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41. Zahe§

Mittwoch- öen 2Z. Zauuae 1928

Nummer 8

PolitisKe ZlkgLsWau.

3m Limbourg-Prozetz wurde gestern die Klage Dr. Limbourgs zurückgewiesen, sein Bruder Peter Limburg wurde unter Meineidverdacht verhaftet.

Die Nuhrbergarbeiter kündigen geschlossen Lohn­ordnung und Arbeitszeitabkommen zum 30. April.

Das Zentrum hat im preußischen Landtag einen Ur­antrag eingebracht, nach dem verlangt wird: 1. Zusammen­legung nebeneinanderbestehender Behörden, 2. Neuabgrenzung der preußischen Verwaltungsbezirke, 3. Vereinfachung des In­stanzenweges, 4. Beseitigung der im preußischen Staatsgebiet liegenden Enklaven.

Zn Mailand ist die Nichte des P a p st e s, Fräulein Angelina Natti, in ihrer Wohnung von einem Einbrecher er­schlagen worden.

Die vier im Feme-Mordprozetz Wilms zum Tode Verurteilten lassen durch nahestehende Kreise eine Gnaden- altion einleiten.

Dem endgültigen ReichswirtschaWat entgegen.

Der deutsche Reichstag hat sich kürzlich mit den Entwürfen eines Gesetzes über den Reichswirtschaftsrat und eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über den Reichswirtschaftsrat in erster Beratung beschäftigt und die beiden Vorlagen dem Volks­wirtschaftlichen Ausschuß überwiesen. Es steht zu hoffen, daß sie in Kürze ihre Verabschiedung finden werden. Der vor­läufige Reichswirtschaftsrat hat seit seinem Bestehen erhebliche Kritik gefunden, die z. Zt. soweit ging, ihm jeden Einfluß und praktische Bedeutung abzusprechen, ja ihn für überflüssig zu hal­ten. Diese Auffassung läßt unberücksichtigt, daß zunächst der vor­läufige Reichswirtschaftsrat erst den am besten gangbaren Weg zu einer wirksamen Betätigung sich suchen mußte und übersieht vollends die historische Mission, die der vorläufige Reichswirt- schaftsrat in der ersten Zeit seines Bestehens erfüllte, als er in der durch Revolution und Inflation politisch erregten Zeit vorliegende Gesetzentwürfe und sonstige wirtschaftliche Fragen einer sachlichen Behandlung zusührte. Nicht zu unterschätzen ist auch sein Verdienst, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gemein­samen Beratungen zusammengebracht zu haben, um hier der Aufklärung und dem wechselseitigen Verständnis zu dienen. So setzte der vorläufige Reichswirtschaftsrat die nützliche Tätigkeit fort, die mit der Zentralarbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände begonnen wurde. Daß über sein Wirken wenig Nachricht an die Öffentlichkeit drang, liegt auch darin begründet, daß, zumal seit Fortfall der Vollversamm­lungen, die Ausschüsse meist unter Vertraulichkeit tagten und nur gelegentlich Presseberichte herausgegeben wurden. Soweit die Kritik dem vorläufigen Reichswirtschaftsrat fehlende Ini­tiative vorwirft, wird übersehen, daß ihm das volle Initiativ­recht fehlte, er zwar Gesetzesvorlagen beantragen konnte, die Reichsregierung aber nicht verpflichtet war, diese dem Reichs­tag zuzuleiten.

Die positive Arbeit des vorläufigen Reichswirtschaftsrats ist nicht zu verkennen, wenn auch ein Teil seiner Arbeit durch politische Momente in den nachfolgenden Beratungen des Reichstags wieder beeinträchtigt wurde. Erinnert sei in die­sem Zusammenhang an die bedeutungsvollen Vorschläge be­treffend Maßnahmen zur Stabilisierung der Mark, womit |tu) der Wirtschaftspolitische und Finanzpolitische Ausschuß in ge­meinsamen Sitzungen bereits im November 1922 beschäftigten. Hingewiesen sei ferner auf die Mitwirkung des vorläufigen Reichswirtschaftsrats an dem Ausbau der produktiven Erwerbs­losenfürsorge, auf seine Vorschläge zur Wiederbelebung der Bautätigkeit bereits im Dezember 1920, auf die Aufstellung eines Reformprogramms für die Finanzen im Januar 1922 usw. (Vergl. hierzuDer vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920 bis 1926°, Denkschrift, verfaßt von Dr. Hauschild, Bürodirektor beim vorläufigen Reichswirtschaftsrat. 1926. Verlag E. S. Mittler & Sohn, Berlin). Die gesamte Arbeit des vorläufigen Reichswirtschaftsrats war darauf eingestellt, dem Wiederauf­bau der deutschen Wirtschaft zu dienen und es kann wohl fest­gestellt werden, daß er die auf ihn gesetzten Hoffnungen er­füllt hat.

Bei der bereits eingangs erwähnten Beratung im Reichs­tag erklärte Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius, daß die Reichsregierung auf das Bestehen eines arbeitsfähigen Reichs­wirtschaftsrats größtes Gewicht legt. Auch die deutsche Wirt­schaft wird diese Auffassung von der Notwendigkeit eines wirt­schaftlichen Parlaments teilen und den Ausbau des vorläufigen Reichswirtschaftsrats zum endgültigen nur begrüßen. Die bei­den Vorlagen hierzu bauen auf den Erfahrungen des vorläufi­gen Reichswirtschaftsrats auf. Sie halten fest an dem Er­probten und füllen bisherige Lücken aus. So bleibt der end­gültige Reichswirtschaftsrat eine Körperschaft zur Begutach­tung wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Gesetzentwürfe. Daneben erhält er, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, das volle Initiativrecht, wonach die Reichsregierung verpflichtet ist, selbst bei ablehnender Einstellung ihrerseits eingereichte Vor­lagen beim Reichstag vorzubringen. Das Schwergewicht der Arbeiten wird zweckmäßigerweise in die Ausschüsse gelegt, da die früheren Vollversammlungen, die von 1920 bis Juni 1923

nur 58 mal zusammentraten, z. T. eine wenig fruchtbare De­batte um Anträge brachten, die in den Ausschüssen bereits mir großer Mehrheit abgelehnt waren. Als Hauptausschüsse sind vorgesehen: ein Wirtschaftspolitischer, ein Sozialpolitischer und ein Finanzpolitischer Ausschuß. Ihre Aufgabe besteht in der Begutachtung der Vorlagen der Reichsregierung und in Er­ledigung der sonstigen dem Reichswirtschaftsrat übertragenen Aufgaben. Die Gutachten sollen durch förmlichen Beschluß sest- gelegt und mit einem erläuternden Bericht versehen werden.

Eine besondere Erwähnung verdient noch der sogenannte Ermittlungsausschuß, der durch den Vorstand des Reichswirt­schaftsrats auf Verlangen oder mit Zustimmung der Reichs> regierung zum Zwecke der Untersuchung von Fragen der Ge­samtwirtschaft oder eines einzelnen Wirtschaftszweiges bestellt wird. Diesem Sonderausschuß hat der z. Zt. noch tätige Aus­schuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft zum Vorbild gedient. Die Vollver­sammlung tritt nur auf Grund eines Beschlusses des Vorstandes, der aus 15 ständigen Mitgliedern besteht, zusammen oder auf Verlangen der Reichsregierung. Die Vollversammlung be­schließt die Geschäftsordnung des Reichswirtschaftsrats. Es steht nicht zu erwarten, daß sie gegenüber der Praxis der letzten Jahre beim vorläufigen Reichswirtschaftsrat öfter zusammen­kommen wird.

Eine wichtige Frage bleibt noch zu erörtern, die Frage der Mitgliedschaft. Der Entwurf unterscheidet zwischen ständigen und nichtständigen Mitgliedern. Erstere werden zum überwie­genden Teil auf Grund von Vorschlagslisten, die die zuständigen wirtschaftlichen Vertretungen dem Reichswirtschaftsministerium einreichen, einberufen, letztere durch den Vorstand des Reichs­wirtschaftsrats für einzelne Sitzungen oder Verhandlungs­gegenstände. Die ständigen Mitglieder des Reichswirtschafts­rats bilden drei Abteilungen, wovon Abteilung I 13 Vertreter der Landwirtschaft, 12 Vertreter der Industrie, 6 Vertreter des Handwerks, 7 Vertreter des Handels, 4 Vertreter der Banken und 6 Vertreter des Verkehrs und der Fischerei, insgesamt 48 Vertreter der Arbeitgeber umfaßt. Die gleiche Anzahl von Ar­beitnehmern tritt zur Abteilung II zusammen. Abteilung III setzt sich wie folgt zusammen: 11 Vertreter der Städte, der Land­gemeinden und der Landkreise, 3 Vertreter der öffentlich-recht­lichen Versicherungs- und Kreditanstalten, 5 Vertreter der Kon­sumgenossenschaften und der Hausfrauen, 3 Vertreter des land­wirtschaftlichen und ein Vertreter des gewerblichen Genossen­schaftswesens, 2 Vertreter der Tagespresse, 2 Vertreter der Beamtenschaft, 3 Vertreter der freien Berufe, ferner 12 vom Reichsrat zu ernennende, mit dem Wirtschaftsleben der einzelnen Wirtschaftsgebiete des Reichs besonders vertraute Persönlich­keiten, ein Vertreter des Auslandsdeutschtums, sowie schließlich noch 12 Persönlichkeiten, die durch besondere Leistungen die Wirtschaft des deutschen Volkes in hervorragendem Maße ge­fördert haben oder zu fördern geeignet sind, zu ernennen von der Reichsregierung. Die Gesamtzahl der ständigen Mitglieder des Reichswirtschaftsrats beträgt somit 151, eine auch im Inter­esse der Vereinfachung unserer gesamten Verwaltung zu be­grüßende Beschränkung gegenüber den 326 Mitgliedern, die der vorläufige Reichswirtschaftsrat yufweist. Selbstverständlich wollen und müssen alle Wirtschaftsgruppen vertreten sein. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, daß die Mitgliederzahl im vor­läufigen Reichswirtschaftsrat das erforderliche Maß überstieg. Es können ja auch die besonderen Erfahrungen geeigneter Sach­verständiger durch Hinzuziehung als nichtständige Mitglieder Verwendung finden. Den Arbeiten des endgültigen Reichswirt- fchaftsrates ist zu wünschen, daß sie im Geiste des vorläufigen Reichswirtschaftsrats fortgesetzt werden.

Landwirtschaft in Not. Die Vorschläge Schieles.

Reichsernährungsminifter Schiele macht folgende Vorschläge zur Ueberwindung der Notlage der Landwirtschaft, die der Mi­nister in folgende Dier Leitsätze zusammenfaßt :

1. Uebernahme der Verzinsung der Rentenbank-Grundschuld durch das Reich, mindestens für das Jahr 1928, eventl. für einen längeren Zeitabschnitt.

2. Umschuldung der bevorstehenden Verbindlichkeiten und Zinsverbilligung, wobei an Mittel des Reiches, aber auch an Entlastung durch Aufnahme einer Auslandsunleihe zu denken ist.

3. Kontingentierung der Fleisch- und Vieheinfuhr, wobei ins­besondere ins Gewicht fällt der Bestand an Schweinen im Inland, der um 500 000 Stück gegenüber 1913 gestiegen ist.

4. Milderung von Steuerhärten, die vor allem in den Be­trieben ohne eigentliche ordentliche Buchführung entstehen, also vorwiegend kleinbäuerlichen Betrieben.

Schätzungsweise würde sich die Summe der Hilfeleistungen auf eine Höhe von 62 Millionen Mark errechnen. Ueber diese Frage wird aber noch eine Besprechung zwischen den landwirt­schaftlichen Sachverständigen, den Fraktionen, dem Reichsfinanz­minister und dem Reichsernährungsminifter stattfinden.

Die nächsten Neichstagswahlen kosten 2 000 000 Mark.

Berlin. Im Haushalt des Reichsinnenministeriums wer­den für die Durchführung der bevorstehenden Reichstagswah­len zwei Millionen Reichsmark angefordert. Nach dem Reichs- wahlgefetz erstattet das Reich den Gemeinden zum Ersatz der Kosten der Reichstagswahl für jeden Wahlberechtigten einen festen, nach Gemeind egrößen abgestuften Betrag, der so berech­net wird, daß mit ihm durchschnittlich vier Fünftel der den Ge­

meinden entstandenen Kosten gedeckt werden. Alle übrigen Wahlkosten trägt das Reich allein. Von den zwei Millionen Reichsmark, die das Reich zu tragen hat, werden etwa 1,6 Mil­lionen auf die Zahlungen an die Gemeinden entfallen, 300 000 Mark auf die Aufwendungen der Landesbehörden und Abstim­mungsleiter und rund 100 000 Mark auf die Aufwendungen des Reichsinnenministeriums und des Reichswahlleiters.

Gesetzentwurf über die Splitterparteien.

Beratungen zwischen den Parteien.

Wie aus Reichstagskreisen verlautet, sollen die Beratungen zwischen den Parteien über einen Gesetzentwurf, der die Frage der Splitterparteien behandelt, beginnen, und zwar werden sich für diesen Gesetzentwurf voraussichtlich alle großen Par­teien des Reichstages einsetzen. Es sind bereits unverbindliche Vorschläge ausgearbeitet worden, und in diesen Vorschlägen ist u. a. vorgesehen, daß für jeden Vorschlag eines Wahlkreises gefordert werden kann, daß dieser Wahlvorschlag soviel Unter­schriften Wahlberechtigter aus dem Wahlkreise aufweist, als die Hälfte der Stimmzahl beträgt, die zur Erzielung eines Man­dats notwendig war. Weiter ist vorgesehen, daß für jeden Wahlvorschlag eines Wahlkreises die Hinterlegung eines Geld­betrages gefordert werden kann, der der ungefähren Höhe der Unkosten entspricht. Schließlich wird in den Verhandlungen erörtert werden, ob die neuen Bestimmungen im Reich und in den Ländern auch für die gegenwärtige Gesetzgebungsperiode ihre Gültigkeit erhalten sollen.

Politik aus Mea.

Nachdem Ende poriger Woche die Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und 'dem Zentrum wieder ausgenommen» worden sind, fand Anfang dieser Woche eine mehrstündige Be­sprechung zwischen der Deutschen Volkspartei, der Coziavdemo- kratie und der Demokratischen Partei statt. Die Situation dürfte jetzt so weit geklärt sein, daß damit zu rechnen ist, daß die Sozialdemokraten in ihrer nächsten Fraktionssitzung am kommenden Freitag zu einer endgültigen Stellungnahme kom­men. Die Kommunistische Partei fyat gegen die Zusammen­setzung 'des Hessischen Staatsgerichtshofes Einspruch erhoben mit der Begründung, daß die im Gesetz geforderte paritätische Zu­sammensetzung nach der Verhältniswahl nicht gewahrt worden sei, da die Kommunistische Partei als stärkere Partei gegen­über den Demokraten nicht berücksichtigt worden ist. Die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Staatsgerichtshofes ist seinerzeit im Landtag mit Stimmenmehrheit vorgenommen

Bom beffWen Staatsgecilbtsbos.

Die Zusammensetzung !des hessischen Staatsgerichtshofs, der am 31. Januar über die Gültigkeit der hessischen Landtags- wahlen entscheid-en soll, wird nach Meldungen der sozialdemo­kratischen Presse beanstandet, weil die nach Art. 50 der Ver­fassung gegebene Vorschrift, wonach die Wahl des Staatsge- richtshofs nach der Verhältniswahl erfolgen soll, nicht einge­halten worden sei. Bis jetzt ist, wie man hört, an maßgebender Stelle ein solcher Einspruch nicht eingelaufen. Es soll aber bei der Wahl des Staatsgerichtshofes im Landtag ein Form­fehler dadurch begangen sein, daß man sich, genau so, wie über die Mitglieder der übrigen zu wählenden Ausschüsse im Ael- testenrat vorher verständigte und dann über diese Vorschläge im Plenum aMmmen ließ. Hierbei wurde allerdings der An­trag der Kommunisten, die bekanntlich 6 Sitze haben, die Wahl nach paritätischen Grundsätzen vorzunehmen, und ihren Ver­treter, Abg. Galm, an Stelle des Demokraten Schreiber zu wählen, da diese nur 5 Sitze haben, abgelehnt und Abg. Schrei­ber gewählt. Wenn der Bestimmung der Verfassung ent­sprechend eine Verhältniswahl stattgefunden hätte, Hätten förm­liche Listen eingereicht und darüber die Abstimmung erfolgen müssen. Ob freilich dann ein Kommunist gewählt worden wäre, ist zweifelhaft, selbst, wenn einige Sozialdemokraten dann ihre Stimme lieber diesem, wie dem Demorkaten gegeben hätten. Auch bei einer Neuwahl des Gerichtshofes durch den Landtag dürften die Kommunisten nicht viel Glück haben. Da voraus­sichtlich auch weitere Kompetengkonflikte zu entscheiden sein werden, dürften die Verhandlungen sich sehr beachtenswert ge­stalten.

Der Hessische Staatsgerichtshqf ist auf Dienstag, den 31. Januar, vormittags 9,30 Uhr, in den Sitzungssaal des Schwurgerichtes einberufen, um über die Gül­tigkeit der hessischen Landtagswahl zu entscheiden. Als Be­schwerdeführer werden vertreten sein: Rechtsanwalt Rohde, Frankfurt, für die Wirtschaftspartei, Dr. Frank, München, für die National-sozialistische Arbeiterpartei, und Pfarrer Weidner, Ober-Lais (Oberhessen), für die Evangelische Volksgemeinschaft.

Für Abbau der Wobnungszwangswirtschast.

Der Hessische Landgemeindetag ist mit einer Eingabe an den Landtag herangetreten, wonach der Minister für Arbeit und Wirtschaft ermächtigt werden soll, die Landgemeinden, in denen die Wohnungsnot behoben ist oder nach Beschluß des Gemeinderats eine Zwangsbewirtschaftung des Wohnungs­marktes nicht mehr stattfinden soll, auf Antrag von der Ver­pflichtung des Art. 1 der hessischen Wohnungsmangelverpflich­tung in der Fassung vom 1. Oktober 1924 gänzlich oder wider­ruflich zu entbinden. Es wird betont, daß eine dahingehende Anordnung von den Landgemeinden als erster Schritt zur Rück­kehr normaler Verhältnisse auf dem Gebiete des Wohnungs­wesens begrüßt werden wurden.