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^^^^^^ I Üa (Neueste Nachrichten) (CnieBcner Tageblatt) -

Erscheint Mittwochs und Samstags.

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41. ZahW

Politische ZsgessKa«.

Anläßlich der Jubelfeier des 400-jährigen Bestehens evangelischen Kirchengemeinde in St. Goar, der ältesten

der im

Rheinland, ließ der Reichspräsident ein wertvolles Chorfenster überreichen.

Poincare überreichte dem deutschen Botschafter eine Zusam­menfassung des französischen Standpunktes zur Neparations­frage.

Samstag, den 17 November 1928

gezeichnet, einmal durch die Haltung Amerikas, das irgendeine Verbindung zwischen Schulden und Reparationen nicht haben will, und zweitens das Versailler Diktat, das selbst eine Re­parationsfrist von 30 Jahren vorsieht. Eine Regelung also, die uns in einem Gegensatz zu den Vereinigten Staaten bringen könnte und zu dem noch Lasten über das Versailler Diktat hin­aus aufbürden würde, ist für uns schlechterdings nicht diskutier­bar. Darüber sollte das Auswärtige Amt die fremden Mächte keine Stunde länger im unklaren lassen.

Nummer 91

ier Tptelstärke Hauptstütze, 'otal.

naPP siegreich ^aup 'Ventbar CW einen ^ drei Sieger scheu am io.

Zwanzig ostprcußische Verbände haben eine Entschließung gefaßt, in der sie den Panzerkreuzer dringend fordern.

In einem Antrag der Zentrumspartei des Reichstages wird die Neichsregierung ersucht, dem Reichstag so bald als möglich den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das eine stär­kere Verarbeitung von inländischem Brotgetreide durch die Mühlenbetriebe je nach dem Ausfall der inländischen Ernte ficherstellt.

Polnische Absichten aus die Echtchauwerft.

Der Haushaltungsausschuß des Reichstages beschäftigte sich am Donnerstag vertraulich mit der Frage, ob und welche Kre­dite das Reich der SchichamWerft zur Verfügung stellen könne. Die Lage der Schichau-Werst ist durch den Wegfall der Kriegs- schiffsaufträge und durch die Losreißung Westpreußens gefahr­drohend geworden. Es wird befürchtet, daß der polnische Staat sich in Danzig und Elbing durch eine Erwerbung der Werke weitere Vorposten schaffen will.

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nnlWt Der Eifer Mttzu- ch sehr hart.

Der sozialistische Abgeordnete Paul-Voncour hat den Po­sten des Vertreters der französischen Regierung beim Völkerbund niedergelegt.

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*

Das englische Unterhaus hat den Mißtrauensantrag der Arbeiterpartei mit 309 gegen 158 Stimmen zu Gunsten der Schutzzollpolitik abgelehnt.

Gegen das Retchsebrenmal in Berka.

Im Haufe des Vereins Deutscher Ingenieure in Berlin fand eine stark besuchte Versammlung der Mitglieder des Reichsausschusses für das Reichsehrenmal" statt. An der Der-

Nr. 83

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Der Mantelvertrag für das deutsche Holzgewerbe, dem rund 120 000 Arbeiter im ganzen Reiche unterstehen, ist von den beteiligten Gewerkschaften zum Ablauf am 15. Februar gekün­digt worden.

sammlung nahmen zahlreiche auswärtige Mitglieder und geordnete von Behörden und Körperschaften teil.

Die Stimmung äußerte sich sehr scharf gegen eine seitige und übereilte Lösung, der bedeutungsvollen Frage,

Ab-

ein ins

Ser Panzerkreuzer wird

gebaut.

Berlin. Im Reichstage wurde am Freitag abend der so­zialdemokratische Antrag rruf Einstellung des Baues des Pan­zerkreuzers A in namentlicher Abstimmung mit 255 gegen :B Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Die Panzerkreu­zer-Schlacht ist geschlagen. Die S. P. D. hat ihren Spaß ge­habt, und die wilden Männer im kommunistischen Lager kön­nen nicht mehr darauf pochen, daß sie sich alleine nach Strich und Faden blamieren, wo und wann es nur möglich ist. Die Front derer, die noch nicht die Achtung vor der Vernunft und vor der Notwendigkeit konsequenten Handelns verloren haben vom Willen zum Mehvgedanken wollen wir in diesem Zu­

sammenhang nicht sprechen war groß und stark genug, um den groben Unfug nicht zur Auswirkung gelangen zu lassen, den die Welsânhänger verüben wollten. Das ist an sich keine Heldentat, sondern eine Selbstverständlichkeit. Und wenn wir die Tatsache hervorheben, geschieht es lediglich deshalb, weil wir nicht allzu verwöhnt durch vernünftige Handlungen un­serer Volksvertretung sind. Mit Ver gestrigen Abstimmung soll­te nunmehr der Panzerkreuzer endgültig aus der Politik

schwinden.

ver-

Auf dem Wege zum Frieden in der Arbeitsgruppe Nord-West.

Düsseldorf. Wie wir hören, ist die Angelegenheit am Frei­tag so, daß die Anwesenheit des Reichsarbeitsministers in Düsi feldorf die Parteien auf dem Wege zur Einigung näher ge­bracht hat. Don den Arbeitgebern ist die Bereitwilligkeit erklärt wotden, für einzelne Gruppen der Arbeiter Lohner­höhungen über die bisherigen Bewilligungen hinaus zuzuge- stehen und 'auch hinsichtlich der Arbeitszeit Konzessionen zu ge­währen. Das Unternehmertum geht aber nicht bis an den Schiedsspruch heran. Auch die Arbeitnehmer haben sich zu Ent­gegenkommen bereit erklärt. Es soll am Samstag mit beiden Parteien in gemeinsamer Sitzung weiter verhandelt werden. Man nimmt an, daß man bereits im Lauje des morgigen -rages zu einer 'Einigung kommen wird, zumal auf beiden Seiten der dringende Wunsch besteht, die Aussperrung zu beendigen.

Ae kommenden Reparattonsverhandlungen.

Aus Berlin wurden am Freitagvormittag private Mit­teilungen verbreitet, wonach die Antwort der Reparations- Mächte auf die deutschen Schritte zur Einberufung der oach- ; verständigenkommission bereits bei der Neichsregierung emge- ! 8-angen sein soll. Diese Nachrichten werden von amtlicher Seite dementiert. Die Antwort der Repavationsmachte, so wird in der amtlichen Mitteilung gesagt, könnte schon deshalb nicht in - Berlin eingetroffen sein, weil die Besprechungen über die Ein- I setzung des Sachverständigenausschusses noch nicht abgeschlo,- sen seien. Man darf aber von dieser Antwort der Reparation^- mächte nicht zu viel erwarten, denn aus allem, was bisher von Iben Verhandlungen in London und Paris durchgesickert i|t, geht deutlich das Beistreben der Gegenseite hervor, die Repara­tionen praktisch mit den interalliierten Schulden in Zusam­menhang zu bringen. Und dahinter steht der offensichtliche ; Wunsch, die deutschen Tribute genau fo lange laufen zu las­sen, wie die interalliierten Schuldenabkommen Zahlungen vor- ; sehen, also 62 Jahre. Dem gilt es von vornherein ganz ener- I gisch entgegenzutreten. Unsere Stellungnahme ist eindeutig vor-

besondere gegen eine Verfügung über Ort und Art des Ehren­mals oder 'Ehrenhaines durch den Reichsinnenminister, der kürzlich in einer Pressekonferenz erklären ließ, daß er Berka als Ort des Ehrenhaines bestimmt habe. Nicht die Reichs- regierung dürfe als Bauherr auftreten, sondern das Ehren­mal Müsse eine freiwillige, vom ganzen Volk getragene Ehrung darstellen.

Die bisherigen amtlichen Vorbereitungen konnten nicht als ausreichend angesehen werden.

Der Zweck dieser Darstellung ist lediglich die Sorglosigkeit, die die Ehegatten gegenüber den Verhältnissen in Bezug auf das Ehevermögen und die Gestaltung der Vermögensregelung nijd) dem Tode bezeugen, zu bekämpfen.

Bei allen Ehen, die nach dem 1. Januar 1900 geschlossen wurden, besteht, nicht wie fälschlich angenommen wird, eine Gü­tergemeinschaft, bei der die Erträgnisse durch gemeinsame Arbeit errungenschaftliches Vermögen werden und woran Mann und Frau zu je der Hälfte beteiligt sind. Vielmehr herrscht der gesetz­liche Güterstand, bei dem aller Erwerb durch gemeinschaftliche Arbeit regelmäßig dem Mann allein gehört. Das von der Frau eingebrachte oder später als sog. eingebrachte Gut (Mitgift, Erb­schaft) erworbene Vermögen wird der Verwaltung des Mannes unterworfen, dem allein die Erträgnisse desselben gehören .

Kommt es zur <5Reibung der Ehe, so geht sie leer aus. Löst sich die Ehe durch den Tod des Mannes auf, so steht der Frau an dessen Nachlaß, worin das Errungene nach dem vorher Ge­sagten steckt, nur der gesetzliche Erbteil zu. Derselbe beträgt, wenn Kinder des Mannes da sind, ein Viertel, neben Verwandten des Mannes (Eltern, Geschwister) die Hälfte, die dann der Frau den Stuhl vor die Türe setzen können.

Es ist sicher, daß die Eheleute solche Wirkungen nicht haben wollen, zumal in Ehen, in denen die Frau von früh morgens bis spät abends im Betrieb mithelfen muß.

Mollen die Ehegatten haben, daß die Frau auch die Hälfte an dem während der Ehe erworbenen Vermögen haben soll, so müssen sie in einem vor einem Notar oder Gericht zu schließenden Ehevertrag eine entsprechende Regelung treffen.

Wollen die Ehegatten auch gleich die Verhältnisse bei dem Ableben eines von ihnen geregelt wissen, wollen sie insbesondere eine Abhängigkeit von Kindern und Verwandten abwenden, so können sie ohne besondere Kosten und Formalitäten damit einen Erbvertrag errichten.

Auf die Gefahren und Nachteile eines eigenhändigen Testa­ments sei hier nochmals besonders hingewiesen. (Siehe Abhand­lung Seite 234.)

Die Vorteile und Nachteile sind im folgenden kurz dar­gestellt:

I. Die Ehegatten haben keinen Vertrag und keine letztwillige

M Fustlzrat Prof. Nr. Wer 75 Fahre.

Dankbares Interesse wird heute, 17. November, aus wei­ten Kreisen dom Manne entgegengebracht werden, der vor fast zwei Iahrz'ehnt'en den Hansabund für Gewerbe, Handel und Industrie 'gründete, ihm in den ersten elf Jahren seines Be­stehens Führer gewesen ist und seitdem als Ehrenpräsident und Ehrenmitglied noch seinen Rat zur Verfügung stellt.

Wer fühlt nicht die gegenwärtige Notwendigkeit, Pflicht der heutigen Stuitde, wenn er die Worte nachliest, mit denen Rießer die Gründung des Hansa-Bundes vollzog:Wir wollen nicht nur an die Begeisterung dieser Stunde appellieren, denn die Begeisterung ist eine Flamme, die schnell aufleucht^et, aber ebenso schnell erlischt. Wir appellieren vielmehr an jenen tiefen Ernst, an jene ruhig erwägende und dann wagende zielbewußte Entschlossenheit, die dem deutschen Kaufmann und Industriel­len eigen ist, damit auch hier das Böse Gutes gebäre und end­lich aus der Not der Stunde das vor allem Notwendige er­wachse: ein fester und dauernder Zusammenschluß des gesamten in Gewerbe, Handel und Industrie erwerbstätigen deutschen Bürgertums zur Vertretung seiner gesamten Interessen. Der Bund aber, der aus dieser Versammlung erwachsen wird, soll in Erinnerung an den früheren Schutz- und Trutzverband deut­scher Kaufleute tragen und bei Freund und Feind zu Ehren bringen den Namen: Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie."

Auf ein Leben, überreich an Arbeit und Erfolg, vermag Geh. Rat Rießer zurückblicken. Als Förderer der Wissenschaft wie als Prattiker des Lebens, als Politiker wie Wirtschaftler ' stand und steht er mit in der vordersten Reihe. Kaum überseh­bar ist Vas Arbeitsfeld, auf das >das Bert rauen zu feiner Per­sönlichkeit und seiner reichen Lebenserfahrung ihn berufen hat.

Geh. Dr. Rießer, geborener Frankfurter, studierte Jura und trat nach kurzer Anwalt Stätigkeit in die Leitung der Bank für Handel und Industrie ein. Zur Zeit ist er Mitglied des Zen­tral Vorstandes der Deutschen Volkspartei, ist Präsident der Ber­liner Juristischen Gesellschaft, Vizepräsident des Vereins Ber­liner Kaufleute und Industrieller, Mitglied Ver Ständigen Deputation des Deutschen Iuriften-Tagos, Vorsitzender des Zentralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes und Mitglied des Reichstags.

Vom Güter- und Erbrecht.

Von Adolf Krebs, Bürovorsteher in D a r m st a d t.

Tsie seit dem 1. Januar geltenden Bestimmungen des Bür­gerlichen Gesetzbuchs über das eheliche Güterrecht sind für die Ehefrauen mit großen vermögensrechtlichen Nachteilen verbun­den, die im Nachstehenden an Hand eines Beispiels vor Augen geführt werden, wobei gleichzeitig der Weg gezeigt wird, wie dagegen Abhilfe geschaffen werden kann.

Der zur Verfügung stehende Raum ist natürlich nicht aus­reichend, eine bis ins Kleinste gehende Darstellung zu geben. Die Verhältnisse bei den einzelnen Ehen sind auch zu verschieden, als daß man sie allgemein behandeln kann. Vielmehr ist gründ­liche Beratung durch einen erfahrenen Notar hier für die In­teressen von Nöten.

Verfügung errichtet.

In der Che wurden durch gemeinschaftliche Arbeit erworben

Dieselben gehören dem Mann. Dieser stirbt mit Hinterlassung von Kindern Den Kindern steht zu drei Viertel der Frau ein Viertel

20.000

R.-M.

15.000

5.000

R.-M.

R.-M.

. Die Frau muß das Vermögen, sofern die Kinder minder­jährig sind, dem Amtsgericht gegenüber angeben.

Mit dem 21. Lebensjahr sönnen die Kinder ihr Ver­mögen herausverlangen.

Wird auch vielfach auf die Kinder Rücksicht zu nehmen sein, so wird doch meist möglichst selbständige Stellung des Ueberlebenden gewünscht, damit dieser nicht zum Almosen- empfänger seiner Kinder wird.

Unser heute heranwachsendes Geschlecht ist zu sehr materiell eingestellt und läßt es oft an der kindlichen Pietät fehlen. Sie scheuen sich deshalb mitunter nicht im Entferntesten, ihr Erbteil als ihr gutes Recht zu verlangen, ja, ihren Eltern­teil und Geschwister in der schamlosesten Weise zu schädi­gen und zu betrügen. Der Aufwertungsrummel hat hier die widerlichsten Blüten gezeitigt.

Man kann trotz bester Erziehung nie wissen, wie die Kin­der ausfallen, welche Schwiegerkinder man bekommt und welchen Einfluß diese auf die Kinder ausüben. ^

Bei der heute so schwierigen Kapitalbeschaffung kann es für den überlebenden Ehegatten verhängnisvoll werden,

wenn Kinder und Verwandte plötzlich auf sofort zu friedigenden Ansprüchen hervortreten.

Unterlassene oder verfehlte Verfügungen rufen hier bittere Enttäuschungen hervor.

Was Ehegatten oft sehr mühsam zusammen gehalten,

be-

oft

zu-

sammengearbeitet und erspart haben, wollen sie, so lange sie leben, auch im Besitz und Genuß haben.

Wie oft kommt es vor, daß der Sohn kurz nach seiner Volljährigkeit in Unerfahrenheit leichtsinnig sein Vermögen vergeudet, eine Tochter es zur möglichst baldigen, wenn auch unüberlegten Verheiratung herausverlangt.

Um dem all zu steuern ist gründliche Beratung durch einen erfahrenen Notar erforderlich. Die Kosten der Errichtung entsprechender Verträge sind gering gehalten, so daß dies kein Grund ist, die Regelung zu unterlassen.

Wenn in dem unter I erwähnten Beispiel der Ehemann keine Kinder hinterläßt, so erbt die Frau neben den Haus-, haltungsgegenständen die Hälfte des Nachlaßes. Das übrige erhalten Eltern oder Geschwister bezw. deren Abkömmlinge.

Diese werden meist gar keine Rücksicht auf die Witwe nehmen.

Es sei hier ein mir bekannter Fall mitgeteilt, der zeigt, wie nachteilig eine verfehlte Verfügung sein kann.

Ein Mann starb mit Hinterlassung von 11 Kindern. Er hatte seiner Frau neben ihrem gesetzlichen Erbteil (ein Vier­tel) den lebenslänglichen Nießbrauch an dem übrigen, den Kindern zufallenden Erbteil (drei Viertel) vermacht. Sie konnte wohl die Nutzungen ziehen, aber nicht verfügen (ver-