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41 Zahrg.
Samstag, den 3L Dezember 1928
Nummer 102
Zum neuen Mr!
Lin neues Jahr! Was wird's uns bescheren? Arbeit auf Arbeit. Und das ist gut; denn: Was wäre das Leben ohne siel Anderseits jedoch: Was ist plan- und ziellos verrichtete Arbeit? Mühen ohne Lohn, Mühen ohne tiefe innere Befriedigung. Darum unter jeder Bedingung: Plan und Ziel in die Arbeit? Wägen steht vor dem Wagen. Nachbedacht ist immer ein Schelm.
U«W TagsMau.
Beim Völkerbund soll ein internationales Büro für Messen und Ausstellungen errichtet werden, dessen Leitung einem Beamten ber französischen Handelsministeriums anvertraut werden soll.
Nachdem das Belgrader Kabinett Koroscheck seinen Rücktritt cipgereicht hat, fand noch keine Beratung beim König statt.
Auch die Mohammedaner Jugoslawiens haben einen Antrag gestellt, die arabische Schrift zu beseitigen.
Der chinesische Außenminister hat der Presie mitgeteilt, daß die Nankingregierung eine diplomatische Mission zu Verhandlungszwecken nach Japan entsenden werde.
Im amerikanischen Staatsdepartement ist man der Ansicht, daß die kommenden Beratungen über Flottenabrüstung schwerlich zu einem merklichen Forschritt führen werden.
An der polnisch-litauischen Grenze wurden eine 60jährige Frau und ein Pferdedieb von Wolfen zerissen.
WlMÄ MM gegen M Reich Ms der EUHhMMMöulW.
Durch Staatsvertrag vom 30. März 1920 wurde zwischen der Reichsregierung und den Regierungen der Länder Preußen, Bayern. Sachsen. Württemberg. Vade.v,-H essen, Mecklenburg- Schwerin und Oldenburg der Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich vereinbart. Nach § 3 des (Staatsvertrags hat das Reich den Ländern und damit auch dem Volksstaat Hessen für die Uebertragung des gesamten Eisenbahnunternehmens eine daselbst näher geregelte Abfindung zu gewähren. Die vom Reich an Hessen zu zahlende Abfindungssumme ist auf rund 677 Millionen Mark berechnet. In Anrechnung auf diese Summe hat das Reich hessische Staatsschulden in Höhe von rund 464 Millionen Mark zu übernehmen, so daß noch ein Restbetrag ist mit 4 v. H. zu verzinsen. Ueber die Tilgung Restbetrag ist mit 4 v. H. zu verzinsen. Uerber die Tilgung wurde eine nähere Vereinbarung ausdrücklich vorbehalten. Die jährliche Zinsfordcrung hieraus beträgt rund 8,5 Millionen Mark. Mit Rücksicht auf die zwischenzeitlich eingetretene Geldentwertung muß eine Neufestsetzung der Abfindungssumme und damit auch der Zinsen erfolgen. Entsprechende Verhandlungen sind schon seit langem eingeleitet worden.
Das Reich hat seit Ende 1923 keine Zinsen gezahlt. Es bestand die Möglichkeit, daß das Reich einer späteren Geltendmachung der rückständigen Zinsansprüche die Einrede der Verjährung entgegensetzt. Hessen ist ebenso wie die übrigen Eisenbahnländer beim Reich vorstellig geworden, um eine Erklärung zu veranlassen, wonach das Reich auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Da die gewünschte Erklärung nicht alsbald eintraf, haben Sachsen und Württemberg sich inzwischen veranlaßt gesehen, Klage beim Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich zu erheben. Auch die hessische Regierung hat die zur Klageerhebung erforderlichen Vorbereitungen getroffen, um nicht Gefahr zu laufen, die rückständigen Zinsen zu verlieren. Sie hat daneben selbstverständlich ihre Bemühungen, zu einer befriedigenden Erklärung des Reichs zu gelangen, fortgesetzt. Nachdem eine solche Erklärung des Reichsfinanzministers heute eingetroffen ist, wonach die Interessen Hessens nunmehr völlig gewahrt erscheinen, konnte von der Erhebung der Klage abgesehen werden. Es werden jetzt die weiteren Verhandlungen abzuwartrn sein.
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Berlin, 31. 12. Dem kaufmännischen Leiter der gesamten Pleßchen Gruben, T r e i t s ch k e, ist durch die polnische Polizeidirektion in Köttewitz ohne Angabe von Gründen die weitere Aufenthaltsgenehmigung auf polnischem Staatsgebiete verwei- gert worden. Die deutsche Gesandtschaft in Warschau hat wegen dieses Halles bei den zuständigen polnischen Behörden Vorstel- ungen erhoben, die leider erfolglos geblieben sind.
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Konstantinopel. Nach amtlichen afghanistanischen Meldun- ren soll sich der Schinwani-S^mm bereit erklärt haben, den ^ampf gegen die Regierung erstellen. Der Stamm werde ~„ ,v0" den afghanischen Regiernngstruppen entwaffnet. Der ^onig lehnt alle Forderungen der Tchinwaris ab.
Das deMche Handwerk an der Jahreswende.
Die im Jahre 1928 zunächst noch aufsteigende wirtschaftliche ! Entwicklung hat ihre günstigen Auswirkungen auch auf die Be- ; triebe des Handwerks nicht verfehlt. Bereits im Juni trat jedoch ein gewisser Stillstand ein, der dann bei gleichbleibender uneinheitlicher Lage für das Handwerk im Monat November durch einen starken saisonmäßig bedingtenRückgang abgelöst wurde Trotz der erfreulichen Konjunktur konnte das Handwerk die Wiedergewinnung seiner Rentabilität nicht erreichen. Die finanzielle Lage des Handwerks ist zu einem großen Teile dadurch in ein kritisches Stadium geraten, daß die Käufer ihre Zahlungsverpflichtungen nicht einhielten und so zu einer Verschärfung des schwer zu befriedigenden Kreditbedürfnisses bei- I trugen. Mit der Bezahlung der alten Rückstände kann man j dem Handwerk keine größere Neujahrsfreude bereiten.
Wenn so die wirtschaftliche Entwicklung zu einem großen i Teil auch für das Handwerk einen zufriedenstellenden Verlauf genommen hat, so darf man sich doch die Augen nicht davor verschließen, daß ein stabiles Gleichgewicht noch lange nicht errungen ist. Mit Besorgnis blickt gerade das Handwerk auf die auf vielen Märkten vorliegenden Preisschwankungen und die damit verbundene Gefahr, einen zu hohen Preisstand zu erreichen, der einer Entwertung der Kaufkraft der Mark gleichgefetzr werden müßte. An einer Niedrighaltung der Preise hat das Handwerk als Letztverteiler der Erzeugnisse an die Verbraucher und wegen der Auswirkungen solcher Preiserhöhungen auf dem inneren Markte das größte Interesse. Für die kommende Zeit muß das Augenmerk der Reichsregierung und aller sonst in Frage kommenden Stellen darauf gerichtet sein, nach Möglichkeit eine stetige Entwicklung der Wirtschaft zu sichern, um im Zusammenhang hiermit eine Verbilligung der Warenerzeugung zu erzielen. Alle wirtschafts- und finanzpolitischen Aufgaben müssen der Erreichung dieses Zieles dienen.
Auf steuerlichem Gebiete brachte das Jahr 1928 noch nicht die Regelung des Finanzausgleichs und der Steuervereinheitlichung. Hoffentlich gewährt das neue Jahr diese so notwen- vrgè Reform. Endlich muß hier eine weitgehende Vereinfachung der Gesetzgebung und Verwaltung erfolgen mit dem Ziele, unter Stärkung des Selbstverantwortungsgefühls aller Teile der öffentlichen Verwaltung und unter Erziehung zu einer klarbewußten Sparpolitik einen wesentlichen Abbau der Eesamtbe- lastung zu ermöglichen. Die gesamte Wirtschaft kann die starke steuerliche Vorbelastung nicht mehr tragen. Die Gewährung des sogenannten Zuschlagsrechts auf die Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer an die Länder und Gemeinden dürfte geeignet sein, durch die Heranziehung zur Mitverantwortung einer allzu großen Vewilligungsfreudigkeit hemmende Schranken zu setzen. Mit der so notwendigen Reform muß auch eine Herabsetzung der Realsteuern Hand in Hand gehen.
Um die Produktionskosten der Wirtschaft einer Senkung zuzuführen, wird auch die Verwaltungsvereinfachung unerläßlich bleiben. Die Veröffentlichung der Spitzenverbände von Banken, Handel, Handwerk und Industrie hat zu dieser Frage ein inter- esiantes Zahlenmaterial beigetragen, das in eindringlichen Ausführungen die nicht mehr aufzuschiebende Reform belegt. Das deutsche Volk kann bei steigenden Reparationsverpslich- tungen seine viel zu teuere Verwaltung nicht mehr tragen.
Das am 1. September 1928 begonnene Reparationsjahr führte bekanntlich zu einer Steigerung von 1 % Milliarden Rmk. auf die sogenannte Normalleistung von 2% Milliarden Rmk., wovon allein 1 250 Mill. Rmk. gegenüber 500 Mill. Rmk. im Vorjahre durch den Haushaltsplan aufgebracht werden sollen. Diese neue zusätzliche Belastung wird erst noch voll zur
Deutsch-rumänisches Abkommen.
Bukarest, 30. 12. Die Kammer hat das deutsch-rumänische Abkommen vom 10. November ratifiziert.
Die indische Nationalbewegung.
London, 31. 12. Der am Samstag eröffnete indische Nationalkongreß wird eine von Gandhi entworfene Enschließung annehmen, in der der britischen Regierung eine Frist non zwölf Monaten gewährt wird, um Indien die Verfassung eines Dominions zu geben. Gleichzeittg behielten sich die Extremisten das Recht vor, ihren Feldzug zu Gunsten völliger Unabhängigkeit fortzusetzen.
Zu öm Wlem^ des WanMsgleiÄs.
Zn der „Zeitschrift für Selbstverwaltung", dem Organ des Deutschen und Preußischen Landkreistages, verbreitet sich der bekannte Landtagsabgeordnete v. Eynern - Berlin grundsätzlich über die Frage des Finanzausgleichs. Er geht von dem Gedanken aus, daß zwischen den reichen und armen Ge- bietskörperschaften ein regelmäßiger Ausgleich Platz greifen muß, damit jede einzelne in der Lage ist, die ihr zum Wohle der Bevölkerung obliegenden Aufgaben ohne steuerliche Ueberlastung zu erfüllen.
Aufgabcnausgleich und Finanzausgleich stehen in gegen
Auswirkung kommen Zwar werden in Kürze besondere Sachverständige sich wieder einmal mit der ganzen Reparationsfrage befassen, allein mit einer Herabsetzung der Zahlungen ist vorläufig nicht zu rechnen. So steht für das neue Jahr eine Erhöhung der drückenden Lasten bevor. Die beabsichtigte Neuregelung des ganzen Fragenkomplexes wird für lange Zeit hinaus die Richtlinien deutscher Wirtschaftspolitik bestimmen. Das deutsche Handwerk kann sich hierbei der Befürchtung nicht erwehren, daß die inländische Wirtschaft zugunsten außenpolitischer Rücksichten vernachlässigt wird Das Handwerk fordert daher, daß auch Vertreter des gewerblichen Mittelstandes vor den entscheidenden Verhandlungen durch die offiziellen Sachverständigen gutachtlich gehört werden.
Auf sozialpolitischem Gebiet liegt der Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes vor, der im Handwerk wegen seiner einseitigen Einstellung auf industrielle und großstädtische Verhältnisse keine Zustimmung finden kann. Das Handwerk erwartet^hier eine Regelung, die auf die Eigenarten und Sonderheiten des Berufsstandes Rücksicht nimmt. Der vorliegende Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes, dessen Verabschiedung gleichfalls im neuen Jahre zu erwarten ist, muß an den Einrichtungen des Handwerks festhalten, die sich in jahrzehntelanger Arbeit für den Berufsstand bewährt haben. Einen Vorrang des Tarifvertrages vor den Festsetzungen auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes kann das Handwerk in Uebereinstimmung mit der gesamten Wirtschaft nicht anerkennen. Ebenso finden die Bestrebungen Ablehnung, die den Lehrling zum gewerblichen Arbeiter stempeln wollen. Hinsichtlich der Reform des Schlichtungswesens gibt das Handwerk der tariflichen Regelung den Vorzug. Es bekennt sich im übrigen zu der Auffassung, daß eine Zwangsbewirtschaftung der Löhne im seitherigen Umfange ohne jede Rücksichtnahme auf ihre Auswirkungen im neuen Jahr nicht so weiter gehen kann.
Das alte Jahr brachte an den Reichstag noch die sogenannte Handwerksnovetle, eine Ergänzung und Aenderung der Gewerbeordnung, um die das Handwerk seit Jahren kämpfte und die nunmehr an Stelle der erhofften Reichshandwerksordnung durch eine bescheidene Novelle gebracht werden soll. In der Hauptsache soll sie der zu schaffenden Handwerksrolle eine gesetzliche Grundlage geben, die Aenderung des Wahlrechts zu den Handwerkskammern vornehmen usw. Leider haben die Forderungen des Handwerks nach einer durchgreifenden Regelung der beruflichen Organisation, insbesondere hinsichtlich des Aufbaues der Fachverbände, keine Erfüllung gefunden. Das Handwerk hält an dieser Forderung fest, erkennt aber die vorliegende Novelle als eine brauchbare Grundlage für den weiteren Aufbau an. Mit dem erstrebten organisatorischen Ausbau wollte das Handwerk durchaus nicht auf alte überlebte Formen zurückgreifen, sondern lediglich durch eine geordnete und sicher- gestellte berufsständische Wirtschaft im Interesse der Allgemeinheit dem keine Schranken kennenden Eigennutz brutaler freier Wirtschaft und dem hemmungslos geführten Klassenkampf einen wirkungsvollen Damm entgegensetzen. Hoffentlich schenkt das neue Jahr dem Handwerk in Kürze die erforderliche Neuregelung, um auf ihr im Sinne der zurückgestellten Reichshand- werksordnung weiter aufbauen zu können.
Zur Frage der Gesetzgebung sei grundsätzlich noch hinzugefügt, daß weit mehr als bisher ein Schutz der individuellen Arbeit vor Ueberlastung und Aufsaugung stattfinden muß, denn die Erhaltung des Handwerks ist für ein gesundes Staatswesen eine zwingende Notwendigkeit.
seitiger Wechselwirkung. Der Aufgabenausgleich bedeutet stets eine Aenderung der Zuständigkeit. Daß ein Geldausgleich zwischen den einzelnen Ländern notwendig ist, ergibt sich aus folgender Uebersicht über das durchschnittliche Einkommen pro Kopf der Bevölkerung. Im Jahre 1925 betrug:
der Reichsdurchschnitt
234 Jt
in Preußen
224 Ji
in Bayern
213 Jt
in Sachsen
307 Jt
in Hamburg
434 Jt
in Bremen
453 Ji
in Mecklenburg-Strelitz
163 Jt
in Waldeck
122 Ji
Der Verfasser geht dann in interessanten Ausführungen auf die Leistungsfähigkeit der Großstädte im Vergleich zu Kleinstädten, Landgemeinden und Landkreisen ein, bespricht eingehend den Lastenausgleich innerhalb des Reiches und innerhalb der Länder, den Schullastenausgleich, die Polizeikostenregelung und den organisatorischen Ausgleich durch Zusammenfassung zu höheren Kommunalverbänden. Ausgiebig wird gesprochen über den Verteilungsmaßstab nach dem kommunalpolitischen Existenzminimum. Abg. v. Ecnern kommt zu der Schlußfolgerung, daß die bisherige Verteilung der Steuer- erträge sowohl hinsichtlich der Höhe als auch des Systems änderungsbedürftig ist.