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Hietzener Bettung

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41. Fahrg.

Samstag, den 2. Funi 1928

Nummer 44

Politische Zagesichau.

Der Reichspräsident hat den hessischen Gesandten Nuß in Berlin zum ständigen Mitglied des Reichsaufsichtsamts für Pri- »atverficherung im Nebenamt auf die Dauer des von ihm be­kleideten Staatsamts erannt.

Das allgemeine Abkommen über Luftverkehr zwischen Deutschland und Spanien ist nunmehr ratifiziert worden. Al? Ergebnis dieses Abkommens wurde zunächst die Linie Berlin- Basel Marseille Barcelona von der deutschen Lufthansa in Betrieb genommen.

Bon den brittschen Dominien haben bisher Neuseeland, Kanada und der irische Freistaat der amerikanischen Regierung ihre Zustimmung zu dem Kriegsverzichtspaktvorschlä- yn Kelloggs mitgeteilt.

Rumänien lehnt den Bermittlungsvorschlag des Völ­kerbundes im rumänisch-ungarischen Optantenkonflikt ab.

Protest beim StnatsgmüMos gegen die Verteilung der RetchStagsmanbate.

Die Bolksrechtspartei hat bei der Reichstagswahl 481124 Stimmen erhalten, aber nicht acht Mandate, sondern nur zwei erhalten, weil Artikel 32 des Wahlgesetzes bestimmt, daß auf die Reichslifte nur soviel Sitze entfallen können, wie auf die Kreislisten, und auf diese nur je ein Sitz für volle 60000 Stim­men. Diese Letztzahl erreicht die Partei nur im Wahlkreisver­band 15 (Sachsen) mit 72 166 Stimmen; sie erhielt damit nur i m Wahlkreisverband ein Mandat umd ein weiteres auf die Reichsliste. Die 120 000 übersteigenden 361 124 Stimmen gehen verloren. Die Volksrechtspartei hat jetzt beim Staatsgerichts- Hof für das Deutsche Reich Einspruch gegen die Bestimmungen der Paragraphen 31 und 32 des Reichswahlgesetzes erhoben. Die linken Kommunisten mit 80 057 Stimmen und der Völkisch­nationale Block mit 264 565 Stimmen, die ohne Mandate ge­blieben sind, werden sich dem Vorgehen der Volksrechtspartei Onschließen.

Beratungen der Wrtetvertretungen.

Zur Vorbereitung der Verhandlungen über die Regierungs- meubildung im Reiche finden dieser Tage Sitzungen der verschie­denen Parteivorstände und Parteiausschüsse statt. Der SGial- demokratische Parteiausschutz tritt am 6. Juni in Köln zu­sammen. Der Parteivorstand der Deutschen Volkspartei wird -ich Mitte nächster Woche versammeln. Die Demokraten werden mor dem Zusammentritt der Parlamente keine Tagung mehr ab- lhalten, sie haben ihre Reichstagsfraktion für den 13. Juni vor­mittags einberufen. Die deutschnationale Reichstagssrattion ist für den 11. Juni zu ihrer 1. Sitzung eingeladen worden.

Löbe als erster Unterhändler.

Am Donnerstag wurde Reichstagspräfident Löbe (Soz.) vom Reichspräsidenten zum Vortrag empfangen. Es galt, über die durch die Neuwahlen geschaffene Lage Klarheit zu schaffen. Was Löbe dem Reichspräsidenten vorgeschlagen hat, ist unbekannt. Man darf aber annehmen, datz er die Weimarer Koalition pro­pagierte.

Im Anschlutz an seinem Empfang beim Reichspräsidenten besuchte Löbe den wiederhergestellten Dr. Stresemann. Er erör­terte bei dieser Gelegenheit die Frage, ob Dr. Stresmann etwa bei der Bildung eines Kabinetts der Weimarer Koalition das Amt des Außenministers gewissermaßen als Fachminister bei­behalten könnte. Die Besprechung war vertraulicher Natur. Es kann aber betont werden, daß innerhalb der Deutschen Volks­partei eine solche Kombination stets mit aller Entschiedenheit abgelehnt worden ist. Wie verlautet, hat der Reichstagspräsi­dent Löbe auch in dieser Besprechung eine Antwort in diesem Sinne erhalten.

Die deutsche Botschaft in Moskau sorgt für die deutschen Angeklagten.

Wie aus Moskau gemeldet wird, hat die deutsche Bot­schaft den deutschen Angeklagten, die sich im Gefängnis der G. P. U. befinden, Lebensmittel, Wäsche und Eebrauchsgegen- stände Zugestellt. Sonstige Vergünstigungen gegenüber den An­geklagten werden zur Zeit von der G. P. U. nicht zugelassen. Der schleppende Gang der Prozeßführung läßt befürchten, daß die Verhandlungen sich bis in den Juli hineinziehen werden. Die deutschen Angeklagten sollen Ende Juni vernommen werden.

Gin Erdflug desGrafen Zeppelin" geplant.

Nach Meldung aus Friedrichshafen ist damit zu rechnen, daß das neue ZeppelinlMtschiff L Z 127, das den NamenGraf Zeppelin" tragen soll, im Juli startbereit sein wird.

Ueber die Pläne Dr. Eckeners läßt sich folgendes mitteilen: Außer den Werkstatt und Probeflügen hat er für dieses Jahr in der Hauptsache zwei große Flüge vorgesehen, für die die Vorbereitungen bereits eingesetzt haben. Dr. Eckener wird eine

Fahrt nach Amerika Lakehurst und zurück über Berlin nach Friedrichshafen unternehmen. Außerdem einen Erdflug, der über Rußland, Japan (Tokio), quer durch Amerika, auch wieder von Lakehurst, nach Deutschland führen soll. Für den letzten Flug werden etwa vierzehn Tage gerechnet. Vorher wird das neue LuftschiffGraf Zeppelin" noch seine

Dankesfahrt über Deutschland machen, die einen großen Teil der deutschen Städte berühren wird, die sich für den Bau eingesetzt haben. Da Dr. Eckener diesmal keinerlei Beschränkungen bei seinen Probeflügen auf­erlegt sind, wird dieser Flug über Deutschland bis hoch nach dem Norden ausgedehnt werden, um gleichzeitig die Navigation mit dem neuen Schiff in nördlichen Regionen auszuprobieren.

Kleine Nachrichten von Nobile.

Der General Nobile, der bekanntlich mit dem italienischen LuftschiffItalia" den Nordpol wissenschaftlich ergründen woll­te, ist am Freitag letzter Woche bei unruhigem Wetter aufge­stiegen. Das Wetter wuchs zum Sturm an. Plötzlich hörte jeglicher drahtlose Funkverkehr Nobile war bis dahin dau­ernd in Verbindung mit der Umwelt auf. Seitdem hat man von derItalia" nichts gehört und gesehen. Der Betriebsstoff wird am gleichen Tag schon zu Ende gegangen sein. Proviant für die 22 Mann starke Besatzung ist reichlich mitgenommen. Bisher ist alles Suchen nach derItalia" vergeblich gewesen.

Weder in Rom noch in Kingsbay, nicht in Wladiwostok, nicht in Alaska, nirgends weiß man etwas von derItalia". An der Feststellung, daß die Lage fast hoffnungslos ernst ist, kommt man nicht mehr vorbei; der Hinweis, daß Amundsen und Rijser Larsen fünf Wochen im Polareis festsaßen, läßt immerhin weiter hoffen.

Höhe der Beiträge in den verschiedenen Arbeitnehmer- organisationen.

Nachstehende Zusammenstellung zeigt, wie die Arbeitnehmer­organisationen ihre Mitglieder zu Beiträgen heranzuholen ver­stehen.

Die Mitgliedsbeiträge betragen jährlich: a) beim Deutschen Nahrungs- und Genußmittel-

Arbeiterverband R.-cK 52.

b) beim Deutschen Metallarbeiterverband R.-^ 70.

c) beim Deutschen Holzarbeiterverband R.-^ 90.

d) beim Deutsch. Transportarbeiter-Vbd. SL^ 70 bis 125. e) beim Deutsch. Baugewerks-Vbd. R.--^ 100. bis 120.

f) beim Verband der Lithographen und Steindrucker R.--^l 120.

g) beim Verband der Deutsch. Buchdrucker R.-^l 150

Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1928.

Der Herr Reichsminister der Finanzen hat in einer Verord­nung vom 31. März 1928 die Anordnungen über die Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Ka­lenderjahr 1928 getroffen. Hiernach sind die Arbeitgeber, die den Steuerabzug im Ueberweisungsverfachren bewirken, ver­pflichtet, für die am 31. Dezember 1928 bei ihnen in einem Dienstverhältnis stehenden Arbeitnehmer Lohnsteuer-Bescheini­gungen und für die im Kalenderjahr 1928 vor dem 31. Dezem­ber 1928 ausscheidenden Arbeitnehmer Lohnfteuer-lleberwei- sungsblätter auszuschreiben. Die Einsendung der Belege hat spätestens bis zum 15. Januar 1929 an das zuständige Finanz­amt zu erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, die Lohnsteuer-Ueber- weisungsbläkter schon im Laufe des Jahres 1928 auszuschreiben und sie jeweils nach dem Ausscheiden von Arbeitnehmern oder innerhalb gewisser Zeitabschnitte (monatlich, vierteljährlich) dem Finanzamt einzuliefern. Vordrucke zu den Lohnsteuerbescheini­gungen und Lohnsteuer-Ueberweisungsblättern werden von dem Finanzamt kostenlos abgegeben. Auch erteilt das Finanzamt jede weitere Auskunft."

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Holz- und Polsterklasse in der Reichsbahn.

Bekanntlich geht die Reichsbahn mit der Absicht um, die 3. und 4. Klage zu einer sogen. Holzklasie zu vereinigen und eine Art Mittelpreis dafür einzuführen. Harmlose Gemüter glauben, daß dadurch für die bisherigen 3. Klasie-Fahrgäste eine Verbilligung eintreten werde. Das mag für langsam fahrende Personenzüge der Fall werden, im übrigen aber dürfte eine starke Enttäuschung unausbleiblich sein. Beschleunigte Perso­nenzüge sollen nämlich ganz in Wegfall kommen und für Eil­züge ein starker Zuschlag, für Schnellzüge ein noch höherer er­hoben werden. Da der Hauptverkehr in der Holzklasie liegt und die Reichsbahn vorläufig jährlich etwa 100 Millionen Reichs­mark mehr aus ihr herauswirtschaften will, ist eine entsprechende Erhöhung des Durchschnittspreises auf dem Umwege über die Zuschläge selbstverständlich. Die bisherigen Fahrgäste 4. Klasse werden sich überdies nicht ohne weiteres mit einem Zuschlag von 12 Prozent belegen lassen und da die künftige Einheits­polsterklasse billiger werden soll, so wird vermutlich ein wesent­licher Teil des Mittelstandes wieder einmal die Last tragen müssen, nämlich die bisherigen Fahrgäste dritter Klasse. Klu­gerweise ist das derzeit noch amtierende Reichstabinett der Uebernahme der Verantwortung ausgewichen. Es wird inter­essant sein zu sehen, wie sich das künftige dazu stellt.

Die Vorauszahlungen auf die Landeösteuern für 1928

und die Abwickelung der vorläufigen Landessteuern für 1925, 1926 und 1927.

Von Steuerinspektor Ernst Kötting, Darmstadt.

Am 28. März ds. Js. hat der hesiische Landtag das Steu­ervorauszahlungsgesetz für das Rechnungsjahr 1928 verabschie­det. Dieses Gesetz gibt in seinem ersten Abschnitt die Grund­lage für die Fortsetzung der Erhebung der direkten Landessteu­ern und kommunalen Steuern, die mangels neuer Steuergesetze hätte zum Stillstand kommen müssen. Der zweite Abschnitt enthält die Bestimmungen über die endgültige Regelung der Landes- und Gemeindesteuern für die Steuerjahre 1925, 1926 und 1927, die sich darstellt in Form der Abgeltung dieser Steu­ern durch die auf Grund des Gewerbesteuergesetzes für 1925 und dessen Ausführungsgesetz in Verbindung mit den Finanz­gesetzen für 1925, 1926 und 1927 sowie des Steuervorauszahl­ungsgesetzes für 1927 geleisteten Zahlungen.

Die Vorschriften im

I. Abschnitt des Gesetzes, die die Vorauszahlungen auf die Landessteuern für das Rechnungsjahr 1928 regeln, sind in der Hauptsache folgende:

Vis zur Zustellung der Staatssteuerbescheide über Grund­steuer, Sondergebäudesteuer und Gewerbesteuer für das Rech­nungsjahr 1928 sind Vorauszahlungen auf diese Steuern nach den aus Grund der erlassenen Gesetze und Verordnungen für das Rechnungsjahr 1926 zuletzt festgestellten Vesteuerungsgrund- lagen und Steuersätzen zu entrichten unter Berücksichtigung der für 1927 gewährten Stundungen in den Fällen, in denen we­gen Fristversäumnis Steuerermäßigung für 1926 nicht mehr hat verfügt werden können. Die Vorauszahlung an Sondergebäude­steuer erhöht sich um 26 Prozent des hiernach sich errechnenden Betrags, falls der zugrunde gelegte Steuerwert 7 000 Mark übersteigt. Bis zur endgültigen Regelung dieser Steuern gel­ten im übrigen die Vorschriften der für das Rechnungsjahr 1926 erlassenen Gesetze und Verordnungen.

Diese Bestimmung bedeutet im Grunde genommen nichts mehr und nichts weniger, als daß diejenigen Staatssteuerbe­träge, die für das Rechnungsjahr 1927 als vorläufige Zahlungen festgesetzt worden sind unter Abzug der bis zur endgültigen Regelung seinerzeit gestundeten Beträge für 1928 vorläufig weiter zu entrichten sind.

Nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf sollen Steuer­ermäßigungen für 1926, soweit sie auf Villigkeitsgründen be­ruhen, wie bei den Vorauszahlungen auf die Steuern für 1927, weiter berücksichtigt werden, wenn die Ermäßigungsgründe zu Beginn des Steuerjahres 1928 fortbestanden haben. Ist also z. B. mit Rücksicht darauf, daß die Brutto-Friedensmiete des veranlagten Gebäudes weniger als 5 Prozent des Steuerwerks beträgt, oder daß der Steuerpflichtige durch laufende Geldver­pflichtungen aus solchen Hypotheken, die mit mehr als 25 Pro­zent aufgewertet worden sind (Restkaufgeldforderungen usw.), besonders belastet ist, die Sondergebäudesteuer für 1926 aus Vil­ligkeitsgründen entsprechend ermäßigt worden, so wirkt die Er­mäßigung, die ja auch bei den Vorauszahlungen für 1927 be­rücksichtigt worden war, für die Vorauszahlungen für das Rech­nungsjahr 1928 weiter.

Sind jedoch infolge einer Nachprüfung der Steueranfor­derungen für 1926 durch das Finanzamt Fehler aufgedeckt wor­den, die eine Nachforderung der Vorauszahlungen für das Rech­nungsjahr 1927, von der aus Villigkeitsgründen abgesehen wor­den ist, an sich bedingt hätte, so gilt die auf Grund der Nochprü- ffmg richtiggestellke Grundlage als diezuletzt festgestellte Be­steuerungsgrundlage" im Sinne des Vorauszahlungsgesetzes für 1928, nach der die Vorauszahlung für 1928 zu bemessen ist. Es kann also hiernach in gewißen Fällen vorkommen, daß der für 1928 angeforderte Vorauszahlungsbetrag sich um etwas hö­her stellt als der für 1927 angeforderte.

Ueber die Höhe der zu entrichtenden Staatssteuervorauszahl­ungen für 1928 erhält der Pflichtige einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Vorauszahlungsbescheid ist im Gegensatz zu dem vorjährigen Anforderungszettel der Einspruch bei dem Fi­nanzamt innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids gegeben. In diesem Einspruchsverfahren sind die ausdrücklich auch für das Rechnungsjahr 1928 zugelassenen An­träge im Sinne der Art. 2, 6, 7, 9, 9a und 9b der Sondergebäu- desteuerverordnung vom 10. März 1926/11. Oktober 1926 selbstverständlich, soweit sie nicht bereits für 1926 gestellt oder auf dem Wege der Stundung bis zur endgülttgen Regelung der Steuer für 1927 schon für das abgelaufene Rechnungsjahr berücknchtigt worden sind geltend zu machen.

Als Anträge im Sinne der genannten Vorschriften kommen in Frage:

nach Art. 2 der genannten Verordnung solche auf Freistellung, in der Hauptsache von Neubauten oder durch Um­bau oder Einbau neu geschaffenen Gebäudeteilen, wenn der Bau erst nach dem 1. Juli 1918 bezugs­fertig geworden ist und hierzu nicht Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt worden sind. Als Bei­hilfen aus öffentlichen Mitteln gelten nicht Bau- darlehen, über die der Eigentümer erst nach dem 13. Februar 1924 verfügen konnte;

noch Art. 6 der Verordnung solche auf Freistellung von Ein­familienhäusern, die vor dem 1. Juli 1918 bezugs-