Külz in Aussicht genommen.

In München ist cs am Rosenmontag und in der Nacht zum Faschingsdienstag zu schweren Ausschreitungen gekommen. Die Ermittelungen haben inzwischen zweisclssrci erwiesen, daß Liese Unruhen planmäßig von kommunistischer Seite vorbereitet sind.

Hessische Politik.

Der Finanzausschuß des Hessischen Landtags kam mit der Beratung des Kapitels Forstoerwaltung zu Ende. Eine Reihe von Anträgen der verschiedenen Parteien, die eine Herabsetzung oder gänzliche Streichung der Tagegelder, der Dienstaufmands- cntschädigungen, der Entschädigungen für Fahrtkosten usw. ver­langten, wurden zurückgestellt bis zur zweiten Lesung, da die Regierung hier noch Unterlagen beibringen will. Annahme fand ein volksparteilicher Antrag auf Absetzung von 15 000 Rmk. für Aushilfskosten. Au-f volksparteilichen Antrag wurden die Amtskosten der Forstämter auf höchstens 35 000 Rmk. begrenzt. Abgelehnt wurde der sozialdemokratische Antrag, zehn Forst­assessoren und 40000 Rmk. bei der Betriebseinrichtung zu strei­chen. Einstimmige Annahme fand ein Zentrumsantrag, der die von bet Regierung geplante Neuschaffung von drei Forst- assessorenstellen ablchnt. Es bleibt also hier bei den seitherigen acht Stellen. — Das Kapitel wurde im übrigen in der Fassung des Voranschlages angenommen. Die Gesamtausgaben betra­gen für Pcrsonalkostcn 3 031 612 Rmk., für sachliche Kosten 5 773 558 Rmk. In dem Kapitel sind 300 000 Rmk. enthalten für die Verzinsung und Tilgung der staatlichen Leistungen an den früheren Eroßherzog. Die gesamten staatlichen Leistungen samt Zinseszinsen sollen in längstens 55 Jahren getilgt sein. — Der Ausschuß setzt seine Beratungen am Dienstag der kommen­den Woche fort.

Mittwoch, den 5. März 1930

Ein neuer Plan?!

In Ergänzung der amtlichen Mitteilungen übet die letzten Kabinettssitzungen erfährt man aus parlamentarischen Krei­sen, daß diese nach dem Verlauf der Kabinettsberatungen vom Dienstagnachmittag auf eine Entspannung der Lage hoffen.

In der Ministerbesprechung stand ein neuer Vorschlag des Finanzministers Moldenhauer zur Aussprache, der unter Ver­meidung jeder direkten Besteuerung den verbleibenden lM-Mil- lionen-Fehlbetrag der Arbeitslosenversicherung auf andere Weise decken soll.

In der Mittwochsitzung des Reichskabinetts soll der Finanz­minister einen ausgearbeiteten Vorschlag unterbreiten, über den sich das Reichskabinett dann unverzüglich schlüssig werden wird. Alle Pläne eines irgendwie gearteten Notopfers dürften hin­gegen von der Reichsregierung angesichts des entschiedenen Widerstandes der Deutschen Volkspartei endgültig fallen gelas­sen worden sein.

Frankreich fürchtet um den Poungplan.

Berlin. Der französische Botschafter in Berlin, de Margerie, hat bei dem Reichsaußenminister Dr. Curtius vorgesprochen, um sich danach zu erkundigen, ob die im Haag gemachte Zu­sage der termingerechten Verabschiedung der Pounggesetze durch das Parlament zu erfüllen sei. D mit, wenn auch etwas langsamer Erledigung der Poung-Gesetze in Deutschland zu rech­nen ist, ist die Sorge Frankreichs um das termingerechte In­krafttreten Les Poungplanes höchst überflüssig. Es würde für Frankreich auch nicht der geringste Grund dafür bestehen, schon jetzt mit einer Hinausschiebung bet Räumungstermine hervor­zutreten, aber das wird des Pudels Kern fein.

Das Handwerk fordert Gerechtigkeit.

Die Überschrift trägt eine Darlegung, welche die Spit­zenverbände der Handwerkszweige des NahrungömittelgewerbeS (Deutscher Fleischer-Verband, Zentralverband Deutscher Bäk- kerinnungen, „Germania" und Deutscher Konditoren - Bunv e. V. (Reichsverband selbständiger Konditoren) gelegentlich der diesjährigen Haupttagung des Reichsverbandes des deutschen Handwerks der Öffentlichkeit übergeben haben. Diese Schrift besagt im einzelnen folgendes:

Die Konsumvereine finden im § i des Genossenschaftsge­setzes ihre gesetzliche Grundlage als „Vereine zum gemeinschaft­lichen Einkauf von Lebens- oder Mürtschaftsbedürfnissen im gro­ßen und Ablaß im kleinen", zur Unterstützung der wirtschaftlich Schwachen.

Wer sich jetzt die Konsumvereine in Deutschland mit ihren großen Produktionsbetrieben auf allen Gebieten ansieht, findet nichts mehr von den ursprünglichen Genostenschaften als Selbst­hilfeorganisationen der Schwachen, die gemeinsam beraten und zum Ausdruck bringen, was ihnen nottut, sondern großkapita­listische Organisationen. Und diese Entwicklung haben die Kon­sumvereine unter staatlicher Förderung genommen. Die Kon­sumgenostenschaften haben daher keinen Anspruch auf besondere staatliche Förderung oder gar auf Bevorzugung in steuerlicher und anderer Beziehung. Es ist im Gegenteil Pflicht des Staa­tes, diese Organisationen in ihre gesetzlich festgelegten Schranken zurückzuweisen, um den gewerblichen Mittelstand gemäß Ar­tikel 164 der Reichsverfassung vor Aufsaugung zu schützen.

Das Handwerk bittet alle unparteiisch und gerecht Den­kenden dringend, folgende Forderungen nachdrücklichst zu unter­stützen:

i. Es ist gesetzlich festzulegen, daß es öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Unternehmungen von Reich, Ländern und Kommunen untersagt ist, die M^it- gliedschaft bei Konsumgenossenschaften zu erwerben oder von Konsumvereinen Waren zu beziehen.

Die Mitgliedschaft von Körperschaften usw. verstößt ge­gen das Urprinzip der Konsumvereine als Selbsthilfeorgani- sation des wirtschaftlich schwachen Einzelmenschen.

Staat und Kommune sind zu wirtschaftspolitischer Neu­tralität den VÄrtschaftskreisen gegenüber, ja sogar zur Förder­ung des selbständigen Mittelstandes gemäß Artikel 164 Reichs- verfassung verpflichtet. Hiergegen verstößt die Antwort des Preußischen Ministers des Innern, der den Beitritt der Stadt Harburg-Wilhelmsburg zum Konsumverein „Produktion" als alleinige Angelegenheit der städtischen Selbstverwaltung bezeich­net. Auch die Kommunalbehörden haben allen Wirtschafts- kreisen zu dienen, und da sie in weitem Umfange aus den Er­trägnissen der Gewerbesteuer ihre Ausgaben bestreiten, sind sie verpflichtet, den selbständigen Mittelstand zu schützen. Tun dies städtische Körperschaften nicht, so sind sie von der Aufsichts­behörde hierzu anzuhalten.

Es muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß nachgewiesenermaßen die Preise einiger Waaren, z. B. Brot, von den Konsumvereinen nicht unter wirtschaftlichen Gesichts­punkten, sondern als Kampfpreise festgesetzt werden. (Der Konsumverein Dresden legte 1927 in seiner Bäckerei 142710 R.-Mck. zu.) Fällt die Kontrolle durch den freien Handel

Nummer 18

Furchtbare Not russischer Flüchtlinge.

Wie von unterrichteter Seite verlautet, erscheinen an der polnisch-russischen Grenze massenhaft rufiifdje Flüchtlinge, die vollkommen ausgehungert seien und lieber sterben als nach Rußland zurücklehren wollten. Die Bauern bäten darum, ihnen entweder Schutz zu gewähren, oder sic zu erschießen. Einzelne Bauernfamilien berichteten, daß ihre Dörfer dem Erdboden gleich gemacht worden seien. Nur wenige Einwohner hätten sich retten können, während die Mehrzahl den Tod gefunden habe. Im Lande herrsche eine immer mehr um sich greifende Eirhrung, die durch den Hunger wesentlich verstärkt werde.

Befreiungsseier in JRaing.

Mainz, 4. 3. Die große Vefreiungsfeier für das besetzte Ge­biet wird nach der Räumung der dritten Zone am 6. Juli in Mainz stattfinden. Die Feier wird veranstaltet von der Reichs­regierung, der Hessischen Staalsregierung und der Stadt Mainz.

Die Wafsendiebe: Kommunisten.

Berlin, 4. März. Im Zusammenhang mit dem Leipziger Waffcndiebstahl wird von zuständiger Stelle milgeteilt, daß ein Angehöriger des Standortkommandos verhaftet worden ist, der mit der Waffeninstandhaltung zu tun hatte und nachweislich Be­ziehungen zur Kommunistischen Partei unterhielt.

Ausbau der belgischen Ostgrenze.

Brüssel, 4. 3. Der belgische Landesvetteidigungsmintstcr be­absichtigt, dem Parlament einen Gesetzentwurf oorzulegen, nach dem ein Fonds von 500 Millionen Franken geschaffen werden soll, der dem Ausbau der Verteidigung der Ostgrenze dienen soll.

und durch das Gewerbe, werden die Konsumvereine zu Mo­nopolpreisen übergehen.

2. Allen Behörden und behördenähnlichen Organisationen, Schulen usw. ist es zu untersagen, in irgendeiner Form Reklame für die Konsumvereine zu machen.

Zu untersagen sind Werbungen auf behördlichen Formu­laren, wie eö z. B. beim Polizeipräsidium zu Bielefeld geschehen ist. Auch eine Beeinflussung in den Schulen durch Besorgung von Lehr- und Anschauungsmitteln vom Konsumverein (Zünd­holzschachteln usw.) muß untersagt werden.

3. Beseitigung der steuerlichen Bevorzugung der Konsumge­nossenschaften und Gleichstellung mit dem freien Gewerbe.

Durch die Freilassung von der Körperschaftssteuer, die die Privatgesellschaften selbst und in Form der Einkommensteuer ihre Gesellschafter sowie alle Gewerbetreibenden zu zahlen ha­ben, sowie durch die Freilassung von der Gewerbesteuer (in Preußen durch die Sonderberechnung, wonach die Gewerbesteuer nur vom Reingewinn nach Abzug der Ausschüttungen, Rück­vergütungen usw. erhoben wird) und durch die Mchtversteuer- ung der Rückvergütungen erhalten die Konsumgenossenschaften völlig ungerechtfertigt erhebliche Vorteile.

Bei der Vermögenssteuer haben die Konsumgenossenschaf­ten den Vorteil, daß sie die Geschäftöguthaben ihrer Mitglieder in Abzug bringen können. Dieser Vorteil wirkt sich auch bei der Aufbringung der 3ndustriebelastung zugunsten der Konsum­genossenschaften aus. Die Konsumgenossenschaften sind ferner frei von der Kapitalverkehrösteuer, die in Höhe von 4 Prozent des Kapitals bei jeder Neugründung oder bei Kapitalerhöh­ungen von den privaten Gesellschaften zu zahlen ist.

Wir können uns die Ansicht des Reichsfinanzhofes nur zu eigen machen.

„Es ist ein Gebot der steuerlichen Gerechtigkeit und der gleichmäßigen Lastenverteilung, Unternehmungen, die miteinan­der in Wettbewerb stehen, möglichst gleichmäßig steuerlich zu belasten."

4. Solange die Gewerbesteuer noch nicht in Wegfall gekom­men ist, Schaffung eines Zuschlages für Warenhäuser, Konsumvereine usw. und einer Filialsteuer.

Die bedeutenden Steuereinbußen, die Stadt und Gemein­den durch Vernichtung und Schädigung der selbständigen Ge­schäfte infolge der Ausbreitung der Warenhäuser und Kon­sumvereine erleiden, macht die Schaffung einer T3arenhaus- steuer, berechnet nach der Zahl der beschäftigten Personen, einer Ausverkaufs- und Filialsteuer erforderlich. Den TOeg für eine solche Besteuerung zeigt das dem sächsischen Landtag vorliegende Initiativgesetz.

5. Den Konsumgenossenschaften dürfen keine öffentlichen Mit­tel — weder direkt noch indirekt — znr Verfügung ge­stellt werden.

Es ist festgestellt worden, daß z. B. die Reichsversicherungs­anstalt für Angestellte dem Konsumverein Hannover-Laatzen G.-Mk. 150 000.—, der Großeinkaufsgenossenschaft Deutscher Konsumvereine in Hamburg G.-Mck. 7.50 000.— und dem Allgemeinen Konsum- und Sparverein in Nordhausen G.-9Ikk. 50 000.— als Darlehen zur Verfügung gestellt hat. Einige städtische Gasanstalten gewähren den Konsumvereinsbäckereien