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Politische " . ' .

Anläßlich des Kabinettswechsels in Thüringen und des Ausscheidens des bisherigen Staatsministers Dr. Leutheußer hat der Reichspräsident in einem persönlichen Schreiben fein aufrichtes Bedauern über das Ausscheiden Leutheußers aus seinen Aemtern ausgesprochen.

Mittwoch, den 14. November 1928

Nummer 90

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*

Die demottatische Reichstagsfraktion hat einen Antrag eingebracht, der die Reichsregierung ersucht, in Ergänzung des Reichswahlgesetzes einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den den im Reich ansässigen Männern und Frauen österreichischer Staatsangehörigkeit das Wahlrecht verliehen wird.

Die Zentrnmsfraktion des Reichstages beschloß die Neu­wahl des Fraktionsvorftandes bis nach dem Parteitag, der am 8. und 9. Dezember in Köln stattfindet, zurückznftellen. Sie soll aber jedenfalls noch vor Weihnachten ftattfinben.

wendung einer Stillegung im Siegerlande. Seitens der In­dustrievertreter wurden die Gründe geltend gemacht, die zur Aussperrung mit kurzer Frist Veranlassung gegeben hatten. U. a. führten sie aus, daß auch dem Konzern der Vereinigten Stahlwerke durch die Aussperrung im Ruhrgebiet große Ver­luste entstehen, da die Einstellung einzelner Gruben etwa 30 000 Mark kosten würde.

Dem hielten die Vertreter der Gewerkschaften entgegen, daß 'bei der weitgehenden Beschäftigung der Belegschaften mit dieser Summe die Lohnbewegung bei den Erzgruben von etwa 200 Mann Belegschaft gedeckt werden könnte. Dadurch würde doch produktive Arbeit geleistet. Diese Darlegungen der Ge­werkschaften sanden bei den Industrievertretern Zustimmung. Auch die übrigen Teilnehmer wandten sich an die Konzernver­treter und ersuchten sie, bei der Durchführung von Stillegun­gen das ohnehin schwer geschädigte Siegerländer Wirtschafts­gebiet möglichst zu schonen. Man sagte weitgehendstes Ent­gegenkommen zu.

Am Sonnabend wird die deutsche Delegation zu den deutsch-estnischen Hairdelsvertragsverhandlungen aus Berlin obreisen. Die Führung hat Legationsrat von Schack.

Die rumänische Presse begrüßt den Abschluß der deutsch­rumänischen Verhandlungen und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß eine Aera wirtschaftlichen Aufschwungs für Rumänien fol­gen werde.

Neue deutsch-russische Wirtschaftsverhandlungen beginnen am 26. November in Moskau.

Coolidge hielt bei einer Waffenstillstandsseier eine Rede über das Verhältnis Europas zu den Vereinigten Staaten, in der er betonte. Europa habe einen solchen Grad der finanziel­len Stabilität erreicht, daß es von Amerika keine Hilfe mehr zu erwarten habe, die über die strikte Gefchäftsbasis hinausgehe.

*

Hoover wird am Donnerstag feine Fahrt nach Südamerika antreten.

Jie Schicksalsfrage Deutschlands.

Rudolf Stahl, Direktor der Demag, Duisburg, weist in einem Aufsatz unter vorstehender Überschrift, in dem er die schwierige Lage der weiterverarbeitenden Industrie schildert, u. a. darauf hin, daß es sich bei dem Eisenkonflikt im Ruhr- bezirk diesmal nicht allein um die Frage handle, ob die direkte Belastung aus der Lohnerhöhung die Existenz der Werke un­mittelbar gefährde, sondern um die viel schwerwiegendere Frage, die in Wirklichkeit eine Schicksalsfrage ist, was in Deutschland werden soll, wenn die Gewerkschaften es mit Hilfe des staat­lichen Schlichtungswesens fertig bringen, bei jedem Tarifablauf ohne Rücksicht auf die Konjunktur und insbesondere auf die Preis- und Lohnverhältnisse des Auslandes die Löhne herauf­zuschrauben. Jede Preiserhöhung, die diese Mehrbelastung an Löhnen ausgleichen soll, finde ihre natürliche Grenze einmal

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der Konsum- und Kapitalkraft des Inlandes und vor allem den Konkurrenzpreisen des Auslandes.

BWMMöe Berktöndlgung im WroW.

Der Urteilsspruch des Duisburger Arbeitsgerichts.

Vom Duisburger Arbeitsgericht wurde im Tarifstreit Metallindustrie der Gruppe Nordwest folgender Spruch kündet :

der ver-

Es wird festgestellt, daß ein Tarifvertrag auf Grund des für verbindlich erklärten Schiedsspruchs vom 30. Oktober 1928 nicht besteht.

Das Arbeitsgericht Duisburg hat also dem Anträge des Arbeitgeberverbandes, daß der Schiedsspruch vom 28. Oktober rechtsungültig sei, stattgegeben. Die drei Metallarbeiteroer­bände betrachten allerdings dieses Urteil als ein Fehlurteil und wollen den Rechtsweg bis zum Reichsarbeitsgericht durch- fechten.

Trotzdem Verständigung!

Aus Bochum wird gemeldet: Tpotzdem der Duisburger Spruch vollkommen im Sinne der Arbeitgeber ausgefallen ist, erklären führende Industrielle, daß auf Unternehmerseite kei­nesfalls die Absicht besteht, die für sie günstig gewordene Situa­tion zum Anlaß einer Verminderung ihrer Verständigungsbe­reitschaft zu nehmen. Es bestehe nunmehr die Möglichkeit, Parteiverhandlungen auf breitester Grundlage aufzunebmen.

*

AegOrlWsnt Bergmann

freiwilliger Schlichter.

Die Verhandlungen des Dusleldoiser Regierungsprästden- ten Bergemann, der die Initiative zur Beilegung des Eilenkonflikts ergriffen hat, haben Dienstag vormittag mit den Arbeitgebern begonnen. Die Arbeitnehmer sind von dem Regierungspröfidenten für den Nachmittag geladen worden. Die Aussichten auf eine Verständigung werden im allgemeinen optimistisch beurteilt, Falls es zu einer Einigung kommen sollte, rechnet man mit einer Wiederingangfetzung der Betriebe zu Ende dieser Woche.

Das Siegerland und die Stillegung an der Ruhr.

Dillenburg. In Siegen fanden Verhandlungen statt u er den Stillegungsantrag, der vom Konzern der Vereinig Stahlwerke für die im Siegerland und Nachbargebieten ~ - iroffenen Erzgruben gestellt ist- Betroffen mürben von ie -

I Maßnahme etwa 6000 Arbeiter, An den Verhandlungen nah- I nten Vertreter des Stahlkonzerns, der Erotzeisenlndustr>e, der ' Regierungspräsident von Arnsberg und Vertreter er ^ i Masten teil. Gesprochen wurde über die Möglichkeit der Ab-

Die Gewerkschaften und auch ein großer Teil der Oeffent- lichkeit müßten sich endlich von der Vorstellung befreien, als wenn das staatliche Schlichtungswesen nur dazu berufen sei, das Lohnniveau ständig heraufzudrücken, anstatt eine nicht minder wichtige Aufgabe des Schlichtungswesens darin zu sehen, Ansprüche der Gewerkschaften, die wirtschaftlich unerfüllbar sind, in nüchterner Würdigung der Verantwortung für die Ee- samtwirtschaft auch einmal abzulehnen. Es mute doch beinahe als Heuchelei an, wenn man von gewissen Seiten immer die gefährdete Staatsautorität ins Feld führt, nämlich, solange man gewiß ist, daß diese „Staatsautorität" jede Lohnerhöhung gutheißt. Käme es einmal umgekehrt, so würde man dieselbe Staatsautorität kreuzigen, die man heute anbetet. Das ist durch das Verhalten der Gewerkschaften in zahlreichen früheren Lohnkämpfen belegt, wo sie verbindlich erklärte Schiedssprüche, die ihnen selbst nicht tragbar erschienen, ohne große Skrupel

abgelehnt und dagegen gestreikt handeln also praktisch nach dem König absolut, wenn er uns den der Demokratie sollten sich aber nen, als sie das Grundgesetz des ches Recht für alle."

haben. Die Gewerkschaften alten Spottvers: „Und der Willen tut." Die Anhänger insofern nicht selbst verleug- Volkes gelten lassen: „Glei-

Gegen den Jemonftratlonsunfug!

Die Fraktion der Reichspartei des deutschen Mittelstandes hat am 8. November 1928 folgende beachtliche Große Anfrage im preußischen Landtag eingebracht:

„Die Demonstrationen auf öffentlichen Straßen URh Plätzen haben in letzter Zeit einen so außerordentlichen Um­fang angenommen, daß auch unter Berücksichtigung der ge­setzlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit diese Demon­strationen auf die Dauer kaum mehr als normale Ausübung politischer Rechte der Staatsbürger angesprochen werden kön­nen. Die Folge dieser zunehmenden Ausartung öffentlicher Demonstrationen machen sich in verschiedener Richtung un­liebsam bemerkbar. Insbesondere wird der Personen- und Fahrzeugverkehr durch die oft stundenlang dauernden Um­züge und Versammlungen in einer Weise lahmgelegt, daß dies zu schweren wirtschaftlichen Schädigungen führt. Be­lästigungen harmloser Passanten und unbeteiligter Zuschauer sind ebenso wie die Zusammenstöße mit Andersdenkenden an der Tagesordnung. Die Stellung von Polizeimannschaften bei solchen Demonstrationen verursacht erhebliche Kosten und nimmt überdies die Beamten über die normale Dienstzeit hinaus oft auch in der Freizeit in Anspruch.

Wir fragen hiermit das Staatsministerium:

Was gedenkt das Staatsministerium sowohl im Inter­esse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, als auch zwecks Vermeidung unnötiger öffentlicher Ausgaben zu tun, um eine wirksame Einschränkung der oft aus nichtigen Anlässen unternommenen Demonstrationen herbeizuführen und damit den Mißbrauch politischer Rechte zu unterbinden?"

gez. Dannenberg, Generalsekretär.*

Gleiches Recht für beide Parteien.

In einem Artikel von Ludwig Grauert, leitendem M- schäftsführer von Arbeitnordwest, wird darauf hingewiesen, daß von einem Kampf gegen die Staatsautorität, gegen die heutige Verfassung, das Schlichtungswesen usw., wie die Ge­werkschaften und «die ihr nahestehende Öffentlichkeit das Vor­gehen «der Arbeitgeber hinzustellen bestrebt seien, nicht die Rede sein könne. Von einer Verletzung der Staatsautorität könne nur gesprochen werden, wenn mlit der Verbindlichkeitserklärung gleichzeitig ein Streik oder Aussperrungsverbot gesetzlich fest- gelegt wäre, d. h. der Staat mit öffentlich-rechtlichen Schutzbe­stimmungen seinen Verwaltungsakt zur Durchführung bringen wollte.

Ein solches unter Strafe gestelltes Verbot stehe auch dem obersten Grundsatz der freien Gewerkschaften, der Kampffrei­heit um Arbeitsbedingungen entgegen. Es müsse den Gewerk­schaften die Tatsache ins Gedächtnis zurückgeruftn werden, daß sie mehrfach gegen verbindlich erklärte Schiedssprüche Arbeits- kämpfe durchgeführt hätten.

Dafür werden einige Beispiele angeführt:

Der Deutsche Metallarbeiter-Verband setzte sich im Februar 1924 über den Zwangstarif, der eine Wochenarbeitszeit von 54 Stunden für die Seeschiffswerften sestsetzte, glatt hinweg, in­dem er in der Bremer Volkszeitung folgende Anordnung ver­öffentlichte :

„Für die Werftarbeiter gilt auch für die nächste Woche die achtstündige Arbeitszeit."

Auf Grund dieser Anordnung, der die Belegschaften Folge leisteten, kam der IHrbeitsfampf zum Ausbruch.

Februar 1925 bekämpfte der Deutsche Metallarbeiter-Ver­band, Bezirk Erfurt, einen unbestritten rechtsgültig für ver­bindlich erklärten Lohnschiedsspruch in der Metallindustrie.

Gegen den vom Reichsarbeitsminister für verbindlich er- , klärten Schiedsspruch vom 29. Dezember 1927 führte der Deutsche Metallarbeiter-Verband die Kampfmaßnahmen weiter durch, mit der Begründung, daß der Schiedsspruch nichtig sei. Der Arbeitskampf dauerte bis zum 1. März 1928. Inzwischen ist durch Reichsarbeitsgerichtsurteil entschieden, daß entgegen der Ansicht der Gewerkschaften der Schiedsspruch gültig war.

Auch die Verbände der Bergarbeiter haben im Mai 1924 gegen den vom Reichsarbeitsministerium am 3. Mai für ver­bindlich erklärten Arbeitszeitschiedsspruch vom 28. April die Anweisung ausgegeben, die Achtstundenschicht untertage nicht zu verfahren. Trotz des für verbindlich erklärten Schiedsspru­ches ist der Arbeitskampf im Ruhrrevier einen Monat durch­geführt worden, bis er durch ein zweites Verfahren des Reichs­arbeitsministeriums Ende Mai ^beigelegt wurde.

Wenn nun die Gewerkschaften offenbar 'die Möglichkeit haben, gegen die durch Zwangstarif zur Entstehung gekom­menen Arbeitsbedingungen einen Kampf führen, so erfordert es der allgemein anerkannte Grundsatz des gleichen Rechts für beide Parteien, daß man Mn Arbeitgeberverband nicht als Staatsverbrechen anrechnet, was Regierung, Parlament und öffentliche Meinung bei den Gewerkschaften auf die leichte Schulter genommen haben. Oder soll das Schlichtungswesen ein Ausnahmerecht gegen die Unternehmer sein?

Die Gewerkschaften haben jetzt einen derartigen Einfluß im Staate und eine derartige Beherrschung des Staatsapparats erreicht, daß sie anscheinend die Begriffe Staatsinteresse und Gewerkschaftsinteresse weitgehend identifizieren und daß sie (vermutlich in dieser Einstellung) Angriffe auf die Gewerk­schaften als Angriffe auf den Staat auffassen. Der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Leipart, also eine unbestrittene Autorität der Gewerkschaften, hat noch auf dem Hamburger Kongreß des Gewerkschaftsbundes aus­drücklich erklärt: „Ein schwieriges Problem in der heutigen Lohnpolitik stellt das öffentliche Schlichtungswesen dar, insbe­sondere die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen. In den wiederholten Beratungen, die hierüber im Bundesaus­schuh stattgefunden haben, hat der Bundesvorstand die Mei­nung vertreten, daß verbindlich erklärte Schiedssprüche nicht als Tarifverträge gelten dürften, mit allen Konsequenzen, die sich aus einem freien Vertrag ergeben. Ein solcher Zwangsschieds- spruch darf nicht einem, auf freier Vereinbarung beruhenden Tarifvertrag gleichgestellt werden. Die Folge davon ist . . , daß von dem Koalitions- und Streikrecht dann praktisch nicht mehr viel,übrig bleibt." Der Bundesvorstand der freien Ge­werkschaften selber nimmt also ganz offiziell für sich das Recht in Anspruch, auch gegen verbindlich erklärte Schiedssprüche vor­gehen zu können, wenn es im gewerkschaftlichen Interesse liegt.

Naturschutzausstellung in Darmstadt.

Darmstadt. Die aus Anlaß der Tagung der Naturwissen­schaft im Landesmuseum dahier veranstaltete Naturschutzaus­stellung wurde durch Ministerialdirektor Urstadt eröffnet, der besonders Prof. Dr. S ch ö n i g e n, der Forst- und Bau- abteilung des Hess. Ministeriums, sowie der Geologischen Lan­desanstalt für ihre verdienstvolle Mitarbeit an der Ausstellung dankte. Prof. S i l g e r , Leiter der Ausstellung, sprach über die Richtlinien und die Bedeutung der Ausstellung. Hervor­ragend beteiligt an der Ausstellung sind der Tierschutzverein und die staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Berlin. Die Ausstellung ist auf allen Gebieten so lehrreich, daß man den Besuch durch Lehrer, Erzieher und Schüler warm emp­fehlen kann.