Einzelbild herunterladen
 

Samstag, den 9. Juni 1928.

.wMwmmrzwrewtnwi^^raRmattügiii^a^^

gegenüber, sondern diese Front ist aufgelöst in einen nieder­ländischen, einen flämischen, einen luxem burgi- s ch e n , einen e l s a ß - l o t h r i n g i s ch e n und einen schwei­zerischen Abschnitt mit einem r e i ch s d e u t s ch e n Zen­trum, dem jedoch die Fühlung zu den übrigen Abschnitten fast durchweg ebenso fehlt, wie den anderen Gruppen untereinander. Gegen das geschlossene Romanentum (Belgien, Wallonien und Welschschweiz sind volkspolitisch nur Anhängsel von Paris) find die zersplitterten, zusammenhanglosen Abschnitte der germani­schen Front fast wehrlos. Da wir nicht in der Lage find, nach französifchem Beispiel durch staatliche Machtmittel die Front zu festigen, bleibt nur die Möglichkeit, aus bei Erkenntnis der Schicksals- und Not g emeinfchaft der West - g1 e r m a n'C n einen freiwilligen Z u f a rn m en f ch lug zu gemeinsamer Abwehr erwachsen zu lassen. Die An­sätze dazu sind vorhanden: der Kampf der elsaß-lothringischen Autonomisten läßt die Welt aufhorchen; die flämisch-großnieder- ländische Bewegung wächst, wie kürzlich wieder der von Fla­men, Niederländern und Südafrikanern besuchte 13. groß- niederländische Studentenkongreß in Löwen bewiesen hat, der dem seit 10 Jahren im belgischen Gefängnis schmachtenden Fla- menfllhrer Dr. Borms eine Huldigungskundgebung brachte; in der Schweiz regt sich deutsches Selbstbewußtsein. Aufgabe des reichsdeutschen Abschnittes, der vor 4 Jahren mit dem rheini­schen Separatismus einen heimtückischen Angriff des Westens niedergeschlagen hat, ist es, die zersplitterten Gruppen unter der Parole der gemeinsamen Abwehr der Wel­schen, des Romanentums zu einer kampff ächt gen westgermanischen Front zusammenzn schließen.

Wir wissen, daß die Voraussetzung eines solchen westgermani­schen Bündnisses die unumschränkte Anerkennung dermit echt deutschem Eigensinn behaupteten Selbständigkeit der Kampfgenossen sein muß. Diese Anerkennung fällt uns, die wir die Geschichte unseres Reiches und feine West- grenzen von 870, von 925 und aus der Zeit bis zum 30jährigen Kriege kennen, nicht leicht. Wir Deutsche haben ältere historische Rechte auf das umstrittene Ge­biet, als alle anderen. Aber wir machen diese Rechte nicht gel­tend, um nicht auch das Letzte noch verloren gehen zu lassen: die noch von weftg-ermanisch-deutschen Stämmen gehaltenen Ge­biete, die nur durch die Einigkeit und durch gemeinsamen Ab­wehrkampf dieser westgermanischen Gruppen gerettet werden können. Der Kampf kann heute nur in elastischer Front, in föderativer Kampfkam er adschaft geführt werden, nicht mit starren Rechtstiteln. Wir fühlen, daß auf uns Deutschen die Ver­antwortung für Sieg oder Niederlage lastet. Und wir wissen, daß neueFormen politifchenZufammenlebens der deutschen Volks­gruppen und der Völker Mitteleuropas im Werden find, deren Voraussetzungen im Westen wir schon jetzt, im täglichen Ab­wehrkampf, zu schaffen uns bemühen: das Bewußtsein der g e r m u n i s ch e n Völker des Kontinents von ihrem gemeinsamen Ursprung, von ihrer g «e - meinsamen Not und von ihrer gemeinsamen Zukunft. Schaffen wir auf dieser Grundlage die große westgermanische Front, so werden die Kampfgenossen einsehen und anerkennen, daß der Aufstieg Deutschlands zur Macht nicht nur keine Gefahr für ihre Selbständigkeit bedeutet, sondern daß nur ein starkes deutsches Reich als Führer und Schutzherr ihrer aller Freiheit und Eigenleben retten und sicher­stellen kann. B.

Das Verschweigen von vermögen.

Von Emil Müller, Halle a. d. S. I, Schließfach 210.

(Nachdruck verboten.)

Im Anschluß an einen erst unlängst gehaltenen Steuervor­trag erbat ein Zuhörer meinen Rat in einer für ihn sehr kriti­schen Angelegenheit. Während der Inflation hatte ér sich mit billigem Papiergeld einen größeren Bestand an Waren und Vorräten zugelegt und diese im Laufe der nächsten Jahre zu gutem Gelde gemacht. Dadurch wurde er glücklicher Besitzer eines für seine früheren Verhältnisse ungewöhnlich hohen Var­kapitals von 9000 RM. Leider unterlag er angesichts dessen der Versuchung der Steuerhinterziehung. Und so unterließ er bei Abgabe der Vermögens-Erklärung die Mitangabe dieser 9000 Mk. Er glaubte dies ungefährdet dadurch bewerkstelligen zu können, daß er auf Anraten eines überschlauen Dilettanten im Steuersatz auf den Namen seiner Ehefrau gute Wertpapiere kaufte und solche auf den Namen seiner Ehefrau bei einem Bankier hinterlegte. Vor einigen Wochen starb die Frau. Dar­aus verlangte der Witwer die Wertpapiere vom Bankier zurück. Dieser machte jedoch die Rückgabe abhängig von der Beibringung eines gerichtlichen Erbscheins, zumal noch Kinder vorhanden

WngsttaMns des Vereins für das Veytschtum im Ausland (V D. A.) in

Gmunden iStsierreickt.

Von Dr. Götz- Darmstadt. (Schluß.)

Der Pfingstsonntag brachte herrliches Wetter, die Sonne brach durch und die großartige Vergszenerie rings um den Traunfee leuchtete in Hellem Neuschnee in den blauen Himmel. Alle Plätze und Straßen füllten sich; mit Musik und Gesang uno flatternden Wimpeln durchzog die begeisterte Jugend das freund­liche Stätdchen. Gottesdienste hatten den Pfingstsonntag ein­geleitet. Die Hauptversammlung des deutschen Schulvereins Südmark gab ein umfassendes Bild der Werbe- und Unter­stützungsarbeit und bewies die -aufsteigende Entwicklung des Vereins. Das Volksbewußtsein ist «auch in Oesterreich durch zielstrebige Arbeit und Erfassung immer weiterer Kreise für die Schutzarbeit gestärkt worden, in den Grenzgebieten aber wurden zahlreiche Schulen und Kulturanstalten unterstützt. Auch die Studentenschaft tagte natürlich in Gmunden. Ein Be­grüßungsabend am Samstagabend wurde durch eine Rede des Rektors der Universität Münster und Darbietungen der öster­reichischen Kommilitonen ausgefüllt. Der Sonntag brachte eine Arbeitssitzung im kleineren Kreise und nachmittags eine allge­meine Studentenversammlung. Es sprachen Prof. Keßler- Jena, Staatsminister a. D. Dietrich- Baden und Prof. Dr. Hugelmann-Wien. Die letzten behandelten die Anschluß- frage und namentlich die Ausführungen Dietrichs fanden rei­chen Beifall. Gleichzeitig mit den Studenten tagten auch die Schulgruppenvertreter und die auslandsdeutsche Jugend. Diese Sitzungen, bei denen die Jugend selbst zu Wort kommt und bei denen der zukünftige Führer oft schon deutlich zu erkennen ist, sind zu einem bewährten Bestandteil der Pfingsttagung gewor­den. Am Seeufer herrschte während des ganzen Nachmittags ein frohes Treiben. Die zahlreichen Schülerkapellen spielten um die Wette, Volkstänze wurden auf dem Rathausplatz vor­geführt, und erstaunt und erfreut gesellten sich die Einheimischen zu ihren zahlreichen Gästen. Einen Höhepunkt aber brachte der Abend durch die Abendfeiern der Landesverbände. Acht solche

Gießener Zeitung"

MWreCSCT^^^t^MBMS^^

waren und die Ehegatten kein gemeinschaftliches Testament auf Gegenseitigkeit gemacht hatten. Wohl oder übel sieht sich nun der Witwer gezwungen, für sich und seine Kinder den erforder­lichen Erbschein bei Gericht zu beantragen. Das wäre freilich an sich noch das wenigste. Aber das schlimmste ist, daß sowohl das Gericht als auch der Bankier beim Bekanntwerden eines solchen Todesfalles die gesetzliche Verpflichtung haben, von Dem Vermögen eines Verstorbenen dem Finanzamt Meldung zu machen. Hierdurch kommt die jahrelang geübte Steuerhinter­ziehung unweigerlich an den Tag. Und die Folgen? Erstens wird die mehrjährige Vermögenssteuer nachgefordert. Zweitens wird gegen den Schuldigen, da die fünfjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verhängt, deren Höchstbetrag unbeschränkt ist. Auch kann daneben auf Gefängnis bis zu zwei Jahren erkannt, unter Umstünden sogar die Bestrafung auf Kosten des Verurteil­ten öffentlich bekannt gemacht werden. Und dies alles wegen eines verhältnismäßig nur geringen Betrages der Vermögens­steuer. Diese beträgt nämlich:

bei einem Vermögen bis zu 10 000 RM.: 1 vom Tausend, über 10 000 RM. bis zu 20 000 RM.: 2 vom Tausend, über 20 000 RM. bis zu 30 000 RM.: 3 vom Tausend, über 30 000 RM. bis zu 50 000 RM.: 4 vom Tausend,

Angesichts der bösen Sachlage konnte ich dem geängstigten Ratsuchenden nur empfehlen, ungesäumt den Versuch zu machen, einen Generalpardon auf Grund des § 374 der Reichsabgaben- Ordnung zu erlangen. Dieser Paragraph ist bei jeder Art von Rcichssteuern anwendbar und möchte vielleicht auch für man­chen Leser von Interesse sein. Er ist enthalten in Emil Mül­lersMerkbuch zur Reichs-Einkommensteuer"*) und lautet:

Wer in den Fällen der §§ 359, 367, 371 bis 373, bevor er angezeigt oder eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet ist, unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Steuerbehörde, ohne dazu durch eine unmittelbare Gefahr der Entdeckung ver­anlaßt zu sein, berichtigt oder ergänzt, oder unterlassene An­gaben nachholt, bleibt insoweit straffrei. Sind in den Fällen der §§ 359, 371 Steuerverkürzung-en bereits eingetreten oder Steuervorteile gewährt oder belassen, so tritt die Straffreiheit nur ein, wenn der Täter die Summe, die er noch schuldet, nach ihrer Festsetzung innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichtet; das gleiche gilt im Falle des § 367.

*) Anm. DasMerkbuch zur Reichs-Einkommensteuer" be­zieht man gegen 3 RM. 50 Pf. Nachnahme gradwegs bei Steuer­schriftsteller Emil Müller, Halle a. d. S. I, Schließfach 210.

Vie Miete ist unbeschränkt pfändbar.

Eine grundsätzliche Kammergerichtsentscheidung.

Im allgemeinen ist unter Miete der Gegenwert für die Benutzung von Räumen an deren Eigentümer zu verstehen. Durch die Reichsmietengesetzgebung ist der Gedanke, daß die Miete nur als Gegenwert für die Benutzung von Räumen anzu­sehen ist, verwischt, und das Kammergericht hat daher bislang in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß ge­wisse Teile der gesetzlichen Miete unter Berücksichtigung der Reichsmietengesetzgebung nicht abgetreten und deshalb auch nicht gepfändet werden können, da gemäß § 851 Abs. 1 ZPO. eine Forderung nur, soweit sie übertragbar ist, der Pfändung unterworfen ist. Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts hat sich nunmehr in feiner Entscheidung 8 W. 2221-28 vom 16. März 1928 dahin ausgesprochen, daß nicht mehr vier Fünftel der anfallenden Miete pfändbar und nur ein. Fünftel pfändbar sind, sondern daß die gesetzliche Miete unbeschränkt pfändbar ist Das Kammergericht führt in seiner neuen Entscheidung aus, daß den Ausgangspunkt der bisherigen Rechtsprechung der Um­stand bildete, daß im Jahre 1923 infolge der Kriegszeit eine völlige Verwahrlosung der Häuser und Wohnungen eingetreten war. Die schwierigen Verhältnisse der ersten Zeit nach der Markstabilisierung hätten hier auch bis 1926 einen durchgrei­fenden Wandel verhindert. Ebenso wäre in diesen Zeiten von einer Neubautätigkeit so gut wie gar keine Rede gewesen.

Als Ziel und Zweck der damaligen Mietengesetzgebung wäre j

Feiern wurden für die 28 Landesverbände auf schön gelegenen Plätzen veranstaltet und zwar so, daß immer Verbände aus den verschiedensten Teilen des Reiches zusammenkamen, um auf diese Art ein Sichkennenlernen und eine Annäherung herbeizuführen. Die Hessen hielten eine außerordentlich stimmungsvolle Abend­feier auf dem. Hochkogel im Verein mit Hessen-Nassau, Schles­wig-Holstein, Lübeck, Mecklenburg, Lippe, Weser-Ems ab. Es mögen über 2000 Jungen und Mädels gewesen sein, die sich da auf grüner Wiese mit dem Blick hinunter auf den See und die Stadt zu einer Weihestunde versammelten. Im Mittelpunkt -der Feier stand eine Ansprache von Frl. H u i b e r âatkersburg (Südsteiermark), die in ergreifenden Worten von -der völkischen Not des dortigen, aus Bauern und Handwerkern bestehenden deutschen Volkssplitters erzählte und Grüße und Treugelöbnis ihrer Landsleute überbrachte. Ihre Steirer Buben und Mädels sangen Steirer Lieder. Vorher -hatte der Schleswig-Holsteinische Heimatchor zwei Heimatlieder gesungen und Mädels der Flens­burger Haushaltungsschule Volkstänze der Fischer und Schiffer vorgeführt. Das Programm fand Ergänzung durch Gedichtoor- träge von Frl. Hessenauer-Kassel und Dr. Gramsch-Marburg und eine Dame aus Kopenhagen überbrachte herzliche Grüße -aus dem -abgetrennten Gebiet Nordschleswigs. Zum Schluß nahm der Vorsitzende des L. V. Hessen-Nassau eine Wimpelweihe vor, und dann erklang das Deutschland in den Abend. Die Det­molder Schülerkapelle begleitete die Gesänge und spielte den in langer Schlange den Hochkogel hinabziehenden! Teilnehmern frohe Märsche nach. Mit Einbruch der Dunkelheit lohten rings­um auf den Bergen die Höhenfeuer. Die erwachsenen hessi­schen Teilnehmer aber sammelten sich im Hotel Austria zu einem Hessen-Darmstädter Abend. Etwa 150 Damen und Herren füll­ten den Saal und verbrachten einige frohe Stunden in an­regender Zwiesprache. Staatsrat Block sprach freundliche Ve- grüßungsworte und gab bekannt, daß Frau Dr. Köpke- Darmstadtfür ihre langjährige, aufopfernde und erfolgreiche Mitarbeit" vom HauptoorstaNd in Berlin die silberne Brosche verliehen worden sei. Von Ausländsdeutschen sprachen im Ver­laufe des Abend Prof. Dr. Lebouton-Ezernowitz über die Ver­hältnisse in einem der hessischen Betreuungsgebiete, in der Vu-

Nr. 47.

72ESK

unter diesen Umständen die Durchführung der im öffentlichen «Interessen liegenden Mietwirtschaft, Sicherung und Ordnung hin­sichtlich der Benutzung der Wohnung und Sicherstellung der Er­haltung der Gebäude anzusehen gewesen. Hieraus hätte' sich die Folgerung ergeben, daß bei der Miete nicht Geld schlechthin, sondern Geld in seiner Zweckgebundenheit nach Maßgabe der gesetzlichen Zusammensetzung der Miete geschuldet sei.

Seit jenen Zeiten hätten sich die wirtschaftlichen Verhält­nisse grundlegend geändert. Abgesehen von' einer nicht unbe­trächtlichen Belebung der Neubautätigkeit seien die allgemeinen Wohnungsverhältnisse dadurch andere geworden, daß infolge der Mieterhöhungen der gesetzlichen Miete und der in ihr ent­haltenen Sätze für die Reparaturen des Hauses der innere und äußere Zustand der Häuser eine wesentliche und in die Augen fallende Verbesserung erfahren hat. Es sei außerdem nach der allgemeinen Erfahrung nicht von der Hand zu weisen, daß pfleglich behandelte und auch nur einigermaßen gut verwaltete Häuser nach dürchgeführten Reparaturen jetzt bereits ihren Eigentümer nicht unbeträchtliche Ueberschüsse abwerfen. Damit entfalle die innere Berechtigung für eine von den Vorkriegs- vcrhältnissen abweichende Behandlung und Beurteilung der Miete. Die Gesetzgebung habe dieser tatsächlichen Veränderung der Verhältnisse auch Rechnung getragen. Die Zwangswirt­schaft hinsichtlich der Befugnis des Hauswirtes über die Ge­schäftsräume und große Wohnungen sei durch die neuere Gesetz­gebung beseitigt. Für die Geschäftsräume sei nunmehr auch in allen Häusern die freie Miete vorgesehen (§ 1 Abs. 1 S. 4, RMG. in der Fassung der Bekanntmachung des Reichsarbeits­ministers vom 20. Februar 1928 auf Grund des Gesetzes vom 14. Februar 1928, RGBl. 1 S. 21 und 38 ff.). Das gleiche gelte unter bestimmten Voraussetzungen auch für große Wohnungen. Eine strenge Durchführung der Mietraum- und Mietenzwangs­wirtschaft sei nach der heutigen Lage der Gesetzgebung nicht mehr vorhanden. Das Prinzip der Erhaltung der Häuser und Miet­räume könne bei den Ausnahmen von der Zwangswirtschaft nicht mehr als für die jetzige Gesetzgebung wesentlich und ent­scheidend anerkannt werden. So rechtfertige dieselbe jetzt auch nicht mehr die Feststellung, daß die Miete als zweckgebunden zu betrachten sei. Es seien vielmehr insoweit die Bestimmungen der Vorkriegsgesetzgebung über den Mietzins wieder als maß­geblich und ausreichend anzuerkennen. Damit falle auch die Möglichkeit, die Miete als teilweise unpfändbar zu betrachten. Die bisherige Rechtsprechung des Senats müsse infolge der ver­änderten Verhältnisse und Gesetzgebung aufgegeben werden.

Diese Entscheidung des Kammergerichts kann nicht über­raschen, denn die herrschende Meinung hatte den Standpunkt des Kammergerichts nicht übernommen, und die Mehrzahl der Oberlandesgerichte hat die Miete in ständiger Rechtsprechung für unbeschränkt abtretbar und infolgedessen auch pfändbar er­klärt. Durch diese neue Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kammergerichts ist nunmehr die Rechtsprechung in diesem nicht unbedeutenden Punkte einheitlich gestaltet.

Vom Nahrungsmittelhandwerk.

Nach einer Zusammenstellung im zweiten Aprilheft der vom Statistischen Reichsamt herausgegebenen ZeitschriftWirtschaft und Statistik" vereinigen die drei überwiegend handwerksmä­ßigen Gewerbezweige Bäckerei, Fleischerei und Molkerei mehr als die Hälfte aller im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe gezählten Betriebe und Personen auf sich. Mit den nicht er­werbstätigen Angehörigen erreicht die Zahl der von diesen drei Handwerkszweigen lebenden Personen insgesamt rund 1,15 Mil­lionen. Bemerkenswert ist in diesen ausgesprochen handwerks­mäßigen Gewerbezweigen die zunehmende Ablösung der ein­zelnen Handarbeitsverrichtungen durch Maschinenverwendung. Mehr als die Hälfte aller Betriebe verwendet heute motorische Kraft. Im Durchschnitt entfallen auf 100 beschäftigte Personen in der Bäckerei 40 PS, in der Fleischerei 80 PS und in der Molkerei 200 PS. Auch die Verwendung von Kraftfahrzeugen für den Absatz tritt in zunehmendem Maße in Erscheinung. Das Handwerk hat dank seiner inneren Kraft auch das Zeitalter der Maschinen gemeistert.

kowina. Pflichtgetreue Staatsbürger im Eaststaat zu sein, da­neben aber ihr deutsches Volkstum hoch und heilig zu halten, das ist der Leitstern der 80 000 Deutschen, die dort wohnen und deren politischen Verhältnisse sich seit der Zuteilung zu Ru­mänien von Grund auf geändert haben. Mit herzlichem Dani für die Hilfe des L. V. Hdfsen verband der Redner das Ver­sprechen treuen Festhaltens am Deutschtum. Superintendent S ch a f'f n i t - Minneapolis (U. 'S. A.), ein geborener Darm­städter, der mit dem auch anwesenden Direktor Dr. Treut- Newyork eigens zur Pfingsttagung herbeigeeilt war, erzählte so­dann von dem neuen Aufblühen des Deutschtums in Nordame­rika, das namentlich der vierjährigen Tätigkeit Dr. Treuts ver­dankt werde unb verlangte energische Bekämpfung der Kriegs­lüge durch englische Flugblätter an die Massen des amerikani­schen Volkes. Hierbei müßte die Arbeit von Deutschland, wenn nicht vom Staat, dann von privater Seite ausgehen, von Seiten d^r Deutschamerikanern würden sie wärmste Unterstützung fin­den. In allen Deutschamerikanern aber schlage ein warmes Herz für die Zukunft des deutschen Muttervolkes.

Der Höhepunkt der Pfingsttagung war der Montag. Schon vom frühen Morgen ab brachten Bahn und Schiff die ganze An­wohnerschaft des Traunsees nach Gmunden. Die ganze Jugend aber versammelte sich auf den Satoriwiesen zur Morgenfeier. Auf dieser Miese, im Angesicht gewaltiger Bergriesen, vom Walde rings umschlossen, sammelte sich die Pfingstgemeinde des deutschen Volkes, der deutschen Jugend aus allen Gauen des Reiches und Oesterreichs, aus den Grenz- und Streugebieten, ja sogar aus Uebersee. Ueber dem bunten Meer der Menschen wogten die farbigen Wimpel, eine Rednerkanzel springt wie ein Block in das Menschenmeer hinein, dessen Fluten tief unten am Abhang verebben. Das niederländische Dankgebet erklingt. ein ChorHeilig, heilig--" an wort et. Auf der Kanzel steht Prior Dominikus Dietrich- Innsbruck, der deutsch-tiroler Priester, dem das Weh um die Heimat immer wieder den Mund zu heißer Mahnung öffnet. Mit weithin schallender, mächtiger Stimme stellt er Gott, Heimat und Volk als Ideale der deut­schen Jstgend in den Mittelpunkt seiner ergreifenden Worte. Bischof Dr. Teutsch, der greise Sachsenbischof aus Hermann-

^' , »er K«,

As» ScMâ-" I ,^e tr »r Au»-" T« Es!

Krenns «s%

«inl« B« "* bi,,°-lt,A-«'d«'°" ^kutschland zum Bettelst Miierlem Treppen hin- Dot betteln?

Mag auch dir bie|e- Eonntag vor Augen fti

50 Zahre

Vom 10. bis 16. Zui Der Pilgemission in H stehens in Hessen eine gi des 19. Jahrhundert be im Sinne der heutigen 1878 wandte man sich < Lhüschona in der Schw nach Lich entsandte. S tiefsten Auslegung des insbesondere aber in Lt Marburg und im Boge und segensreich gewirkt, auf 20 Hauptstationen r 4 Missionsschwestern konnten gebaut werdei

* Von der Land' der Archäologie an un brück, hat den an i Bonn zum 1. Oktober

* Ttragensperre. arbeiten ist die Ludw strche ad' Montag, -bei ân üchrveüchi M

* Gesunkene Lach '^a* 1928 gefundenen der Anschlagtafel im eingesehen werden. ! aufgefordert, i^ etw FEüro während d

* Warnung vor Mz-i°niK ttiit mi Wat Tagen in $a *. ^°'S MW,Ich *** Set », «fts, hat tunbes,; M tot« S-kämait 2? Mb mit ^ bei £Sm7

. Gr umreis w.,

tm"toW tL-U «Hein, 2 ^"to «-'ch« "°°

M und '^, bie gJtoätf . «Oliven

»k % ^-wg-bi i*N^ sieben » i'Miig . ^uitie,

^è> 'tagten ^, Neust > $«11«. "'NS^k Sm< , Ms ? ^W an Wil :J teilte <Rr

èS-" ben lbMn N

M1 iah