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41. Fahey.
Samstag, Ken 17. März 1928 Nummer 23
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Der handelspolitische Ausschutz des Reichstages hat die Herabsetzung des Gefrierfleischkonttngentes auf 15 000 Tonnen angenommen.
Der Preutzifche Landtag setzte am Freitag die Besprechung zum Kültushaushalt mit der Behandlung kirchlicher Fragen fort.
Die Reichspartei für Voltsrecht und Aufwertung hat als Spitzenkandidaten im thüringischen Reichstagswahlkreise den greifen Staatsminister a. D. von Posadowsky aufgestellt.
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Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt in Buenos Aires, Restilli, ist zum ersten argentinaschen Botschafter in Ber- Uu ernannt worden.
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Der französische Senat bewilligte 400 000 Fr. für die Teilnahme Frankreichs an der Internationalen Presse-Ausstellung Köln 1928.
roten Seidenmantel überreicht. Der Mantel bedeutet, daß seine Träger afghanische Herzöge sind.
Zubkoff ausgewiesen.
Köln. Der Kölner Regierungspräsident hat den Gemahl der Prinzessin Viktoria, Alexander Zubkoff, aus dem deutschen Reichsgebiet ausgewiesen. Zubkoff soll bereits das Reichsgebiet verlassen haben und sich auf dem Wege nach Afrika befinden, während seine Gattin, von der Ausweisung nicht be- betroffen, sich zur Zeit wieder in Bonn besindet.
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Der deuM-ruMKe Konflikt.
Berlin. Nachdem nun die deutsch-russischen Wirtschaftsbesprechungen. durch die Verhaftungen der deutschen Ingenieure unterbrochen werden mußten, hat die Sowjetdeligation die Konsequenzen daraus gezogen und wird nach Moskau zurückfahren. Heute wird sich der Auswärtige Ausschuß des Reichstages mit dem Bericht des Reichsautzenministers über die Genfer Verhandlungen, dann aber auch mit den deutsch-russ. Beziehungen befassen. Es kommt immer mehr zum Ausdruck, daß das Verhalten der Sowjetregierung nicht dem internationalen Brauch entspricht. Alle Parteien sind der Auffassung, daß das Vorgehen der russischen Regierung auf innerpolitische Gründe zurückzuführen ist. Die Besprechungen des Reichsaußenministers mit dem russischen Botschafter Krestinski sind ebenso ergebnislos verlaufen, wie die Besprechung des deutschen Botschafters in Moskau mit Tschitscherin. Dr. Stresemann hat dem russischen Botschafter ein Memoire überreicht, das auch die Mitteilung über den Abbruch der deutschen russischen Wirtschaftsverhand- lungen enthält und verlangt, daß zur Vertretung der deutfcyen Ingenieure deutsche Verteidiger von der russischen Regierung zugelassen werden.
Die Mitteilungen, die das Auswärtige Amt über das Schicksal der Ingenieure besitzt, sind außerordentlich dürftig. Anscheinend muß mit einem mehrmonatigen Untersuchungsverfahren gerechnet werden. Nach russischem Brauch wird wohl ein Sondergericht stattfinden, und dieses Sondergericht wird einen Entscheid fällen, der von Moskau befohlen wird. In Moskau selbst scheint man bisher noch keine Klarheit darüber zu haben, welche schwere Schädigung Rußland durch seine jetzige Haltung in der ganzen Welt erhält.
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Englands Anleresse am Konflikt.
London. Die vorläufige Unterbrechung der deutsch-russischen Handelsbesprechungen findet in England besondere Aufmerksamkeit, da verschiedene Konzerne die Absicht haben, in engere Handelsbeziehungen mit Rußland einzutreten. „Evening Standard" sucht sich die plötzliche Verhaftung der Deutschen mit der Absicht der russischen Regierung zu erklären, die Oeffent- lichkeit in Rußland auf einen Zusammenbruch der Verhandlungen vorzubereiten.
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Braun will keine Bauern empfangen!
Ein Schreiben des Ministerpräsidenten Brann an den Reichslandbund.
Berlin. Der preußische Ministerpräsident Braun sandte an den Reichslandbund in Berlin ein Schreiben, in dem es heißt: „Auf Ihre Zuschrift vom 9. ds. Mts., in der Sie mir mitteilen, daß eine Deputation des Pommerschen Landbundes am 16. ds. Mts. nach Berlin komme, um von mir empfangen zu werden, um mir die Not der Landwirtschaft Pommerns vorzutragen, erwidere ich ergebenst daß ich im Hinblick auf die mit unwahren Behauptungen gegen die preußische Regierung inszenierte demagogische Hetze des Landbundes es ablehnen mutz, die Deputation zu empfangen . . “
Gewerbesteuer.
Dem Landtag hat in den letzten Tagen die Regierung einen Gewerbesteuergesetzentwurf für 1928 vorgelegt. Er verfolgt nicht den Zweck, die Gewerbesteuer zu erhöhen, sondern will die Forderungen der Gewerbetreibenden nach neuen und gerechten Vesteuerungsgrundlagen erfüllen. Die jetzigen GruNdlagenfür die Umlegung der Gewerbesteuer sind veraltet (Betriebsvermögen vom 31. 12. 1923, Umsatz des Jahres 1925). Die daraus erwachsenden Unzuträglichkeiten sind so stark, daß die Regierung glaubt, nicht auf das Reichsrahmengesetz für die Gewerbesteuer marten zu können, denn dieses Gesetz tritt frühestens im Jahre 1929 in Kraft. Auf den Inhalt des Gesetzentwurfs soll demnächst näher eingegangen werden, doch sei schon heute darauf hlngewiesen, daß die Vesteuerungsvorschrif- ten des Entwurfs die gleichen sind wie in dem vorjährigen Entwurf. Die beteiligten Berufsvertretungen haben dazu schon im Vorjahr Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt. Der Entwurf stellt kein selbständiges Gewerbesteuergesetz dar, sondern ist eine Abänderung der Gewerbesteuervorschriften des Gemeindeumlagengesetzes. Bis zum Reichsrahmengesetz für die Gewerbesteuer soll also das Gemeindeumlagengesetz die zusammenfassende Grundlage für die Realsteuern des Landes und der Gemeinden fein und bleiben. Die in den Steuerjahren 1925 bis 1927 bezahlten vorläufigen Gewerbesteuern werden mit den Vorauszahlungen auf die Grundsteuer und die Sonder gebäudesteuer 1927 in einem anderen Gesetzentwurf behandelt, der ohnedies für die. Fortentrichtung der Landessteuern und Gemeindesteuern in dem Steuerjahr 1928 erforderlich ist. Dieser Gesetzentwurf trägt die Bezeichnung „Steuervorauszahlungsgesetz für 1928" und ist ebenfalls dem Landtag bereits zugegangen.
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Die Auswirkungen der Durchführung des Arbeitslosenverficherungsgefetzes.
Die Regierungsparteien haben im Reichstag am 13. 2. nachfolgende Interpellation eingebracht:
Die Durchführung des neuen Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat auf dem platten Lande Folgen gezeitigt, die den ländlichen Arbeitsmarkt höchst ungünstig beeinflussen. Arbeitskräfte, die früher alljährlich in der Landwirtschaft, vor allem in der Forstwirtschaft, den Winter über gearbeitet haben, entziehen sich jetzt auf Grund des Wegfalls der Bedürftigkeitsprüfung und wegen der höheren Versicherungsleistungen derartigen Arbeiten. Außerdem birgt der jetzige Zustand die Gefahr in sich, daß auch die bodenständigen Arbeitskräfte veranlaßt werden, einer ständigen und damit geringer bezahlten Arbeit aus dem Weg zu gehen und durch Uebernahme "von verhältnismäßig hoch entlohnter Saisonarbeit in eine möglichst hohe Unterstützungsklaße zu kommen, und dann möglichst großen Vorteil von der Arbeitslosenversicherung zu ziehen. Sind diese Mißstände und Gefahren der Reichsregierung bekannt? Welche Maßnahmen gedenkt sie im Einvernehmen mit der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu treffen, um die den Arbeitswillen lähmenden Mißstände zu beseitigen und um die Arbeitsbeschaffung, als wichtigste Maßnahme in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wieder in den Vordergrund zu rücken?
Die Interpellation bestätigt die Befürchtungen des Handwerks, daß man in der sozialen Fürsorge zu weit gehen kann und auch zu weit gegangen ist. Hier müßen im Interesse der Gesamtheit Mittel und Wege gefunden werden, die vorkommenden Mißstände zu beseitigen. Die Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit darf sich niemals als eine Belohnung für mangelnden Arbeitswillen auswirken.
Die bayerischen Wahlen gleichzeitig mit den Reichstagswahlen.
München. Besprechungen zwischen dem Landtag und der Staatsregierung haben zu dem Ergebnis geführt, daß die sämtlichen bayerischen Wahlen mit der Reichstagswahl verbunden werden sollen.
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Reichspräsident und Reichskanzler afghanische Herzöge.
Berlin. Vor einigen Tagen hat der afghanische Gesandte m Berlin sowohl dem Reichspräsidenten v. Hindenburg als auch Reichskanzler Dr. Marx je einen afghanischen Orden und einen
Verbot gewöhnlicher Vollgummireifen für Kraftfahrzeuge.
Berlin. Die vom Reichsverkehrsministerium auf der braunschweigischen Dersuchsstraße angestellten Versuche ergaben, daß durch die gewöhnlichen Vollgummireifen eine besonders starke Wegabnutzung hervorgerufen wird. Der Reichsverkehrsminister beabsichtigt daher, in den nächsten Tagen durch eine Verordnung die gewöhnlichen Vollgummireifen, von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, zu verbieten. Das Verbot soll für die am 1. April zuzulassenden Fahrzeuge sofort, für früher zugelassene Kraftfahrzeuge zwecks Ermöglichung des allmählichen Reifen- aufbruchs ab 1. Juli 1929 und für Anhängewagen ab 1. Januar 1930 wirksam werden. Grundsätzlich hat an Stelle der Vollgummireifen Luftbereifung zu treten. Nur für zweiachsige Lastfahrzeuge über drei Tonnen sollen neben Luftreifen auch hochelastische Vollgummireifen (sogenannte Kissenreifen) zu- gelassen fein.
Gedanken zur Reichsreform.
Schluß.
IV. Das Reichsland Hessen.
Diese Gedanken über das Ganze und über die Stämme als organische Bestandteile des Ganzen leiten uns auch in der „hessischen Frage", nicht persönliche oder Gruppenwünsche. Es kann und darf nur eine Lösung gefunden werden, die diesen Gedanken entspricht und die einen geeigneten Ausgangspunkt für die zukünftige Reichsreform bietet. Für diese Lösung stellen wir in großen Zügen folgende Richtlinien auf:
1. Hessen soll das erste Reichs! and im Sinne der Reichsreform werden. Das bedeutet zunächst territorial, daß der ganze hessische Stamm in diesem Reichsland vereinigt werden soll. Der jetzige Volksstaat Hessen umfaßt kaum die Hälfte der stammhessischen Bevölkerung. Der übrige Teil lebt in einem Gebiete, das heute zu Preußen gehört und im wesent- lichen die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden bildet. Eine genaue Abgrenzung wird absichtlich nicht gegeben, weil gemäß den aufgestellten Grundsätzen die Abgrenzung außer durch sorgfältige Prüfung der stammlichen und geschichtlichen Zusammenhänge auch durch den Willen der Bevölkerung bestimmt werden soll.
Die Forderung des Zusammenschlusses aller, auch der im preußischen Staatsverbande lebenden Hessen zu dem neuen Reichsland wird auf zahlreiche — unwillkürliche und gewollte — Mißverständnisse und auf starke Widerstände stoßen. Insbesondere werden wir uns gegen den — voraussichtlich böswillig — erhobenen Vorwurf >zu wehren haben, daß wir durch unsere Pläne wie die Groß-Hessen- und Rheinstaatpläne von 1923 die rheinische Westmark gefährden. Abgesehen davon, daß wir zunächst mit unserem praktischen Ziel, dem Reichsland Hessen, keineswegs eine baldige, überstürzte „Umgruppierung" veranlassen wollen, können wir darauf Hinweisen, daß unser „Reichsland" — und andere gleichartige Gebilde —nicht mehr die große Gefahr fremder Beeinflussung heraufbeschwören, wie die geplanten „Westdeutschen Republiken", die ausdrücklich Pufferstaaten im Rahmen des Reiches mit eigenen „Regierungen" werden sollten, die in ihren allzu exponiert gelegenen „Hauptstädten" allerdings fremden Einflüssen ausgesetzt gewefen wären. Die neuen Reichsländer haben nur eine Regierung, die des deutschen Reiches. Ein Reichsland im Westen, das also politisch (im Sinne der Staatsführung) ganz in der Hand der Reichsregierung ist, könnte unserer Ansicht nach die Rheinfront nur stärken. Ob ein rheinisches Reichsland bald unserem Beispiel folgen wird, wissen wir nicht. Ein unmittelbarer Anlaß dazu liegt nicht vor Und für eine spätere Zeit halten wir auch diese Neubildung für berechtigt und zweckmäßig. Man wird uns nun auch bezichtigen, wir arbeiten auf die „Zerschlagung Preußens" hin. Dieses Wort verliert feinen Schrecken, wenn wir darauf hinweisen, daß Preußen damit in der Reichsreform nichts verliert, denn andere „Staaten", gegenüber denen es an Bedeutung verlieren könnte, bleiben nicht bestehen. Aus dem gleichen Grunde würde es feine territoriale Ueberlegenheit gar nicht geltend machen können; denn Preußen wird ja auch aus einem „Staat" zum „Reichsland". Bei ruhiger Ueberlegung könnte also Preußen ohne Widerstreben das Opfer bringen, zur Schaffung des Reichslandes Hessen gemäß Art. 18 der Reichsverfassung seine Zustimmung zu geben.
2. Sind die territorialen Schwierigkeiten behoben, so wird sich eine verfasiungsrechtliche Regelung unschwer finden laßen, so ungewohnt die Aufgabe auch erscheint. Eine der Reichsregierung unterstellte, streng auf das Notwendigste zu- geschnittene Verwaltung wird mit hessischen Beamten besetzt. Der Leiter der Verwaltung (ein Beamter mit Fachbildung) wird mit Zusttmmung des Landtages ernannt, der vielleicht, um auch hier den. Schritt von der Parlamentspolitik zur sachlichen Arbeit zu tun, als „Landesausschuß", aus den Kreis- und Provinzialtagen hervorgehen könnte. Der Landtag beschließt weiter auf Grund reichsgesetzlicher Delegation die für das „Reichsland" notwendigen Gesetze und wirkt in der Verwaltung des Vildungswefens und aller sonstigen kulturellen Angelegenheiten mit. Im Reichsrat ist Hessen weiterhin durch vom Landtag (oder Landesausschuß) beauftragte Mitglieder vertreten. (Aufgabe des Landtags — oder Landesausschußes — und der Reichsratsvertreter ist es, auf die oben an gedeutete Verfassungsreform — konstitutionelle Regierung des Reichspräsidenten und Gleichstellung des Reichsrats mit dem Reichstag — zu drängen.)
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Die hier gegebenen Richtlinien machen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen auch kein endgültiges Programm dar. Wir wollen nur dadurch, daß wir unsere augenblicklichen Ansichten äußern, eine Aussprache über diese wichtige Frage veranlassen, die bei gutem Willen unb ehrlicher Mitarbeit aller Beteiligten einen Weg zur prattifchen Lösung öffnen wird." (Diese Schlußbemerkung — geschrieben Anfang November 1926 — gilt auch, bezw. erst recht für die hiermit erfolgte Veröffentlichung. B.)
Wiedereinführung der Rettungsmedaille in Hessen.
Die Deutsche Volkspartei beantragt, die Regierung zu ersuchen, auch im Volksstaate Hessen, wie das in anderen deutschen Ländern bereits geschehen ist, das Ehrenzeichen für Lebensrettung wieder einzuführen und dem Landtag alsbald eine Vorlage in dieser Richtung zu unterbreiten.