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Samstag- -en 24. März 1928
Nummer 25
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Politische Tagesschau.
Die Neuwahlen zum Reichstag werden aller Voraussicht nach am 20. Mai stattfinden.
Ein Gesetz gegen die „Splitterparteien", wie es von verschiedenen parlamentarischen Seiten geplant wurde, kommt für die Neuwahlen im Mai noch nicht in Frage.
Die Deutsche Demokratische Partei hatte Oberbürgermeister Boch für eine Kandidatur zum Reichstag in Aussicht genommen. Loch hat jedoch die Annahme eines Mandates abgelehnt, weil die städtischen Arbeiten ihn zu sehr in Anspruch nehmen.
Im Zentrum sind sehr ernste Bemühungen im Gange, Dr. Wirth wieder zu einem Mandat zu verhelfen. Man versucht jetzt, Dr. Wirth einen Platz auf der Reichsliste des Zentrums zu verschaffen.
Brasilien beantwortet die Einladung des Völkerbundes mit einer, wenn auch sehr höflichen Absage.
Die letzten Sitzungen des Reichstags.
- Roman. 3266. min, Braunschweig, Ü und mitternächt- rb eine Woge do« nnage und Lebens- r Spekulation vn- ewicht gerissen und Sir in Deutschland luMahen, zur Zeit ms der „Neuseichr" scheu vor uns hin- en, schildert, die bei »eiben, wie er die verhüllende Maske H gelungen.
lein in Gießen.
In der Sitzung des Aeltestenrates am Freitag einigten sich sämtliche Parteien darüber, daß am 31. März bie letzte Sitzung des gegenwärtigen Reichstages abgehalten werden soll.
Der Arbeitsplan für bie letzte Arbeitswoche 'dieses Reichstages ist folgendermaßen festgesetzt worden:
Montag: Fortsetzung bei Beratung des Haushalts des Innenministeriums und Nachtragset'at für 1927.
Dienstag: Marineetat und Phoebus-Angelegenheit, Ergänzungsetat für 1928.
Mittwoch: Haushalt der Reichsfinanzverwaltung und Etatgesetz.
Donnerstag: Zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Kreditrentenbank, kleinere Vorlagen. Schlußabstimmung über das Ueberleitungsgesetz.
Freitag und Sonnabend: Dritte Lesung des Etats. Außerdem werden noch einige kleinere Vorlagen an den einzelnen Tagen eingeschoben werden.
Ob auch noch die Reform des Ehescheidungsrechts, bas Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten und die Novelle zum Tabaksteuergesetz zur Beratung kommen werden, darüber ist noch keine Entscheidung erzielt worden.
Der Reichstag stürzt sich also mit einer Art Feuereifer auf die „Schularbeiten", die noch abzuarbeiten sind. Das Programm, wie oben aufgestellt, enthält eine ganze Reihe von schweren Problemen, die gerade dieser Reichstag zu normalen Zeiten nicht in mehreren, geschweige denn in einer einzigen Sitzung erledigt hätte.
Die Bereinigung Walbecks mit Preußen.
Berlin. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Der Staatsvertrag über die Vereinigung Waldecks mit Preußen ist im preußischen Staatsministerium am 23. März b. J. unterzeichnet worden. Die Vorlage an die beiderseitigen Landtage wird unverzüglich erfolgen.
Die beutschnationalen Kandidaten für Seffen-Naffau.
Der Landesvertretertag der Deutschnationalen Volkspartei für Hessen-Nassau, Waldeck und Wetzlar stellte folgende Kandidaten für Reichs- und Landtag auf:
3) Reichstag: 1. Abg. von Lindeiner-Wildau, Berlin, Amtsrichter a. D.; 2. Abg. Lind, Niederissigheim, Landwirt; 3. Faßbender, Landwirt, b) Landtag: 1. Abg. Justi, Landwirt in Lützelwig; 2. Abg. Steuer, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, Kassel; 3. Rektor Jaspert, Frankfurt a. M.; 1 Buchhändler Sonnenschein, Marburg.
Lohnkampf im Buchdruckergewerbe.
Berlin, 23. März. Ohne den Abschluß der zwischen den beteiligten Organisationen schwebenden Verhandlungen in Berlin abzuwarten, haben die Arbeitnehmer aller Buch- und Zeitungsdruckereien, soweit sie im Verbände der deutschen Buchdrucker und im Verband der graphischen Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen zusammengeschtossen sind, 'durch ihre Vertrauens- inänner am Donnerstag den Arbeitgebern die ultimative Forderung auf Erhöhung der Löhne um etwa 20 Prozent gestellt und, als diese von Arbeitgeberseite als untragbar abgelehnt wurde, im Laufe des Freitag in sämtlichen Betrieben die Kündigung zum 30. d. M. ausgesprochen.
Die Arbeitgeber haben von der Kündigung mit dem Hinweis darauf Kenntnis genommen, daß die Kündigung tarif- Mdrig sei, weil die Verhandlungen vor 'dem Arbeitsminister noch nicht abgeschlossen seien und ferner, daß die Kündigung, da sie in Ausführung und Anweisung der Gewerkschaftsleitung erfolgt, nach ständiger Rechtsprechung des Reichsschiedsamts als Massenkündigung gegen den Tarif verstoße und einer Streik- erklärung 'gleichkomme. Die Arbeitgeber haben sich alle aus bern Tarif und Gesetz sich ergebenden Ansprüche gegen den einzelnen Arbeitnehmer und die Gewerkschaftsleitungen Vorbehalten.
Mehr Verständnis für Seifen.
Im Haushaltsausspruch des Reichstags hat Zeitungsnachrichten zufolge der Abgeordnete Dr. Cremer im Verlaufe der finanzpolitischen Aussprache Bemerkungen über die finanzielle Lage des Volksstaates Hessen gemacht. Er sprach dabei. von der „übersetzten hessischen Verwaltung" und schien zu beanstanden, daß dem Lande unter diesen Umständen aus Reichsmitteln Unterstützung gewährt werde.
In der Nachmittagssitzung wies der Reichsfinanzminister in seiner Antwort darauf hin, daß das Land Hessen auf Grund seiner Vereinbarung aus dem Jahre 1926 ein gewisses Anrecht auf Vorschüsse durch das Reich habe. Bisher seien Vorschüsse in Höhe von 13,8 Millionen RM. an Hesien gegeben worden. Nunmehr müsse, da die Besetzung noch fortdauere, nach neuer Prüfung über die Höhe der Bevorschussung neuerdings entschieden werden. Hessen habe ein Anrecht auf diese Kassedarlehen, zumal vereinbarungsgemäß eine Prüfung der hessischen Verhältnisse durch den Reichssparkommissar erfolge.
Aus hessischen Regierungskreisen wird dazu folgendes bemerkt: Die Auffassung, die aus den Aeußerungen des Abgeordneten Cremer spricht, läßt erkennen, daß das Verständnis für die besonderen hessischen Verhältnisse selbst bei führenden politischen Persönlichkeiten noch immer nicht genügend vorhanden ist Hessen will vor anderen Ländern nichts voraus haben, sondern verlangt gerechte Behandlung, d. h. Entlastung von den durch die in seinem Gebiet konzentrierte Besatzung verursachten besonderen Lasten, die es für das gesamte Reich trägt und die dem Lande vom Reich abgenommen werden müssen. Man wird es begreiflich finden, daß es in dem schwer leidenden Hessenlande Verstimmung hervorruft, wenn ein Reichstagsabgeovd- neter noch immer eine unzutreffende Auffassung über die hessischen Verhältnisse bekundet.
Zur rathen BEungsvoM.
Durch die deutschnationale Presse, so geht uns vom amtlichen Staatspressedienst zu, geht eine Gegenüberstellung von Beamtengehältern aus den Jahren 1914 und 1918, die darzustellen sucht, daß durch den Entwurf der Besoldungsneuordnung das Gehalt der höheren Beamten unverhältnismäßig mehr gesteigert werden soll, als das der unteren Beamten. Dieser Eindruck wird dadurch erweckt, daß völlig unvergleichbare Zahlen dabei verwandt werden. So wird z. B. behauptet, daß das Gehalt des Amtsgehilfen von 2000 Ji im Jahre 1914 auf 2384 Ji im Jahre 1928, d. h. nur um 20 Prozent steigen soll. Hierbei ist außer Acht gelassen, daß jetzt als sozialer Ausgleich eine Kinderzulage gewährt wird, die 1914 unbekannt war. Nimmt man nur an, daß ein Kind vorhanden ist, dann ergibt sich ein Gehalt in der untersten Stufe von 1750 Ji in 1914 und 2274 Ji in 1928, das ist aber schon eine Steigerung um 30 Prozent. In der höchsten Stufe der Amtsgehilfen betragen die entsprechenden Gehälter 2250 Ji, bezw. 3172 J£, das ist ein Mehr von 41 Prozent.
Ebenso ist in dem deutschnationalen Blatt bei dem im Entwurf vorgesehenen Gehalt des Staatspräsidenten nicht berücksichtigt, daß im Jahre 1914 der Staatsminister ein Repräsentationsgehalt bezog und — genau wie der Staatspräsident jetzt — freie Wohnung hatte. Es beträgt demnach das Gehalt des Staats- (Minister-) Präsidenten 1914 nicht 15 000 Ji, sondern 27 000 Ji, 1928: nicht 28 160 Ji, sondern 27 980 Ji. Die Steigerung im Gehalt des Staatspräsidenten würde also nicht 88 Prozent, wie fälschlich angegeben, betragen, sondern mit Kinderzulage 4 Prozent, ohne diese 2 Prozent.
Außerdem sind bei einer Wertung der Gehälter auch die Verhältnisse in den anderen deutschen Ländern in Betracht zu ziehen. Hesien kann es sich nicht leisten, seine Beamten wesentlich schlechter zu bezahlen, ohne Gefahr zu laufen, als Staat zweiten Ranges betrachtet zu werden. In Sachsen bezi-eht der Ministerpräsident, ebenso wie die Minister, einen Jahresgehalt von 32160 Jt; in Baden beträgt das Gehalt des Staatspräsidenten 29 160 J4, das der Minister 26 160 J(. Die Minister- gehälter in Baden gleichen also denjenigen in Hesien.
Will man die schwierige Gegenüberstellung der Besoldungsordnungen von 1914 und 1928 sachlich einwandfrei durchführen, wird sich ergeben, daß die Republik den Vergleich mit dem alten Staat hinsichtlich der sozialen Gestaltung der Beamtengehälter keineswegs zu scheuen braucht.
Zur Gefrierfleischversorgung.
Da die Herabsetzung des Gefrierfleischkontingents künftig nur die Berücksichtigung eines kleineren Personenkreises mit zollfreiem Gefrierfleisch zuläßt, hat der Hess. Minister für Arbeit und Wirtschaft bereits vor einiger Zeit bei der Reichsregierung Schritte unternommen, damit auch in Zukunft bei der Verteilung des Kontingents Hesien im Verhältnis seines seitherigen Bedarfs an Gefrierfleisch berücksichtigt wird. Insbesondere wurde für die Städte Darmstadt, Mainz und Offenbach und deren Umgebung gefordert, daß bei der Zuteilung des geminderten Kontingents diese Gebiete gegenüber anderen, gleich dicht besiedelten Bezirken, im Reich nicht benachteiligt werden dürfen. Die endgültige Regelung ist noch nicht getroffen. Es steht jedoch zu erwarten, daß in Zukunft auch Hessen in einer Weise berücksichtigt wird, die es gestattet, den Bevölkerungskreisen zollfreies Gefrierfleisch in ausreichendem Maße zuzufüh- ren, die auch in anderen Teilen des Reiches mit gleicher Bevölkerungsdichte damit versorgt werden.
Äm deutsche Kultur und Wirtschaft in Südtirol.
Der Kampf gegen die wenigen noch in Südtirol lebenden deutschen Führer ist in einer besonders sinnfälligen Weise zum Ausdruck gekommen. So wurde im Februar Domherr Michael Gamper zur Quästur in Bozen geladen und dort vom Quästor in Anwesenheit des Vizeqästors nach einer mehrstündigen Strafpredigt in möglichst feierlicher und eindrucksvoller Form neuerlich verwarnt. Obwohl sich Kanonikus Gamper längst von jeder politischen und öffentlichen Tätigkeit zurückgezogen hat, hielt es der Quästor für erforderlich, unmöglich scharfe Ausdrücke zu gebrauchen, indem er beispielsweise erklärte, Gamper werde seine ttalienfeindliche Tätigkeit nicht eher einstellen, bevor er nicht eins auf sein „Maul" (Muso) bekommen habe. Außerdem wutde er darauf aufmerksam gemacht, daß diese zweite Verwarnung (diffida) den ersten Schritt für weitere schwerere Maßnahmen bilden werde. Domherr Gamper mußte schließlich eine Erklärung unterfertigen, in welcher er die Versicherung abgab, 'seine Pflichten als italienischer Staatsbürger loyal zu erfüllen.
Die beiden deutschen Abgeordneten Südttrols, Baron Sternbach und Dr. T i n z l, haben im Zusammenhänge mit der Vorsprache bei dem neuen Unterstaatssekretär im Ministerratspräsidium, die unlängst in Rom stattfand, eine ausführliche Denkschrift über die augenblickliche Wirtschaftslage in Südtirol überreicht. Die deutschen Abgeordneten betonen darin freimütig, daß die Ursache der Südttroler Wirtschaftskrise vor allem in der gewaltsamen Zerreißung der natürlichen Wirtschaftseinheit mit Nordtirol gelegen sei. Italien habe außerdem seit der Annexion Südtirols durch offenkundige Verletzung der Bestimmungen des Friedensvertrages und durch willkürliche, mit den Bedürfnissen des Südtiroler Wirtschaftslebens vielfach in Widerspruch stehende Zwangsmaßnahmen den Großteil der bodenständigen deutschen Wittschaftseinrichtungen planmäßig zerschlagen. Die Verluste, welche das Wirtschaftsleben in Südtirol im ersten Jahrzehnt italienischer Herrschaft zu verzeichnen hat, belaufen sich aus rund eine halbe Milliarde Goldkronen oder auf rund drei Milliarden Papierlire. Abgesehen von den Verlusten, die durch die völlig mangelhafte Bargeld- umwechslung, durch die Nichteinlösung der öfterreichischeir Kriegsanleihen und Vorkriegsrenten, sowie anderer ausländischer Wertpapiere entstanden sind, ist die Wirtschaftskriese durch die Einführung der neuen italienischen Steuergesetzgebung und die Vorschreibung willkürlich bemessener Syndikatsbeiträge wesentlich verschärft worden. Obwohl die Provinz Bozen im Verhältnis zu den übrigen 91 Provinzen Italiens mit Rücksicht auf ihre Vodenbeschaffenheit die geringste wirtschaftliche Ertragsfähigkeit aufweist, ist in Südtirol die Steuerbelastung um etwa ein Viertel höher als im übrigen Italien.
Der Zusammentritt des hessiMen Landtags wird nunmehr am kommenden Mittwoch, den 28. März, erfolgen, damit die Erledigung der wichtigsten Vorlagen, soweit irgend möglich, noch vor Ostern erfolgen können.
Zubkoff ans Belgien ausgewiesen.
Auf Anweisung der belgischen Regierung mutzte sich Zub- kow im Polizeipräsidium vorstellen, wo er aufgefordert wurde, Belgien zu verlassen, «da man ihn sonst ausweisen müsse. Zub- kow hat Belgien inzwischen verlasien. Er ist vermutlich nach Luxemburg abgereist.
Zur Lohnbewegung.
Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat kürzlich eine besondere Denkschrift zur Lohnbewegung herausgegeben, worin mitgeteilt wird, datz nach der bei der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände geführten Tarifstatistik zu Ende der Monate Februar, März und April 247 Tarifverträge für rund 3,2 Millionen Arbeiter fast aller wichtigen Wirtschaftszweige gekündigt werden können. Es werde daher in grötztem Umfange mit dem Abschluß neuer Tarifverträge zu rechnen sein wozu die Gewerkschaften durchweg Forderungen auf weitere erhebliche Lohnerhöhungen planen. Unter Hinweis auf die starke Steigerung der Steuerlasten und Soziallasten wird betont, daß auch für die Zukunft die Tendenz zur Senkung der Selbstkosten aufrecht erhalten und alles vermieden werden müsse, was zu deren Steigerung führen könnte. Wörtlich heißt es dann:
Das deutsche Unternehmertum hat immer anerkannt, daß eine gesunde Wirtschaftsentwicklung auch von einem steigenden Einkommen der Arbeitnehmer, als den Mitarbeitern am Produktionsprozeß, begleitet sein muß. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, datz ein ständig steigendes Lohneinkommen nur möglich ist, wenn die Lohnkosten für die Produktionseinheit ständig entsprechend gesenkt werden und wenn nicht gleichzeitig durch Erhöhung der Selbstkosten an anderer Stelle infolge einer weiteren Steigerung der oben angeführten Lasten die Bewegungsfreiheit zur Lohnerhöhung genommen wird. Sonst führt stetige Lohnsteigerung zur Preissteigerung und über die Absatzkrise zur Arbeitslosigkeit.
Die Denkschrift kommt zu dem Schlutz, datz Fragen von Arbeitszeit und Lohn niemals für sich allein entschieden werden können, sondern nur unter Berücksichtigung aller unsere gesamte Wittschaft beherrschenden technischen, geldlichen und kommerziellen Momente.