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Gießener Peilung

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41 Fahrg. Mittwoch, den 2Z April 1828 Nummer 34

KolltiMe Tagesschau.

In den nächsten Tagen wird zwischen dem deutschen Bot­schafter in Amerika und dem Staatssekretär Kellogg ein Schieds­oertrag abgeschlossen, der sich mit der Regelung gerichtlicher und politischer Streitfälle zwischen beiden Staaten besaht.

Großadmiral von Tirpitz, der sein Reichstagsmandat nieder- gelegt hat, ist von der Deutschnattonalen Partei zum Ehrenvor­sitzenden ernannt.

Durch den Kauf einer Reihe von Zunkersflugzeugen und das Versprechen des afghanischen Königs, einen deutschen Lustsach­oerständigen zu berufen, ist der afghanische Luftverkehr fast aus- schliehlich in deutsche Hände gegeben.

Der bisherige polnische Gesandte in Berlin wird Botschafter in der Türkei, an seiner Stelle wird der augenblickliche polnische Gesandte Knoll in Rom, Gesandter in Berlin.

zu den kommenden Wahlen.

Wahlparole des Relchsbürgerrats.

Auch der Reichsbürgerrat tritt mit einer Wahlparole an die Oeffentlichkeit. Darin wird die Herrschaft des Parteifanatis- imi5 und Parteiegoismus im Reichstage beklagt und die Fort­entwicklung unserer Reichsverfassung in folgender Richtung ge­fordert :

1. Stärkung der Exekutivgewalt des Reichspräsidenten, vor allem bei der Regierungsbildung.

2. Einschränkung der öffentlichen Ausgaben.

3. Beschränkung der Zuständigkeit des Reichstages auf Budget- bewilligungs- und Kontrollrecht.

4. Bildung einer weiteren dem Reichstag gleichberechtigten Volksvertretung auf berufsständiger Basis.

5. Schaffung eines neuen Wahlrechts, das die persönliche Ver­antwortung der Abgeordneten seinen Wählern gegenüber schafft.

6. Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen.

7. Schaffung eines einigen deutschen Reiches durch Erweite­rung der legislativen Reichsgewalt unter Erhaltung der Selbstverwaltung der Länder in allen exekutiven und kul­turellen Fragen.

8. Wiederherstellung der finanziellen Selbstverantwortung aller Selbstverwaltungskörper.

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Gesonderte Wahl für Frauen und Männer in Hessen.

Bei der Reichstagswahl am 20. Mai wird im Wahlkreis Hessen-Darmstadt die Stimmabgabe nach dem Geschlecht getrennt oorgenommen. Die getrennte Stimmabgabe soll durch Verwen­dung verschiedenfarbiger Wahlumschläge für Männer und Frauen durchgeführt werden.

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Reichstagskandidaten des Zentrums für den Wahlkreis Hessen-Darmstadt.

1. Dr. Vockius, Rechtsanwalt, Mainz, M. d. R.; 2. Knoll, Regierungsrat, Darmstadt, M. d. R.; 3. Dr. Bauer, General­sekretär des Bauernvereins Lorsch; 4. Diehl, Stadtverordn., Mainz; 5. Herd, Kaufmann, Offenbach, 6. Hattemer, Frau, M. d. L., Darmstadt.

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Deutschnationale Reichstagskandidaturen im Wahlkreis 33: 1. General Max Freiherr von Preuschen, Darmstadt; 2. Frau Julie Heraeus, Offenbach; 3. Landwirt Georg Knecht, Mittelgründau; 4. Fabrikant Dr. Albert Kirnberger, Mainz;,5. Landwirt Ferdinand Lahr, Oberhilbersheim, 6. Leh­rer Georg Kling, Gießen.

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Der Rotfront-Antrag Keubells vor dem Relchstagsausschuß.

Am Dienstagnachmittag trat im Reichstag der Ausschuß zusammen, der nach der Verfassung zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung eingesetzt ist. Er befaßte sich mit dem vom Reichsinnenminister gestellten Antrag auf Verbot des Rotfront­kämpferbundes. Es wurden sämtliche von den Linksradikalen gegen Keudell gestellten Anträge abgelehnt.

Mmaurtw wieder auf Vreenln Wands.

London. Das Flugzeug, das die Reserveteile und Brenn­stoffvorräte für dieBremen" und Major Fitzmaurice an Bord hatte, lande in Greenly Island. Beim Versuchen, dieBremen" vom Eis abzubringen, ist nach den letzten Berichten eine Achse des Fahrgestells gebrochen, die ersetzt werden muß.

DieBremen startbereit.

London. Die Station der kanadischen transkontinentalen Luftfahrtgesellschaft in St. Agnes hat ein drahtloses Telegramm erhalten, das besagt, daß dieBremen" repariert worden ist und für den Flug nach Newyork bereit sei. Schneegestöber und starke Winde verhinderten sie jedoch noch am Aufstieg.

Hauptmann Köhl - Dr. mg. h. t.

Die Technische Hochschule Braunschweig hat Hauptmann a. D. Kohl in Anerkennung seiner Verdienste zum D. ing. h. c. ernannt.

Parlamentarischer Abend in Lauterbach.

Am Samstag, den 21. ds. Mts. fand in Lauterbach ein par­lamentarischer Abend statt, bei der das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, an der Spitze Minister Korell und eine Anzahl höherer Ministerialbeamten die Regierung vertraten.

Einladungen waren u. a. ergangen an die Spitzen der Reichs-, der Landes- und der Stadtbehörden, an das Präsidium des Landtages und an eine Reihe von oberhessischen Landtags­abgeordneten aller Richtungen. Unter den Erschienenen bemerkte man Staatsrat Karcher, die Ministerialräte Becker und Heyl und den Vizepräsidenten des Landtages Dr. von Helmolt, so daß man diesen Parlamentarischen Abend, der in den schön ge­schmückten Räumen des Hotel Schüz stattfand, als eine gesell­schaftliche Ereignis ansprechen kann.

Zunächst begrüßte Minister Korell die Erschienenen namens der Regierung, wobei er betonte, daß bei dieser Versammlung keinerlei offene oder versteckte Absicht bestehe, für irgendeine Politik Propaganda zu machen. Der Zweck sei vielmehr ledig­lich der, die Vertreter aller Richtungen und Gesellschaftsschichten zu vereinigen, um mit der Regierung und ihren Beamten zu­sammen gemeinsame Interessen zu besprechen, sich näher kennen zu lernen und sich als Bürger eines gemeinsamen Vaterlandes zu fühlen.

Oberlandwirtschaftsrat Bauer hielt sodann einen Vortrag überLandwirtschaftliche Probleme des hohen Vogelsberges", wobei er darlegte, daß der Vogelsberg der besonderen Fürsorge der Regierung bedarf, da er klimatisch eine eigenartige Stel­lung einnehme. Die außerordentlich hohe Niederschlagsmenge, die noch dazu meistens in der Erntezeit falle, behindere die recht­zeitige Bearbeitung der Hackfrüchte und die Gewinnung von Heu und Getreide. Man müsse zu der Ueberzeugung kommen, daß eine Umstellung der landwirtschaftlichen Produttion nötig ist und eine Verminderung der weniger ertragsfähigen und eine Vermehrung der ertragsreicheren Kulturen erstreben. Man solle sogar das schwer zu erntende Heu als Saftfutter ersetzen und überhaupt immer mehr zur Viehweidewirtschaft übergehen. Die Weide könne auch bei Regen von den Tieren ausgenützt werden und die verbesserte Weide ergäbe höchste Milcherträge. Durch eine sorgfältige Leistungszucht können diese Erträge auch noch stark gesteigert werben. Während der Reichsdurchschnitt 1800 Liter pro Kuh und Jahr betrage, wären durch die Leistungs- prüfungen der Landwirtschaftstammer die Durchschnittserträge auf 3421 Liter und 138,4 Kg. Fett emporgegangen. Der Redner erwähnt dabei, daß die deutsche Milchproduktion einen Wert von 3,6 Milliarden Mark 'darstelle und damit die Kohlen- und Erzgewinne übertreffe. Zum Schluß erörtert der Redner die Frage, wie solche Verbesserung und Intensivierung der Land­wirtschaft erreicht werden könne. Er zitterte dafür Prof. Areboe: Die Fragen der Volksernährung und die Fragen der Produk­tivität der Landwirtschaft sind Fragen der Erziehung und der Bildung. Sie beanspruchen das höchste Maß des Wissens." Wenn die Not der jetzigen Zeit die Landwirtschaft zwinge, andere Wege zu gehen, dann werde aus dieser Not vielleicht noch Segen ent­stehen.

Ministerialrat Heyl sprach dann über die Feldbereinigung im oberen Vogelsberg und erörterte dabei den neu aufzustellen­den General-Kulturplan, der für den Vogelsberg auch eine ver­einfachte und wesentlich verbilligte Art der Feldvermessung und -Bereinigung vorsehe. Bei der Feldbereinigung müsse auf die Bildung größerer Weideflächen Bedacht genommen werden. Kreisschulrat Lorenz zeigte in einem Filmabschnitt im Anschluß hieran alles das im Bild, was die beiden Vorredner erörtert hatten. Die belehrenden und zum Teil hoch künstlerischen Bilder wurden, ebenso wie die Ausführungen der Redner, mit größtem Beifall ausgenommen.

Minister Korell sprach dann den Herren seinen und der Versammelten Dank für ihre vorzüglichen Darbietungen aus und hob in ehrenden Worten die Verdienste des Kulturbau- Jnspektors Kunz um die Umwandlung der Hütungen in ordent­liche Weiden hervor. Als Vertteter der bauernbündlerischen Landtagsabgeordneten sprach Altbürgermeister Joft-Bermuts- hain seine Befriedigung über den Verlauf des Abends aus. Er sei überzeugt, daß die Regierung und Minister Korell etwas übrig habe für die Vogelsberger Landwirtschaft. Besonders erfreulich sei aber, daß der neue General-Kulturplan im Gegen­satz zum früheren nicht vom grünen Tisch aus, sondern in leben­diger Fühlungnahme mit den interessierten Kreisen erfolge. Da­mit war der offizielle Teil des Abends beendigt. D'e Gäste blieben aber noch lange in angeregter Unterhaltung zusammen.

RuhrkohlenDrelserhöhung ?

Nachdem der Reichsarbeitsminister den Schiedsspruch im Ruhrbergbau im öffentlichen Jnteresie für verbindlich erklärt hat, ist vom rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat eine Kohlenpreis­erhöhung vom 1. Mai ab beantragt worden.

Die Wahlen in Frankreich.

Die Wahlergebnisse lassen noch nicht die zukünftige Zusam- mensetzuug der Kammer erkennen, bevor nicht die 425 Stich­wahlen am 29. April erfolgt sind. Wenn man aber von den Resultaten des 22. April aus geht, wird man feftstellen können, daß eine außerordentliche Stimmenverschiebung von links nach rechts die zukünftige Kammer charakterisieren dürfte.

Leber die Einreichung und den Inhalt der Wahlvorschläge bei der Reichstagswahl.

Maßgebend für die Reichstagswahl ist das Reichswahlgesetz vom 27. April 1920 (Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1924) und seine Ausführungsbestimmungen, die als Reichsstimm­ordnung vom 14. März 1924 (mit den zwei Aenderungsverord- nungen vom 3. November 1924 und 17. März 1925) ergangen sind.

Das Reichswahlgesetz teilt das Reichsgebiet in 35 Wahl­kreise ein, die teilweise zu Wahlkreisverbänden zusammengeschlos­sen sind, deren es 16 gibt.

Aeußerst wichtig ist die genaue Einhaltung der für die Ein­richtung und den Inhalt der Wahlvorschläge, sowie die Derbin- dungs- und Anschlußerklärungen gesetzten Bestimmungen und Fristen. Besonders sind hier die §§ 1519 des Reichswahlge- fetzes (Fassung 6. März 1924) und entsprechet die §§ 4852 der Reichsstimmordnung zu beachten.

Für die einzelnen Wahlkreise ist das erste Erfordernis die Aufstellung des Kreiswahlvorschlags, in dem die einzelnen Be­werber mit Namen und Vornamen, Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung der Reihe nach aufgeführt sein müssen.

Die Kreiswahlvorschläge müssen spätestens (tunlichst natür­lich früher) am 17. Tage vor dem Wahltag beim Kreiswahl­leiter des Wahlkreises eingereicht sein. Dabei ist für jeden Be­werber des Wahlvorschlags miteinzureichen: 1. die Erklärung, daß er der Aufnahme seines Namens in den Wahlvorschlag zu­stimmt, 2. die Bescheinigung der Gemeindebehörde, daß er am Wahltage das 25. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem Jahre Reichsangehöriger und vom Wahlrecht nicht aus- geschlosien ist.

Vor allem aber, und das gibt Anlaß, die Aufstellung der Wahlvorschläge zu beschleunigen, muß im allgemeinen ein Wahl- tteisvorschlag von mindestens 500 Wählern des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung der Unterzeichner zur schließlichen Wahl, sondern um Billigung und Unterstützung des Partei-Wahlvor­schlags. Die Unterschriften (mit deutlich lesbarer Angabe von Zu- und Vorname, Beruf, Stand, Wohnort und Wohnung der Unterzeichner!) sind schleunigst nach Aufstellung des Wahlvor­schlags zu beschaffen, da bei der Einreichung des Wahlvorschlags noch eine besondere Bescheinigung der Gemeindebehörde mitein­gereicht werden muß, daß die Unterzeichner des Wahlvorschlags in die Stimmliste oder Stimmkartei des betreffenden Wahlkreises eingetragen oder mit einem Stimmschein versehen worden sind. Weil hierbei Namen ausfallen können, ist es dringend erforder­lich, die Zahl der Unterzeichner nicht auf die gesetzliche Mindest­zahl von 500 zu beschränken. Alle Bescheinigungen erfolgen gebührenfrei.

Vor allem ist die baldige Fertigstellung des von 500 (bes­ser 600) Wählern unterzeichneten Kreiswahlvorschlags auch not­wendig, um eines Vorteiles nicht verlufttg zu gehen, b-er sich für den bei den Parteien öfter vorliegenden Fall ergibt, daß Kreis­wahlvorschläge innerhalb eines Kreiswahlverbandes miteinander verbunden werden.

Die Erklärung der Verbindung der Kreiswahlvorschläge muß, für jeden Kreiswahlvorschlag besonders, von dem auf jedem Kreiswahlvorschlag bei der Einreichung zu bezeich­nendem Vertrauensmann oder seinem (ebenfalls zu bezeichnen­den) Stellvertreter spätestens am 12. Tage vor dem Wahltag schriftlich bei dem Verbandswahlleiter erfolgen.

Die Unterzeichnung der Kreiswahlvorschläge durch min­destens 500 Wähler ist mit viel Zeit- und auch Geldaufwand verbunden, so daß es wichtig ist, zu beachten, daß bei der Ver­bindung von Kreiswahlvorschlägen innerhalb eines Wahlkreis­verbandes die Unterzeichnung durch mindestens 500 Wähler nur bei einem Kreiswahlvorfchlage erforderlich ist, während in den verbundenen Wahlkreisen die Unterzeichnung des Kreiswahl­vorschlages durch mindestens zwanzig (tunlichst 30) Wähler des Wahlkreises genügt, dieglaubhaft machen" müssen, daß min­destens 500 Wähler Anhänger eines Kreiswahlvorschlags sind, mit dem sich der Wahlvorschlag verbinden will. DieGlaub­haftmachung" hat am sichersten dergestalt zu geschehen, daß der von mindestens 500 Wählern unterzeichnete Wahlvorschlag des einen Wahlkreises vervielfältigt und notariell beglaubigt wird und dann in je einer beglaubigten Abschrift den Vertrauens­männern der anderen Wahlkreise zugestellt wird, die ihn den mindestens 20 Unterzeichnern des eigenen Wahlvorschlags vor­legen lassen und bei der Einreichung dem Kreiswahlvorschlage mit entsprechender Erklärung beifügen. Auch für die mindestens 20 Unterzeichner ist die Bescheinigung der Gemeindebehörde, daß sie in die Stimmliste oder Stimmkartei eingetragen oder mit einem Wahlschein versehen worden sind, zu besorgen und dem Kreiswahlvorschlage einzureichen.

Sehr wichtig ist hierüber die Aufgabe der Vertrauensmänner oder ihrer Stellvertteter, die besondere Erklärung, daß die Rest- stimmen eines Kreiswahlvorschlages dem Neichswahlvorschlage der Partei zuzurechnen sind, spätestens am Tage vor dem Wahl­tag bei dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises einzureichen. Sonst scheiden die Reftstimmen des Wahlkreises bei dem Zuteilungs­verfahren aus!