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41. Fahrv.
Mittwoch, den 15. Februar 1928
Nummer 14
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KolMsAe ZageèsOau.
Der heutige Tag wird innerhalb der Negierungskoalition Klarheit schaffen, ob mit baldiger Auflösung des Reichstags zu rechnen ist.
Der Reichspräsident hat den bisherigen deutschen Gesandten in Columbien, Steinbach, zum deutschen Gesandten in Venezuela und den Vortragenden Legationsrat im Auswärtigen Amt, Graf von Podewils, zum deutschen Gesandten in Columbien ernannt.
Streitigkeiten in der Mietgesetzgebung haben in der sächsi- jchen Regierung zu Schwierigkeiten geführt. Man hört gerüchtweise von einem beabsichtigten Rücktritt des sächsischen Iustiz- ministers.
Die Sozialdemol aten h ben tm thue. Landtag einen Miß- trauensantrag gegen die Regierung eingebracht. Bei der dcmnächstigen Abstimmung geben die 2 Stimmen der Demokraten den Ausschlag.
Der frühere französische Kriminalbeamte Müller, der seinerzeit die Verräter Schlageters blohstellte, ist jetzt selbst in Abwesenheit vom französischen Kriegsgericht wegen Verrates geheim zu haltender Nachrichten zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt worden.
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Die französischen Bergwerksdirektionen haben mit den an- gekündigten Massenentlassungen von Bergarbeitern begonnen. Es handelt sich z. T. um fristlose Entlassungen schon älterer Bergleute.
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Meldungen aus Litauen ist zu entnehmen, daß dort morgen, am Tage der 10jährigen Wiederkehr der Gründung Litauens, ein Staatsstreich geplant sei, der u. a. auch die nationalen Minderheiten schwer benachteilige.
Regierungserklärung im Landtag.
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Mb Hessische Wirtschaft und die Neubesetzung der Berliner Gesandtschaft.
Darmstadt. Die beabsichtigte Ernennung des Zentrumsabgeordneten Nutz zum hessischen Gesandten in Berlin hat die amtlichen Organe der hessischen Wirtschaft bereits zu einer Protestaktion veranlaßt. Die Industrie- und Handelskammer Mainz hat mit der Landwirtschafts- und Handwerkskammer an den hessischen Landtagspräsidenten Bürgermeister Adelung als künftigen Staatspräsidenten ein Schreiben gerichtet, in dem sie darauf verweisen, daß die hessische Industrie- und Handelskammern der Regierung wiederholt ihre Grundsätze für die Neubesetzung der Stelle des hessischen Gesandten in Berlin, dargelegt haben. Sie legen Wert darauf, vor der Neubesetzung des Berliner Postens diese Stellungnahme zu wiederholen. Zn dieser Eingabe heißt es: „Bereits im Mai 1926 haben die hessischen Industrie- und Handelkammern in einer dem Herrn Staatspräsidenten überreichten Erklärung mit Nachdruck betont, daß bei der Neubesetzung der hessischen Gesandschaft alle parteipolitischen Erwägungen ausgeschaltet werden müßten und sür die Auswahl des zu Berufenden lediglich die persönliche Eignung entscheidend sein dürfte.. Die hessischen Industrie- ,unb Handelskammern werden bei ihrer Stellungnahme von der Erwägung geleitet, daß die hessische Gesandtschaft in Berlin nicht nur die politische Vertretung des Landes Hessen ist, sondern daß sie auch in hohem Maße die wirtschaftlichen Belange Hesiens zu wahren hat. Die von uns vertretenen Wirtschaftsweise hegen die Befürchtung, daß eine Neubesetzung der Gesandtschaft, die nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt, eine Beeinträchtigung ihrer Interessen bedeutet. In Würdigung der Bedeutung der hessischen Gesandtschaft, insbesondere für die Entwickelung von Handel und Industrie, halten sich -ie hessischen Industrie- und Handelskammern für verpflichtet, nochmals darauf hinzuweisen, daß der auf den Eesandtenposten zu Berufende Gewähr dafür bieten muß, daß er den Anforderungen, die das Amt eines hessischen Gesandten hinsichtlich der Wahrung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen Interessen Hessens stellt, vollauf gerecht wird."
Sie Râ lanbeMrchltche Vereinigung Heften gegen das Reichsschulgesetz.
In der 26. ordentlichen Mitgliederversammlung der Freien landeskirchlichen Vereinigung für Hessen, die unter der Leitung ihres Vorsitzenden, Pfarrer Dr. Mülle r-Rüsselsheim, ftattfand, wurde nach einem Referat von Pfarrer Berger- Darmstadt über das Reichsschulgesetz eine Kundgebung erlassen, in der es heißt: „Die Freie landeskirchliche Vereinigung für Hessen lehnt nach wie vor den im Reichstag verhandelten Reichsschulgesetzentwurf ab, insbesondere gesetzliche Bestimmungen, die den Bestand der hessischen Simultanschule auf christlicher Grundlage befristen und schließlich beseitigen wollen. Bon unserer volkskirchlichen Einstellung und unserer Anerkennung des Wesens und der selbständigen Aufgaben der Staats- schule aus können wir für Hessen die Einführung der Konfessionsschule nur für ein Uebel halten und verwerfen insbesondere jebe kirchliche vder gar klerikale Bevormundung unseres Schulwesens."
Darmstadt. Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Nuß trat gestern der Hessische Landtag, zu einer Sitzung zusammen, um den Staatspräsidenten zu wählen und die Vorstellung des neuen Kabinetts entgegenzunehmen. Die Zuhörer und die Pressetribüne waren überfüllt. Der sozialdemokratische Frak- tionsvorsitzende Kaul erhielt gleich zu Beginn das Wort, um nach Dankesworten an die bisherigen Minister Ulrich, Raab und Henrich den langjährigen Landtagspräsidenten Adelung als Staatspräsidenten vorzuschlagen. Die Kommunisten schlugen den Abgeordneten Galm vor. Adelung erhielt 42 Stimmen, der Kommunist 5, die Oppositionsparteien — Deutsche Volkspartei, Deutschnationale und Aufwertungspartei — gaben 19 weiße Zettel ab. Damit ist Adelung mit den Stimmen der Weimarer Koalitionsparteien gewählt.
Der neue Staatspräsident erklärte, die Wahl annehmen zu wollen und stellte sein Kabinett vor:
Kirnberger (Ztr.) als Finanz- und Iustizminister und
Stellvertreter des Staatspräsidenten,
Leuschner (Soz.) als Innenminister,
Pfarrer Korell (Dem.) als Minister für Arbeit und Wirtschaft.
Nachdem der neue Staatspräsident diese erste Amtshandlung vorgenommen hatte, erfolgete feine Vereidigung.
Von den Kommunisten war ein Antrag eingebracht worden, die Zahl der Minister auf zwei, und von der Aufwertungspartei ein Antrag, die Zahl aus drei herabzusetzen. Beide Anträge wurden gegen die Antragsteller, zu denen sich die Deutschnationalen gesellten, abgelehnt.
Sodann folgte die Regierungserklärung.
Staatspräsident Adelung betonte, daß es das besondere Bemühen der Regierung sein werde, den Nöten der besetzten Landesteile Rechnung zu tragen und daß sie alle Bestrebungen, die außenpolitische Lage zu entspannen, fötbern werde. Ueber die Neuordnung der staatlichen Verhältnisse und die Verwaltungsreform werden allgemeine Bemerkungen gemacht; die in Aussicht stehenden „Anregungen" des Reichssparkommissars werden für die Beschlüsse der Regierung von „wesentlicher Bedeutung" sein. Von Interesse sind die Ausführungen zur Demokratisierung der Verwaltung und zur Schulpolitik. Zum ersteren wird gesagt, daß es „bei grundsätzlicher Anerkennung des Berufsbeamtentums sich als erforderlich erweisen wird, um das Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Behörde noch intensiver zu gestalten, auch einzelne besonders eng mit dem Volk verwurzelte Persönlichkeiten, die nicht dem eigentlichen
Arbeitsannahme im Ausland.
DAI. Die zur Zeit in Frage kommenden wichtigsten Vorschriften, welche die Anstellung von Ausländern in den einzelnen europäischen Staaten regeln, sind nachstehend kurz zusammengestellt. Da diese Bestimmungen häufigen Aenderungen unterworfen sind, so ist trotzdem in jedem Einzelfalle die Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, wie z. V. des Deutschen Auslandsinstituts in Stuttgart zu empfehlen.
Belgien: Arbeitnehmer erhalten Einreisesichtvermerk nur, wenn sie Einstellung durch einen Arbeitgeber in Belgien na^ weisen können und eine Schädigung der einheimischen Arbeitnehmerschaft nicht befürchtet werden muß.
Bulgarien: Einreisesichtvermerk wird Arbeitnehmern nur bei Vorlage einer besonderen Genehmigung des Ministeriums des Innern in Sofia erteilt. Diese ist vom Arbeitgeber einzuholen.
Dänemark: Neueinwanderer dürfen ohne besondere Erlaubnis keinen Beruf ausüben.
England: Deutsche Arbeitnehmer müssen vor dem Betreten englischen Bodens im Besitze einer besonderen Erlaubnis des englischen Arbeitsmänifteriums sein. Sie wird nur erteilt, wenn der Posten mit einem Inländer nachweisbar nicht besetzt werden kann.
Estland: Ausländer, die eine Stellung suchen wollen, wird Einreisesichtvermerk nicht erteilt. Ein Stellungsangebot darf nur mit besonderer Genehmigung angenommen werden.
Finnland: Arbeitserlaubnis ist vor dem Grenzübertritt durch eine finnische Konsularvertretung zu besorgen.
Frankreich: Für Erteilung des Reisesichtsvermerks an Arbeitnehmer ist Besitz eines vom französischen Arbeits- oder Landwirtschaftsministerium visierten Arbeitsvertrags, sowie eines Gesundheitszeugnisses erforderlich. Annahme einer bezahlten Stellung ohne diese Genehmigung ist verboten.
Griechenland: Annahme einer Stellung ist Ausländern nur gestattet, wenn das griechische Innenministerium oder ein anderes Ministerium seine Genehmigung zuvor erteilt hat. Diese wird bei Erteilung des Einreisesichtvermerks im Paß vermerkt.
Italien: Ein Stellungsantritt kann nur mit Genehmigung des Ministeriums des Aeußeren in Rom erfolgen. Fragebogen für ein Gesuch find auf den italienischen Konsulaten erhältlich.
Litauen: Erwerbssuchenden werden Einreisesichtvermerke nur mit Genehmigung des Innenministeriums in Kowno und nur dann erteilt, wenn es sich um Arbeitskräfte mit Fachkenntnissen handelt, die im Lande nicht vorhanden sind.
Luxemburg: Stellenantritt kann nur erfolgen, wenn vor dem Erenzübertritt die Arbeitserlaubnis erteilt worden ist. Dieselbe ist durch den Arbeitgeber zu deacktragen.
Berufsbeamtentum entstammen, in für sie geeignete Beamten- stellen zu berufen". Zur Schulfrage besagt die Regierungserklärung,. daß das Schulgesetz vom Jahre 1921 unbeschadet einer etwaigen reichsgesetzlichen Regelung die Grundlage für die Schulpolitik zu bilden habe (damit sind etwaige Zentrums- wünschc hinsichtlich der Förderung der Konfessionsschule unmöglich gemacht). Von den Auslassungen über die künftige Steuerpolitik ist der Passus über die Gewerbesteuer besonders interessant. Es wird nämlich erklärt, daß die Steuerzahlungen für die Jahre 1925—1927 endgültig sein sollen. Die Steuerbelastuna soll im übrigen auf keinen Fall erhöht werden. Die Landwirtschaft soll in ihren berechtigten Interessen gefördert werden, und allen übrigen Berufsständen wird das Wohlwollen der Regierung versichert.
Die Regierungserklärung wurde mit Aufmerksamkeit entgegengenommen und von den Regierungsparteien beklatscht. Als erster Diskussionsredner nahm der v o l k s p a r t e i l i ch e Abgeordnete Scholz das Wort. Er «führte kurz u. a. folgendes aus: „Die Fehlbeträge des Staatshaushaltes müssen verschwinden. Mit Energie muß die Reorganisation der Staatsverwaltung mit dem Ziel einer Herabminderung der Staatsausgaben und der notwendigen Erleichterung des Steuerdruckes auf alle hessischen Wirtschaftskreise durchgeführt werden. Die hessische Landwirtschaft befindet sich im schwersten Existenzkampf. Ihr durch Erleichterung zur Seite zu stehen, ist eine der großen Aufgaben der hessischen Regierung. Alle diese Fragen verlangen zu ihrer Lösung eine Regierung, die durch Zusammenfassung der wertvollen Kräfte des Volkslebens und aller schaffenden Faktoren an ihre schwere Arbeit herantritt..
Die Deutsche Volkspartei stellt fest, daß die soeben gebildete Regierung eine gemeinschaftliche Grundlage der Ueberzeugung in wichtigen und grundsätzlichen Fragen des Staatslebens nicht besitzt. Schon die Art der Beschlüsse der Koalitionsparteien über die Regelung der Verhältnisse im Kultusministerium und über die Frage der Besetzung des Gesandtenpostens widerstreitet den Gesetzen ernster Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung. Wir müssen deshalb der Regierung unser Vertrauen entsagen und ihr gegenüber in sachliche Opposition treten."
Der Vauernbündler Glaser erklärte, daß die zugesagte Unterstützung der Landwirtschaft nicht genüge; ihr könne mit Notstandskrediten nicht mehr geholfen werden. Die nachfolgende Rede des deutschnationalen Abgeordneten Dr. Werner war, wenn auch nicht ohne Schärfe, doch recht sachlich.
Norwegen: Vor Erteilung des Einreisesichtvermerkes an Arbeitnehmer pflegt die Gemeindebehörde befragt zu werden, ob eine Zulassung unter Berücksichtigung der örtlichen Arbeitsmarktverhältnisse angebracht ist.
Oesterreich: Für die Einreise ist nur Besitz eines rechtsgültigen Passes erforderlich. Vor der Arbeitsannahme ist indes durch den Arbeitgeber eine besondere Erlaubnis einzuholen, die nur erteilt wird, wenn der Posten nicht mit einem Inländer besetzt werden kann.
Polen: Arbeitserlaubnis wird Ausländern nur erteilt, wenn der Stand des inländischen Arbeitsmarktes diese berechtigt erscheinen läßt.
Rußland: Nur Anträge von hochqualifizierten Arbeitnehmern auf Arbeitsannahme werden berücksichtigt. Anträge sind an den Obersten Wirtschaftsrat zu richten.
Schweden: Arbeitsgenehmigung wird von der schwedischen Sozialverwaltung erteilt und im Paß vermerkt.
Schweiz: Arbeitsgenehmigung ist durch ein schweizerisches Konsulat oder die Schweizer Gesandtschaft einzuholen. Wer ohne derartige Erlaubnis zwecks Aufnahme beruflicher Tätigkeit einreist, hat Bestrafung und sofortige Ausweisung zu gewärtigen.
Spanien: Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer sind nicht getroffen.
Südslawien: Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen wollen, sind gehalten, bei der Arbeitsaufsichtsbehörde eine Erlaubnis einzuholen. Ausnahmebestimmungen bestehen für Arbeiter, die von ausländischen Betrieben zu Montagearbeiten oder zur Ausbesserung gelieferter Spezialmaschinen Verwendung finden.
Tschechoslowakei: Die tschechoslowakischen Konsulate erteilen Erwerbsbedürftigen im allgemeinen kein Visum. Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, müssen die Genehmigung ihres Arbeitsamtes einholen.
Ungarn: Anträge auf Arbeitsannahme sind durch den Arbeitgeber an den zuständigen ungarischen Arbeitsnachweis zu richten.
Die außereuropäischen Staaten weisen ähnliche Bestimmungen nicht auf. Von den bestehenden Vorschriften seien hier nur die nachfolgenden hervorgehoben :
Chile: Das chilenische Privatangestelltengesetz, das sämtliche Arbeitnehmer erfaßt, deren Tätigkeit sich vorzugsweise auf das geistige Gebiet erstreckt, bestimmt, daß in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten wenigstens dreiviertel Chilenen sein müssen. Ausnahmebestimmungen sind vorgesehen.
Guatemala: Hat eine ähnliche Regelung wie Chile getroffen.
Vereinigte Staaten von Amerika: Einwanderung auf feste Anstellung ist, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, verbeten.