Gießener Jeitnng
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41? Fahey. Mittwoch, den 29. Februar W2S Nummer 18
VolitlsAe ZegesM«.
3m Auftrage des^ Reichskanzlers hat der Präsident des Sandesfinanzamts Karlsruhe, Stamer, am Grabe des ersten Reichspräsidenten, Ebert, in Heidelberg anläßlich der Wiederkehr seines Todestages einen Kranz mit schwarz-rot-goldner Schleife niedergelegt.
Der deutsche Delegierte in der vorbereitenden Abrüstungskonferenz, Graf B e r n st o r f f, ist in Gens eingetroffen, um sich über den Gang der Sicherheitsverhandlungen zu informieren.
Das amerikanische Kriegsamt gibt bekannt, daß Deutsch- laud den Bereinigten Staaten einen Betrag in Höhe von 217 Millionen für die Kosten der Besatzung schulde. Der ursprüngliche Betrag habe sich durch Gutschreibungen um 75 Millionen Dollar vermindert.
Briand will am 4. März nach Genf abreisen. Er wird zum ersten Male von dem Generalsekretär des Quai d'Orsay, Philipp Berthelot, begleitet sein, ferner von dem Generalsekretär der Botschafterkonferenz, Massigly, und dem Ka- AuettSbirettsr Peycelou.
Der italienische Gesandte in Wien hält sich r. Zt. in R o m auf, um Mussolini genauen Bericht abzulegen iber die Debatten im österreichischen Nationalrat anläßlich der Kundgebung Dr. Seipels für das in Tirol bedrängte Deutsch- AI«.
Der Verband der Fabrikarbeiter hat den Lohnvertrag für die chem ische Industrie der Provinz Brandenburg einschließlich Berlin zum 31. März gekündigt. Bon dem Vertrag wurden bisher etwa 18 000 Arbeiter erfaßt.
Stresemann rüstet zur Reise nach Gens.
Reichsaußenminister Dr. Stresemann wird am 3. März seinen Urlaub an der Riviera beenden und sich nach Genf begeben, wo er am Sonntagmittag eintrifft. Der Staatssekretär des auswärtigen Amtes, v. Schubert, der gestern Abend nach Mentone gefahren ist, um mit Dr. Stresemann über die bevorstehende Ratstagung zu sprechen, hat im Laufe des Dienstagvormittag noch eine Besprechung mit den Mitgliedern des Reichskabinetts abgehalten. In dieser Besprechung hat er den Ministern einen eingehenden Ueberblick über die politische Ge- samtlage, insbesondere auch über die in Genf zur Behandlung kommenden Fragen, gegeben. Der Staatssekretär wird sich gemeinsam mit dem Außenminister Dort der Riviera aus nach Genf begeben. Ministerialdirektor Gaus, der wiederum an den Genfer Beratungen teilnimmt, ist bereits Montagabend nach Genf abgereist. Die übrigen Mitglieder der deutschen Delegation werden ihm am Freitag folgen. Der Delegation gehören »orausstchtlich an: Geheimrat v. Dirksen, die Ministerialdirektoren Ritter und Zechlin; Geheimrat Weitzäcker, der bereits an den Beratungen der Sicherheitskommission teilgenommen hat, «ird voraussichtlich ebenfalls während der Völkerbundstagung in Genf bleiben. Außer den genannten Herren werden die zuständigen Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes zugezogen werden. Zm Bedarfsfalls ist vorgesehen, daß weitere Herren «us Berlin berufen werden.
20 Millionen Mölms-Berluste?
Berlin. Nach einer Meldung der „Voss. Zeitung" veranschlagt der Reichssparkommissar die in der Phöbus-Angelegenheit erlittenen Verluste auf etwa 20 Millionen Mark, wobei noch nicht feststehe, ob diese Summe nicht durch die weiteren Ergebnisse der noch laufenden Untersuchungen überholt werde.
Linksruck in Braunschweig.
Das amtliche Ergebnis der Stadtverordnetenwahlen in Braunschweig ist folgendes: Sl^iatdemokraten 44 788, Kommu- niften 4324, Demokraten 2551, Volksrechtspartei 2412, Nationalsozialisten 3814, Bürgerl. Einheitsliste 27 267. Die Sitze verteilen sich nach dem amtlichen Ergebnis wie folgt: Sozialdemokraten 19 (17), Demokraten 1 (1), Dolksrechtspartei 1 (1), Nationalsozialisten 1 (1), Bürgerliche Einheitsliste 12 (17), Kommunisten 1 (1).
Bauernnot ist Volksnot.
Die Vereinigten Vaterländischen Verbände Deutschlands erlassen folgenden Aufruf: „Bauernnot ist Volksnot! Die Notlage der Landwirtschaft ist zu einer unmittelbaren Gefahr für jeden Volksgenossen geworden. Die Industrie erkennt, daß sie neben einer verlorenen Landwirtschaft selbst verloren ist. Die deutsche Arbeiterschaft sägt den Ast ab, auf dem sie selbst sitzt, venn sie sich durch die marxistische Hetze weiter in Blindheit halten läßt und nicht erkennt, daß sie auf Gedeih und Verderb verbunden ist mit dem Schicksal des deutschen Bodens, mit dem Schicksal der deutschen Landwirtschaft. Die Vereinigten vater- lLndischen Verbände Deutschlands stellen sich geschlossen und entschlossen neben die Landvolkbewegung und vor ihre Forderun- 1 eu.-
Fürst Lichnowsky -f-.
Der ehemalige deutsche Botschafter in London, Fürst Lich- rowsky, ist Montag morgen auf seiner Besitzung Cuchelna an ^R Folgeri eines Schlaganfalls gestorben.
Der neue hessische Gesandte in Berlin.
Wie die „Darmstädter Zeitung" meldet, ist der Landtagsabgeordnete Rechtsanwalt Nuß aus Worms mit Wirkung vom 15. März zum hessischen Gesandten in Berlin und stimmführenden stellvertretenden Reichsratsbevollmächtigten ernannt worden. Mit dieser Ernennung, mit der der Wunsch des Zentrums Erfüllung findet, wirkt eine Persönlichkeit als Vertreter Hessens im Reich, die überaus umstritten und über deren Eignung man sehr geteilter Meinung ist. Bekanntlich haben ja vor kurzem die Industrie- und Handelskammern im Einverständnis mit den Handwerks- und Landwirtschaftskammern sich gegen diese Ernennung gewandt.
Landesparteitag der D.V.P.
Der hessische Landesparteitag der Deutschen Bolkspartei, der am Sonntag in Frankfurt abgehalten wurde, wies einen außerordentlich starken Besuch auf. Den Vorsitz führte Rechtsanwalt Dingeldey. Im Mittelpunkt der Tagung standen die Referate über die politische Lage im Reich unb über die Regierungsbildung in Hessen.
Die Beschlagnahmungen im besetzten Gebiet.
In den in der letzten Zeit zwischen der Stadt Mainz und der Besatzung gepflogenen Verhandlungen über Räumung beschlagnahmter Gebäude und Gelände, zeigt es sich, daß die Besatzung hartnäckig an ihrem Besitz festzuhalten gewillt und nicht bereit ist, ohne gleichwertigen Ersatz eine Handbreite von dem beschlagnahmten Eigentum aufzugeben. Die Stadt Mainz wird durch dieses Verhalten wirtschaftlich aufs schwerste geschädigt, da sie der Raumnot nunmehr nicht mehr Herr werden kann. Trotzdem eine Reihe von Wohnungen und Gebäuden, die beschlagnahmt sind, seit längerer Zeit von der Besatzung nicht mehr benutzt werden, wird die Freigabe verweigert.
Otto von Bismarck verlobt.
Der frühere 'deutschnationale Reichstagsabgeordnete Fürst Otto von Bismarck hat sich in Stockholm mit Fräulein Ann Mari Tengbom verlobt. Der Fürst, der im 31. Lebensjahre steht, ist gegenwärtig Legalionssekretär bei der Gesandtschaft in Stockholm tätig. Die Braut stammt aus einer der ersten Familien Schwedens.
Bolkstrauertag und evangelische Arche.
Es ist auch in diesem Jahr von verschiedenen Verbänden angeregt worden, am Sonntag Reminiszere, den 4. März, einen allgemeinen Volkstrauertag zur Erinnerung an die Kriegsopfer zu begehen. Die evangelische Kirche hat die Trauer und die Not unseres Volkes noch immer wie ihre eigene gefühlt und zu lindern gesucht. Zur Begehung allgemein ungeordneter kirchlicher Feiern am Volkstrauertag wäre jedoch die Voraussetzung, daß es sich wirklich um einen allgemeinen, nicht um einen allgemein gefeierten und empfundenen Volkstrauertag handelte, der Reichsoder Landesgesetzesschutz genießt. Solange dieser Schutz aussteht, ist auch die Anordnung allgemein kirchlicher Feiern unmöglich. Trotzdem hat es die Kirchenbehörde den Kirchen vorständen freigestellt, örtliche kirchliche Feiern stattfinden zu lassen, wenn ein Verlangen darnach besteht und in der Gemeinde alle Veranstaltungen, die dem Ernst und der Würde dieses Tages widersprechen, am Tage selbst, wie am Vorabend unterbleiben. Somit wird auch die Kirche mit dem religiösen Trost, den ein solcher Tag erheischt, dort zu finden sein, wo man ihn wirklich begehrt. Im übrigen darf nicht vergessen werden, daß wir einen großen allgemeinen Volkstrauertag haben, den Totensonntag, an dem regelmäßig auch der Kriegsopfer gedacht wird.
Die Svitzenvertretungen des deutschen Handwerks zur Wirtschaftskrise.
I.
Im Februar traten die Vorstände des Deutschen Handwerks- und Eewerbekammertages und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks unter dem Vorsitz des Präsidenten Plate- Hannover im Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer für Unterfranken und Aschaffenburg in Würzburg zu einer wichtigen Tagung zusammen. Die Stellungnahme galt der gegenwärtigen Wirtschaftskrisis in der deutschen Landwirtschaft und ihrer Auswirkung auf das Handwerk. Nach lebhafter Aussprache fand nachstehende Entschließung einstimmige Annahme:
„Mit ernster Besorgnis haben die beruflichen Vertretungen des Handwerks in den von den Regierungen des Reiches und der Länder angekündigten oder von den Vertretungen her Landwirtschaft geforderten Hilfsmaßnahmen auch solche Maßnahmen feststellen müssen, die einseitig zu Ungunsten des Handwerks sich auswirken müßten. Die Wirtschaftskrise, in der sich gegenwär- tig die deutsche Landwirtschaft befindet, verlangt durchgreifende Unterstützung und dauernde Hebung der Landwirtschaft. Bei der als notwendig anerkannten Hilfsaktion darf nicht schematisch verfahren werden. Es muß besonders die Wirkung der für d.e Landwirtschaft durchzuführende Hilfsaktion auf die gesamte Wirtschaft beachtet werden, Insbesondere darf die Hilfe nicht zu einer zusätzlichen Verschuldung der Landwirtschaft führen, sondern nur zur Umschuldung. Dabei darf nicht vergessen werden daß in den ländlichen Bezirken der gewerbliche Mittelstand fast ausschließlich von der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft abhängig ist. Landwirtschaft und Handwerk sind hier auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden.
Die von der Reichsregierung in Aussicht genommene Re
gulierung des inländischen Marktes für Vieh und Fleisch und die von der preußischen Regierung in Aussicht genommenen Maßnahmen zur unmittelbaren Verbindung von Erzeugern und Verbrauchern können für die Handwerks-Wirtschaft nicht ohne ernste Folgen bleiben. Die von den wirtschaftspolitischen Vertretungen der Landwirtschaft gegen die Preispolitik des Handwerks erhobenen Vorwürfe sind als unberechtigt zurückzuweisen. Diese Vorwürfe verkennen, daß das Handwerk sowohl bei seiner Preisbildung wie bei seiner Lohnbildung zu den im Prozeß der Gütergewinnung und Güterverteilung abhängigen Schichten gehört. Das Handwerk darf nicht einseitig verantwortlich gemacht werden für die Folgen einer fiskalischen und sozialen Belastung der Produktion und für die Preisbildung der vor dem Handwerk an der Gütergewinnung beteiligten Wirtschaftskreise.
Die beruflichen Vertretungen des Handwerks erheben die Forderung, daß bei den Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft nicht nur die landwirtschaftlichen Vertretungen gutachtlich gehört werden, sondern daß die Wirkung dieser Hilfsmaßnahmen auf die gesamte Wirtschaft unter Anhörung der beteiligten Berufsvertretungen gutachtlich geprüft werde.
II.
Mit der Landwirtschaft leidet der städtische gewerbliche Mittelstand unter den Folgen einer in vielen Maßnahmen verkehrten Wirtschafts- und Sozialpolitik der Nachkriegszeit. Ein übermäßig hoher Steuerdruck schräntt den Ertrag des gewerblichen Betriebs auf das geringste Maß ein. Eine viel zu weitgehende sozialpolit. Bevormundung verhindert den Handwerker, die Arbeitszeit den Bedürfnissen des Handwerks anzupassen.
1. Auf steuerlichem Gebiet ist eine weitgehende Vereinfachung der Gesetzgebung und Verwaltung zu erstreben mit dem Ziele, unter Stärkung des Selbstverantwortungsgefühls aller Teile der öffentlichen Verwaltung und unter Erziehung zu einer klarbewußten Sparpolitik einen Abbau der Gesamtbelastung, vor allem der zweifellos überspannten Realsteuern zu ermöglichen. Die Realsteuern, insbesondere die Gewerbesteuern, sind vom Handwerk von jeher als Sondersteuern empfunden und abgelehnt worden. Solange ihre Beseitigung aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich ist, ist darauf hinzustreben, daß ihnen der Charakter der Sondersteuern genommen wird, und zwar dadurch, daß der Kreis der Steuerpflichtigen so weit wie möglich gezogen wird, bei der Gewerbesteuer am besten unter Umwandlung in eine allgemeine Verufssteuer.
2. Die Notwendigkeit sozialpolitischer Fürsorge wird grundsätzlich anerkannt. Indessen muß hierbei aus die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft weit mehr als bisher Rücksicht genommen werden. Die bisher übliche Schematisierung, insbesondere auf dem Gebiete der Arbeitszeitregelung und des Arbeitsrechts, ist zu beseitigen und dem Handwerk der Spielraum für seine Arbeit zu lassen, der die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse des täglichen Lebens ausreichend gestattet.
3. In der Kreditfrage erwartet das Handwerk, daß endlich an Stelle einer systemlosen Politik von Unterkrediten von Fall zu Fall die seit längeren Jahren von ihm gestellte Forderung nach einer grundsätzlichen einheitlichen und geschlossenen Ausgestaltung der dem gewerblichen Mittelstände dienenden Kredit- organisationen, insbesondere auch unter Errichtung eines Reichskreditinstituts erfüllt wird.
4. Die beruflichen Vertretungen des Handwerks verlangen einen schleunigen Abbau der Regiebetriebe des Reichs, der Länder und der Gemeinden, die in ihrem bisherigen Bestände unter Verletzung des Art. 164 der Reichsverfassung zu einer allmählichen Aufsaugung der Handwerkswirtschaft führen müssen.
5. Die beruflichen Vertretungen des Handwerks verlangen die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen unter tatsächlicher Befolgung des Inhaltes und des Sinnes der Reichsverdingungsordnung bei den Behörden des Reichs, der Länder und der Gemeinden unter angemessener Beteiligung des Handwerks.
6. Zur Befestigung des inneren Marktes ist vor allem eine gesunde Bauwirtschaft nötig. Als Voraussetzung hierfür erscheint die baldige Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft, unbeschadet der Beibehaltung eines gesetzlichen Mieterschutzes in ausreichendem Umfange, unentbehrlich. Des weiteren halten wir es für unbedingt erforderlich, daß die Hauszinssteuer, die in erheblichem Umfange zu einer fiskalischen Steuer geworden ist, ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder zugeführl wird und ihre Erträge lediglich zur Förderung der Neubautättg- keit auf dem Wohnungsmarkte verwandt werden. Nur mit dieser Zweckbestimmung und auf begrenzte Zeit kann überhaupt eine Berechtigung zur Erhebung der Hauszinssteuer anerkannt werden.
7. Ganz allgemein ist in der Gesetzgebung des Reichs und der Länder auf die Lebensbedingungen des gewerblichen Mittelstandes weit m-ehr als bisher Rücksicht zu nehmen. Die übermäßige Einschätzung der kapitalistischen und gewerkschaftlichen Kräfte läßt eine angemessene Berücksichtigung des Mittelstandes in der Gesetzgebung des Reichs und der Länder trotz des Art. 164 der Verfassung seit deren Bestehen vermissen. Deshalb verlangen die beruflichen Vertretungen des Handwerks auf das entschiedenste, daß die künftige Gesetzgebung oes Reichs nicht n der bisher üblichen schematischen Form weitergeführt wird, sondern daß in ausreichender Vorbereitung und Prüfung der zu erlassenden Gesetze deren Wirkung auf die einzelnen Kreise der deutschen Wirtschaft vorher geprüft und jeweils ein Ausgleich unter den verschiedenen Interessen herbeigeführt wird.
Zur wirksamen Vertretung des Handwerks ist die gesetzliche Sicherstellung seiner beruflichen Organisation und ihrer bewährten Aufgaben eine unbedingte Voraussetzung."