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Nr. 2.

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iileitung durch Dr Woititz, Berlin W. 50 Mrgsb'üße -*

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41. Fahrg. 1. Blatt

Samstag, den 7. Bannar 1928

Nummer 3

I

WW Tagesschau.

Die Reichsregierung ist gegen die Abstriche des Reichsrats am Heresetat, die schwersten Bedenken werden gegen die Streichung der Summe für den Neubau eines Pan­zerkreuzers erhoben.

Nach den neuesten statistischen Feststellungen beträgt die Gesamtauslandsverschuldung Deutschlands z. JL 9 Milliarden Reichsmark, zuzüglich der Daweslasten.

Das Gutachten des Reichswirtschaftsministe- riums über die Möglichkeit eines Zollabbaues soll dem Reichs- tabinett noch im Laufe dieses Monats vorgelegt werden.

Die Sowjetwahlen sind auf Betreiben einiger wirt­schaftspolitischer Organisationen bis zum Herbst 1928 verschoben.

Im Hamburger Staatshaushalt für das verflossene Jahr ist mit einem Defizit von 19^ Millionen zu rechnen.

Anderpolnisch-NtaukschenGrenzeisteszit ernst­haften Schiehereien zwischen litauischen und polnischen Grenzsoldaten gekommen. Ein Litauer wurde getötet.

Der teuere MameMM.

Sehr splendid ist der Haushalt des Reichstags im Reichs- èiat für 1928. Wir entnehmen der umfangreichen Aufstellung folgende Angaben: An Postgebühren find rund 60 000 Mark im Jahre vorgesehen. Die Eisenbahnfreifahrt (1. Klasse) für die Abgeordneten belastet den Etat mit 1268 000 Mark, wäh­rend die Aufwandsentschädigung für die 493 Abgeordneten ein­schließlich der Aufwandsgelder des Präsidenten in Höhe von 36 000 Jt unter Berücksichtigung der gesetzt. Abzüge die immer­hin nette Summe von 4 400 000 Mark verschlingt, der Umbau der Küchenanlagen im Reichstagsgebäude erfordert allein 130 000 Mark, und für die Ergänzung, bezw. Erneuerung von Ausstattungsgegenständen in der Amtswohnung der Reichs- tagspräfidenten, in der z. Zt. Herr Löbe domiliziert, find nicht weniger als 10 000 Mark in einem Jahre notwendig. Insge­samt erfordert der Apparat des Reichsparlaments an fortdauern­den und einmaligen Ausgaben 7 600 329 Mark.

Sas-SMsslon v. Kauseinsturz in Berlin.

Im Haus Nr. 116 der Landsberger Ehausiee in Berlin N war am Nachmittag ein Gashausanschluß gelegt. Des nachts um 12 Uhr erfolgten plötzlich zwei heftige Detonationen. Krachen, Donnern und menschliche Schreie. Dann fand sich ein Teil der Hausbewohner in einem wracken Teil ihres Hauses, wenn auch in höchster Aufregung, aber doch am Leben. Die anderen deckte ein 10 m hoher Schutt- und Trümmerhaufen.

Nur 11 Todesopfer.

Berlin. Wie die polizeilichen Feststellungen jetzt ergeben haben, ist die Zahl der Toten bei der Explosionskatastrophe in der Landsberger Allee erfreulicherweise nicht so hoch, wie bis­her angegegeben wurde. Sicher ist, daß 11 Personen getötet wurden und ungefähr 10 noch vermißt werden. Daß die Zahl der Toten so hoch angegeben wurde, ist auf die allgemeine Ver­wirrung zurückzuführen, sowie darauf, daß die Hausbewohner Leichen zu erkennen glaubten, von denen die Angehörigen fest- stellten, daß es sich um andere Tote handelt, sodaß also Dop­pelzählungen vorgenommen wurden. An Stelle der gestern abend zurückgezogenen Polizeimannschaften hat der städtische Schlachthof fünfzig Arbeiter zur Verfügung gestellt, die sich an ten Aufräumungsarbeityn beteiligen. Wie wir erfahren, wird die Feuerwehr ihre Aufräumungsarbeiten erst dann einstellen, wenn zuverlässig feststeht, daß keine weiteren Opfer mehr sich unter den Trümmer« d^ eirr-eMrL^ ^ai^ befinden.

A-5E WMg des dMchsn $MaM in London.

Zum Präsidenten einer englischen Sprachgesellschaft ernannt.

London. Der deutsche Botschafter in London, Dr. Stha­mer ist zum Präsidenten der Modem Language Asiociation

^t dem' (Vereinigung für neuere Sprachen) ernannt worden Es ist und das erstemal, daß dieses Amt der Gesellschaft, die Erziehungs-

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und Bildungszwecken dient und über ganz England verbreitet ist, einem Deutschen angetragen worden ist. Auf der Hauptver­sammlung der Gesellschaft hielt Dr. Sthamer eine Ansprache über die Entwicklung der modernen deutschen Sprache. Auf dem gestern abend stattgefundenen Banket der Gesellschaft führte der deutsche Botschafter den Vorsitz.

Die Lkeferungsaufirâge der südafrikanischen Regierung an deutsche Firme«.

London. Nach Besprechungen mit den Vertretern der füh­renden britischen Lokomotivfabrikanten über die VerlMung

von Aufträgen für Lokomotiven an deutsche Firmen durch die südafrikanische Regierung, beschloß die Versammlung der bri­tischen Reichsproduzentenorganrsationen ihren angegliederten Körperschaften in Südafrika ein Telegramm zu senden und sie auf die ernsten Folgen aufmerksam zu machen, die die Verfol­gung dieser Politik für die südafrikanischen Waren auf dem britischen Markt haben würden.

Kölnischer WIW.

Kampf den Minderheiten!

Auch für die Republik Polen gibt es in diesem Jahre Wah­len zum Sejm, demReichstage" im Lande des Weißen Ad­lers. Diesen Wahlen sehen die Polen mit einiger Besorgnis entgegen. Nicht als ob etwa zu fürchten fei, daßstaatsfeind­liche" Elemente die Mehrheit erhalten werden, diese Ge­fahr besteht nicht. Aber den Warschauern ist überhaupt jeder Zuwachs, den die Opposition erhalten könnte, überaus unange­nehm. Nach amtlicher polnischer Berechnung leben in Polen 1059 000 = 3,9 v. H. der Gesamtbevölkerung Deutsche, ferner 1 060 000 3,9 v. H. Weißrussen, weiter 2 111 000 = 7,8 v. H. Juden, schließlich 3 899 000 = 14,3 v. H. Ruthenen und Ukrainer, dazu kommen noch gegen 70 000Sonstige". Diese Minder­heiten machen 29,9 v. H. der Gesamtbevölkerung Polens aus. Selbstverständlich wissen die Polen sehr wohl, was diese Zahl für sie bedeutet. Aus ihrer ganzen Behandlungsweise der Minderheiten geht ja auch seit Jahr und Tag zur Genüge her­vor, wie hoch man in Warschau diese Minoritätengefahr eins schätzt, die man glaubt am zweckmäßigsten durch Niederknüppe- lung zum Schweigen zu bringen. Daß die Minderheiten zur bevorstehenden Wahl sich, wenigstens die meisten haben es ge­tan, zu einem Block zusammengetan haben, war der einzig mög­liche Ausweg; hätten sie das nicht getan, würden sie nach der neuen polnischen Wahlgeometrie zerrieben werden. Nun gilt der Kampf der Polen diesem Block, dem man in den letzten Tagen polmscherseits seine ZeitungRatio" verbot.

Raub des deutschen BoMemögens durch dle Zschechestmaket.

Das Prager Abgeordneten-Haus hat ein Gesetz angenommen, durch das die reichsdeutschen Besitzer der auf Goldmark lauten­den Obligationen verschiedener nordböhmischer Bahnen, nahezu enteignet werden. Es handelt sich hier um eine Gesamtforderung von etwa 300 Millionen Goldmark, an der besonders viele kleinen Sparer Sachsens interessiert sind. Das tschechische Ent­eignunggesetz hatte eine deutsche Protestnote zur Folge. Die Prager P r e s s e", das deutsch geschriebene Organ des viel­gewandten Herrn Dr. Benesch, wendet sich in einem amtlich inspirierten Artikel sehr heftig gegen die Note der Deutschen Reichsregierung in der Frage der Einlösung der Markpriori- töten durch die tschecho-slowakei und spricht die Vermutung aus, daß die spate Ueberreichung dieser Note auf einen Druck einer finanziellen Spekulationsgruppe zurückgehe.

SonosseWlrtMast.

Vor dem Mieteinigungsamt in Eidelstedt bei Hamburg stand dieser Tage eine Räumungsklage eines Arbeiters gegen einen Altonarer Gastwirt an, der sich in Eidelstedt eine Villa gekauft hatte. Sechs Räume standen zur Aufnahme des Villen­besitzeis bereit, nur zwei Hinterzimmer wurden von dem Ar- better bewohnt, gegen den der Wirt den Antrag auf Räumung der Wohnung stellte, obgleich für den Arbeiter Ersatzwohnraum nicht zu beschaffen war. Der Vorsitzende des Mieteinigungs­amtes suchte dem Vertreter des Dillenbesitzers klar zu machen, daß der Arbeiter obdachlos würde. Der Vertreter pochte auf das Recht des neuen Besitzers. Als die Personalien festgestellt wurden, ergab sich, daß der eifrige Villenbesitzer-Vertreter nie­mand anders war als der kommunistische Spitzenkandidat und Senator Köhnsen. Nun stellte einer der Beisitzer die Frage an den Herm Senator, ob er es denn als Kommunist verantwor­ten könne, einen Arbeiter obdachlos zu machen, worauf ihm kaltlSchelnd bedeutet wurde, daß er hier nicht als kummunistischer Senator, sondern als Privatmann tätig sei. Es kommt hinzu, daß der Villenbesitzer kein anderer ist als der Wirt des kom­munistischen Hauptquartiers in Altona.

(Aus der sozialdemokratischen ^LeiG. Dolksztg.".)

Ueber 200 000 Pfändungen.

Wien, die Stadt der meistbeschäftigte« Gerichtsvollzieher.

Wie aus Wien berichtet wird, brachte das vergangene Jahr der Stadt Wien einen Rekord. Die Gesamtzahl der Zwangsvollstreckungen betrug im Jahre 1926 über 200 000, im Jahre 1927 dagegen 250 000 Pfändungen. Diese Ziffer umfaßt auch die Fälle, in denen ein Vollstreckungsorgan zu den Par­teien entsandt wurde. Vergleicht man diese Ziffer mit der Ein­wohnerzahl Wiens, so gelangt man zu der Feststellung, daß gegenwärtig jährlich auf jeden 7. Wiener eine Zwangsvoll­streckung entfällt.

Die hessischen Wahlrechtsbeschränkungen vor dem hessischen Staatsgerichtshof.

In der Nr. 17 derHessischen Hausbesitzer-Zeitung" vom 5. September 1927 ist die vom hessischen Landtag beschlossene Wahlrechtsbeschränkung behandelt und dabei zum Ausdruck ge­bracht, daß neben der moralischen auch die rechtliche Seite der Angelegenheit starken Zweifeln begegnet.

Inzwischen hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich sich in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1927 mit der Recht­mäßigkeit derartiger Wahlbeschränkungen befaßt. Außer Hessen haben noch Vaden, Sachsen, Mecklenburg, Hamburg derartige Gesetze erlasien. Während für andere Staaten die Aufwertungs- partei Klage beim Verwaltungsgerichtshof verfolgt hatte, hatte dies in Hessen die Wirtschaftspartei des deutschen Mittelstandes getan.

Der deutsche Staatsgerichtshof hat diese Wahlrechtsbe- schränkungen, die sich gegen die sogenannten Splitterparteien richten, als mit der Verfassung unvereinbar und für ungültig erklärt.

Damit tritt nun die Frage über das rechtmäßige Zustan­gekommen des am 13. November 1927 neu gewählten Hessischen Landtages in den Vordergrund. Ueber diese Frage hat, da der Hessische Landtag selbst nicht Harakiri an sich üben will, der Hessische Staatsgerichtshof in aller Kürze zu entscheiden. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob zum Hesiischen Land­tag nochmals gewählt werden muß oder ob der alte Landtag bestehen bleibt. Es haben in dieser Sache bereits Vernehmun­gen durch den Berichterstatter stattgefunden. Der Hessische Staatsgerichtshof setzt sich zusammen aus 5 Berufsrichtern und 8 Abgeordneten. Merkwürdig an dieser Zusammensetzung ist nur das, daß die 8 Abgeordneten über ihre eigne Sache als Richter zu entscheiden haben. Dieser Umstand berechtigt zu einer gewissen Skepsis in Bezug auf die Erwartung, daß etwa der hessische Staatsgerichtshof die Folgerung aus dem Spruch des Staatsgerichtshofes für das Reich ziehen würde.

Ob in der Zusammensetzung des Hesiischen Lantages durch Neuwahlen eine wesentliche Aenderung einrrttt, mochten wir bezweifeln. Lediglich die Wirtschaftspartei, die die Wahl an­gefochten hat, erwartet bei ihrem Auftreten mehrere Mandate. Allgemein wird aber eine noch geringere Beteiligung an der Wahl als am 13. November befürchtet. DerHessische Volks­freund" sprach kürzlich nur von 30% Beteiligung.

Schon alsbald nach Bekanntwerden des Spruchs des deut­schen Staatsgerichtshofes in Leipzig sollen in Berlin Verhand­lungen unter den Reichstagsparteien stattgefunden haben, die darauf hinausgehen, durch eine Aenderung der Reichsverfassung derartige Wahlrechtsbeschränkungen mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Zu einer Verfassungsänderung bedarf es bekanntlich einer Zweidrittelmehrheit.

Wir halten sowohl die Wahlrechtsbeschränkungen der Län­der wie auch eine darauf hinzielende Aenderung der Reichs­verfassung für verfehlt, denn beides kommt auf eine Ausnahme- Gesetzgebung hinaus. Zwangweise wird man das Volk niemals zusammenführen können.

Vom Presieamt des Hessischen Staatsministeriums wird unterm 6. Januar 1928 dazu geschrieben:

In verschiedenen Blättern des Landes finden sich Aus­lastungen, die eine beschleunigte Entscheidung des Hesiischen Staatsgerichtshofs über die Anfechtungsklagen gegen die Land­tagswahl 1927 fordern. Um etwaigen Mißdeutungen zu begeg­nen, darf folgendes festgestellt werden:

Die dem Hessischen Staatsgerichtshof vorliegenden Klagen auf Ungültigkeit der Landtagswahl 1927 gründen sich sämtlich auf das bekannte Urteil des Staatsgerichtshofs für das Deut­sche Reich in Leipzig vom 17. Dezember 1927. Es ist darum selbstverständlich, daß der Hessische Staatsgerichtshof nicht eher seine Entscheidung fällen kann, bis ihm das Leipziger Urteil mit feiner Begründung vorliegt. Bis jetzt ist das Urteil von Leipzig bei der Hessischen Regierung aber noch nicht eingegangen. Es ist dabei wieder zu beachten, daß dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich u. a. auch Richter aus Berlin und München ange­hören, denen das Urteil mit seiner Begründung vor der Aus­fertigung erst zur Unterschrift vorgelegen haben muß. Das nimmt naturgemäß mehrere Tage in Anspruch, wie auch die Ausfertigung durch die Kanzlei des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich dann noch einige Tage Zeit beanspruchen wird. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände darf wohl damit gerechnet werden, daß das Urteil von Leipzig kaum vor Ende nächster Woche hier eingehen kann. In der Zwischenzeit werden durch den Berichterstatter des Hesiischen Staatsgerichtshofs die nach Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgericbtshof vom 13. Mai 1921 vorgeschriebenen Ermittlungen, Beweiserhebun­gen usw. bereits vorgenommen; teilweise sind sie noch im Gange. Hierbei sei bemerkt, daß die Klage der Evangelischen Volksge­meinschaft überhaupt erst am 31. Dezember 1927 beim Hesiischen Staatsgerichtshof eingereicht worden ist. Danach ist also von den zuständigen hesiischen Stellen alles getan, um raschenstens die Entscheidung des Hesiischen Staatsgerichtshofs herbeiführen zu können, sobald das Leipziger Urteil mit seiner Begründung vorliegt; vorausgesetzt, daß durch das Urteil von Leipzig nicht weitere Ermittlungen notwendig werden. Jedenfalls kann zur Zeit von einer Terminsbestimmung, wie er durch die Presie geht, noch nicht gerodet werden.