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Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rück- iendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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AllMe Zagesschau.
Die Schwierigkeiten, auf die Hermann Müller bei der Regierungsbildung stößt, werden immer zahlreicher. Boltsparlei und Zentrum warten nunmehr ein festes Regierungsprogramm von Hermann Müller ab.
Nachdem der Schiedsspruch im Lohnstreit in der Rheinschiff- fahrt durch den Reichsarbeitsminister von Amts wegen für verbindlich erklärt worden ist, wurde die Arbeit in der Rheinschaffahrt wieder ausgenommen.
Aus Madrid wird gemeldet, daß ein Dekret veröffentlicht worden sei, in dem jede Diskussion oder Propaganda politischer Art in privaten Klubs verboten werde.
Wie Moskau meldet, nähert sich der Schachty-Prozeß, in den auch deutsche Ingenieure verwickelt wurden, seinem Ende. Man erwartet die Anklagerede des Staatsanwalts am 26. Juni und das Urteil am 2. Juli.
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Sie „Bremen -Flieger in Deutschland.
Ganz Nordwestveut'schland ermattete mit großer Spannung das Eintreffen der deutschen Ozeanflieger. In den festlich ge- ichmückten Straßen Bremerhavens, wo die Bremen-Flieger zu- evst wieder deutschen Boden betraten, herrschte reges Leben und Treiben.
Der Dampfer „Columbus" traf bereits frühmorgens auf der Weser vor Bremerhaven ein. Unter den ersten, die zum „Columbus" kamen, befanden sich natürlich die Familienangehörigen der Ozcanflieger. Als Abgesandter der Reichsregie- rung traf Ministerialdirektor Brandenburg vom Reichsver- fehrsministerium ein, der von den Vertretern der Stadt Bremen und dem Direktor des Norddeutschen Lloyd, Stadtländer, begleitet war. Ueber dem Schiffe kreisten fünf Junkers-Großflugzeuge unter Führung des Großflugzeuges .Hermann Köhl". Jubelnd von den Passagieren begrüßt, ersäßen Hauptmann Köhl aus der Kommandobrücke des „Columbus" und donnernde Hurras mischten sich mit dem Geheul der Sirenen.
Um 10 Uhr begann in dem Großen Saal des „Columbus" die Begrüßungsfeier mit der Rode des Generaldirektors Stim- ming vom Norddeutschen Lloyd. Er überreichte den Ozeanfliegern als Gabe der Erinnerung eine Medaille, die der Norddeutsche Lloyd prägen ließ.
Nachdem als Vettreter des Bremer Senats Staatsrat Duckwiß den Fliegern den Willkommensgruß Bremens entboten hatte, nahm für die Reickssregierung Ministerialdirektor Brandenburg das Wort zu einer Ansprache. Er überbrachte ferner die Wilttommensgrüße der deutschen Luftfahrt.
Hierauf sprach der geschäftsführende Vorsitzende des Reichs- verbandes der Deutschen Presse, Gustav Richter, der die Flieger 'im Namen des Reichsverbandes der Deutschen Presse begrüßte und willkommen hieß.
Im Namen der Flieger dankte sodann Hauptmann Köhl mit herzlichen Worten und überbrachte die Grüße der Deutsck)- Amerikaner. —
Gegen 11,45 Uhr setzte sich der „Columbus" zum Einlaufen in die Kaiserschleuse in Fahrt. An den Landungsplätzen hatte sich eine zehntausendköpfige Menschenmenge angesammelt. Als sich der „Columbus" dann turfl vor der Schleuse befand, setzte von allen Schiffen und Fabriken ein vielstimmiges Sirenengeheul ein. Eine Schupokapelle spielte das Deutschlandlied, in das die Menge begeistert einstimmt. Auf dem Wasser wimmelte es von Ruderbooten, Segelschiffen und Dampfern und in der Luft kreisten mehr als 30 Flugzeuge.
Die Begeisterung wollte kein Ende nehmen, und immer wieder ertönte das Deutschlandlied. Um 12 Uhr begrüßte Ober-
bürgermeister Beckè die „Bremen"-Flieger im Namen der Unter- " " ‘ De-
weserstädte Bremerhaven und Wesermünde. Nach den grüfstlngsansprachen ergriff bei dem Frühstück an Bord des „Columbus" zunächst Hauptmann Köhl das Wort, um den
Stolz über das Gelingen nach soviel Widerwärtigkeiten und Gefahren Ausdruck zu geben. Hierauf sprach Fitzmaurice, der in herzlichen Worten der Kameradschaft der beiden deutschen Flieger gedachte. Der Hauptanteil an dem Erfolg sei ihnen zuzuschreiben. Als dritter sprach sodann von Hüneseld, der der Freude Ausdruck gab, nunmehr die Kameraden begrüßen zu können, die seinerzeit auch das Mißlingen des ersten Fluges miterlebten. Der Flug habe eine Brücke nicht nur zwischen den Menschen, sondern auch zwischen der alten und der neuen Welt geschaffen.
Bis zum späten Abend überstürzten sich die Feierlichkeiten.
Am Dienstag früh fuhren die Flieger unter begeistertem Jubel der Unterwescrbeoölkcrung im Auto nach Bremen, das in gleich großzügigem Rahmen alles auf einen glänzenden Empfang „ihrer" Fliegerhelden vorbereitet hatte und das Festprogramm glatt abwickelte.
Begrüßung im Rathaus, auf der Direktion des Norddeutschen Lloyd und im Stadion vor 40 000 Bremern und 2 000 Sängern. Jubel und Begeisterung bei allen.
Am Mittwoch früh beginnen die Festlichkeiten in Berlin. Auf dem Fluge nach dort wird ein kurzer Abstecher nach Hamburg gemacht.
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Mittwoch, den 20. Juni 1928
Nobile noth nicht gefunden.
Wie der Sonderkorrespondent des „Carriere della Sera" in der Kingsbay berichtet, sind die Erkundungsfttige über dem Gebiet, wo sich Nobile befindet, ergebnislos geblieben. Trotz allen Suchens gelang es nicht, das rote Zelt Nobiles zu entdecken. General Nobile und seine fünf Gefährten haben dagegen die Flugzeuge schon zweimal gut wahrgcnommen, die sich ihrem Standort bis auf etwa 2 Kilometer genähert Hütten und dann leider verschwanden.
Keine Zwischenlandungen Amundsens.
Wie gemeldet wird, hat sich Amundsen bei seinem Start von Tromsö mit dem französischen Flugzeug entschlossen, nicht nach Kingsbay zu fliegen, sondern direkt Kurs auf das Lager der „Jtalia"-Mannschaft zu nehmen.
Der Raketenwagen auf Schienen.
Die Reichsbahndirektion Hannover teilt mit, daß die Fahrt des Raketenwagens des Herrn Fritz v. Opel am 23. Juni auf einer neuerbauten Bahnstrecke bei Burgwedel bei Hannover stattfinden wird.
Ist die Möglichkeit einer Einkommen- steuerermähigung beim Bau eines Einfamilienhauses gegeben?
Die für den Bau eines Einfamilienhauses gemachten Aufwendungen sind grundsätzlich bei der Feststellung der Einkom- menfteuer nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt auch für die Aufwendungen, die zum Zwecke der Errichtung von Kleinwoh- nungsbautcn gemacht wurden, nachdem in dem Einkommensteuergesetz vom 10. August 1925 die in früheren Gesetzen enthaltene Vergünstigungsklausel nicht übernommen wurde. Hat sich der Pflichtige durch den Bau eines Einfamilienhauses verschuldet, so werden diese Verhältnisse im allgemeinen durch den Abzug der Schuldzinsen an dem Einkommen abgegolton. Eine Ermäßigung der Einkommensteuer darüber hinaus kommt nur dann in Frage, wenn der Abzug der Schuldzinsen keinen ge nügenben Ausgleich bildet und trotz der zugleich mit dem Einkommen verminderten Steuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Dieser Umstand wird beispielsweise dann gegeben sein, wenn der Pflichtige gezwungen ist, durch Hol)e Kapitalrückzahlungen Schulden zu tilgen, und hierzu einen namhaften Teil seines Einkommens verwenden muß. Daß auch der Reichvfinanzhof sich diesen Ausführungen anschließt, geht aus einem Urteil vom 28. September 1927 (VI A 578-27 St.), wenn auch in einem negativen Sinne, hervor. In diesem Urteil bestätigt der Reichsfinanzhof die Ausführungen eines Finanzgerichts, wonach die von einem Pflichtigen geltend gemachte Verschuldung als eine die Leistungsfähigkeit wesentlich mindernde Belastung des Einkommens nicht anerkannt wird. Die dem Pflichtigen aus der Erstellung des Wohngebäudes erwachsenen Verbindlichkeiten, auch wenn sic zurzeit durch den Wert des Gebäudes nicht gedeckt sein sollten, sind bei der zu erwartenden Wertsteigenmg nur als eine vorübergehende Verschuldung anzuschen. Ebenfalls mindern die niedrigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen das Einkommen nicht in dem Maße, in dem eine Ermäßigung der Einkommensteuer gemäß § 56 EStG, gerechtfertigt wäre.
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Abgabe der ErNäungen für die Bermögenöiteuer und die Sewerbiteuer.
Am 16. Juni 1. I. haben die Finanzämter in den Tageszeitungen die öffentlichen Aufforderungen über die Abgabe der Dcrmögenscrklärungen und der Erklärungen für die Gewerbsteuer erlassen.
Für die Gewerbtreibenden ist diesmal die Abgabe dieser Erklärungen von besonderer Bedeutung, denn die Vermögens erklärung bildet nicht nur die Grundlage für die auf den 1. Januar 1928 abgestellte neue Einheitsbewertung, und die Der mögensteucrveranlagung für 1928, sie bildet auch in Verbindung mit der ergänzenden Gewcrbsteuererklürung die Grundlage für die Gewer bst euer für 1928. Außerdem hat die Vermögenserklärung auch praktische Bedeutung für die künftigen Jahresleistungen nach dein Ausbringungsgesetz. Es liegt daher im Interesse aller Gewerbtreibenden, die ihnen zugesandten Er klärungsvordrucke so vollständig und genau als möglich auszufüllen.
Dor der Ausfüllung der Erklärungsvordrucke hat sich jeder Gewerbtreibender diese Vordrucke genau anzusehen, zu prü fen, ob und inwieweit die einzelnen Spalten der Erklärungen für ihn in Betracht kommen. Soweit dies der Fall ist, hat er sich zur Vermeidung von Weiterungen, von Unannehmlichkeiten durch die Finanzbehörden oder von [tcuerlid)cn Nachteilen, mit der Anleitung zur Ausfüllung der Steuererklärung vertraut zu machen. Wer diese Anleitung mit Verständnis liest, wird über den wesentlichsten Inhalt der zu fordernden Erklärungen hinreichend unterrichtet sein und sich vor Schaden schützen können.
Zu den Erklärungsvordrucken ist noch folgendes zu bemerken :
A. Bermögensteuererklärung.
Wie in den letzten Jahren sind auch jetzt nicht von allen Steuerpflichtigen die gleichen Erklärungsvordrucke auszusUllkN. Personen, die in der Hauptsache landwirtschaftliches Vermögen besitzen, haben den amtlichen Vordruck mit der auf der Vorderseite unten links angegebenen Bezeichnung Muster Vm 2 (1928) auszufüllen. Alle übrigen Einzelpersonen, also Gewerbtrei- bende, Haus- und Grundbesitzer, Kapibal besitz or, haben das Muster Vm 1 (1928) auszu füllen. Für juristische Personen, Gesellschaften usw. kommt ein weiteres Muster Vm 3 (1928) in Frage. Die Mehrzahl der Gewerbtreibenden werden das Muster Vm 1 auszufüllen haben. Bewerbt reibende, die neben ihrem Gewerbebetrieb auch Landwirtschaft treiben, werden von dem Finanzamt das für Landwirte maßgebende Muster erhalten, wenn die Landwirtschaft der Hauptberuf ist. Diese Personen werden im Deranlagungsverfahren vielleicht noch einen Fragebogen über ergänzende Angaben für den Gewerbe betrieb bekommen; ebenso werden die nebenbei Landwirtschaft treibenden Handwerker und sonstigen Gewerbtreibenden später noch einen Fragebogen erhalten über das landwirtschaftliche Vermögen. In einfach gelagerten Fällen wird das Finanzamt von weiteren Ermittlungen und Zusendung von Fragebogen absehen können. Bei dem Muster Vm 1 ist nach dem Studium der Anleitung zunächst der Anhang Gewerbe auszufüllcn. Hat der Steuerpflichtige eignes Grundvermögen, z. B. ein Haus, das er teilweise bewohnt und teilweise gewerblich benutzt, so ist in allererster Linie der Anhang Gr. (Grundvermögen) auszufü len, weil hier Angaben über den gewerblich benutzten Teil des Grundstückes zu machen sind, die mit den Angaben in dem An hang Gewerbe und in der Steuererklärung selbst im Einklang stehen müssen.
Zur Erläuterung einzelner Fragen des Anhangs Gr., die für die Gewerbtreibenden von Bedeutung sind, wird noch auf folgendes hingewiesen: Die Frage 3b nach der Art der Einrick)« tung des gewerblich benutzten Gebäudes hat Einfluß auf die Höhe des Bewertungssatzes. Ist eine neuzeitliche Einrichtung vorhanden, so erhöht sich der Bewertungssatz um 5 v. H. des Wchrbcitragswcrts. Umgekehrt ermäßigt sich der Satz um 5 v. H. bei veralteter Einrichtung. Mit der Frage 3d ist zum Teil derselbe Zweck verfolgt. Nicht geklärt ist bis jetzt die Frage, ob die Werkstätten zu den Fabrikgrundstückcn rechnen. Gehören sie dazu, dann sind sie 10 v. H. beo Wehrbeitrags wertes niedriger zu bewerten als die übrigen Geschästsgrund stücke. Die Frage 3c, teilweise auch 3d, hat ebenfalls Einfluß auf den Bewertungssatz, da Grundstücke mit kleinen Wohnungen niedriger bewertet werden als mit größeren Wohnungen.
Die Fragen unter 4aa ist kommen nur für bebaute Grund stücke, deren Gebäude nach dem 30. Juni 1918 bezugsfertig ge worden sind, in Betracht. Soweit dies der Fall ist, empfiehlt es sich, der Einfachheit halber, die erste Frage vor aa) mit Ja zu beantworten, da diese Bewertung angemessen, übrigens auch niedriger ist als bisher.
Anhang Gew. (Gewerbe).
Bei der Frage 4 ist der Gesamtwert des Betriebs einschl. der Betriebsgrundstücksteile nach Abzug der Betriebsschulden einzusetzen. Der Ansatz der gewerblichen Gebäude muß im Ein klang stehen mit der Frage 5 des Anhangs Gr. Hinsichtlich der Wertangabe für die gewerblichen Gebäudeteile wird aus die Anleitung Ziffer 6d aa) verwiesen. Bei solchen Gewerbtrei benden, bei denen die Gewerbsgebäude nicht in der Bilanz er