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^â»^ ‘ W (Neueste Nachrichten) ^— -^ (Eicgener Tageblatt)
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41 Whss. Mittwoch, den 8. August 1928 Nummer 62
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Die deutsche Negierung wird bei der Tagung des Völker- bundsrats wie auch bei der Vollversammlung des Völkerbundes wieder durch Ncichsauhenminister Dr. Stresemann vertreten sein.
Auf der Tagesordnung für die am 30. August beginnende Tagung des Völkerbundsrats in Genf steht auch ein Antrag des Deutschen Volksbundes in Oberschlesien über die Bedingungen der öffentlichen Sicherheit Oberschlesiens.
Deutsche und rumänische Kommissionen zur Wiederaufnahme der Verhandlungen sind zwischen Deutschland und Rumänien gebildet worden.
In Danzig wurden nach fünfmonatigen Verhandlungen mehrere Abkommen zwischen der Freien Stadt Danzig und der Republik Polen unterzeichnet. Darnach bleibt Danzig Anlegehafen für die polnischen Kriegsschiffe.
Tschitscherin erklärt den Kellogg-Pakt als Kampfmittel gegen Rußland, wenn die Sowjetunion nicht zugezogen wird.
Generaldirektor Dr. Dorpmüller der Reichsbahngesellschaft besichtigte am Sonntag eingehend die Unglücksstellen der letzten Eisenbahnunglücke in Bayern von Siegelsdorf und Dinkelscherben. Am Montag stattete er den bei der letzten Katastrophe Verunglückten im Augsburger Krankenhaus einen Besuch ab.
Des englischen Außenministers Chamberlains Krankheitszustand soll nach einer Lonndoner Meldung derart sein, daß der Minister London diesen Monat nicht verlassen könnte.
Das englisch-französische Flottenabkommen soll demnächst veröffentlicht werden.
In den amerikanischen Kreisen herrscht großes Mißtrauen wegen der englisch-französischen Marinevereinbarungen.
Noch ein Nevolverattentat in Belgrad. In der Belgrader unteren Festung erschoß ein Feldwebel seinen Hauptmann, den Regimentsadjutanten Doritsch, und tötete sich dann selbst durch einen Schuß.
Mussolini hat eine eingehende Untersuchung über die „Ita- Iia"-Katastrophe eingeleitet.
Bei Spezia in Italien ist aus noch nicht bekannten Gründen eine größere Pulverfabrik in die Luft geflogen.
Das italienische Küstenunterseeboot „S. 14“ ist bei einem Angriffsmanöver mit dem Bug eines Torpedobootszerstörers ^usammengestohcn und sank. Das U-Boot wurde gehoben, aber die Besatzung war nicht mehr am Leben.
Die erste Tagung des Bundes der deutschen Marinevereine nnb unter sehr starker Beteiligung in Berlin statt. Zum neuen Berbandsvorsitzenden wurde Admiral Roesing gewählt.
In der ostoberschlesischen Eisenindustrie sind die Bauhand- wcrker in den Streit getreten.
Das neue Opelfahrzeug „Nak 4“ explodierte bei einer Ver- fuchsfahrt.
In Agram wurde der Chefredakteur des Belgrader radikalen Blattes „Iedinstwo", Vlado Ristowitsch, von einem Eisen- bahnarbeiter durch fünf Revolverschüsse getötet. Der Täter wurde verhaftet.
Auf dem Malaischen Archipel hat nach einer Meldung aus Batavia ein größerer Vulkanausbruch stattgefunden, der von einer Sturmflut begleitet war.
Eturmkataftrovhe über Bsmberg.
B a m b e r g , 5. 8. In der Nacht zum Sonntag wurde Bamberg und Umgebung von einer Unwetterkatastrophe heimge- ludjt Sie ist eine der furchtbarsten, die je in Deutschland vorgekommen ist. Mit »geheuerer Gewalt setzte am Spätabend des Samstag ein heftiger Sturm ein, begleitet von schwerem Gewitter. Innerhalb kurzer Zeit waren sämtliche Anlagen, Gärtnereien und Felder wie durch Artilleriefeuer verwüstet. Fast kein einziges Haus in der Stadt blieb unbeschädigt. Das Stadion wurde vollkommen zerstört. Die Verkaufsstände liegen sämtlich am Boden und bilden einen wüsten Trümmerhaufen. Bis jetzt wurden drei Schwerverletzte aus den Trümmern geborgen. Der Schaden beläuft sich auf über eine Million Mark. Sämtliche Eisenbahnstrecken sowie Fahrstraßen von Bamberg nach allen Richtungen sind gesperrt, da sämtliche Telegraphen- und Telephonmasten auf den Strecken nach Bamberg umgelegt sind.
Die Reichsbahndirektion teilt mit, daß die Gestänge so über die Geleise geworfen wurden, daß beide Strecken der Doppelbahn lange Zeit gesperrt bleiben werden. Sämtliche Schnellzüge müssen über Bayreuth und Probstzella umgeleitet werden. Bei den Aufräumungsarbeiten leisteten die Reichswehr, die Landespolizei u. die Feuerwehr von Bamberg tatkräftige Hilfe. Eine Transformatorenstation wurde abgedeckt und das Dach 30 Meter weit geschleudert. Viele Gebäude weisen derartige Schäden auf, daß sie niedergerissen werden müssen. Die Erregung der Bevölkerung ist ungeheuer. Der im Urlaub befindliche Oberbürgermeister wurde zurückgerufen. Am Sonntag srüh haben sofort Sammlungen eingesetzt, um den Geschädigten und Notleidenden erste Hilfe zu bringen.
Die ..unsichtbare Besatzung.
Mainz. Auf der Kaiscrstraße wurde der 44jährige Maurer Iakob K a r r l von hier von mehreren Zivilfranzosen Überfällen und schwer mißhandelt. — Ein junger Arzt, der aus der Stadt kam und zum Krankenhaus zurückkehren wollte, wurde in der Anlage von angetrunkenen Franzosen angerempelt und belästigt. — Von einem französischen Militärauto überfahren und schwer verletzt wurde in der Flachsmarktstraße der 13jährige Heinrich Knapp von hier.
Wieder ein Besaßungszwischensall.
In der Nacht zum Sonntag wutde der 44jährige Mauerer Karl von mehreren Zivilfranzosen in Mainz überfallen und schwer mißhandelt, so daß er dem Krankenhaus zugeführt werden mußte. Die Täter konnten namhaft gemacht werden.
Neuer politischer Mord in Zugoslawien.
Belgrad. Der Redakteur der Belgrader Zeitung „Jodinst- wo", Ristowitsch, wurde nach einem Streit mit Kroaten in einem Kaffeehaus auf offener Straße erschossen. Der Attentäter, ein Schlosser namens Schumitsch, erklärte, bei seiner Ver- hastrmg, er habe Ristowitsch mit Absicht erschossen, da dieser in feinem Blatte aufgefordert habe, Raditsch und Pribitfchewitsch aus dem Wege zu räumen.
3ns Meer gestürzt!
Die polnischen Ozeanflieger werden von einem Dampfer der Hamburg— Amerika-Linie aufgefischt.
Warschau. Die beiden polnischen Transozeanflieger sind am Samstag über dem Atlantischen Ozean abgestürzt. Der Apparat ist vollständig vernichtet worden. Die Flieger wurden von dem deutschen Dampfer „Samos" gerettet.
Die beiden abgestürzten polnischen Ozeanflieger sind mit dem deutschen Dampfer „Samos" im Hafen von Leixoes angekommen und an Land gegangen.
Hilfsmaßnahmen für die Ausgesperrten im Dillkreis.
Dillenburg. Heute findet im Kreishaufe zu Dillenburg eine außerordentliche Sitzung des Kreistages statt, der sich ausschließlich mit einem Antrag des Kreis ausschuss es zu befassen haben wird, nach dem zur Unterstützung der durch die Aussperrung in Not geratenen Arbeitnehmer des Dillkreifes aus Kreismitteln 150 000 Mark bewilligt werden fallen.
Wßlfimo^ao 1928.
Im Einklang mit den von dem Ecsamtministerium wegen des Verfassungstages getroffenen Anordnungen hat der Hessische Herr Minister des Innern die Kreisämter mit ergänzenden Weisungen versehen. In feiner Verfügung weist er u. a. darauf hin, daß sich der Verfassungstag im Bewußtsein des Volkes immer mehr als nationaler Gedenk- und Festtag einge- lebt habe, und daß die Teilnahme der Bevölkerung an den im Lande veranstalteten Verfassungsfeiern von Jahr zu Jahr größer geworden sei. Eine wichtige Aufgabe der lokalen Staatsbehörden sei es, diese Entwicklung in jeder Weise zu fördern und mit dazu beizutragen, daß der Verfassungstag zu einem würdigen Gedenktag für das ganze Deutsche Volk werde. Es müsse angestrebt werden, daß in diesem Jahre am 11. August in allen Orten des Landes gemeinsame Feiern der Bevölkerung stattsänden. Sache der Kreisämter sei es, in geeigneter Weise auf Erreichung dieses Zieles hinzuwirken. In einer weiteren Verfügung hat der Herr Minister des Innern die staatlichen Polizeiämter angewiesen, zu den in ihrem Dienstbereiche stattfindenden gemeinsamen Verfassungsfeiern eine dem Stärkeverhältnis der Beamtenschaft entsprechende Zahl von Beamten abzuordnen.
Verewigung der wshnungszwangr- Wirtschaft in Deutschland.
.Schluß.)
§ 580n. Verfügungen über den Mietzins sind nur im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen zulässig. Dies gilt nicht für Forderungen des Reiches, des Staates, der Gemeinde oder eines Gewerbetreibenden, die mit dem Erwerb, dem Besitz oder der Bewirtschaftung des Grundstücks Zusammenhängen.
Gegen die Mietzinsforderung kann nur mit Ansprüchen aus notwendiger Verwendung für das Gebäude oder den Hausbetrieb aufgerechnet werden.
§ 5800. Wird die Bewohnbarkeit des Gebäudes durch mangelhafte Instandhaltung oder durch Nichtzahlung von Gebühren für Be- und Entwässerung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Kraft- strom und dergleichen erheblich beeinträchtigt, so ist bei Glaubhaftmachung auf Antrag der Mehrzahl der Mieter die Zwangs- verwaltung über das Grundstück einzuleiten.
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Erweist sich der Antrag als ungerechtfertigt, so haften die Antragsteller für den Schaden als Gesamtschuldner, es sei denn, daß die Zwangsverwaltung über vier Monate gedauert hat.
$ 580p. Wird ein Mietvertrag über eine Wohnung nur mündlich abgeschlossen, so gelten für ihn ausschließlich die Bestimmungen des Gesetzes.
§ 580q. Im schriftlichen Mietvertrag vorgesehene Bestimmungen dürfen im Einzelfall nicht geltend gemacht werden, wenn bei verständiger Abwägung der beiderseitigen Belange ihre Anwendung zu einer unbilligen Härte führen würde oder nicht durch ein erhebliches Interesse des anderen Teils geboten erscheint.
Eine auf die Innehaltung gesetzte Vertragsstrafe kann in jedem Fall auf das angemessene Maß herabgesetzt oder ganz beseitigt werden.
Entgegcnstehcnde Vereinbarungen sind unwirksam.
8 580r. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untermiete, obwohl ihm der Mieter fünf vom Hundert des Unter- mietzinses angeboten hat, so ist sie auch bei entgegenstehenden Vereinbarungen des Mietvertrages auf Klage des Mieters für erteilt zu erklären, sofern nicht in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund zur Versagung vorliegt oder die Untermiete mehr als fünf vom Hundert Mehraufwand an Haus- unkosten verursachen würde, zu deren Ersatz der Mieter nicht bereit ist, oder die Beschaffenheit der Wohnung die Untermiete als untunlich erscheinen läßt.
Ergibt sich nachträglich ein Grund zur Versagung der Erlaubnis, so kann der Vermieter auf Aufhebung des Untermietverhältnisses auch gegen den Untermieter klagen, wenn nicht in angemessener Frist Abhilfe geschaffen wird.
§ 580s. Hat der Mieter untervermietet, so ist der Untermieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, den Betrag der Untermiete ohne Abzug für Nebenleistungen an den Vermieter zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtungen des Mieters vermindern sich insoweit abzüglich der Untermietsvcrgütung aus § 580r. Der Vermieter hat unverzüglich jede Zahlung des Untermieters dem Mieter mitzuteilen und einen etwaigen Ueberschuß über bereits fällig gewordene Verpflichtungen aus dem Mietvertrag herauszuzahlen.
§ 580t. Wird ein Mieter von einem anderen Mieter oder dessen Haushaltsangehörigen oder Untermieter durch ungehöriges Verhalten in den Mieträumen, durch unzulässigen Gebrauch derselben oder durch vorsätzlichen oder fahrlässigen Mißbrauch zum gemeinsamen Gebrauch bestimmter Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes erheblich belästigt, bedroht oder geschädigt, so kann er gegen diesen Mieter auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.
Berechtigt das störende oder schädigende Verhalten den Vermieter zur Klage auf Aufhebung nach § 580h, oder wird es trotz Verurteilung zur Unterlassung fortgesetzt, so kann auch der gestörte oder geschädigte Mieter unter Streitverkündung an den Vermieter diese Klage erheben.
Jedoch haftet er alsdann für einen Mietausfall dem Vermieter bis zur Dauer eines Jahres. Die Haftung fällt fort, wenn der Kläger unter Uebernahme selbstschuldnerischer Bürgschaft für die Haftungsdauer dem Vermieter einen Dritten bringt, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den gleichen Bedingungen wie der Hinausgeklagte anbietet, es sei denn, daß in der Person des Dritten ein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt.
Es ist nicht notwendig und nicht angängig, die Einzelheiten hier zu erörtern. Jedem Sachkundigen wird es klar, wohin der Weg geht. Aber das eine sei gesagt:
Die Forderungen lausen hinaus aus eine dauernde Zwangswirtschast und Bevormundung durch richterliche Allgewalt und richterliche Willkür.
Das Ziel ist: Ersetzung der leidigen notwirtschaftlichen Kämpfe vor dem Mieteinigungsamt durch ständige Einmischung der Gerichte in das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Der anständige Hausbesitzer und der anständige Mieter bedanken sich für die stete Bevormundung durch den Richter. Sollen die Vertragstreue und die Autorität von Recht und Gericht nicht zugrunde gehen: dann weg mit solchen Gcsetzesprojekten! Die Allgemeinheit will nichts wissen von solcher richterlichen Allgewalt. Auch den Richtern selbst würde die Beerbung der Mieteinigungsämter über die Notzeiten hinaus keine Freude machen. Prinzipis obsta: Laßt die Hand weg von den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, laßt die Hand weg von der im BGB. zum Durchbruch gelangten Jnter- efsenausgleichung und folgt seinem Siegesfeldzug unter dem Banner „Treu und Glauben und Vertragstreue"! Dann wird dem Bottsganzen besser gedient als durch Gesetzesprojekte, die — mögen sie auch idealistischen Gedankengängen entspringen — in Wahrheit wirklichkeitsfremd und unbrauchbar sind und, zum Gesetz erhoben, unheilbaren Schaden bringen würden!
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