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Kretzenee Jertring

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Politische Tagesschau.

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Ausstralien hat der deutschen Negierung das Tafelsilber der bei den Falklandinseln gesunkenen Schlachtschiffe „Scharnhorst" und „Leipzig" zurückgegebem

Polen marschiert in der Welt mit seinen Militärausgaben im Verhältnis zum Gesamtbudget an der Spitze. Dieselben betragen 30 Prozent desselben.

Japan verstärkt seine Truppen in China trotz des Pro­testes der chinesischen-nationalistischen Negierung um weitere 5000 Mann.

Frankreichs Außenminister, Briand, ist ernstlich mit hohem Fieber erkrankt.

Das Washingtoner Marineamt hat für den Bau zweier lenkbarer Luftschiffe eine Ausschreibung erlassen. Für den Bau dieser Schiffe sollen 8 Millionen Dollar ausgegeben werden.

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Zu den kommenden Wahlen.

9000 Parlamentskandldaten.

Berlin. Die Kandidatenaufstellungen der Parteien sind noch nicht vollendet. Aber es ist heute schon sicher, daß die Wahlvorschläge und die Zahl der Kandidaturen erheblich grö- her sein wird als bei der letzten Wahl. Man kann schon jetzt feststellen, daß am 20. Mai rund 9000 deutsche Kandidaten für dm Reichstag und die einzelnen Länderparlamente kandidieren werden. Bei der letzten Reichstagswahl waren 4500 Kand taten Mfgestellt. Damals waren 25 . Reichs wah lvorschlä ge vorhan­den. Diesmal werden es mehr fein, weil noch einige neue Par­teien dazu gekommen sind. In Preußen kandidieren diesmal etwa 2300 Bewerber. Bekanntlich werden am 20. Mai in Bayern, Württemberg, Anhalt und Oldenburg auch Wahlen vollzogen, so daß noch eine Zahl von 900 Bewerbern zu der obigen hinzu tritt. Natürlich ist von diesen Kandidaturen die größte Anzahl Fehlkandidaturen. Immerhin sind die Ziffern beachtlich.

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Wahlvorschläge der Evangelischen Volksgemeinschaft.

Wahlvorschlag im Wahlkreis 33 (Hessen-Darmstadt):

1 Ernst Weidner, Pfarrer, Ober-Lais,

2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röder- bergweg 6,

3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9,

4. Bernhard Dietrich XIL, Glaser meister, Groß-Zimmern,

5. Thomas Stock, Landwirt und Bürgermeister, Blitzenrod,

6. Ferdinand Heßler, Oberrangiermeister, Bad Nauheim, Frankfurterstraße 2,

7. Georg Iakob Weihrich, Metallarbeiter, Mainz-Kastel, Zehnthofstraße 26,

8. Heinrich Proescher, Studienrat, Mainz, Diether von Isenbll rgstraße 11,

9. Iakob Stein, Untererheber, Wald-Michelbach,

10. Heinr. Herm, Bäckermeister, Mainz, Bebelring 20,

11. Karl August Veller, Pfarrer, Bretzenheim,

12. Edwin Hamburger, Schriftleiter, Staden (Oberhessen).

Reichsliste:

1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober-Lais,

2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röder- bergweg 6,

3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9,

4. Dr. phil. Faber, Leipzig, Schreberstraße 3.

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Das Handwerk und -le kommenden Wahlen.

Vom Reichsverband des deutschen Handwerks.

Angesichts der bevorstehenden Wahlen machen sich im Hand­werk erneut Bestrebungen geltend, die durch die Aufstellung besonderer Handwerkerlisten eine bessere Berücksichtigung des Be- I rufsstandes durchsetzen wollen. Zum Teil sollen diese Wünsche dadurch Erfüllung finden, daß sich die örtlichen Berufsorgani­sationen des Handwerks zu Arbeitsgemeinschaften in Form loser Kartelle zusammenschließen, um so die Grundlage für dir eigene Partei abzugeben. Der Reichsverband des deutschen Handwerks, und der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammer- tag als die maßgebenden Spitzenorganisationen des gesamten Berufsstandes lehnen diese Verquickung berufsständischer Inter- Ieffenvertretung mit politischen Bestrebungen ab, da jede Ver- brndung mit solchen Zielen die unabhängige, freie Willensbil­dung in den Spitzenverbänden wie auch die entsprechend not­wendige freie Vertretung der Interessen gefährden und die be- mfsständische Geschlossenheit des Handwerks zerschlagen müßte.

Grundsätzlich nehmen die Spitzenverbände des Handwerks and) gegenüber den Plänen zur Gründung besonderer Hand- w-erkerparteien eine ablehnende Stellung ein. Es ist durchaus nicht notwendig, vor neuen Wahlen die Gründung neuer Par- teien zu betreiben, die letzten Endes wegen der damit verbun- dsnen Zersplitterung lediglich zu einer Schädigung und Schwächung des Bürgertums führen. Die Schicksalsverbunden- Wt des Handwerks mit den anderen Berufsständen verbietet

eine klassenmäßige Bindung innerhalb einer besonderen Partei. Sollten tatsächlich neue Parteien auf berufsständischer Grund­lage einige Vertreter in die Parlamente entsenden, so wird deren Tätigkeit unfruchtbar bleiben, da sie niemals einen aus­schlaggebenden Einfluß erreichen können und ihr parteimäßiger Aufbau auf einer Verkennung des Wesens des politisch-parla­mentarischen Systems beruht. Die Spitzenverbände des Hand­werks halten daher an den Jenaer Beschlüssen aus dem Jahre 1920 fest, die eindringlich vor Versuchen zur Bildung einer selb­ständigen politischen Handwerkerpartei warnen. Will das Hand­werk eine bessere Berücksichtigung seiner Interessen erreichen, so wird das nur möglich sein durch Anschluß an die bestehenden Parteien, die sich Schutz und Förderung des Handwerks zu eigen machen. Nur engste Mitarbeit in deren Reihen wird eine bes­sere Wahrung handwerkerlicher Belange ermöglichen. Von die­sen Parteien darf allerdings erwartet werden, daß sie sich für die berechtigten Forderungen des Handwerks einsetzen. Sie ver­eiteln dadurch am besten die Bestrebungen, die auf die Aufstel­lung besonderer Handwerkerlisten hinzielen.

Der 1. Mai in Heften.

Das hessische Gesamt Ministerium gibt bekannt: Wegen Ge­währung von Dienstbefreillngen am 1. Mai 1928 wird auf das Ausschreiben des Gesamtministeriüms vom 8. Dezember 1926 verwiesen. Es verbleibt also auch weiterhin bei der bisherigen Regelung.

KW will auch wieder nach Deutschland fliegen.

Newyork. Nach Depeschen der Canadian Preß aus Lake St. Agnes erklärte Kühl: „Sobald unser Flugzeug ausgebessert ist, fliegen wir nach Newyork, wie zuerst beabsichtigt war. Da­nach hoffen wir, den Flug von Newyork nach unserem Heimat­land ausführen zu können.

Mmaurlce lobt die ..Bremen'.

Murray Bay. Im Verlaufe eines Presseinterviews sagte Major Fitzmaurice, die „Bremen" sei das beste Flugzeug, das er je kennen gelernt habe. Er erklätt: Der Motor 'funktionierte die ganze Zeit vorzüglich. Das Flugzeug schwebte ^rch jede Sturmböe wie ein großer Vogel. Ich habe niemals eine Ma­schine gekannt, die der Kontrâ des Flugzeugführers so gut gehorchte, und die alle Arten von atmosphärischen Veränderun­gen mit so geringen Störungen überstand.

Die Lehren aus dem ..Bremen '-Nug.

Newyork. Kommandeur Fitzmaurice gelangt in der Be­schreibung, die er über die Ergâisse der Ozeanflieger ver­öffentlicht, zu folgenden Lehren:

1. Es sei für Ozeanflieger unerläßlich, Radiogeräte mitzu­nehmen, um bei der Annäherung an Neufundland Peilungen vorzunehmen;

2. es müsse der Abflug aller Ost-West-Flieger so eingerichtet werden, daß sie Neufundland bei der kommenden Dämmerung erreichen, da die Gefahr bei einer Ankunft in der Nacht dort zu groß [ei;

3. es müsse für Ozeanflieger noch ein besonderer Kompaß konstruiert werden, da die im Innern Labradors gelegenen großen Erzlager die normalen Kompasse wertlos machten,' und

4. kein Flugzeug dürfe einen Ozeanflug ohne Paraffin­überzug über die Flügel unternehmen, weil Paraffin allein Schutz gegen Eisbildung auf den Flügeln gewährt.

Die Zusammensetzung des Ausschusses für Relchsresorm.

Am 4. Mai tritt bekanntlich der Ausschuß für Verfassungs­und Verwaltungsreform Mfammen. Den Vorsitz im Ausschuß wird, der Reichskanzler Dr. Marx übernehmen. Als Ausschuß- Mitglieder sind von der Reichsregierung berufen worden: Vize­kanzler und Reichsjustizminister Hergt, Reichsinnenminister von Keudell, Reichsfinanzminister Dr. Köhler, Reichswirtschafts­minister Dr. Curtius, Reichspostminister Schätzel, Geheimer Ju­stizrat Professor Dr. Anschütz, Geheimer Iuftizrat Professor Trie- pel, Dr. Brüning, Staatssekretär a. D. Dr. Busch, Reichswirt- schaftsmintster a. D. Dr. Hamm und Profeffor Dr. Nawiasky.

Von den Landesregierungen wurden folgende Mitglieder entsandt: Für Preußen Ministerialdirettor Dr. Brecht, für Bayern Ministerpräsident Held, für Sachsen Ministerpräsident Heldt, für Wütttemberg: Staatspräsident Bazille, für Baden Staatspräsident Remmele, für Thüringen Dr. Leucheusser, für Hessen Staatspräsident Adelung, für Hamburg Bürgermeister Dr. Petersen und für 'Anhalt Ministerpräsident Deist.

Ein Erdbeben in Bulgarien.

Mehr als 100 Tote. — Viele Häuser zerstört.

Am Mittwoch wurde Bulgarien von teilweise recht heftigen Erdbebenstößen heimgesucht. Das Erdbeben wiederholte sich am Donnerstag. Am schwersten hat die Stadt Philippopel und deren Umgegend zu leiden gehabt. Allein in zwei Stadtteilen sind 1030 Häuser völlig zerftött. Viele in der Umgegen gelegene Ort­schaften sind derart heimgesucht worden, daß kaum noch ein Haus aus den Trümmern hervorragt. Es sind bisher mehr als hun­dert Tote feftgeftellt worden. $

Der RelOstvirtschastsrat zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes.

Sonntagsruhe und Ladenschluß.

Der Sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirt­schaftsrats hat sich in seinen letzten Sitzungen mit dem Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes beschäftigt und hierzu sein drittes Teilgutachten erstattet, aus dem wir nachstehend die für das Handwerk wichtigsten Bestimmungen herausgreifen.

Hinsichtlich der Vorschriften über Sonntagsruhe dürfen an Sonn- und Festtagen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, soweit sie in dem 4. Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes ausdrücklich vorgesehen sind. Bei Aus­nahmen kraft Verordnung oder Verfügung hat der Reichswirt­schaftsrat bei Arbeiten, deren Vornahme an Sonn- und Fest­tagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen beson­ders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, die Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Ar­beitgeber und Arbeitnehmer vor Erlaß der entsprechenden Be­stimmungen durch den Reichsarbeitsminister gefordert. Zum § 30 des Entwurfs, der die Betriebsruhe in Vödürfnisgewerben regelt, wurde ein Antrag angenommen, wonach für das Fri­seurgewerbe die Zulassung von Ausnahmen in Städten mit we­niger als 5 000 Einwohnern sich auf längstens 4 Vormittags­stunden an den Sonntagen, für Städte mit mehr als 5000 Ein­wohnern nur auf die ersten Tage der hohen Feste und auf läng­stens 4 Vormittagsstunden erstrecken darf. Das gleiche soll für die Friseure in Bahnhöfen, Hotels und anderen Gaststätten gelten. Für Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen der Eisenbah­nen innerhalb der Sperre wurde in Ergänzung des § 31 des Entwurfs vorgesehen, daß Verkaufszeiten an Sonn- und Fest­tagen nur für unmittelbaren Reisebedarf zugelassen werden dür­fen. Verkaufsstellen außerhalb der Sperre und Verkaufsstellen auf Bahnsteigen der Stadt-, Ring- und Vorortbahnen, der Un­tergrundbahnen usw. unterliegen den für die örtlichen offenen Verkaufsstellen geltenden Bestimmungen. Der unmittelbare Reisebedarf für diesen Verkauf umfaßt lediglich Speisen, Ge­tränke, Obst, Tabakwaren, Schokolade, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Toilette-Artikel in kleinen Mengen.

Für die Herstellung vvn Bäcker- und Konditoreiwaren wurde zu § 33 beschlossen, daß an Sonn- und Festtagen jede ge­werbliche Beschäftigung, entsprechend dem § 6 der bisherigen Bäckerei-Verordnung, zu verbieten ist. Zugesttmmt wurde den vorgesehenen Bestimmungen, wonach zulässig sind die Herstell­ung leichtverderblicher Konditorwaren während eines unun­terbrochenen Zeitraums von höchstens 2 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus, ebenso auch Vorarbeiten wäh­rend eines ununterbrochenen Zeitraums von höchstens einer Stunde, die zur Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am folgenden Werktage notwendig sind, schließlich auch noch Ar­beiten ohne zeitliche Begrenzung, die in Notfällen zur Ver­hütung oder Beseitigung einer ernstlichen Gefährdung des Un­ternehmens oder des von ihm zu versorgenden Personenkrei­ses unabweisbar sind. Für die vorgesehenen Bestimmungen, wonach der Reichsarbeitsminister mit Zustimmung des Reichs­rats bestimmen kann, inwieweit Arbeiten und Waren unter die Ausnahmevorschriften fallen, wurde die Anhörung der wirt­schaftlichen Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beschluß erhoben.

Das BeschäftigungsoeTbot für Jugendliche an Sonn- und Festtagen nach § 35 des Entwurfs wurde nach Beschluß des So­zialpolitischen Ausschußes auf Arbeitnehmer bis zum 18. Le­bensjahr ausgedehnt.

Den vorgesehenen Bestimmungen über Ladenschluß an Werktagen, wonach offene Verkaufsstellen an Werktagen nur in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends für den ge­schäftlichen Verkehr geöffnet sein dürfen, wurde Zustimmung gegeben. Die nach Schluß der Verkaufszeit zugelassene Bedien­ungszeit für bereits anwesende Kunden wurde von 20 auf 30 Minuten erweitert. Die Zulassung für den Verkauf von Le­bensmitteln wurde auf 6 Uhr morgens festgesetzt. Offene Ver­kaufsstellen, in denen auch Bäcker- und Konditorwaren ver­kauft werden, sollen jedoch nicht vor 7 Uhr morgens geöffnet werden. Als Ladenschluß für Verkaufsstellen am Weihnachts­heiligabend wurde nachmittags 6 Uhr verlangt. Beim § 41 „Austragen von Waren und Verkauf außerhalb fester Betriebs- stätten" wurden die von der Landesbehörde zu gestattenden Ausnahmen auf den für den örtlichen ansäßigen Einzelhandel zugelaßenen Umfang begrenzt.

Keudell und die roten Frontkümpser.

Vor einigen Tagen erließ der Reichsinnenminister, um die ruhige Durchführung der Wahlen zu gewährleisten, ein Verbot des Roten Frontkämpferbundes. Dieses Verbot kann durch die Länder für ihren Bereich bestätigt werden, oder es bleibt diesen freigestellt, im anderen Falle den Staatsgerichtshof anzurufen.

Insgesamt haben letzteres jetzt 12 Länderregierungen ge­tan und zwar Anhalt, Baden, Braunschweig, Bremen, Ham­burg, Hessen, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Stre- litz, Oldenburg, Preußen und Sachsen. Württemberg wird vor­aussichtlich nicht den Staatsgerichtshof anrufen, aber auch kein Verbot des Roten Frontkämpferbundes erlaßen. Der württem- bergische Innenminister Dr. Bolz steht auf dem Standpunkt, daß die staatlichen Machtmittel zur Sicherung der Ordnung ausreichen.