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Samstag, Ken St März 1928

Nummer 27

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Die SeiiiMe Regierung zur Rot der Lm-wittschgst.

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n Klein in Gießen.

Stelle im finuèhait sucht junges '.Nndcher ^JMeaü,invEl arbeit erfahren, 15 Mürz, eveni!. iw früher ober ipW j Gelegenheit geböte vervollständigen.

Marie Diencmam Wahlbach b.Burba.

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zu mieten gesuM Geschäftsstelle^^

In der letzten Finanzausschußsitzung des Landtags hat Staatspräsident Adelung zu dem Antrag der Abgg. Dr. von Helmolt und Genossen, die Notlage der Landwirtschaft (Drucks. Nr. 142), in längeren Ausführungen Stellung genommen, die wir hier im Auszug folgen lassen:

Die Regierung ist ernstlich bemüht, der Landwirtschaft, da wo es nottut, zu helfen. Daß es aber in Notzeiten, wie sie heute alle Volkskreise erleben, für ein einzelnes Land überaus schwierig ist, durchgreifende Hilfsmaßnahmen zu treffen, braucht nicht besonders betont zu werden. Weiterreichende Maßnahmen, sind nur von reichswegen möglich. Die Hessische Regierung Wirt) sich in gleicher Weise mit allen Kräften weiterhin zu hel­fen bemühen.

Hierzu ist folgendes zu bemerken:

Von den Antragstellern wird verlangt: Die staatliche Grund­steuer ist mit sofortiger Wirkung auf 50 Prozent des im Rech­nungsjahr 1927 festgesetzten Steuersatzes zu ermäßigen. Die Sondergebäudesteuer ist zu ermäßigen.

Die Notlage der Landwirtschaft, insbesondere soweit sie in den vorjährigen 'Ernteschäden begründet ist, wurde auf dem Ge­biete der Landessteuern weitgehend berücksichtigt. Nachdem be­reits im vorigen Herbst Grundsteuerermäßigungen bewilligt worden waren, hat sich die Regierung entschlossen, noch weiter- zehende Ermäßigungen anzuordnen. Hi-erdurch erleidet der Staat einen Grundsteuerausfall in einem früher niemals 'er­reichten Umfange.

Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden gegenüber an­deren Wirtschaftsgruppen steuerlich nicht unbeträchtlich begün­stigt. Die landwirtschaftlichen Oekonomiegebäude unterliegen Md er der Grund- noch der Sondergebäudesteuer, während die gewerblichen Wirtschaftsgebäude beiden Steuern unterworfen finb. Auch ist das landwirtschaftliche Anlage- und Betriebs- lapital von der Gewerbesteuer freigestellt worden, ohne daß für das gewerbliche Vermögen eine entsprechende Erleichterung zugestanden worden wäre. Die angeordneten Sondersteuerver­günstigen wirken sich in besonderem Maße zu Gunsten des fla­chen Landes aus Im Zusammenhang mit der Mieterhöhung wurde ab 1. April 1927 die staatliche Sondergebäudesteuer um 26 Prozent erhöht; von dieser Erhöhung werden nicht betrof­fen die Gebäude bis zu 7000 Jt Wert; auch diese Häuser findet man zumeist auf dem flachen Lande. Gebäude bis zu 4000 J( Äcrt genießen weitgehende Ermäßigungen, vielfach sogar Steuerfreiheit. Diese Objekte befinden sich fast ausschließlich in ländlichen Ortschaften.

Schließlich wurden die Finanzämter mehrfach darauf hin- gcwicsen, Stundungsanträge wohlwollend zu bescheiden, und bei der Anordnung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen af die Notlage der Landwirtschaft weitgehend Rücksicht zu nez- iiicn. Zwangsversteigerungen von wesentlichen Vetriebsmitt'ln oder von Bestandteilen der Substanz sind von der Regierung null regelmäßig verhütet rerrben.

Eine andere Forderung lautet: Die kommunal. Grundsteuer Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagean.eil) darf den ;m Rechnungsjahr 1927 geltenden staatlichen Steuersatz nicht über steigen. Hierauf ist zu erwidern:

- Diese Forderung ist sowohl vom praktischen als auch vom Rechtsstandpunkt undurchführbar.

Im Rechnungsjahr 1927 waren in Hessen nur einige wenige «"emeinden vorhanden, in denen die Grundsteuersätze einschließ- t derjenigen für Kreis und Provinz die staatlichen Grund-

Eine sofortige Senkung der Staatsausgaben ist laut Punkt 5 des Antrags Helmolt durch Verminderung der Staatsaus­gaben und eine Verwaltungsreform an Haupt und Gliedern herbeizuführen. Hierzu wird bemerkt:

Ein Blick auf die Ausgabenseite der letzten Staatsvoran­schläge zeigt, in welch ganz besonderer Weise Hessen im Ver­gleich zu anderen Ländern mit neuen Staatsaufgaben und Staatsausgaben zurückgehalten hat. Im übrigen ist bekanntlich eine eingehende Prüfung im Gange, ob und welche Sparmaß- nahmen sich weiterhin ermöglichen lassen.

Der Antrag will in Punkt 6 eine Einwirkung auf die Reichsregierung herbeiführen, sofort alle zoll- und handelspoli­tischen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Ren­tabilität der Landwirtschaft wiederherzustellen. Hierzu er­klärt die Regierung:

Es soll die Frage nicht untersucht werden, ob bei dem Stande der heutigen Volkswirtschaft es überhaupt möglich ist, durch zoll- und handelspolitische Maßnahmen die Rentabilität eines einzelnen Wirtschaftszweiges her- und sicherzustellen. Es ist indessen zu betonen, daß nach unserer Ueberzeugung eine Ab- schließung des deutschen Marktes vor fremden Produkten und Waren nicht möglich ist. Auch in dem großen Notprogramm der Reichsregierung wird eine grundsätzliche Aenderung der deut­schen Handelspolitik nicht in Aussicht genommen. Eine solche Aenderung würde auf allen Gebieten aus außenpolitischen Gründen ein Unglück für Deutschlands Einordnung in den Kreis der Weltwirtschaftsmächte bedeuten. Auch 'würde eine Handels­politik im Sinne der Antragsteller nicht nur die Arbeiterschaft in ihren Erwerbs- und Konsummöglichkeiten stark beschränken sondern auch die Landwirtschaft selbst durch die verringerte Kaufkraft der Bevölkerung auf die Dauer erheblich schädigen.

Wenn der Antrag dagegen besagen sollte, daß von Fall zu Fall bei Abschluß von Handelsverträgen die Interessen der Land­wirtschaft berücksichtigt werden sollen, so ist die Hessische Regie­rung entschlossen, in Zukunft bei Vertragsverhandlungen durch Einwirkung auf die Reichsregierung die Interessen der hessischen Landwirtschaft zu berücksichtigen. Ferner soll durch Propaganda und Erziehung der Verbrauch inländischer Produkte aller Art gefördert werden.

Die eigentliche Aufgabe der Hessischen Regierung gegen­über der Landwirtschaft liegt auf dem Gebiete der Produktions­verbesserung und -steigerung, der Vodenmelioration, der Um­stellung auf rationelle Betriebsweise, der besseren Organisation

Auch für Sonderzwecke wurden Reichs- und Landcs-Dar- lehensmittel bcreilgestellt, insbesondere zur Förderung der Milcherzeugung und des Molkereiwesens in Höhe von 300 000 Reichsmark, ferner zur Förderung des Obstbaues, der Geflügel­zucht, sowie zur Förderung der bäuerlichen Wirtschaftsberatung.

Schließlich sei noch auf die jüngst erfolgten Bewilligungen in Gesamthöhe von 500 000 Reichsmark zur Steuerung der Not der durch Hagel und Unwetter Geschädigten hingewiesen, von denen der größte Teil als verlorener Zuschuß seitens des Land­tags bewilligt wurde.

Nicht vergessen werden dürfen endlich die erheblichen Sum­men, die der Viehseuchenbekämpfung dienen. In den letzten vier Jahren waren dies in Hessen rund 920 000 Reichsmark.

Die Hessische Regierung betont, daß sie entschlossen ist, so­weit es die Finanzen des hessischen Staates irgend zulassen, auf diesem Wege fortzufahren. Im Zusammenarbeiten mit der be­rufsständigen Organisation der Landwirtschaft, der Landwirt- schaftskammer, will die Regierung die verschiedenen Zweige der Landwirtschaft produktionstechnisch und organisatorisch so weit fördern, als es überhaupt möglich ist. Die Sorgen der hessischen Landwirtschaft sind auch die Sorgen bei Hessischen Regierung und des hessischen Volkes.

Die Mchslagsklmdidaten für Kessen.

Soweit die Landesverbände der einzelnen Parteien^ schon zusammengetreten sind, um ihre Kandidaten für die Reichstags­wahlen zu nominieren, läßt sich über die kommenden Volks­vertreter Hessens folgende Aufstellung geben.

Demokraten:

I.Staatspräsident a. D. Prof. W. Hellpach,

2. Stadtverordneter Christ-Mainz,

3. Frau Dr. Grein-Offenbach.

Deutsche Volkspartei:

1. Dr. Becker, Reichsminister a. D., Darmstadt,

2. Dingeldey, Eduard, Rechtsanwalt, M. d. L., Darmstadt,

3.

4.

5.

6.

Wolf, Philipp, Landwirt, Albig, Kreis Alzey, Birnbaum, Maria, Lehrerin i. R., M. d. L., Gießen, Nickel, Karl, Kaufmann, Bad-Nauheim,

Strohauer, Peter, Postinspektor Mainz,

7. Noh!, Iakob, Installationsmeister, werkskammer und Vorsitzender der

und Stadtverordneter,

Vorsitzender der Hand­hessischen Verbände des

Handwerks und Gewerbe, Darmstadt,

8. Freiherr Ludw. Heyl zu Herrnsheim, Fabrikant, Worms.

der Märkte, der landwirtschaftlichen Schulung u. a. m. stehend wird eine Uebersicht darüber gegeben, was in Richtung geschehen ist.

Für die Förderung der Landwirtschaft wurden im

Nach­dieser

Rech-

Zentrum:

1. Reichstagsabgeordneter Dr. Bockius, Die weiteren Namen werden am 2. April festgelegt.

fliefi. Hunderts Versätze nicht überschritten haben. Wollte man die beantragte -vh "(W- ^â ^I [gjiberung durchführen, wären die meisten der Gemeinden und ^M Knk. sucht . .

Noftlmannh^ul! Lage versetzt, ihre Verwaltung ordnungsgemäß wciterzuführen ' hart ensttW ^ ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.

GMeindeverbände wenn nicht alle einfach nicht in die

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Es stehen der Durchführung aber auch gesetzliche Hinder- I tiifie im Wege. Nach Artikel 188 der Städteordnung und Ar- IHtcf 181 der Landgemeindeordnung sind die Städte und Ge­münden verpflichtet, den Aufwand, der nicht aus etwaigen Mtigen Gemeindeeinkünften bestritten werden kann, durch Ge- nnndeumlagen aufzubringen. Entsprechendes gilt für die Anise und Provinzen. Schon durch Einschaltung der Staats- ! ms sicht ist hier hinreichende Gewähr dafür gegeben, daß alle unnötigen Ausgaben unterbleiben, weiter ist durch die Vor- . IW, daß die von den kommunalen Vertretungen beschlossenen Etui erjage der ministeriellen Genehmigung bedürfen, genügende

^or^rge dafür getroffen, daß sich die Steuersätze in angemesse- Kiilll^ m Grenzen halten. Die aus dem Antrag offenbar sprechende

Bchi rchtung, es würden bei der Genehmigung der Grundsteuer­

^ sähe die Interessen der Landwirtschaft nicht genügend gewahrt, ist völlig grundlos.

erlangt, daß die geplante Erhöhung

^^11W J Unter Punkt 4 wird vc

lattStO^ der Beamtengehälter durch ein neues Besoldungsgesetz unter-

U>o'^'"^ bleibt. Dazu wird regierungsseitig geantwortet:

gndarb^vE gB> Nachdem in den übrigen Ländern eine Besoldungsneuregc- sl^Äß,n)Ö M^!/ jp im Anschluß an die Besol'dungsordnung des Reiches in der ^"V^ ^»uMhrung begriffen ist, ist es eine selbstverständliche Pflicht

ein neues Besoldungsgesetz unter

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Hens, sich Diesem Vorgehen anzuschließen. Die Beamten Hes- p haben dieselben Ansprüche wie die Beamten des Reiches der anderen deutschen Länder.

nungsjahre 1924 rund 1282 000 Reichsmark, im Rechnungsjahr 1925 1 346 000 Reichsmark und im Rechnungsjahre 1926 1 300 000 Reichsmark hingegeben; die voraussichtlichen tatsäch­lichen Ausgaben des laufenden Budgetjahres werden diese Aus­gaben noch übersteigen.

Der Herbst 1924 brachte weiterhin der Landwirtschaft eine Enttäuschung in den Ernteerträgnissen,' wirtschaftliche Reser­ven waren infolge der Inflation nicht mehr vorhanden. Da­mals hat die Hessische Regierung eine Notstandsmaßnahme im Interesse der Landwirtschaft, insbesondere zur Beschaffung von Saatgut-, Dünge- und Futtermitteln unternommen, die in der Geschichte unseres Landes noch unerreicht dasteht. 9 300 000 Reichsmark wurden der Landwirtschaft in gering verzinslichen Darlehen zur Verfügung gestellt, von denen heute noch 2,6 Mil­lionen Kredit unausgeglichen zu Lasten des Staates stehen. In den letzten Jahren wurde die Nied-Entwässerung in großzügiger Weise gefördert: 685 000 Reichsmark sind für diesen Zweck von Reich und Land aufgewendet worden und ein weiterer Betrag von 1350 000 Reichsmark wird zu verbilligtem Zinsfuß die Möglichkeit bieten, dieses Werk zum Abschluß zu bringen. Für sonstige Meliorationen ist noch insgesamt in den letzten zwei Jahren der Betrag von 2 033 000 Reichsmark flüssig gemacht worden, um diese für die Volkswirtschaft und die Produktions- Hebung besonders begrüßenswerten Maßnahmen durchführen zu können.

Zur Förderung des Frühgemüsebaues wurde von Reich und Land ein Betrag von 1200 00 Reichsmark bewilligt, durch die den Genossenschaften und einzelnen Interessenten Darlehen gegeben werden konnten.

Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Weinbaues für unser Land sind erhebliche Mittel zur Förderung des Wein­baues zur Verfügung gestellt worden. Aus dem Weinsteuer- dritrel ist über 1 Million Reichsmark unserem Lande zugeführt worden. Unter Berücksichtigung der Notlage der Winzer in den letzten Jahren wurden ihnen Kredite in Gesamthöhe von 10 482 000 Reichsmark zur Verfügung gestellt, um diesen Teil der Landwirtschaft wirtschaftlich zu stärken.

Des Weiteren sind aus dem Rhein-Ruhr-Fonds der hessi­schen Landwirtschaft 470 000 Reichsmark zugeflossen, durch die insbesondere den Schädigungen der Landwirtschaft infolge der Besetzung gesteuert werden sollte.

Abhau oder Erweiterung der MhnunMwlmgsVirWmt.

Das Reichsgesetzblatt veröffentlichte kürzlich den Wortlaut des Gesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter, das bekanntlich die Bestimmungen über die Beendung von Miet­verhältnissen durch Kündigung oder Zeitablauf, über Aufheb­ung von Mietverhältnissen durch Urteil, sowie die Bestimmungen über besondere Mietverhältnisse und endlich die Bestimmungen über die Mieteinigungsämter in der nunmehr geltenden Form zusammenfaßt. Von großer Bedeutung ist hierbei die vom Reichstag im Februar ds. Is. vorgesehene Ergänzung des § 33, wonach als Zuschüsse Darlehen gelten, die auf Grund der drit­ten Steuernotverordnung und der Vorschriften über den Geld­entwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken gegeben sind. Im übrigen bestimmt die oberste Landesbehörde, welche Zu­wendungen aus öffentlichen Mitteln als Zuschüsse anzusehen sind. Das Gesetz sieht bekanntlich die Ermächtigung vor, wo­nach die oberste Landesbehörde anordnen kann, daß die Vor­schriften des Mieterschutzes auf Neubauten oder durch Um- oder Einbauten neugeschaffene Räume Anwendung finden, die nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind oder künftig be­zugsfertig werden und für die Zuschüsse aus öffentlichen Mit­teln gegeben sind.

Die oben erwähnten Bestimmungen über die Zuschüsse be­deuten aber letzten Endes eine Ausdehnung der Wohnungs­zwangswirtschaft mit all ihren hemmenden Nachteilen. Erin­nert sei daran, daß der Preußische Wohlfahrtsminister bereits im August 1924 einen Erlaß herausgab, nach dem die nach dem 1. Juli 1918 mit Hauszinssteuer gebauten Häuser unter das Mieterschutzgesetz gestellt sind. Mit der Ausdehnung der Woh­nungszwangswirtschaft auf diese Grundstücke wird zweifellos ein Erlahmen der privaten Bauinitiative verbunden sein, das sich auch für das gesamte Handwerk schädlich auswirken muß. Der Beschluß des Reichstags erscheint uns umso unverständlicher, als sich die Negierung mehrfach zu einem schrittweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft bekannte. Unbegreiflich bleibt auch, daß diese ergänzenden Bestimmungen die Zustimmung von sol- Ichen Parteien erhalten konnten, die sich bisher immer als Geg­ner der Wohnungszwangswirtschaft bezeichneten.