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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Bezugspreis 2,40 J< vierteljährlich frei ins Haus.
Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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PolitiMe Tagesschau.
Der Rest der deutschen Delegation für die Tagung des Böl- kerbundsrates ist nach Genf abgereist, darunter Geheimrat *. Dirksen, der die Danziger Fragen bearbeitet, Gesandter v. Freytag, dessen Arbeitsgebiet die Kulturangelegenheiten umfaßt, außerdem Geheimrat v. Friedberg für die Saarfragen und der Reichspressechef Dr. Zechlin.
Der französische Minister für öffentliche Arbeiten, Tardieu, hat an den deutschen Minister für öffentliche Arbeiten aus Anlaß des gestrigen Grubenunglücks bei Recklinghausen ein Beileidstelegramm gesandt.
Die Landtagsfraktion der Bayrischen Bolkspartei hat be- schloßen, die Regierung aufzufordern, die Beamtenbesoldungs- »orlage mit Beschleunigung an den Landtag zu bringen und die Entscheidung in offener Feldschlacht zu suchen. Damit wird natürlich auch die formelle Auflösung der Koalition gegeben sein.
Der mecklenburgische Landbund hat einen er- neuten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zur Herbeiführung einer Staatsgerichtshofsentscheidung wegen widerrechtlicher Zurückhaltung der Rotstandskredite durch die amtierenden Minister an das Staatsminicherium gerichtet.
Die Handelsvertragsverhandlungen mit Polen sind wieder ergebnislos abgebrochen. Wie halbamtlich »erlaufet, kommt eine Wiederaufnahme der Verhandlungen für die nächste Zeit nicht in Frage.
Die „Woebus-AWre im SmiWtWW.
Nach der am Freitag im Haushaltsausschuß des Reichstags abgegebenen Erklärung des Reichswehrministers Groener erscheint es nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich, allen den Ausstreuungen nachzugehen, die Tag für Tag über die „Phoebus-Affaire" in die Welt gesetzt werden. Es steht fest, daß grobe Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die ihre Sühne finden müsse. Dies gibt auch Herr Groener zu. Erst, wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, werden Kanzler und Kabinett in der Lage sein, dem Reichstag und der Oeffentlichkeit völlige Aufklärung über den Gesamtstand der Dinge geben zu können. Selbst die Sozialdemokratie, die besonders scharf auf die Phoebus-Affaire ist, hat nunmehr durch ihren Sprecher, Müller-Franken, zugegeben, daß augenblicklich eine Vertagung notwendig sei.
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Reichstagsschluß am 31. Marz.
Der Aeltestenrat des Reichstags traf gestern die Dispositionen für die Arbeiten im Plenum während der nächsten Tage. Zunächst werden beraten werden der Wirtschaftsetat, das Gesetz über die Erhöhung der Invalidenrenten und der Verkehrsetat. Samstag, der 10., und Montag, der 12. März, bleiben von Plenarsitzungen frei, um dem Haushaltsausschuß für seine Arbeiten größeren Raum zu geben Sodann soll ein Kontigen- tterungsplan aufgestellt werden, der alle Gegenstände umfaßt, die noch bis zum 31 März erledigt werden sollen, so daß endgültig an diesem Termin der Reichstag seine Tagung abschliessen kann.
Keine eigenen Wahllisten des kurheUischen Landbundes.
Der kurhesiische Landbund hat eine Vertreterversammlung nach Kasiel einberufen, der sämtliche Mitglieder aller kurhes- stschen Wahlkreise und auch zahlreiche Vertreter aus Mittel- and Westdeutschland beigewohnt haben. Es wurde einstimmig beschloßen, zu den bevorstehenden Wahlen nicht mit eignen Wahllisten hervorzutreten, sondern mit den in Frage kommenden Rechtsparteien wie bisher weiterzuarbeiten. Die Gründung einer eignen Bauernpartei, unter welchem Namen sie auch auftreten möge, wurde einstimmig abgelehnt. Eine derartige Neugründung ist überhaupt für die ernst zu nehmenden Kreise des kurheßischen Landbundes niemals erwogen worden. Auch aus technischen Gründen würden einer derartigen Neugründung große Schwierigkeiten entgegenstehen, da es gar nicht mehr Zeit genug sei, bis zu den kommenden Wahlen mit eigenen Kandidaten und Listen hervorzutreten. Außerdem würde eine schwere Schädigung der Rechtsparteien und überhaupt der bürgerlichen Parteien darin zu erblicken sein, wenn das Landvolk jetzt einer besonderen Parole folgen wollte.
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Hessische Anträge im Reichsrat.
In der letzten Sitzung des Reichsrats wurde eine Ent- fchießung angenommen, die sich auf einen Antrag Hessens bezieht, in den Nachtragsetat für 1927 3,4 Millionen Mark als Reichsbeitrag zur Verbreiterung der Mainzer Rheinbrücke einzustellen. Diese Entschließung wurde der Reichsregierung zur wohlwollenden Prüfung empfohlen.
Ein weiterer Antrag Hessens, einmalige Beihilfen für wirtschaftlich und kulturell besonders bedrohte Grenzgebiete auch an Hessen mit Rücksicht auf die Grenzbeziehung des Versailler Vertrages, wodurch die wirtschaftlichen Beziehungen zu Elsaß-Lothringen zerstört worden seien, zu überweisen, wurde abgelehnt.
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Samstag, den 3. März 1928
Zusammentritt des Hessischen Landtages in der zweiten Märzbaltte.
Der Aeltestenrat des Landtages hielt Donnerstag eine Sitzung ab, in der laufende Angelegenheiten besprochen wurden. Es ist beabsichtigt, das Plenum des Landtages in den beiden letzten Märzwochen zur Erledigung spruchreifer Angelegenheiten, insbesondere des Besoldungsgesetzes und der Polizeigesetze, sowie eines Etats-Notgesetzes tagen zu laßen.
VerwaltuugsgeriKtshos für Kessen.
Das Gesamtministerium hat durch Entschließung vom 23. Februar 1928 gemäß Artikel 9 des Gesetzes, die Verwaltungsrechtspflege betreffend, vom 8. Juli 1911 den Oberlandesgerichtsrat Simon mit Wirkung vom 1. März 1928 für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Verwaltungsgerichtshof zum ordentlichen Vertteter des Präsidenten dieses Gerichtshofes ernannt. Das Gesamtministerium hat den Oberlandesgerichts- rat Altendorf in Darmstadt für die Dauer des von ihm zur Zeit bekleideten Amtes zum Mitglied des Verwaltungs- gerichtshofes ernannt.
Kündigung des Mehrarbettsabkonmens lm Nuhrbergbau.
Eßen. Die vier Bergarbeiterverbände haben gestern gemeinsam das für den Ruhrbergbau bestehende Mehrarbeitsabkommen gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 30. April ab.
Die „Hessische kommunale Gasfernversorgung" gegründet.
Unter dem Vorsitze des Herrn Ministers des Innern in Hessen haben sich die drei hessischen Provinzen und die Städte Darmstadt, Mainz, Worms und Gießen in der Frage der Gasfernversorgung mit dem Staate Hessen zusammengeschloßen und gemeinsam mit diesem die „Hessische kommunale Gasfernversorgung" (Hekoga) gegründet. Die Hekoga ist auf rein kommunaler Grundlage aufgebaut und wird die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Es ist vorgesehen, daß der Hekoga noch weitere Städte und kommunale Verbände — auch der an Hessen angrenzenden Gebiete — beitreten. Die Hekoga stellt sich die Aufgabe, die Gasfernversorgung ihres gesamten Versorgungsgebietes nach einheitlichen Gesichtspunkten zu fördern und hauptsächlich eine Verbilligung des Gases für Haushalt, Gewerbe und Industrie unter Ausnutzung aller durch die moderne Technik gebotenen Möglichkeiten herbeizuführen. Die Gründung dürfte für das Wirtschaftsgebiet des Rhein-Mainischen Städtekranzes von größter Bedeutung sein.
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Das Reckt der evanselticken MeMett.
Wie die „Tägliche Rundschau" am 1. März meldete, hat das Präsidium des Evangelischen Bundes folgende öffentliche Erklärung abgegeben.
Gegen den Lutherfilm Hans Kysers hat eine lebhafte katholische Protestaktion eingesetzt, an der sich außer den Pfarrkol- legien in München, Nürnberg und Berlin sogar die Fuldaer Bischofskonferenz durch eine Eingabe des Fürstbischofs Bertram an die preußische Staatsregierung beteiligt hat. Die bayrische Staatsregierung, insbesondere der bayrische Innenminister Stützel, fordert sogar die vollständige Zurückziehung des Films.
Soweit die Proteste sich gegen einzelne Szenen des Films richten, muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß der Film auch nach der Ansicht kacholischer Sachverständiger bei der Darstellung der doch nun einmal historisch und aktenmäßig feststehenden Zustände jener Zeit durchaus schonend verfährt. Aus der ganzen Art dieser Proteste, die übrigens zum Teil schon vor der Fettigstellung des Films -einsetzten, und aus den sie begleitenden Kommentaren der römisch-katholischen Preße, ganz besonders aber aus der Begründung des bayrischen Innenministers, er wiße nicht, ob er mit der Beanstandung einzelner Teile des Bildstreifens den Anschauungen der katholischen Kirche gerecht werde, geht indessen klar hervor, daß der Verstoß sich nicht mehr gegen diese oder jene einzelnen Szenen, sondern gegen die Darstellung Luthers und der deutschen Reformation überhaupt richtet. Damit wird klar, daß es sich jetzt nicht mehr um den Lutherfilm allein handelt. Es geht jetzt vielmehr darum:
Hat die evangelische Mehrheit in dem Deutschland von heute noch das Recht, sich an ihren besten und größten Erinnerungen zu freuen, sich zu ihnen zu bekennen, sie sich gegenwärtig und lebendig zu halten, oder hat sie es nicht?
Die verletzende Tendenz liegt für die römisch-katholische Welt uicht so sehr im Film, als vielmehr in der Reformation, in Marttn Luther und denen, die seines Geistes Kinder sind. Was unterdrückt werden soll ist nicht so sehr der Film, als die Wahrheit der Geschichte, der Reformator, das Geisteserlebnis der Reformation und der Protestantismus, dem die neue Papst- enzyklika „Mortalium animos" vom 6. Januar 1928 ausdrücklich und unmißverständlich die Existenzberechtigung als christliche Religionsgemeinschaft abspricht, und dessen Unterwerfung unter die römisch-päpstliche Lehre und Leitung sie verlangt.
Das ganze Verfahren läuft alfo darauf hinaus, daß in unserem zu zwei Dritteln evangelischen Lande die deutsch-evan
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Nummer 19
Bolkstrauertag.
Volkstrauertag. Der Tag, da sich alle der Gefallenen erinnern, und den so viele bald wieder vergessen, bis auf die Mütter und Frauen, die nie vergessen können.
Tragen wir allein die Schuld daran, daß wir so selten unserer Toten aus dem Weltkriege gedenken? Ist es das nie rastende Jahren modernen Alltags, das uns während des ganzen Jahres keine Zeit läßt, um der Erinnerung an die Gefallenen eine stille Stunde zu weihen? Ist es der verlorene Krieg, der uns mahnt: nur nicht von den nutzlosen Opfern sprechen und immer aufs neue Wunden aufreißen, welche die Zeit schon verheilen ließ?
Nein, Ihr Kopfhänger! Das Leben selbst ist es, unsere eigenste Natur, unser Wesen, das sich allen Schicksalsschlägen zum Trotz immer wieder zur Lebensfreude durchringt und das- Schwere vergangener Tage vergessen läßt, im natürlichen Be- streden, das kurze Leben zu genießen! Wer außer den Toten kann uns der Undankbarkeit zeihen, wenn wir im Getriebe des Alltags ihrer uneingedenk werden und immer wieder eines Tages im Jahre bedürfen, um uns ihrer zu erinnern. Die Gefallenen selbst aber wollen es nicht, daß wir uns durch die stete Erinnerung an ihren Verlust das Leben verbittern und ,zu Kopfhängern werden.
Sie wollen es aber auch nicht, daß wir, wie so viele unter uns, immer wieder fragen: Warum mußtet Ihr nutzlos sterben, warum hat Euer Opfer den Krieg nicht zu unseren Gunsten beendet, warum seid Ihr umsonst in ben Tod gegangen, der eine freudig mit einem Lied auf den Lippen, der andere pflicht- getteu, das Entsetzen in den starren Augen, als eine Mine ihn zerriß? „Wir sind nicht nutzlos gefallen!" rufen sie uns zu, „was wäret Ihr Lebenden ohne uns, ohne die zwei Millionen Toten? Wo wäre das Reich, das Vaterland, wenn wir nicht' dafür gestorben wären? Was wäre aus Deutschland geroorden, hätten wir Euch nicht geschützt, hätten wir nicht die Uebermacht der Feinde länger als vier Jahre aufgehalten bis sie selbst dem Ermatten nahe waren und sich auch nach Eurem Zusammenbruch nicht stark genug fühlten, um ein Volk, für das zwei Millionen starben, völlig auseinander zu reißen? War es nicht der Geist, der uns zum Opfertode führte, der auch nach der Revolution das Reich erhielt, der so mächtig war, daß die neuen Machthaber rhn rufen mußten, sollte das Vaterland nicht unter den Folgen ihres leichtsinnigen Umsturzes zerfallen? Wr Deutschland sind wir gestorben, und seine Rettung vor dem Untergang war unser Werk! Seht, so starben wir nicht nutzlos!
Laßt die Köpfe nicht hängen über unseren Verlust; doch vergeßt uns auch nicht und weiht den einen Tag im Jahr unserem Gedenken allein! Schmückt heute unsere Gräber und spielt uns das Lied vom guten Kameraden."
gelische Geschichte nur mit römisch-katholischer Genehmigung dargestellt werden dürfe, und daß sich insbesondere auch eine protestantische Darstellung der Reformation der katholischen Auffassung anzupassen habe.
Hiergegen legen wir allerschärfste Verwahrung ein.
Dem deutschen Volke stehen Lucher und die Reformation zu hoch, als daß es gewillt wäre, die Erneuerung ihres Andenkens auch durch die Mittel des Films sich von unduldsamem katolischen Einspruch verbieten zu laßen. Es wäre eine unerhörte Imparität, wenn etwa die zuständigen Behörden sich dem von jener Seite geäußerten Anspruch gefügig zeigen würden, während gleichzeitig evangelische Belange, wie etwa bei der Abhaltung der ostentativ in vorwiegend evangelischen Städten abgehaltenen römisch-katholischen Fronleichnamsprozessionen, nur zögernd und mangelhaft vettreten werden. Die durch das gesamte katholische Vorgehen verursachte, täglich starker werdende Erregung im evangelischen Volksteil ist nur allzu berechtigt.
Unser Einspruch würde sich gleichzeitig auch gegen die ver- eirrzelten, von römisch-katholischer Seite besonders gern angeführten protestantischen Stimmen richten, die im angeblichen Intereße des konfessionellen Friedens sich dafür einsetzen zu müssen glauben, daß der Film, da er doch nun einmal katholisches Aergernis errege, zurückgezogen werde, wenn diese Stimmen nicht gar zu bedeutungslos wären. Im übrigen verrät diese Begründung einen höchst bedauerlichen Mangel an protestantischem Ehrgefühl und Sachkenntnis, der angesichts der neuesten Papstenzyklika völlig unverständlich ist.
Wir weisen die evangelische Bevölkerung Deutschlands mit allem Nachdruck auf die grundsätzliche Bedeutung hin, die infolge des katholischen Vorgehens die Angelegenheit des Luther- Films nunmehr gewonnen hat. Welche Formen dieses Vorgehen annimmt, beweist der bereits hier und da von rönrisch- katholischer Seite verhängte wirtschaftliche Boykott wegen der beabsichtigten Vorführung des Luther-^Films. Ein solcher Terror verlangt die allerschärfste Abwehr.
Wir fordern nun um so mehr alle Evangelischen auf zu erneutem Treuebekenntnis zu Luther und zur deutschen Reformation und zu tatkräftiger Wahrung deutsch-protestau- tischer Interessen, wo und wie immer sich Gelegenheit dazu bietet.
Das Präsidium des Evangelischen Bundes.