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Kfticficner Tageblatt)

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück, jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Samstag, den 24. November 1928

Nummer 93

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Bolitische Tagesschau.

Reichspräsident von Hindenburg hat an den Präsidenten der argentinischen Nation zu seinem Amtsantritt ein Glück­wunschtelegramm gerichtet. Präsident Prigoqcn hat mit herz­lichen Worten des Dankes erwidert.

Die deutsche Delegation für die Wirtschastsverhandlungcn mit Rußland ist unter Führung von Ministerialdirektor Posse am Donnerstagabend nach Moskau abgcreift. Die Delegation hat die Aufgabe, die seinerzeit wegen des Jngcnienrprozeffes abgebrochenen Verhandlungen wieder auszunehmen.

Der Rcichsbahnobcrrat Schulz« vom Eisenbahnzeutralamt wurde Donnerstag vormittag nach mehrwöchiger Verhandlung von Ler gegen ihn erhobenen Anklage der Bestechung freigc- sprochen.

Bei der Moskauer Handelskammer für die westlichen Län­der ist eine deutsche Abteilung gegründet worden. Dem Vor­stand« gehören elf russisch« und fünf deutsche Mitglieder an.

Der Berichterstatter der Finanzlommission der französischen Kammer stellte die Forderung nach fünfzig deutschen Jahrcs- leistungen von je 2,5 Milliarden Mart aus.

Einflußreiche Kreise der amerikanischen Oclindustric bcab- fichtigen, aus bet nächsten Sitzung des American Petroleum- Institutes Präsident Coolidge den Vorsitz des Institutes anzu- tragen. j £ £

Die technische Arbeitcrgewcrkschast und die Schisfsbauge- werkschast in England haben beschlossen, die deutschen Metall­arbeiter zu unterstützen.

Der Inhalt des deutschen Reparattonsmemorandums.

Das Memorandum der Reichsregierung über die Rcpara- tionsfrage steht unmittelbar vor der Fertigstellung, nachdem die Besprechungen zwischen den beteiligten Stellen zum Ab­schluß gekommen sind. Es wird am Sonnabend in den Händen der fünf Regierungen sein, denen es auf demselben Wege zur Kenntnis gebracht werden soll, auf dem der deutschen Regie­rung von den Memoranden der Gläubigerregierungen Mit­teilung gemacht worden ist. Der fachliche Inhalt dieses Memo­randums wird sich im wesentlichen an die Darstellungen des Außenministers in der außenpolitischen Aussprache im Reichs­tag anschließen. Es wird darin besonders zum Ausdruck ge­bracht werden, daß nach Leutschert Auffassung im Vordergrund der Kommissionsaibeit zunächst die Frage der deutschen Lei­stungsfähigkeit stehen mäste, nach deren Prüfung und Unter­suchung erst konkrete Vorschläge der Sachverständigen erfolgen könnten. Es ist sehr wahrscheinlich, daß in dem deutschen Me­morandum auch auf die Notwendigkeit des baldigen Zusammen­tritts der Sachverständigenkommission hingewiesen werden wird, der nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern zum Minde-- sten ebensosehr in dem seiner Gläubigerstaaten liege.

Die Tarifverträge.

Der Arbeil tgLberverbanL Ler «mittebdeMsch. Metallind-ustrie hat den «im 31. Dezember aLlau-senLen Tarifvertrag mit bem Me- tulbarbeiterverAanL gekünLig-t. Zur Begründung weisen Lie Arbeitgeber Lnraus hm, Lnh Lie Rentabilität Ler in Frage kâmendrn mittelLeutschen Betriebe schon im Vorfahre sehr schlecht gewesen sei. Sie erklären sich aber bereit, Len jetzt ge- künLigten Tarifvertrag zu erneuern unL nuch über Len 31. De­zember hinous in Geltung zu lassen, sofern Ler Vertrag für eine 'längere Zeit und zu Lenselben Sätzen abgeschlossen wird.

Das Gebiet des mitteldeutschen Arbeitgeberverbandes der Met-allinLnstrie erstreckt sich über die Provinz Sachsen und über den Freistaat Anhalt. Wie wir noch weiter hören, werden >auch in anderen Bezirken Les Gesamtverbandes der Deutschen Me- tallinLuftrie die Tarifverträge -gebändigt werden, soweit sie am 31. Dezember ablaufen. Das betrifft die Gebiete Hannover, Braunschweig, Hamburg>-Land und Kiel- Land.

Neue Verhandlungen in Düsseldorf geplant.

Die Lage in der Gruppe Nordwest ist unverändert. Die Verhandlungen ruhen vollständig. Es ist aber zwischen den bei­den Parteien eine Vereinbarung getroffen worden, wonach un­mittelbar nach Fällung des Urteils durch das Landesarbertv- gericht Duisburg die weiteren gemeinsamen Verhandlungen sofort wieder aufgenommen werden sollen.

Gegen das Deutschtum in Tirol.

Nachdem sich die deutschen Seelsorger geweigert hatten, den Religionsunterricht in der Len Schülern völlig unverständl. ita­lienischen Sprache zu erteilen und den Religionsunterricht in die Kirchen verlegten, wo ihnen die Anwendung der deutschen Sprache gestattet ist, erging nun an alle siidttroler Schulleitun­gen ein amtlicher Erlaß, den Religionsunterricht nur nach dem vom Ministerium aufgestellten Programm und natürlich in ita­lienischer Sprache zu erteilen.

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Am 5. Dezember Wahl des Bundespräsidenten in Oesterreich.

Da der Vorschlag des Bundeskanzlers, die Amtsdauer des amtierenden Bundespräsidenten Hainisch zu verlängern, von den Sozialdemokraten hbgelehnt worden ist, hat Ler Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten auf Mittwoch, 5. Dezember ein- berufen.

Der englische König erkrankt.

London. Nach einem gestern morgen herausgegebenen of­fiziellen Bulletin leidet König Georg an einer leichtenKon­gestion" des einen Lungenflügels.

Nach dem am Freitagmittag ausgegebenen ärztlichen Bul­letin über das Befinden des Königs von England ist eine ge­ringe Ausbreitung der Kongestion in der Lunge zu verzeichnen. Temperatur 38,3. Die Aerzte haben einen großen Teil des Vormittags im Buckingham-Palast verbracht.

Zeder englische Soldat muß fliegen können!

Das britische Kriegsministerium veröffentlicht eine Verfüg­ung, wonach Offiziere und Mannschaften der Armee in Zukunft verpflichtet sind, soweit das körperlich möglich ist, sich einem gingturfus zu unterziehen. Die Absicht geht dahin, alle Mit­glieder der Armee flugtechnisch so weit auszubilden, daß sie in der Lage sind, gelegentlich Flüge zu unternehmen. Entspre­chende Anweisungen sind an alle Teile der Wehrmacht zu Lande und zur See ergangen.

Der hessische Innenminister in der Enklave Steinbach.

Steinbach. Als Antwort auf den einstimmigen Beschluß des Ecmeinderats, die hessische Enklave Steinbach von dem un­natürlichen Zustande zu befreien, unter dem sie, getrennt von Hessen, leidet, sprach vorgestern Minister Leuschner in einer öf- sentlichen Versammlung. Wohl alle hatten erwartet, daß Hes­sen das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden achten, und, wenn auch vielleicht unter schwierigen Verhandlungen mit Preußen, den Versuch machen würde, Steinbach gegen ein entsprechendes Aegu'ivalent einzutaufchen. Steinbach das diesen vernünftigen Beschluß gefaßt hat, soll aber warten, bis die große Verwaltungs­reform im Reiche zur Wirklichkeit wird. Erst im Schlußwort erklärte der Herr Minister sich bereit, falls Preußen wegen der Enklaven an Hessen herantreten sollte, Steinbach als Tauschob­jekt im Auge zu behalten.

hessische Verwaltungsreform.

Mainz. Zu einer gemeinsamen Aussprache traten kürzlich Vertreter Ler Hessischen Handwerkskammer, der Hestischen Land- wirtschalftskammer und des Hestischen Industrie- und Handels- kammertages zusammen. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die Fragen Ler Reichs- und Verwaltungsreformen, so­wie des Verhältnistes zwischen Handel und Eenoffenschaften, insbesondere zu den landwirtschaftlichen. Ueber den heutigen Stand Ler Frage Ler Reichs- und Veiwattungsrefoim berich­tet Generaldirektor Dr. Hamann von der Hestischen Land- wirtschastskammer in Darmstadt. In eingehender Aussprache wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß unge­achtet der Notwendigkeit einer Reichsverwaltungs- und Reichs­oerfassungsreform eine Reform der Verwaltung Hestens bal­digst Platz greifen müsse. Als besonders wichtig wurde hier­für der Bericht Les Sparkommistais über die Verhältniste in Hessen angesehen, dessen baldige Veröffentlichung von allen Seiten als dringend erwünscht bezeichnet wurde. Ueber das Verhältnis der landwirtschaftlichen Eenoffenschaften zum Han­del belichtete Dr. Chariffè von Ler Industrie- und Handels­kammer in Mainz. In der eingehenden Aussprache ergab sich der einmütige Wille der Vertreter der drei Berussvertretun- gen, unter Anerkennung der Berechtigung beider Wirtschafts­formen und im gegenseitigen Verständnis, etwaige Differenzen, die sich zwischen Handel und Genossenschaften ergäben,, zu be­seitigen. Schon diese erste Zusammenkunft zeigte, -daß solche per­sönlichen Aussprachen von Vertretern veffchiedener Berufs­gruppen durchaus geeignet sind, gegenseitiges Derständnts für Lie Interesten jeder Berufsgruppe zu wecken und somit der gesamten deutschen Volkswirtschaft in schwerer Zeit zu nützen.

Die Einheitswertbeschetbe für 1928 und deren Nachprüfung.

Zur Zeit werden den Steuerpflichtigen die auf Grund der in diesem Sommer abgegebenen Steuererklärung neu ermit­telten Einheitswerte zugestellt, die den meisten Steuerpflichti­gen, soweit sie Hausbesitzer sind, die überraschende Tatsache mit­teilen, daß sie wieder um so und so vielreicher" geworden sind. Dieser Reichtum, der vorläufig nur auf dem Papier steht, eilt in sehr vielen Fällen den vielleicht eintretenben Fällen vor­aus. Der Steuerpflichtige hat an diesem Zuwachs kein Interests, er hat davon nicht einmal Nutzen, La sich dieser angebliche Zu­wachs in den meisten Fällen nicht realisieren läßt. Zntereste an einer Höherschätzung des Grundbesitzes hat einzig nur das Reich,

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeilc auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg., die 90mm breite Reklame-Petitzeile 96 Pfg. Platz- Vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt, für Vollklifchee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

weil diese Einheitswerte Lie Grundlage für die Vcrmögcns- besteuerung bilden. In Zukunft soll auch die Realbesteuerung auf diese Werte aufgebaut werden, deswegen kommt ihnen be­sondere Bedeutung zu.

Der Einhcitsbewcrtung ist, wie bei früheren Veranla­gungen, der Wchrbeitragswert aus dem Jahre 1913 zu Grunde gelegt. Während bei den früheren Veranlagungen die Miet- wohnhäufcr durchweg mit 45 Prozent dieses Wehrbeitrags­wertes angesctzt wurden, sind nunmehr die Hauswerte je nach der Größe der darin befindlichen Wohnungen gestaffelt. Aber auch die Werte der Einfamilienhäuser' und der Geschäftshäuser sind gegen die letzte Veranlagung nicht unwesentlich erhöht (Verordnung des Reichsfinanzministers die Einheitsbcwcitung und Vermögcnssteucrveranlagung 1928 vom 9. Juli 1928). Wir haben diese Verordnung in Nr. 12 6. 179 ff. derHessi­schen Hausbesitzer-Zeitung" vom 20. Juni 1928 zum Abdruck ge­bracht. Danach find Villen

bei einem Wchrbeitragswert von mehr als 100,000 Mk. mit 70% bei einem Wchrbeitragswert üb. 60.000 bis 100.000 MI. m. 75% und bei einem Wchrbeitragswert bis zu 60 000 Mk. mit 80% Les Wehrbeitragswertes zu bewerten.

Eefchaftsgrundstücke, sofern sie der Raumfläche ihrer Gebäude nach überwiegend FabrikgrunLstllcke oder Lager­häuser darstellen, sind mit 70 Prozent, im übrigen mit 80 Proz. des Wehrbeitragswertes zu bewerten. Für Gefchäftsgrundstücke mit überwiegend neuzeitlicher Einrichtung erhöht sich der Be­wertungssatz um 5 Prozent des Wehrbeitragswertes, für solche mit überwiegend veralteter Einrichtung ermäßigt er sich um 5 Prozent. Desgleichen sind noch Erhöhungen bezw. Ermäßi­gungen um je 5 Prozent vorgesehen für gute und schlechte Lagen und für besonders schlechte Lagen Ermäßigungen um 10 Prozent.. Für Grundstücke, die sowohl Wohn- wie auch gewerb­lichen Zwecken dienen (Wohnhäuser mit Läden, Büros usw.) wird, vorausgesetzt, daß die eine oder die andere Benutzungs­art 20 Prozent des Gebäudes überschreitet, der Wert getrennt ermittelt. Werden für die eine oder andere Benutzungsart 20 Prozent nicht überschritten, so wird dieser kleine Teil dem an­deren überwiegenden Teil zugercchnet und nach den dafür in Betracht kommenden Bewertungssätzen bewertet. Die Vertei­lung bei gemischter Venutzung ist nach dem Wertverhältnis voizunchmen, an dem die einzelnen Teile des Grundstücks am Feststellungszeitpunkt (1. Januar 1928) zu einander stehen. Da­bei ist insbesondere auf die aus den einzelnen Teilen erziel­bare Jahresrohmietc abzustellen.

Mietwohngrundstücke sind, wenn sie der Raum- fläche ihrer Gebäude nach überwiegend Wohnungen von nicht mehr als 2 Wohn- (Schlaf-) Räumen enthalten mit 45% wenn sie überwiegend Wohnungen von drei oder vier

Wohn- (Schlaf-) Räumen enthalten mit 50% und im übrigen mit 60%

des Wehrbeitragswertes zu bewerten. MietwohngrunLftückc, die sämtliche oben bezeichneten drei Wohnungsgrößen aufwei- fen, ohne daß sie die eine ober andere überwiegt, sind mit 50 Prozent zu bewerten. Mietwohngrundstückc find, sofern sie Vil­lencharakter tragen, ohne Rücksicht auf die Größe der Wohnun­gen, mit 60 Prozent zu bewerten. Für gute und schlecht« Lagen sind Erhöhungen bezw. Ermäßigungen von 5 Prozent vorge­sehen, für besonders schlechte Lagen treten Herabsetzungen um 10 Prozent des Wehrbeitragswertes ein. Als Mietwohngrund- stückè gelten alle bebauten Grundstücke, die nicht als Villen oder Eejchäftsgrundstücke anzusehen sind.

Die Ausführungsbestimmungen des Landes- stnanzamtes Darmstadt vom 12. Juli 1928 haben wir in Nr. 15 unserer Zeitung vom 5. August 1928 6. 233 zum Abdruck gebracht. Dieselben befassen sich mit den Höher- und Eeiinger- bewertungen. Danach kommen die erhöhten bezw. ermäßigten Bewertungssätze für Villen in besonders guten ober schlechten Lagen nur für die Gemeinden Darmstadt, Gießen und Offen­bach in Betracht.

Die Berücksichtigung besonders guter oder schlechter Lagen bei Geschäftsgrundstücken kommt in Betracht in den Gemeinden Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms.

Die Zu- bezw. Abschläge für besonders gute oder schlechte Lagen bei Mietwohngrundstücken kommen in Betracht in den Gemeinden Darmstadt, Gießen und Offenbach. (Bezüglich der Berücksichtigung der Städte Mainz und Worms schweben zur Zeit Verhandlungen mit der zuständigen Behörde.) Als schlechte und besonders schlechte Lagen gelten insbesondere die Altstadtteile dieser Städte. Diese Bestimmungen finden auch Anwendung auf die Grundstücke, die teils Wohn- teils Ge- fchäftszwecken dienen.

Für die sämtlichen Erundstücksgruppen in der Gemeinde Wimpfen ist ein Abschlag von 10 Prozent des ermittelten Gesamtwertes vorgesehen.

Dieselbe Vergünstigung wird den sämtlichen im im be­setzten Gebiet liegenden Erundstücksgruppen zu Teil

Besondere Vergünstigungen genießen noch die Grundstücke, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Wir verwei­sen dieserhalb auf die aus Seite 181 (§ 27) dieses Jahrgangs unserer Zeitung abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen. We­gen der nicht zwangsbcwirtschasteten Grundstücke (Neubauten) verweisen wir auf Seite 182 und 233 unserer Zeitung von 1928.

Aus dieser ziemlich schematischen Bewertung ergeben sich vielfach Grundstllckswerte, die heute und auch in der nächsten Zeit den Verkehrswert erheblich übersteigen. Die Werte der Häuser richten sich keineswegs nach der Größe der darin be­findlichen Wohnungen. Die Lage des Objektes und die Zahl