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Samstag, Ken St März 1928
Nummer 27
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In der letzten Finanzausschußsitzung des Landtags hat Staatspräsident Adelung zu dem Antrag der Abgg. Dr. von Helmolt und Genossen, die Notlage der Landwirtschaft (Drucks. Nr. 142), in längeren Ausführungen Stellung genommen, die wir hier im Auszug folgen lassen:
Die Regierung ist ernstlich bemüht, der Landwirtschaft, da wo es nottut, zu helfen. Daß es aber in Notzeiten, wie sie heute alle Volkskreise erleben, für ein einzelnes Land überaus schwierig ist, durchgreifende Hilfsmaßnahmen zu treffen, braucht nicht besonders betont zu werden. Weiterreichende Maßnahmen, sind nur von reichswegen möglich. Die Hessische Regierung Wirt) sich in gleicher Weise mit allen Kräften weiterhin zu helfen bemühen.
Hierzu ist folgendes zu bemerken:
Von den Antragstellern wird verlangt: Die staatliche Grundsteuer ist mit sofortiger Wirkung auf 50 Prozent des im Rechnungsjahr 1927 festgesetzten Steuersatzes zu ermäßigen. Die Sondergebäudesteuer ist zu ermäßigen.
Die Notlage der Landwirtschaft, insbesondere soweit sie in den vorjährigen 'Ernteschäden begründet ist, wurde auf dem Gebiete der Landessteuern weitgehend berücksichtigt. Nachdem bereits im vorigen Herbst Grundsteuerermäßigungen bewilligt worden waren, hat sich die Regierung entschlossen, noch weiter- zehende Ermäßigungen anzuordnen. Hi-erdurch erleidet der Staat einen Grundsteuerausfall in einem früher niemals 'erreichten Umfange.
Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden gegenüber anderen Wirtschaftsgruppen steuerlich nicht unbeträchtlich begünstigt. Die landwirtschaftlichen Oekonomiegebäude unterliegen Md er der Grund- noch der Sondergebäudesteuer, während die gewerblichen Wirtschaftsgebäude beiden Steuern unterworfen finb. Auch ist das landwirtschaftliche Anlage- und Betriebs- lapital von der Gewerbesteuer freigestellt worden, ohne daß für das gewerbliche Vermögen eine entsprechende Erleichterung zugestanden worden wäre. Die angeordneten Sondersteuervergünstigen wirken sich in besonderem Maße zu Gunsten des flachen Landes aus Im Zusammenhang mit der Mieterhöhung wurde ab 1. April 1927 die staatliche Sondergebäudesteuer um 26 Prozent erhöht; von dieser Erhöhung werden nicht betroffen die Gebäude bis zu 7000 Jt Wert; auch diese Häuser findet man zumeist auf dem flachen Lande. Gebäude bis zu 4000 J( Äcrt genießen weitgehende Ermäßigungen, vielfach sogar Steuerfreiheit. Diese Objekte befinden sich fast ausschließlich in ländlichen Ortschaften.
Schließlich wurden die Finanzämter mehrfach darauf hin- gcwicsen, Stundungsanträge wohlwollend zu bescheiden, und bei der Anordnung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen af die Notlage der Landwirtschaft weitgehend Rücksicht zu nez- iiicn. Zwangsversteigerungen von wesentlichen Vetriebsmitt'ln oder von Bestandteilen der Substanz sind von der Regierung null regelmäßig verhütet rerrben.
Eine andere Forderung lautet: Die kommunal. Grundsteuer Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagean.eil) darf den ;m Rechnungsjahr 1927 geltenden staatlichen Steuersatz nicht über steigen. — Hierauf ist zu erwidern:
- Diese Forderung ist sowohl vom praktischen als auch vom Rechtsstandpunkt undurchführbar.
Im Rechnungsjahr 1927 waren in Hessen nur einige wenige «"emeinden vorhanden, in denen die Grundsteuersätze einschließ- t derjenigen für Kreis und Provinz die staatlichen Grund-
Eine sofortige Senkung der Staatsausgaben ist laut Punkt 5 des Antrags Helmolt durch Verminderung der Staatsausgaben und eine Verwaltungsreform an Haupt und Gliedern herbeizuführen. — Hierzu wird bemerkt:
Ein Blick auf die Ausgabenseite der letzten Staatsvoranschläge zeigt, in welch ganz besonderer Weise Hessen im Vergleich zu anderen Ländern mit neuen Staatsaufgaben und Staatsausgaben zurückgehalten hat. Im übrigen ist bekanntlich eine eingehende Prüfung im Gange, ob und welche Sparmaß- nahmen sich weiterhin ermöglichen lassen.
Der Antrag will in Punkt 6 eine Einwirkung auf die Reichsregierung herbeiführen, sofort alle zoll- und handelspolitischen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Rentabilität der Landwirtschaft wiederherzustellen. — Hierzu erklärt die Regierung:
Es soll die Frage nicht untersucht werden, ob bei dem Stande der heutigen Volkswirtschaft es überhaupt möglich ist, durch zoll- und handelspolitische Maßnahmen die Rentabilität eines einzelnen Wirtschaftszweiges her- und sicherzustellen. Es ist indessen zu betonen, daß nach unserer Ueberzeugung eine Ab- schließung des deutschen Marktes vor fremden Produkten und Waren nicht möglich ist. Auch in dem großen Notprogramm der Reichsregierung wird eine grundsätzliche Aenderung der deutschen Handelspolitik nicht in Aussicht genommen. Eine solche Aenderung würde auf allen Gebieten aus außenpolitischen Gründen ein Unglück für Deutschlands Einordnung in den Kreis der Weltwirtschaftsmächte bedeuten. Auch 'würde eine Handelspolitik im Sinne der Antragsteller nicht nur die Arbeiterschaft in ihren Erwerbs- und Konsummöglichkeiten stark beschränken sondern auch die Landwirtschaft selbst durch die verringerte Kaufkraft der Bevölkerung auf die Dauer erheblich schädigen.
Wenn der Antrag dagegen besagen sollte, daß von Fall zu Fall bei Abschluß von Handelsverträgen die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigt werden sollen, so ist die Hessische Regierung entschlossen, in Zukunft bei Vertragsverhandlungen durch Einwirkung auf die Reichsregierung die Interessen der hessischen Landwirtschaft zu berücksichtigen. Ferner soll durch Propaganda und Erziehung der Verbrauch inländischer Produkte aller Art gefördert werden.
Die eigentliche Aufgabe der Hessischen Regierung gegenüber der Landwirtschaft liegt auf dem Gebiete der Produktionsverbesserung und -steigerung, der Vodenmelioration, der Umstellung auf rationelle Betriebsweise, der besseren Organisation
Auch für Sonderzwecke wurden Reichs- und Landcs-Dar- lehensmittel bcreilgestellt, insbesondere zur Förderung der Milcherzeugung und des Molkereiwesens in Höhe von 300 000 Reichsmark, ferner zur Förderung des Obstbaues, der Geflügelzucht, sowie zur Förderung der bäuerlichen Wirtschaftsberatung.
Schließlich sei noch auf die jüngst erfolgten Bewilligungen in Gesamthöhe von 500 000 Reichsmark zur Steuerung der Not der durch Hagel und Unwetter Geschädigten hingewiesen, von denen der größte Teil als verlorener Zuschuß seitens des Landtags bewilligt wurde.
Nicht vergessen werden dürfen endlich die erheblichen Summen, die der Viehseuchenbekämpfung dienen. In den letzten vier Jahren waren dies in Hessen rund 920 000 Reichsmark.
Die Hessische Regierung betont, daß sie entschlossen ist, soweit es die Finanzen des hessischen Staates irgend zulassen, auf diesem Wege fortzufahren. Im Zusammenarbeiten mit der berufsständigen Organisation der Landwirtschaft, der Landwirt- schaftskammer, will die Regierung die verschiedenen Zweige der Landwirtschaft produktionstechnisch und organisatorisch so weit fördern, als es überhaupt möglich ist. Die Sorgen der hessischen Landwirtschaft sind auch die Sorgen bei Hessischen Regierung und des hessischen Volkes.
Die Mchslagsklmdidaten für Kessen.
Soweit die Landesverbände der einzelnen Parteien^ schon zusammengetreten sind, um ihre Kandidaten für die Reichstagswahlen zu nominieren, läßt sich über die kommenden Volksvertreter Hessens folgende Aufstellung geben.
Demokraten:
I.Staatspräsident a. D. Prof. W. Hellpach,
2. Stadtverordneter Christ-Mainz,
3. Frau Dr. Grein-Offenbach.
Deutsche Volkspartei:
1. Dr. Becker, Reichsminister a. D., Darmstadt,
2. Dingeldey, Eduard, Rechtsanwalt, M. d. L., Darmstadt,
3.
4.
5.
6.
Wolf, Philipp, Landwirt, Albig, Kreis Alzey, Birnbaum, Maria, Lehrerin i. R., M. d. L., Gießen, Nickel, Karl, Kaufmann, Bad-Nauheim,
Strohauer, Peter, Postinspektor Mainz,
7. Noh!, Iakob, Installationsmeister, werkskammer und Vorsitzender der
und Stadtverordneter,
Vorsitzender der Handhessischen Verbände des
Handwerks und Gewerbe, Darmstadt,
8. Freiherr Ludw. Heyl zu Herrnsheim, Fabrikant, Worms.
der Märkte, der landwirtschaftlichen Schulung u. a. m. stehend wird eine Uebersicht darüber gegeben, was in Richtung geschehen ist.
Für die Förderung der Landwirtschaft wurden im
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Zentrum:
1. Reichstagsabgeordneter Dr. Bockius, Die weiteren Namen werden am 2. April festgelegt.
fliefi.’ Hunderts Versätze nicht überschritten haben. Wollte man die beantragte -vh "(W- ^â ^I [gjiberung durchführen, wären die meisten der Gemeinden und ^M Knk. sucht . .
Noftlmannh^ul! Lage versetzt, ihre Verwaltung ordnungsgemäß wciterzuführen ' hart ensttW ^ ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
GMeindeverbände — wenn nicht alle — einfach nicht in die
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Es stehen der Durchführung aber auch gesetzliche Hinder- I tiifie im Wege. Nach Artikel 188 der Städteordnung und Ar- IHtcf 181 der Landgemeindeordnung sind die Städte und Gemünden verpflichtet, den Aufwand, der nicht aus etwaigen Mtigen Gemeindeeinkünften bestritten werden kann, durch Ge- nnndeumlagen aufzubringen. Entsprechendes gilt für die Anise und Provinzen. Schon durch Einschaltung der Staats- ! ms sicht ist hier hinreichende Gewähr dafür gegeben, daß alle unnötigen Ausgaben unterbleiben, weiter ist durch die Vor- . IW, daß die von den kommunalen Vertretungen beschlossenen Etui erjage der ministeriellen Genehmigung bedürfen, genügende
^or^rge dafür getroffen, daß sich die Steuersätze in angemesse- Kiilll^ m Grenzen halten. Die aus dem Antrag offenbar sprechende
Bchi rchtung, es würden bei der Genehmigung der Grundsteuer
^ sähe die Interessen der Landwirtschaft nicht genügend gewahrt, ist völlig grundlos.
erlangt, daß die geplante Erhöhung
^^11W J Unter Punkt 4 wird vc
lattStO^ der Beamtengehälter durch ein neues Besoldungsgesetz unter-
U>o'^'"^ bleibt. — Dazu wird regierungsseitig geantwortet:
gndarb^vE gB> Nachdem in den übrigen Ländern eine Besoldungsneuregc- sl^Äß,n)Ö M^!/ jp im Anschluß an die Besol'dungsordnung des Reiches in der ^‘"V^ ^»uMhrung begriffen ist, ist es eine selbstverständliche Pflicht
ein neues Besoldungsgesetz unter
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Hens, sich Diesem Vorgehen anzuschließen. Die Beamten Hes- p haben dieselben Ansprüche wie die Beamten des Reiches der anderen deutschen Länder.
nungsjahre 1924 rund 1282 000 Reichsmark, im Rechnungsjahr 1925 1 346 000 Reichsmark und im Rechnungsjahre 1926 1 300 000 Reichsmark hingegeben; die voraussichtlichen tatsächlichen Ausgaben des laufenden Budgetjahres werden diese Ausgaben noch übersteigen.
Der Herbst 1924 brachte weiterhin der Landwirtschaft eine Enttäuschung in den Ernteerträgnissen,' wirtschaftliche Reserven waren infolge der Inflation nicht mehr vorhanden. Damals hat die Hessische Regierung eine Notstandsmaßnahme im Interesse der Landwirtschaft, insbesondere zur Beschaffung von Saatgut-, Dünge- und Futtermitteln unternommen, die in der Geschichte unseres Landes noch unerreicht dasteht. 9 300 000 Reichsmark wurden der Landwirtschaft in gering verzinslichen Darlehen zur Verfügung gestellt, von denen heute noch 2,6 Millionen Kredit unausgeglichen zu Lasten des Staates stehen. In den letzten Jahren wurde die Nied-Entwässerung in großzügiger Weise gefördert: 685 000 Reichsmark sind für diesen Zweck von Reich und Land aufgewendet worden und ein weiterer Betrag von 1350 000 Reichsmark wird zu verbilligtem Zinsfuß die Möglichkeit bieten, dieses Werk zum Abschluß zu bringen. Für sonstige Meliorationen ist noch insgesamt in den letzten zwei Jahren der Betrag von 2 033 000 Reichsmark flüssig gemacht worden, um diese für die Volkswirtschaft und die Produktions- Hebung besonders begrüßenswerten Maßnahmen durchführen zu können.
Zur Förderung des Frühgemüsebaues wurde von Reich und Land ein Betrag von 1200 00 Reichsmark bewilligt, durch die den Genossenschaften und einzelnen Interessenten Darlehen gegeben werden konnten.
Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Weinbaues für unser Land sind erhebliche Mittel zur Förderung des Weinbaues zur Verfügung gestellt worden. Aus dem Weinsteuer- dritrel ist über 1 Million Reichsmark unserem Lande zugeführt worden. Unter Berücksichtigung der Notlage der Winzer in den letzten Jahren wurden ihnen Kredite in Gesamthöhe von 10 482 000 Reichsmark zur Verfügung gestellt, um diesen Teil der Landwirtschaft wirtschaftlich zu stärken.
Des Weiteren sind aus dem Rhein-Ruhr-Fonds der hessischen Landwirtschaft 470 000 Reichsmark zugeflossen, durch die insbesondere den Schädigungen der Landwirtschaft infolge der Besetzung gesteuert werden sollte.
Abhau oder Erweiterung der MhnunMwlmgsVirWmt.
Das Reichsgesetzblatt veröffentlichte kürzlich den Wortlaut des Gesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter, das bekanntlich die Bestimmungen über die Beendung von Mietverhältnissen durch Kündigung oder Zeitablauf, über Aufhebung von Mietverhältnissen durch Urteil, sowie die Bestimmungen über besondere Mietverhältnisse und endlich die Bestimmungen über die Mieteinigungsämter in der nunmehr geltenden Form zusammenfaßt. Von großer Bedeutung ist hierbei die vom Reichstag im Februar ds. Is. vorgesehene Ergänzung des § 33, wonach als Zuschüsse Darlehen gelten, die auf Grund der dritten Steuernotverordnung und der Vorschriften über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken gegeben sind. Im übrigen bestimmt die oberste Landesbehörde, welche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln als Zuschüsse anzusehen sind. Das Gesetz sieht bekanntlich die Ermächtigung vor, wonach die oberste Landesbehörde anordnen kann, daß die Vorschriften des Mieterschutzes auf Neubauten oder durch Um- oder Einbauten neugeschaffene Räume Anwendung finden, die nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind oder künftig bezugsfertig werden und für die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gegeben sind.
Die oben erwähnten Bestimmungen über die Zuschüsse bedeuten aber letzten Endes eine Ausdehnung der Wohnungszwangswirtschaft mit all ihren hemmenden Nachteilen. Erinnert sei daran, daß der Preußische Wohlfahrtsminister bereits im August 1924 einen Erlaß herausgab, nach dem die nach dem 1. Juli 1918 mit Hauszinssteuer gebauten Häuser unter das Mieterschutzgesetz gestellt sind. Mit der Ausdehnung der Wohnungszwangswirtschaft auf diese Grundstücke wird zweifellos ein Erlahmen der privaten Bauinitiative verbunden sein, das sich auch für das gesamte Handwerk schädlich auswirken muß. Der Beschluß des Reichstags erscheint uns umso unverständlicher, als sich die Negierung mehrfach zu einem schrittweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft bekannte. Unbegreiflich bleibt auch, daß diese ergänzenden Bestimmungen die Zustimmung von sol- Ichen Parteien erhalten konnten, die sich bisher immer als Gegner der Wohnungszwangswirtschaft bezeichneten.