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Gießener Jeitnng

Erscheint Mittwochs und Samstags.

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Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäfts st eile: Gießen, Südanlage 21.

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Die nächste Vollsitzung des Reichstags ist jetzt endgültig aus Montag, den 27. Februar, 15 Uhr, anberaumt worden. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Entgegennahme einer Erklä­rung der Reichsregierung.

In der Presse verbreitete Nachrichten, wonach der Reichs­kanzler infolge seines Gesundheitszustandes beabsichtige, zurück- zutreten, werden dementiert. Der Gesundheitszustand des Reichskanzlers bessere sich vielmehr ständig. Er würde aller­dings noch einige Wochen brauchen, um gesundheitlich wieder hergestellt zu sein.

Wie der Verband mitteldeutscher Metallindustrieller mit­teilt, ist am Freitagvormittag in fast allen Betrieben der mit­teldeutschen Metallindustrie die Arbeit wieder ausgenommen worden. Daher hat der Gesamtverband deutscher Metallindu­strieller die beschlossene Gesamtaussperrung aufgehoben.

Die mecklenburgpstrelitzschen Staatsminister Dir. Freiherr t. Reibnitz und Dr. Heipertz haben mit Rücksicht darauf, daß der Landtag ihnen das Vertrauen versagte, ihren Rücktritt erklärt. Sie find nunmehr bis auf weiteres geschäftsführende Minister.

Wie aus Mülhausen berichtet wird, sind auf Anordnung des Untersuchungsrichters in Mülhausen weitere Autonomisten verhaftet worden.

Nach letzten Meldungen aus dem früher deutschen Samoa lehnen sich die Samoaner weiterhin gegen die neuseeländische Mandatsherrschast auf. Neuseeländische Polizei und Marine entwaffneten vorgestern 250 angebliche Verschwörer.

In Warschau hat der Riesenprozeß gegen die weiß-russische Organisation Hremada begonnen. Auf der Anklagebank sitzen insgesamt 56 Personen. Die Hromada wird beschuldigt, beab­sichtigt zu haben, Polnisch-Weißrußland der Näteunion anzu­gliedern. Die Zahl der Zeugen, die gestern in Gruppen zu je iS Mann vereidigt wurden, beträgt 650.

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Die Reform -ee Reickspoft.

In der Freitagsitzung des Verwaltungsrates der Deut­schen Reichspost teilte Reichspostminister Dr. Schätzel u. a. mit, daß der Schwerpunkt des Betriebsdienstes künftig bei den Ober- pastdirektionen liegen müsse. Auch die Personalwirtschaft werde weiter rationalisiert Neu eingeführte Buchungsmaschinen im Postfcheckverkehr gestatten eine Verminderung des Personals um rund 30 Prozent. Die Zustelloerhältnisse auf dem Lande und in der Stadt sollen weiter verbessert werden. Die Gebühren- erhöhung habe keinen Verkehrsrückgang zur Folge gehabt. Sonst seien die Schätzungen eingetroffen, trotzdem sei die Balancierung des Etats für 1928 sehr schwierig. Größte Beschränkung im Jnvestierungsprogramm sei unerläßlich.

Die Finanzlage sei nach wie vor gespannt, es sei aber zu hoffen, daß im laufenden Jahre die Anleihe von 1927 im Be­trage von 174 Mill. Mark unterzubringen sein könne. Für 1928 fei eine Anleihe von 50 Mill, vorgesehen, zusammen also 224 Mill. Anleihe. Vis zum Jahre 1930 müßten ferner die 150 Mill, kurzfristige Postschatzanw ei sungen in langfristige Anleihen umgewandelt werden. Der Etat der Deutschen Reichspost ba­lanciere 1927 mit 2149 Mill., 1928 mit 2204 Mill. Wenn die Konjunktur nicht umschlage, werde auf höhere Einnahmen ge­hofft, die in einem Nachtragsetat veranschlagt werden sollen. Mit Lohnerhöhungen müsse gerechnet werden. Die Erhöhung der Ablieferung an das Reich von 70 auf 100 Mill. entspreche dem inzwischen erhöhten Vermögen der Deutschen Reichspost, dem Reiche zu geben, was des Reiches ist.

Im übrigen fei zu beachten, daß sich das Vermögen der Deutschen Reichspost infolge der Investierung in den letzten vier Jahren um eine Milliarde auf 2,5 Milliarden Mark er­höht habe. Hierzu gehört, daß bereits 28 Prozent sämtlicher Fernfprechanschlüsse automatisch sind. Diese Investierungen sind ausschließlich der deutschen Wirtschaft zugute gekommen.

chDarauf wird der Aufnahme eines Betriebskredits in Höhe von 200 Millionen Mark von der Reichsbank zugestimmt.

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Ein Punkt ter nächsten Reichstasstaguns.

Mit dem Wiederzusammentreten des Reichstages wird eine politische bedeutsame Frage akut, nämlich das Vorgehen gegen die Splitterparteien. Preußen hat durch den Gesetzentwurf, dem der Staatsrat gestern seine Zustimmung gab, seine Bindungen an die Splitterparteien beseitigt, damit nicht etwa der Staats­gerichtshof auf den Antrag einer solchen Splitterpartei hin ge­zwungen sein würde, die kostspieligen preußischen Neuwahlen auch für ungültig zu erklären. Im Reich werden die inzwischen unterbrochenen Besprechungen auch wieder ausgenommen. Es ist möglich, daß ein Beschluß dahin zustande kommt, auf den Stimmzetteln nur einen weißen Raum für die Splitterparteien freizulassen, was naturgemäß schon eine erhebliche Erschwerung bedeutet. Man glaubt in parlamentarischen Kreisen, daß es unmöglich sein wird, die Reichsvorschriften zugleich für die Län­der verbindlich zu erklären. Somit ist damit zu rechnen, daß in iben 'bevorstehenden Wahlkämpfen für die Länder die Splitter­parteien noch einmal hervortreten können.

Än-erMy Les peeußLfchm WshâZesetzes.

Berlin. Der Staatsrat genehmigte heute einen Gesetzent­wurf zur Aenderung des Landeswahlgesetzes. Der Entwurf bezweckt, die preußischen Wahlrechtsvorschriften der durch das Urteil des Staatsgerichtshofes geschaffenen Lage anzupassen, da mit der Durchdringung eines Reichsgesetzes gegen die Split­terparteien nicht mehr gerechnet werden kann. Die gegenwär­tigen Vorschriften des Landeswahlgesetzes können nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht aufrechterhalten werden. Es soll daher die entsprechende Bestimmung im Lan­deswahlgesetz folgendermaßen gefaßt werden.:

Die Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 500 Wählern des Wahlkreises unterzeichnet sein. An Stelle von 500 Wählern genügen 20, wenn diese glaubhaft machen, daß mindestens 500 Wähler Anhänger des Kreiswahlvorschlages oder eines anderen sind, mit dem sich der Wahlvorschlag ver­binden oder der sich dem gleichen Landeswahlvorschlag an­schließen will."

Bei den Bestimmungen über den Larrdeswahlvorschlag tritt eine Aenderung dahin ein, daß dieser nicht von mindestens 1500, sondern von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein muß.

Der Entwurf bedeutet eine Uebernahme der im Reichs­wahlgesetz für die Einreichung der Wahlvorschläge getroffenen Regelung in das preußische Landeswahlgesetz.

MèchstayskÄSchiöKèen

Mr WirtschastsVarWi.

In der im Handwerkerhaus abgehaltenen Wahlkreisver­bands-Konferenz der Reichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei) der Provinz Hessen-Nassau, -an der auch die Vertreter des Wahlkreises Hessen-Darmstadt teilnahmen, wurde beschlossen, als Spitzenkandidat auf die Reichskagsliste den Parteivorsitzenden Bäckermeister Hermann Drewitz als Vertre­ter für Handwerk und Gewerbe zu setzen. Die zweite Stelle auf der Reichstagsliste wird, als Vertreter der freien Berufe, Rechtsanwalt und Notar Dr. Werner Rhode-Frankfurt a. M^ einnehmen. Ferner wurde beschlossen auf xber ersten Stelle der Landtagswahlliste der Provinz Hessen-Nassau für den preußi­schen Landtag ebenfalls Dr. Werner Rhode zu nominieren. Die nächsten beiden Plätze auf der Landtagswahllifte werden durch den Wahlkreisverbands-Vorsitzenden Maurermeister Jean Nuhl- Frankftlrt, und den Tischlermeister Karl Wachsmuth-Kassel, besetzt.

Ser Hessische Berkehrsverband gegen Frankfurt.

In einer gemeinsamen Denkschrift der Industrie- und Han­delskammer Frankfurt a. M. und des Magistrats Frankfurt ist die Forderung gestellt,daß der Bezirk der Reichsbahn-Di­rektion Frankfurt a. M. entsprechend vergrößert wird." Wie die Dinge liegen, kann es sich hierbei nur um eine Verkleine­rung oder gar um die Aufhebung des Bezirks der Reichs­bahndirektion Mainz handeln. Der Hessische Verkehrsverband hat Veranlassung genommen, an die Hessische Regierung die dringende Bitte zu richten, örtliche Frankfurter Sonderinter- esien vertretenden Bestrebungen mit allem Nachdruck entgegen­zutreten.

MOTOREN FABRIK BEUTZ A-G. Zweigniederlg. FRANKFURTS Taunusstr.10

Leipziger Frühjahrsmesse vom 4.14. März 1928, Halle 21, Stand 6165 Baumesse neben Halle 3, Stand 4961

skandalöse Verschleuderung von Han8zin5steuer-Geldern.

Ein Musterbeispiel gemeinnütziger Bautätigkeit.

Seit Jahren ist auf die Korruptionserscheinungen in der sog. gemeinnützigen Vauwirtschaft in Berlin hingewiesen worden. Zahllose Einzelfälle sind in der Presse und in den Parlamen­ten mit eindringlicher Deutlichkeit charakterisiert, viele Perso­nen, die in den gemeinnützigen Baugesellschaften eine führende Rolle spielen, bloßgestellt worden, ohne daß bisher die Oesfent- lichkeit etwas davon erfahren hätte, was unsere verantwort­lichen Regierungsstellen zu diesen Vorgängen veranlaßt habe. Es handelt sich dabei um Korruptionserscheinungen, die nur unter der Herrschaft der Zwangswirtschaft sich breit machen können und die bei einer freien Bewirtschaftung unseres Woh­nungswesens gar nicht denkbar gewesen wären. Die Fachzeit­schrift für Haus- und GrundbesitzDas Grundeigentunl" hat im vergangenen Jahre im Rahmen ihres grundsätzlichen Kamp­fes gegen das System der gemeinnützigen Bauwirtschafr sich besonders eingehend mit der Firma Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Aktiengesellschaft und der gemeinnützigen Bauoer­einigung Wohnungssuchender e.G.m.b.H., Berlin, befrßt. Das veröffentlichte, genau belegte Zahlenmaterial ist bis heute nicht widerlegt. Es ist zu begrüßen, daß nunmehr auch im preußischen Landtag die Sache zur Sprache kommen wird. Man dürfte gespannt sein, was das Staatsministerium zu her nach­stehenden großen Anfrage, die der Abg. Ladendorff namens der Fraktion der Wirtschaftlichen Vereinigung (Wirtschaftspar- tei)' im Landtag eingebracht hat, zu sagen haben wird. Im übrigen spricht der Inhalt der Anfrage für sich selbst:

In der FachzeitschriftDas Grundeigentum" sind über die Gemeinnützige Bauvereinigung Wohnungssuchender e.G.m.b.H., Berlin W, Am Karlsbad 29 und die Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Aktiengesellschaft, ebendaselbst, die beide mit Zuschüssen aus Hauszinssteueraufkommen bauen, in verschiedenen Aufsätzen folgende Behauptungen veröffentlicht und bisher nicht widerlegt worden:

1. Bei den Miethäusern der Gemeinnützigen Vauvereinigung in der Elsenpfuhlstraße in Wittenau:

1. Die Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Aktiengesellschaft habe aus dem Bauauftrag einen übermäßigen Gewinn von RM. 360 000 über den angemessenen Gewinn hinaus gezo­gen und hierbei rund RM. 40 000 mehr Hypothekengeld erhalten, als überhaupt für die Bauten erforderlich war.

2. Die Gemeinnützige Bauvereinigung Wohnungssuchender habe der Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Akt.-Ees. den Bauauftrag gegeben, ohne ein klares Bauprogramm zu vereinbaren.

3. Die Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Akt.-Ges. habe schlechte Arbeit geleistet. Zahlreiche wesentliche Mängel sind bei den Bauten in Erscheinung getreteen.

4. Bei den Bauten sei die vereinbarte Bauhöhe nicht einge­halten. Die Gemeinnützige Bauvereinigung Wohnungs­suchender habe der Wohnungsfürsorgegesellschaft 2000 cbm. umbauten Raumes zum Zwecke der Erlangung von Haus­zinssteuerhypotheken mehr angegeben, als tatsächlich aus­geführt worden seien. Die ministeriellen Richtlinien für die Verwendung des Hauszinssteueraufkommens seien durch die Gemeinnützige Bauvereinigung Wohnungssuchender verletzt worden.

5. Die Gemeinnützige Bauvereinigung Wohnungssuchender und die Fritz Klein, Bau- und Siedlungs Akt.-Eef. bilden ein wirtschaftliches Ganzes und die leitenden Direktoren Fritz Klein und der ursprüngliche Dezernent für Sied­lungsbauten im Oberpräsidium, Baurat a.D. Dr. Scheib­ner, waren war der Gründung der Gemeinnützigen Vau­vereinigung Wohnungssuchender gleichzeitig Geschäftsfüh­rer dieser Genossenschaft und Direktoren der Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Akt.-Ges.

6. Der Bauauftrag, den die Gemeinnützige Bauvereinigung der Fritz Klein, Bau- und Siedlungs-Akt.-Ges. erteilte, sei von Fritz Klein und Scheibner unterschrieben und stelle somit einen Auftrag des Fritz Klein an sich selbst dar (!!! Die Red.)

7. Das Preußische Justizministerium habe in seinem Schrei­ben vom 7. 12. 25. la 6.9. d. IM. HE 3595 FM. dem Anträge der Gemeinnützigen Bauvereinigung auf Be­willigung der Gebühren- und Stempelfreiheit eines gemein­nützigen Unternehmens nicht stattgegeben und in seiner Begründung unter anderem folgendes aufgeführt:

Von den elf Mitgliedern der Genosienschaft gehören zwei dem Vorstande und fünf dem Aufsichtsrat an. Diese sieben Personen besitzen sämtliche Aktien der Fritz Klein, Bau- und Siedlungs Akt.-Ges., der die Ausführung aller Bauten der Genossenschaft übertragen ist. Beide Vor­standsmitglieder bekleiden auch das gleiche Amt bei der genannten Aktiengesellschaft. Diese Vereinigung der Vertretung der Genossenschaft und der Aktiengesellschaft in der Person gemeinsamer Vorstandsmitglieder, sowie der Umstand, daß sie und die Aufsichtsratmitglieder der Genossenschaft alleinige Aktienbesitzer der Klein-A.-G. sind, erscheint abgesehen von der Bestimmung des § 3 Abs. 6 der Satzungen im Hinblick auf die oben zu 2 erwähn­te Bedingung bedenklich, denn es liegt hierdurch die nahe Möglichkeit vor, daß die genannten sieben Gesellschafter da sie an der mit der Bauausführung betrauten A.-G.