Gießener Jeitnng
^ ^ I ^ (Gießener Tageblatt) (Neueste Nachrichten)
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43. Fahey. "Politische Rundschau.
Die Morg-npress- berichtet, daß in dem heutigen Minister- rat der Minister für öffentliche Arbeiten, Pernot, den Auftrag erhalten werde, die Saarve,Handlungen mit der deutschen Delegatton sortzusetzen.
Trotz aller Fehlschläge, die die Kommunistische Partei in der letzten Zeit in Berlin und im Reich bei ihren Demonstrationen überall erlitten hat, soll Ler Moskauer Befehl, am 6. März unter allen Umständen Zusammenstöße mit der Polizei herbcizuführen, befolgt werden.
Der bisherige demokratische Rcichstagsabgcordnete Dr. Hellpach hat dem geschäftsführenden Vorsitzenden der Demokratischen Partei in einem Schreiben mitgeteilt, daß er sein Reichs- tagsmondat niederlege und gleichzeitig aus der Leitung der Demokratischen Partei ausscheide.
Der sozialdemokratische PartcivorstanL hat beschlossen, den Senatsprästdenten Grützner aus der Partei auszuschließen. Es wurde erklärt, die Behauptung Grützners, er habe vom Partei- vorstand für sein Borgehen gegen Erzestnski freie Hand erhalten, fei unrichtig.
Meldungen über einen angeblichen Abbruch der deutschrumänischen Handelsvcrtragsverhandlllngen entsprechen, wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, nicht den Tatsachen. Die Verhandlungen gehen weiter.
Der preußische Innenminister Professor Dr. Waentig hat am Dienstag offiziell die Amtsgeschäste übernommen.
Nuntius Orsenigo, der Nachfolger Pacellis in der Berliner Nuntiatur, wird in der Mitte des Monats März in Berlin eintreffen. Der Nuntius, der gleichzeitig Doyen des diplomatischen Korps ist, weilt noch in Rom.
Die politische Lage in Spanien ist neuerdings in ein kritisches Stadium getreten; es hat den Anschein, daß zwischen dem König und dem Ministerpräsidenten Meinungsverschiedenheiten auf Grund der letzten republikanischen Kundgebungen hinficht- lich der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Spanien ausgetreten sind.
Die albanische Regierung hat nach einjähriger Tätigkeit demissioniert.
Wie aus Brasilien berichtet wird, ist die Präsidentenwahl ruhig verlaufen. Der konservative Kandidat Julio Prcstcs als Präsident der Republik und Vital Soares als Vizepräsident haben die Mehrheit erhalten.
In Friedrichshafen werden eifrig Vorbereitungen für die nächsten Flüge des „Graf Zeppelin" getroffen.
Die auf den Pariser Bahnhösen für die russische Handelsvertretung lagernden Waren wurden beschlagnahmt. Die Guthaben Ler Handelsvertretungen find bei verschiedenen Banken gesperrt worden.
Der bisherige Vorsitzende Les Reichsbundcs für höhere Beamte, der Reichstagsabgcordncte Scholz, hat mit Rücksicht aus seine Wahl zum Vorsitzenden der Deutschen Volkspartei sein Amt beim Reichsbund nicdergclcgt. Als sein Nachsolger ist Ler Reichsminister a. D. Külz in Aussicht genommen.
In München ist cs am Rosenmontag und in der Nacht zum Faschingsdienstag zu schweren Ausschreitungen gekommen. Die Ermittelungen haben inzwischen zweisclssrci erwiesen, daß Liese Unruhen planmäßig von kommunistischer Seite vorbereitet sind.
Hessische Politik.
Der Finanzausschuß des Hessischen Landtags kam mit der Beratung des Kapitels Forstoerwaltung zu Ende. Eine Reihe von Anträgen der verschiedenen Parteien, die eine Herabsetzung oder gänzliche Streichung der Tagegelder, der Dienstaufmands- cntschädigungen, der Entschädigungen für Fahrtkosten usw. verlangten, wurden zurückgestellt bis zur zweiten Lesung, da die Regierung hier noch Unterlagen beibringen will. Annahme fand ein volksparteilicher Antrag auf Absetzung von 15 000 Rmk. für Aushilfskosten. Au-f volksparteilichen Antrag wurden die Amtskosten der Forstämter auf höchstens 35 000 Rmk. begrenzt. Abgelehnt wurde der sozialdemokratische Antrag, zehn Forstassessoren und 40000 Rmk. bei der Betriebseinrichtung zu streichen. Einstimmige Annahme fand ein Zentrumsantrag, der die von bet Regierung geplante Neuschaffung von drei Forst- assessorenstellen ablchnt. Es bleibt also hier bei den seitherigen acht Stellen. — Das Kapitel wurde im übrigen in der Fassung des Voranschlages angenommen. Die Gesamtausgaben betragen für Pcrsonalkostcn 3 031 612 Rmk., für sachliche Kosten 5 773 558 Rmk. In dem Kapitel sind 300 000 Rmk. enthalten für die Verzinsung und Tilgung der staatlichen Leistungen an den früheren Eroßherzog. Die gesamten staatlichen Leistungen samt Zinseszinsen sollen in längstens 55 Jahren getilgt sein. — Der Ausschuß setzt seine Beratungen am Dienstag der kommenden Woche fort.
Mittwoch, den 5. März 1930
Ein neuer Plan?!
In Ergänzung der amtlichen Mitteilungen übet die letzten Kabinettssitzungen erfährt man aus parlamentarischen Kreisen, daß diese nach dem Verlauf der Kabinettsberatungen vom Dienstagnachmittag auf eine Entspannung der Lage hoffen.
In der Ministerbesprechung stand ein neuer Vorschlag des Finanzministers Moldenhauer zur Aussprache, der unter Vermeidung jeder direkten Besteuerung den verbleibenden lM-Mil- lionen-Fehlbetrag der Arbeitslosenversicherung auf andere Weise decken soll.
In der Mittwochsitzung des Reichskabinetts soll der Finanzminister einen ausgearbeiteten Vorschlag unterbreiten, über den sich das Reichskabinett dann unverzüglich schlüssig werden wird. Alle Pläne eines irgendwie gearteten Notopfers dürften hingegen von der Reichsregierung angesichts des entschiedenen Widerstandes der Deutschen Volkspartei endgültig fallen gelassen worden sein.
Frankreich fürchtet um den Poungplan.
Berlin. Der französische Botschafter in Berlin, de Margerie, hat bei dem Reichsaußenminister Dr. Curtius vorgesprochen, um sich danach zu erkundigen, ob die im Haag gemachte Zusage der termingerechten Verabschiedung der Pounggesetze durch das Parlament zu erfüllen sei. D mit, wenn auch etwas langsamer Erledigung der Poung-Gesetze in Deutschland zu rechnen ist, ist die Sorge Frankreichs um das termingerechte Inkrafttreten Les Poungplanes höchst überflüssig. Es würde für Frankreich auch nicht der geringste Grund dafür bestehen, schon jetzt mit einer Hinausschiebung bet Räumungstermine hervorzutreten, aber das wird des Pudels Kern fein.
Das Handwerk fordert Gerechtigkeit.
Die Überschrift trägt eine Darlegung, welche die Spitzenverbände der Handwerkszweige des NahrungömittelgewerbeS (Deutscher Fleischer-Verband, Zentralverband Deutscher Bäk- kerinnungen, „Germania" und Deutscher Konditoren - Bunv e. V. (Reichsverband selbständiger Konditoren) gelegentlich der diesjährigen Haupttagung des Reichsverbandes des deutschen Handwerks der Öffentlichkeit übergeben haben. Diese Schrift besagt im einzelnen folgendes:
Die Konsumvereine finden im § i des Genossenschaftsgesetzes ihre gesetzliche Grundlage als „Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Mürtschaftsbedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen", zur Unterstützung der wirtschaftlich Schwachen.
Wer sich jetzt die Konsumvereine in Deutschland mit ihren großen Produktionsbetrieben auf allen Gebieten ansieht, findet nichts mehr von den ursprünglichen Genostenschaften als Selbsthilfeorganisationen der Schwachen, die gemeinsam beraten und zum Ausdruck bringen, was ihnen nottut, sondern großkapitalistische Organisationen. Und diese Entwicklung haben die Konsumvereine unter staatlicher Förderung genommen. Die Konsumgenostenschaften haben daher keinen Anspruch auf besondere staatliche Förderung oder gar auf Bevorzugung in steuerlicher und anderer Beziehung. Es ist im Gegenteil Pflicht des Staates, diese Organisationen in ihre gesetzlich festgelegten Schranken zurückzuweisen, um den gewerblichen Mittelstand gemäß Artikel 164 der Reichsverfassung vor Aufsaugung zu schützen.
Das Handwerk bittet alle unparteiisch und gerecht Denkenden dringend, folgende Forderungen nachdrücklichst zu unterstützen:
i. Es ist gesetzlich festzulegen, daß es öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Unternehmungen von Reich, Ländern und Kommunen untersagt ist, die M^it- gliedschaft bei Konsumgenossenschaften zu erwerben oder von Konsumvereinen Waren zu beziehen.
Die Mitgliedschaft von Körperschaften usw. verstößt gegen das Urprinzip der Konsumvereine als Selbsthilfeorgani- sation des wirtschaftlich schwachen Einzelmenschen.
Staat und Kommune sind zu wirtschaftspolitischer Neutralität den VÄrtschaftskreisen gegenüber, ja sogar zur Förderung des selbständigen Mittelstandes gemäß Artikel 164 Reichs- verfassung verpflichtet. Hiergegen verstößt die Antwort des Preußischen Ministers des Innern, der den Beitritt der Stadt Harburg-Wilhelmsburg zum Konsumverein „Produktion" als alleinige Angelegenheit der städtischen Selbstverwaltung bezeichnet. Auch die Kommunalbehörden haben allen Wirtschafts- kreisen zu dienen, und da sie in weitem Umfange aus den Erträgnissen der Gewerbesteuer ihre Ausgaben bestreiten, sind sie verpflichtet, den selbständigen Mittelstand zu schützen. Tun dies städtische Körperschaften nicht, so sind sie von der Aufsichtsbehörde hierzu anzuhalten.
Es muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß nachgewiesenermaßen die Preise einiger Waaren, z. B. Brot, von den Konsumvereinen nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern als Kampfpreise festgesetzt werden. (Der Konsumverein Dresden legte 1927 in seiner Bäckerei 142710 R.-Mck. zu.) Fällt die Kontrolle durch den freien Handel
Nummer 18
Furchtbare Not russischer Flüchtlinge.
Wie von unterrichteter Seite verlautet, erscheinen an der polnisch-russischen Grenze massenhaft rufiifdje Flüchtlinge, die vollkommen ausgehungert seien und lieber sterben als nach Rußland zurücklehren wollten. Die Bauern bäten darum, ihnen entweder Schutz zu gewähren, oder sic zu erschießen. Einzelne Bauernfamilien berichteten, daß ihre Dörfer dem Erdboden gleich gemacht worden seien. Nur wenige Einwohner hätten sich retten können, während die Mehrzahl den Tod gefunden habe. Im Lande herrsche eine immer mehr um sich greifende Eirhrung, die durch den Hunger wesentlich verstärkt werde.
Befreiungsseier in JRaing.
Mainz, 4. 3. Die große Vefreiungsfeier für das besetzte Gebiet wird nach der Räumung der dritten Zone am 6. Juli in Mainz stattfinden. Die Feier wird veranstaltet von der Reichsregierung, der Hessischen Staalsregierung und der Stadt Mainz.
Die Wafsendiebe: Kommunisten.
Berlin, 4. März. Im Zusammenhang mit dem Leipziger Waffcndiebstahl wird von zuständiger Stelle milgeteilt, daß ein Angehöriger des Standortkommandos verhaftet worden ist, der mit der Waffeninstandhaltung zu tun hatte und nachweislich Beziehungen zur Kommunistischen Partei unterhielt.
Ausbau der belgischen Ostgrenze.
Brüssel, 4. 3. Der belgische Landesvetteidigungsmintstcr beabsichtigt, dem Parlament einen Gesetzentwurf oorzulegen, nach dem ein Fonds von 500 Millionen Franken geschaffen werden soll, der dem Ausbau der Verteidigung der Ostgrenze dienen soll.
und durch das Gewerbe, werden die Konsumvereine zu Monopolpreisen übergehen.
2. Allen Behörden und behördenähnlichen Organisationen, Schulen usw. ist es zu untersagen, in irgendeiner Form Reklame für die Konsumvereine zu machen.
Zu untersagen sind Werbungen auf behördlichen Formularen, wie eö z. B. beim Polizeipräsidium zu Bielefeld geschehen ist. Auch eine Beeinflussung in den Schulen durch Besorgung von Lehr- und Anschauungsmitteln vom Konsumverein (Zündholzschachteln usw.) muß untersagt werden.
3. Beseitigung der steuerlichen Bevorzugung der Konsumgenossenschaften und Gleichstellung mit dem freien Gewerbe.
Durch die Freilassung von der Körperschaftssteuer, die die Privatgesellschaften selbst und in Form der Einkommensteuer ihre Gesellschafter sowie alle Gewerbetreibenden zu zahlen haben, sowie durch die Freilassung von der Gewerbesteuer (in Preußen durch die Sonderberechnung, wonach die Gewerbesteuer nur vom Reingewinn nach Abzug der Ausschüttungen, Rückvergütungen usw. erhoben wird) und durch die Mchtversteuer- ung der Rückvergütungen erhalten die Konsumgenossenschaften völlig ungerechtfertigt erhebliche Vorteile.
Bei der Vermögenssteuer haben die Konsumgenossenschaften den Vorteil, daß sie die Geschäftöguthaben ihrer Mitglieder in Abzug bringen können. Dieser Vorteil wirkt sich auch bei der Aufbringung der 3ndustriebelastung zugunsten der Konsumgenossenschaften aus. Die Konsumgenossenschaften sind ferner frei von der Kapitalverkehrösteuer, die in Höhe von 4 Prozent des Kapitals bei jeder Neugründung oder bei Kapitalerhöhungen von den privaten Gesellschaften zu zahlen ist.
Wir können uns die Ansicht des Reichsfinanzhofes nur zu eigen machen.
„Es ist ein Gebot der steuerlichen Gerechtigkeit und der gleichmäßigen Lastenverteilung, Unternehmungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, möglichst gleichmäßig steuerlich zu belasten."
4. Solange die Gewerbesteuer noch nicht in Wegfall gekommen ist, Schaffung eines Zuschlages für Warenhäuser, Konsumvereine usw. und einer Filialsteuer.
Die bedeutenden Steuereinbußen, die Stadt und Gemeinden durch Vernichtung und Schädigung der selbständigen Geschäfte infolge der Ausbreitung der Warenhäuser und Konsumvereine erleiden, macht die Schaffung einer T3arenhaus- steuer, berechnet nach der Zahl der beschäftigten Personen, einer Ausverkaufs- und Filialsteuer erforderlich. Den TOeg für eine solche Besteuerung zeigt das dem sächsischen Landtag vorliegende Initiativgesetz.
5. Den Konsumgenossenschaften dürfen keine öffentlichen Mittel — weder direkt noch indirekt — znr Verfügung gestellt werden.
Es ist festgestellt worden, daß z. B. die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte dem Konsumverein Hannover-Laatzen G.-Mk. 150 000.—, der Großeinkaufsgenossenschaft Deutscher Konsumvereine in Hamburg G.-Mck. 7.50 000.— und dem Allgemeinen Konsum- und Sparverein in Nordhausen G.-9Ikk. 50 000.— als Darlehen zur Verfügung gestellt hat. Einige städtische Gasanstalten gewähren den Konsumvereinsbäckereien