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41. Fahrv.

Mittwoch, den 15. Februar 1928

Nummer 14

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KolMsAe ZageèsOau.

Der heutige Tag wird innerhalb der Negierungskoalition Klarheit schaffen, ob mit baldiger Auflösung des Reichstags zu rechnen ist.

Der Reichspräsident hat den bisherigen deutschen Gesandten in Columbien, Steinbach, zum deutschen Gesandten in Vene­zuela und den Vortragenden Legationsrat im Auswärtigen Amt, Graf von Podewils, zum deutschen Gesandten in Colum­bien ernannt.

Streitigkeiten in der Mietgesetzgebung haben in der sächsi- jchen Regierung zu Schwierigkeiten geführt. Man hört gerücht­weise von einem beabsichtigten Rücktritt des sächsischen Iustiz- ministers.

Die Sozialdemol aten h ben tm thue. Landtag einen Miß- trauensantrag gegen die Regierung eingebracht. Bei der dcmnächstigen Abstimmung geben die 2 Stimmen der Demo­kraten den Ausschlag.

Der frühere französische Kriminalbeamte Müller, der seiner­zeit die Verräter Schlageters blohstellte, ist jetzt selbst in Ab­wesenheit vom französischen Kriegsgericht wegen Verrates ge­heim zu haltender Nachrichten zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt worden.

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Die französischen Bergwerksdirektionen haben mit den an- gekündigten Massenentlassungen von Bergarbeitern begonnen. Es handelt sich z. T. um fristlose Entlassungen schon älterer Bergleute.

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Meldungen aus Litauen ist zu entnehmen, daß dort morgen, am Tage der 10jährigen Wiederkehr der Gründung Litauens, ein Staatsstreich geplant sei, der u. a. auch die nationalen Minderheiten schwer benachteilige.

Regierungserklärung im Landtag.

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Mb Hessische Wirtschaft und die Neubesetzung der Berliner Gesandtschaft.

Darmstadt. Die beabsichtigte Ernennung des Zentrums­abgeordneten Nutz zum hessischen Gesandten in Berlin hat die amtlichen Organe der hessischen Wirtschaft bereits zu einer Protestaktion veranlaßt. Die Industrie- und Handelskammer Mainz hat mit der Landwirtschafts- und Handwerkskammer an den hessischen Landtagspräsidenten Bürgermeister Adelung als künftigen Staatspräsidenten ein Schreiben gerichtet, in dem sie darauf verweisen, daß die hessische Industrie- und Handels­kammern der Regierung wiederholt ihre Grundsätze für die Neubesetzung der Stelle des hessischen Gesandten in Berlin, dargelegt haben. Sie legen Wert darauf, vor der Neubesetzung des Berliner Postens diese Stellungnahme zu wiederholen. Zn dieser Eingabe heißt es:Bereits im Mai 1926 haben die hessischen Industrie- und Handelkammern in einer dem Herrn Staatspräsidenten überreichten Erklärung mit Nachdruck betont, daß bei der Neubesetzung der hessischen Gesandschaft alle par­teipolitischen Erwägungen ausgeschaltet werden müßten und sür die Auswahl des zu Berufenden lediglich die persönliche Eignung entscheidend sein dürfte.. Die hessischen Industrie- ,unb Handelskammern werden bei ihrer Stellungnahme von der Erwägung geleitet, daß die hessische Gesandtschaft in Berlin nicht nur die politische Vertretung des Landes Hessen ist, son­dern daß sie auch in hohem Maße die wirtschaftlichen Belange Hesiens zu wahren hat. Die von uns vertretenen Wirtschafts­weise hegen die Befürchtung, daß eine Neubesetzung der Ge­sandtschaft, die nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt, eine Beeinträchtigung ihrer Interessen bedeutet. In Würdi­gung der Bedeutung der hessischen Gesandtschaft, insbesondere für die Entwickelung von Handel und Industrie, halten sich -ie hessischen Industrie- und Handelskammern für verpflichtet, nochmals darauf hinzuweisen, daß der auf den Eesandtenposten zu Berufende Gewähr dafür bieten muß, daß er den Anforde­rungen, die das Amt eines hessischen Gesandten hinsichtlich der Wahrung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen Interessen Hessens stellt, vollauf gerecht wird."

Sie lanbeMrchltche Vereinigung Heften gegen das Reichsschulgesetz.

In der 26. ordentlichen Mitgliederversammlung der Frei­en landeskirchlichen Vereinigung für Hessen, die unter der Lei­tung ihres Vorsitzenden, Pfarrer Dr. Mülle r-Rüsselsheim, ftattfand, wurde nach einem Referat von Pfarrer Berger- Darmstadt über das Reichsschulgesetz eine Kundgebung erlassen, in der es heißt:Die Freie landeskirchliche Vereinigung für Hessen lehnt nach wie vor den im Reichstag verhandelten Reichsschulgesetzentwurf ab, insbesondere gesetzliche Bestimmun­gen, die den Bestand der hessischen Simultanschule auf christ­licher Grundlage befristen und schließlich beseitigen wollen. Bon unserer volkskirchlichen Einstellung und unserer Anerken­nung des Wesens und der selbständigen Aufgaben der Staats- schule aus können wir für Hessen die Einführung der Konfes­sionsschule nur für ein Uebel halten und verwerfen insbeson­dere jebe kirchliche vder gar klerikale Bevormundung unseres Schulwesens."

Darmstadt. Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Nuß trat gestern der Hessische Landtag, zu einer Sitzung zusammen, um den Staatspräsidenten zu wählen und die Vorstellung des neuen Kabinetts entgegenzunehmen. Die Zuhörer und die Pressetribüne waren überfüllt. Der sozialdemokratische Frak- tionsvorsitzende Kaul erhielt gleich zu Beginn das Wort, um nach Dankesworten an die bisherigen Minister Ulrich, Raab und Henrich den langjährigen Landtagspräsidenten Adelung als Staatspräsidenten vorzuschlagen. Die Kommu­nisten schlugen den Abgeordneten Galm vor. Adelung erhielt 42 Stimmen, der Kommunist 5, die Oppositionsparteien Deutsche Volkspartei, Deutschnationale und Aufwertungspartei gaben 19 weiße Zettel ab. Damit ist Adelung mit den Stim­men der Weimarer Koalitionsparteien gewählt.

Der neue Staatspräsident erklärte, die Wahl annehmen zu wollen und stellte sein Kabinett vor:

Kirnberger (Ztr.) als Finanz- und Iustizminister und

Stellvertreter des Staatspräsidenten,

Leuschner (Soz.) als Innenminister,

Pfarrer Korell (Dem.) als Minister für Arbeit und Wirt­schaft.

Nachdem der neue Staatspräsident diese erste Amtshand­lung vorgenommen hatte, erfolgete feine Vereidigung.

Von den Kommunisten war ein Antrag eingebracht wor­den, die Zahl der Minister auf zwei, und von der Aufwertungs­partei ein Antrag, die Zahl aus drei herabzusetzen. Beide An­träge wurden gegen die Antragsteller, zu denen sich die Deutsch­nationalen gesellten, abgelehnt.

Sodann folgte die Regierungserklärung.

Staatspräsident Adelung betonte, daß es das besondere Bemühen der Regierung sein werde, den Nöten der besetzten Landesteile Rechnung zu tragen und daß sie alle Bestrebungen, die außenpolitische Lage zu entspannen, fötbern werde. Ueber die Neuordnung der staatlichen Verhältnisse und die Verwal­tungsreform werden allgemeine Bemerkungen gemacht; die in Aussicht stehendenAnregungen" des Reichssparkommissars wer­den für die Beschlüsse der Regierung vonwesentlicher Bedeu­tung" sein. Von Interesse sind die Ausführungen zur Demo­kratisierung der Verwaltung und zur Schulpolitik. Zum ersteren wird gesagt, daß esbei grundsätzlicher Anerkennung des Be­rufsbeamtentums sich als erforderlich erweisen wird, um das Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Behörde noch intensiver zu gestalten, auch einzelne besonders eng mit dem Volk verwurzelte Persönlichkeiten, die nicht dem eigentlichen

Arbeitsannahme im Ausland.

DAI. Die zur Zeit in Frage kommenden wichtigsten Vor­schriften, welche die Anstellung von Ausländern in den ein­zelnen europäischen Staaten regeln, sind nachstehend kurz zusammengestellt. Da diese Bestimmungen häufigen Aenderun­gen unterworfen sind, so ist trotzdem in jedem Einzelfalle die Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, wie z. V. des Deut­schen Auslandsinstituts in Stuttgart zu empfehlen.

Belgien: Arbeitnehmer erhalten Einreisesichtvermerk nur, wenn sie Einstellung durch einen Arbeitgeber in Belgien na^ weisen können und eine Schädigung der einheimischen Arbeit­nehmerschaft nicht befürchtet werden muß.

Bulgarien: Einreisesichtvermerk wird Arbeitnehmern nur bei Vorlage einer besonderen Genehmigung des Ministeriums des Innern in Sofia erteilt. Diese ist vom Arbeitgeber ein­zuholen.

Dänemark: Neueinwanderer dürfen ohne besondere Erlaub­nis keinen Beruf ausüben.

England: Deutsche Arbeitnehmer müssen vor dem Betreten englischen Bodens im Besitze einer besonderen Erlaubnis des englischen Arbeitsmänifteriums sein. Sie wird nur erteilt, wenn der Posten mit einem Inländer nachweisbar nicht besetzt werden kann.

Estland: Ausländer, die eine Stellung suchen wollen, wird Einreisesichtvermerk nicht erteilt. Ein Stellungsangebot darf nur mit besonderer Genehmigung angenommen werden.

Finnland: Arbeitserlaubnis ist vor dem Grenzübertritt durch eine finnische Konsularvertretung zu besorgen.

Frankreich: Für Erteilung des Reisesichtsvermerks an Ar­beitnehmer ist Besitz eines vom französischen Arbeits- oder Landwirtschaftsministerium visierten Arbeitsvertrags, sowie eines Gesundheitszeugnisses erforderlich. Annahme einer bezahl­ten Stellung ohne diese Genehmigung ist verboten.

Griechenland: Annahme einer Stellung ist Ausländern nur gestattet, wenn das griechische Innenministerium oder ein an­deres Ministerium seine Genehmigung zuvor erteilt hat. Diese wird bei Erteilung des Einreisesichtvermerks im Paß vermerkt.

Italien: Ein Stellungsantritt kann nur mit Genehmigung des Ministeriums des Aeußeren in Rom erfolgen. Fragebo­gen für ein Gesuch find auf den italienischen Konsulaten er­hältlich.

Litauen: Erwerbssuchenden werden Einreisesichtvermerke nur mit Genehmigung des Innenministeriums in Kowno und nur dann erteilt, wenn es sich um Arbeitskräfte mit Fachkenntnis­sen handelt, die im Lande nicht vorhanden sind.

Luxemburg: Stellenantritt kann nur erfolgen, wenn vor dem Erenzübertritt die Arbeitserlaubnis erteilt worden ist. Die­selbe ist durch den Arbeitgeber zu deacktragen.

Berufsbeamtentum entstammen, in für sie geeignete Beamten- stellen zu berufen". Zur Schulfrage besagt die Regierungs­erklärung,. daß das Schulgesetz vom Jahre 1921 unbeschadet einer etwaigen reichsgesetzlichen Regelung die Grundlage für die Schulpolitik zu bilden habe (damit sind etwaige Zentrums- wünschc hinsichtlich der Förderung der Konfessionsschule unmög­lich gemacht). Von den Auslassungen über die künftige Steuer­politik ist der Passus über die Gewerbesteuer besonders inter­essant. Es wird nämlich erklärt, daß die Steuerzahlungen für die Jahre 19251927 endgültig sein sollen. Die Steuerbelastuna soll im übrigen auf keinen Fall erhöht werden. Die Landwirt­schaft soll in ihren berechtigten Interessen gefördert werden, und allen übrigen Berufsständen wird das Wohlwollen der Re­gierung versichert.

Die Regierungserklärung wurde mit Aufmerksamkeit ent­gegengenommen und von den Regierungsparteien beklatscht. Als erster Diskussionsredner nahm der v o l k s p a r t e i l i ch e Abgeordnete Scholz das Wort. Er «führte kurz u. a. folgendes aus:Die Fehlbeträge des Staatshaushaltes müssen verschwin­den. Mit Energie muß die Reorganisation der Staatsverwal­tung mit dem Ziel einer Herabminderung der Staatsausgaben und der notwendigen Erleichterung des Steuerdruckes auf alle hessischen Wirtschaftskreise durchgeführt werden. Die hessische Landwirtschaft befindet sich im schwersten Existenzkampf. Ihr durch Erleichterung zur Seite zu stehen, ist eine der großen Auf­gaben der hessischen Regierung. Alle diese Fragen verlangen zu ihrer Lösung eine Regierung, die durch Zusammenfassung der wertvollen Kräfte des Volkslebens und aller schaffenden Faktoren an ihre schwere Arbeit herantritt..

Die Deutsche Volkspartei stellt fest, daß die soeben gebil­dete Regierung eine gemeinschaftliche Grundlage der Ueber­zeugung in wichtigen und grundsätzlichen Fragen des Staats­lebens nicht besitzt. Schon die Art der Beschlüsse der Koa­litionsparteien über die Regelung der Verhältnisse im Kul­tusministerium und über die Frage der Besetzung des Gesandten­postens widerstreitet den Gesetzen ernster Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung. Wir müssen deshalb der Regierung unser Vertrauen entsagen und ihr gegenüber in sachliche Oppo­sition treten."

Der Vauernbündler Glaser erklärte, daß die zugesagte Unter­stützung der Landwirtschaft nicht genüge; ihr könne mit Not­standskrediten nicht mehr geholfen werden. Die nachfolgende Rede des deutschnationalen Abgeordneten Dr. Werner war, wenn auch nicht ohne Schärfe, doch recht sachlich.

Norwegen: Vor Erteilung des Einreisesichtvermerkes an Arbeitnehmer pflegt die Gemeindebehörde befragt zu werden, ob eine Zulassung unter Berücksichtigung der örtlichen Arbeits­marktverhältnisse angebracht ist.

Oesterreich: Für die Einreise ist nur Besitz eines rechtsgül­tigen Passes erforderlich. Vor der Arbeitsannahme ist indes durch den Arbeitgeber eine besondere Erlaubnis einzuholen, die nur erteilt wird, wenn der Posten nicht mit einem Inlän­der besetzt werden kann.

Polen: Arbeitserlaubnis wird Ausländern nur erteilt, wenn der Stand des inländischen Arbeitsmarktes diese berechtigt er­scheinen läßt.

Rußland: Nur Anträge von hochqualifizierten Arbeitneh­mern auf Arbeitsannahme werden berücksichtigt. Anträge sind an den Obersten Wirtschaftsrat zu richten.

Schweden: Arbeitsgenehmigung wird von der schwedischen Sozialverwaltung erteilt und im Paß vermerkt.

Schweiz: Arbeitsgenehmigung ist durch ein schweizerisches Konsulat oder die Schweizer Gesandtschaft einzuholen. Wer ohne derartige Erlaubnis zwecks Aufnahme beruflicher Tätig­keit einreist, hat Bestrafung und sofortige Ausweisung zu ge­wärtigen.

Spanien: Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer sind nicht getroffen.

Südslawien: Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen wol­len, sind gehalten, bei der Arbeitsaufsichtsbehörde eine Er­laubnis einzuholen. Ausnahmebestimmungen bestehen für Ar­beiter, die von ausländischen Betrieben zu Montagearbeiten oder zur Ausbesserung gelieferter Spezialmaschinen Verwen­dung finden.

Tschechoslowakei: Die tschechoslowakischen Konsulate erteilen Erwerbsbedürftigen im allgemeinen kein Visum. Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, müssen die Ge­nehmigung ihres Arbeitsamtes einholen.

Ungarn: Anträge auf Arbeitsannahme sind durch den Ar­beitgeber an den zuständigen ungarischen Arbeitsnachweis zu richten.

Die außereuropäischen Staaten weisen ähnliche Bestimmungen nicht auf. Von den bestehenden Vorschriften seien hier nur die nachfolgenden hervorgehoben :

Chile: Das chilenische Privatangestelltengesetz, das sämt­liche Arbeitnehmer erfaßt, deren Tätigkeit sich vorzugsweise auf das geistige Gebiet erstreckt, bestimmt, daß in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten wenigstens dreiviertel Chilenen sein müssen. Ausnahmebestimmungen sind vorgesehen.

Guatemala: Hat eine ähnliche Regelung wie Chile getroffen.

Vereinigte Staaten von Amerika: Einwanderung auf feste Anstellung ist, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, ver­beten.