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(Neueste Nachrichten) (Gießener Tageblatt)

Erscheint: Samstags

Bezugspreis 40 Pig monatlich frei ins Haus. Nedattionsschluh früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück» je,w»ng nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Das deutsche Handwerk.

Zur Lüneburger Rede des Reichswirtfchaftsminifters.

Der Reichswirtschaftsminister. Herr Dr. Cur­tius, hat auf dem nordwestdeutschen Handwerkstage in Lüneburg sich ausführlich mit dem deutschen Hand­werk in der Gegenwart befaßt. Die Rede kündigte ver­schiedene Maßnahmen an, die von der Reichsregierung zur Unterstützung des Handwerks geplant sind und in nächster Zeit schon durchgeführt werden sollen.

Bemerkenswert war an den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers vor allem das Bekenntnis von der Notwendigkeit des Handwerks. Schon seit Jah ren gibt es in der deutschen nationalökonomischen Wis­senschaft eine Richtung, die die Existenzberechtigung des Handwerks verneint und der Ansicht ist, das Hand­werk müsse der sortschcitenden Technik und Normalisie­rung erliegen. Während der Inflationszeit hatte es auch oft den Anschein, als ob die kleinen Handwerks­meister nicht mehr mit de^ Entwicklung Schritt halten könnten und als ob die Scheidestunde des Handwerks aus der deutschen Wirtschaft gekommen sei. Wer aber tiefer in die Zusammenhänge blickte, mußte gch sagen, daß ein so starker und in gewisser Beziehung unersetz­barer Stand bei der Rückkehr normaler Zeiten unmög­lich von der Bildfläche verschwinden und von der Mecha­nik der Industrie nicht aufgesogen werden könnte. Der bekannte Leipziger Bolkswirlschajtler, Professor Bücher, hat es denn auch immer mit Ueberzeugung ausgespro­chen,daß das Handwerk als Betriebsform nie völlig untergeben kann". Es besteht heute lein Zweifel dar­über, daß das Handwerk auch in seiner durch Jahrhun­derte überlieferten Betriebsform in einer Zeit ausge­prägtester Mechanisierung Daseinsberechtigung und Zu­tunst hat. Wo die Leistung durch ein individuelles Be­dürfnis bedingt ist, hören, wie Dr. Curtius in Lüneburg sehr richtig sagte, die Grenzen der fabrikmäßigen Eüter- erzengung auf. Hier muß das Handwerk eingreifen, und es wird in dieser Beziehung auch nie zu entbehren sein. Außerdem wird man für Reparaturen immer handwerksmäßig geschulte Kräfte brauchen. Ebenso für gewisse Arbeiten, die nun einmal nicht fabrikmäßig geschaffen werden können. Es ist sehr erfreulich, daß heb die Erkenntnis von der Notwendigkeit der Existenz des Handwerks wieder mehr und mehr durchsetzt und daß, je mehr die Mechanisierung und Typisierung in der Industrie sorrschrcitet, das Bedürfnis nach dem Handwerker wieder größer wird.

Aber das Handwerk hat heute mit besonders schwe­ren Sorgen zu kämpfen. Zum Teil leidet es noch unter den Nachwehen der Inflation, zum Teil aber bedrücken es Sorgen, die in der Gestaltung unseres Wirtschafts­lebens begründet sind. Bor allem ist es die Kredit­srage, die es gar manchem Handwerksmeister nicht ge­stattet, das zu leisten, was er eigentlich leisten könnte. Hat schon die mittlere und kleine Industrie damit zu kämpfen, die nötigen Petriebskredite auszubringen, so erst recht das Handwerk. Der Reichswirtschaftsminister hat nun versprochen, mit den Ländern in Fühlung zu treten, um zu bewirken, daß die Sparkassen in vermehr­tem Umfange zu der Anlage ihrer Spargelder in kleine­ren Hypothckenkrediten übernehmen. Hoffentlich wird es auf diese Weise möglich, auch dem Handwerk das nö­tige Geld zufließcn zu lassen, damit mancher Meister seinen Betrieb verbeffern kann. Es ist nur bedauerlich, daß die Reichsregierung gerade für das Handwerk keinerlei Kredite mehr zur Verfügung stellen will, ob­wohl es bisher immer Stiefkind in dieser Beziehung ge­wesen ist. Des weiteren ist gerade das Handwerk durch die außerordentlich hohen Steuerlasten stark bedrückt. Hoffentlich schafft das neue Reichsrahmengesetz für die Rcalsteuern die dringend notwendige Erleichterung, in­dem die Grund- und Gewerbesteuern gesenkt werden.

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Wir begrüßen die Worte des Reickswirtschafls Ministers und halten das schwer um sein Dasein ringende Handwerk für ein wichtiges Glied unseres Wirtschafts­lebens. Deshalb haben wir cs auch mit Genugtuung begrüßt, daß der Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius persönlich an dem Lüneburger Handwerkstag teilnahm. Hoffentlich bleiben seine Ausführungen nickt nur schöne Worte, sondern werden bald in die Tat umgesetzt.

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Nister Raab seinen Urlaub so aus. daß er sich über seinen Hcimatsort Pfungstadt hinaus umsteht und die Wirkung der Aufhebungsmaßnahmen in den anderen Ländern studiert, damit er nicht wieder den Tatsachen widersprechende Bekundungen macht, wenn es gilt. in Hessen die Zwangswirtschaft zu lodern. Eine große Anzahl von Landgemeinden haben gar keine Woh­nungsnot mehr. Warum hebt man dort die Zwangswirtschaft

Die Zwangswirtschaft in Hessen.

Die Regierung ist in Ferien. der Landtag ist in Ferien. nur Zwangswirtschaft ist noch da. Hoffentlich nutzt Herr Mi-

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Sonnabend, den 27 August 1927

nicht auf? Die Angst vor den im Herbst statt findenden Wah­len darf nicht so groß sein, daß deswegen die Allgemeinheit leiden muß. Als ein feiner Verantwortung auch den Haus« besitzern gegenüber bewußter Minister müßte Herr Raad die Einflüsterungen seiner Partei und der Mieteragenten von sich weisen und nach seinem Gewißen handeln. Dieses kann nur die Lockerung der Zwangswirtschaft fordern. Ader das wäre einem sozialdemokratischen Minister zuviel zugemutet. Deren starke Seite ist ihre Schwäche.

Der Berfafsungszwischensall.

Die Gießener Ortsgruppe der Deutschen Bolkvpartei hat bei dem Provinzialdirektor für Oberhessen und dem Gießener Ober bürgermcister den beiden für die Veranstaltung der Verfassungs feier verantwortlich zeichnenden Beamten, schriftlichen Einspruch erhoben gegen die Rede, die der Oberstudienrat Professor Hüter als offizieller Redner bei der Verfassungsseier gehalten hat. Die De.»sche Volkspartei bringt in chr m -chreiben zum Ausdruck, daß sie in den Ausführungen des Redners den Versuch erblicke, eine überparteiliche Volksfeier auf das Niveau einer Parteiver­sammlung herabzudrücken. Der Protest ist auch dem hesiischen Staatspräsidenten und dem hesiischen Innenminister zugcleitct

worden.

Wie schreiben schcnsall

von des bei

zuständiger Stelle mitgcteilt wird, ist das Protest- Hessischen Staatspräsidenten Ulrich über den Zwi­der Verfassungsseier dem Reichswehrministerium

zugegangen.

Wochenrückblick.

In China ist die Lage noch verworrener geworden denn je zuvor. Der Weggang Tschangkaischeks sollte die Einigung der südchinesischen Heere, benannt nach den Oberkommandositzen Nanking und Hankau, herbeisüh- ren, hat aber bis jetzt nicht den gewünschten Erfolg ge­habt. Die Folge davon ist, daß die nordchinesischen gegenüberstehenden Armeen die Kampfhandlungen energisch ausgenommen haben, um ihren Vorteil aus dieser Lage zu ziehen. Die Südarmee droht zunächst Nanking zu verlieren. Trotz aller Protestkundgebun­gen, trotz der Warnungen, die aus allen Staaten kamen, hat man die seit 7 Jahren zum Tode verurteil­ten italienischen Sozialisten Sacco und Vanzetti hin- gerichtet. Die Welt hat das immer wieder von Zeit zu Zeit auftretende Ereignis erlebt, daß Volksmitleid zugunsten Verurteilter eingreifen wollte. Nebenbei ein Zeichen, wie kritisch man der Justiz gegcnübcrsteht. Die eigenstaatlichen Rechtsverhältnisse Amerikas ließen keine zu großen Aktionen zu. In starkem Gegensatz dazu steht die Begnadigung des Fremdenlegionärs Klembs, eines Deutschen, der in Marokko den Franzosen desertierte, gewiffermaßen der Generalstabschef Ab del Krims wurde, schließlich aber doch von den Franzosen gefangen genommen wurde. Die über ihn verhängte Todesstrafe wurde von der französischen Regierung in sieben Jahre Zwangsarbeit umgewandelt. Die deutsche Regierung hatte verschiedentlich interveniert. In Gens wurde der Kongreß der Dkinderhciten eröffnet, der sich große Aufgaben gestellt hat, aber bis jetzt nicht recht vörangekommen ist. Die eben erst begonnenen Ver­handlungen lassen noch keine Wägung des Erfolges zu. Der Streit um die von Poincarè angeschnittene Orchies-Afsaire, die Erklärungen der belgischen und der deutschen Regierungen dazu, haben das Endergebnis der Bildung eines deutsch-belgischen Ausschusses gezeitigt, der Kriegsfragen wie Franktireurkrieg, Neutralität usw. untersuchen soll. Der belgische Außenminister Vandervelde wurde dieserhalb stark angegriffen, da Deutschland dadurch erreicht hat, daß man gewissen, von ihm behaupteten Feststellungen nachgehen muß, welche vielleicht den Anfang zu einer Revision des Versailler Vertrages bilden. Einen Schritt vorwärts bedeuten sie sicher. Mit Frankreich kam es endlich zum Abschluß eines Handelsvertrages, während die Frage der Be­satzungsverminderung in die Länge gezogen wird. Der Reichsverband der Rheinländer hielt in Magde­burg eine Tagung ab, die einen erhebenden Verlauf nahm und bei der ein flammender Protest gegen die Rheinlandbesetzung erfolgte. Hat doch u. a. in den letz­ten Tagen die deutsche Regierung darauf hingewiesen, daß Deutschland durch Frankreich gezwungen wurde, von 1920 bis 1925 in 17 rheinischen Städten öffentliche Häuser für die Farbigen zu errichten. Wann wird das alles ein Ende haben? Nachdem im Weltkrieg der KreuzerKarlsruhe" durch eine Kesselexplosion zu Grunde ging, der zweiteKarlsruhe" an Englang ab­geliefert und in Scapa Flow versenkt wurde durch seine deutsche Besatzung, ist ein neuer KreuzerKarlsruhe" unter besonderen Feierlichkeiten von Stapel gelaufen. In Nürnberg versammelte der nationalsozialistische Parteitag ca. 10 000 Anhänger. Hitler nahm die Pa­rade ab. Am 18. September soll zur Erinnerung an den ersten großen Sieg in den Masuren das gewaltige Tannenbergdenkmal eingeweiht werden, wozu der Reichspräsident sein Erscheinen zugesagt hat.

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Nummer 35

Vie Vereinheitlichung der Ztenerrechts.

Um die Vereinheitlichung des Steuerrechts für das ganze Reichsgebiet restlos durchzuführen, hat die Reichsregierung, wie bereits mitgeteilt. vier Gesetzentwürfe vorgelegt. Lvahrend für eine Reihe Steuerarten bereits durch die Erzdergerfche Steuer reform eine Dereintheitlichung durchgeführt war, bestanden für die Grund, und Gewerbesteuern, sowie für die Hauszinssteuer (Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz) in j dem der IK Län­der andere Bestimmungen, insbesondere Veranlagungsgrund« läßt. Die Regierungsvorlagen suchen diesem Mangel adzuhe!» fen, indem für das ganze Reichsgebiet einheitliche Besteuerung», grundsätze vorgejchrieden werden. Auch für die Steuerhöhe wer« den Sätze vorgeschrieben, deren Ucderschreitung von der Geneh« migung des Reichssinanzministcrs abhängig ist.

Die neuen Entwürfe sind bei einer Anzahl Länderregierun« gen auf Widerstand gestoßen, da den Ländern die Steuer- kontrolle durch Reichsorgane unbequem ist. Man sieht sich in der seither geübten Praxis. Handel. Gewerbe und Haunsdesitz zur Ausbalanzierung des Etats und zur Deckung etwa sich ergebe der Defizits nach fiskalischen und kommunalen Bedürfnissen un» gehemmt steuerlich zu belasten, bedroht und sucht das kauoinische Joch der Reichskontrolle fern zu halten.

Vom Standpunkt des Hausdesitzes aus ist die beabsichtigte Regelung von Rcichswcgen nur zu begrüßen, ganz besonders dürfte das für uns in Hessen gelten. da der hessische Hausbesitz durch die hohen Steuern geradezu ruiniert wird.

Die Absicht, die Rahmengesetze noch vor den Commerserien zu verabschieden, mußten wegen der sich geltend machenden Wi­derstände ausgegeben werden. Die Ferienzeit wird dazu benutzt werden, den Ausgleich mit den opponierenden Ländern herbei­zuführen.

Es handelt sich um folgende vier Gesetzentwürfe: Das Grund» steuer-Rahmengesetz, das Eewcrbcftcuerrahmengesetz, die Gebäude» entschuldungssteuer (Hauszinssteuer) und das Strueranpaffungs» gesetz.

Aus dem Inhalt der vier Vorlagen find wir in der Lage, folgendes mitzuteilen:

1. Das Grundsteuer-Rahmengesetz.

Grundsteuerpslichtig sind das landwirtschaftliche, forstwirt schaftliche und gärtnerische Vermögen, das Grundvermögen u. das Bctricbsgrundoermögen. Die Bewertung gründet sich auf das Reichsbewertungsgesetz. Von der Grundsteuer befreit sind:

Steuergegenstände im Eigentum von inländischen Körper schäften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit sie ihrer Hauptbestimmung nach zum öffentlichen Dienst oder Gebrauch oder ausschließlich zu gemeinnützigen, mildtätigen oder religiösen Zwecken unmittelbar benutzt werden, ferner Steuergegenstände im Eigentum sonstiger inländischer Körpcrschasten, Personen­vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder religiösen Zwecken dienen, wenn der Steuer­gegenstand für diese Zwecke unmittelbar benutzt wird, ferner die dem öffentlichen Verkehr dienenden Wege usw., Steuergegen­stände im Eigentum der Reichsbahngesellschaft, Dienstwohnungen und Dienstländereien der Funktionäre öffentlicher Religionsge­sellschaften und schließlich exterritoriale Grundstücke.

Wie seither, können die Schulden nicht in Abzug gebracht werden. Die Grundlage der Besteuerung bildet der jeweils sestgestellte Einheitswert. Die Ermittelung des Einheitswertes geschieht nach Maßgabe des Reichsbewertungsgesetzes bei land»

wirtschaftlichen Betrieben und bebauten Grundstücken nach Ertragswert, bei unbebauten Grundstücken (Bauplätze) dem gemeinen Wert.

Der Steuersatz soll nach folgendem Modus berechnet

dem nach

wer»

den: Ausgegangen wird von einem für das ganze Reichsgebiet einheitlich vorgefchricbenen Steuersatz, einem Tausendsatze des Einheitswcrtes, als die Normalbelastung der Grundsteuer. Der sich hieraus ergebende Steuerbetrag gilt alsHauptsteuerbetrag-.

Die Höhe der Hundertstel des Hauptsteucrbetrages bestim­men die Länder. Das gleiche gilt hinsichtlich der kommunalen Besteuerung für die Gemeinden.

Der hundertste Teil des Hauptsteuerbetrages gilt als Steuereinheit-, das von dem Land, bezw. der Gemeinde be­stimmte Vielfache der Steuereinheit gilt alsUmlagesteuersatz-. Dieser Umlagesteuersatz, der nur ein volles Vielfaches der Steuereinheit betragen darf, ist für jedes Kalenderjahr beson­ders zu bestimmen. Für alle Steuergegenstände im Land ist der gleiche Umlagesleuersatz feftzufetzen. dasselbe gilt für die Ge­meinden. Unterschiede nach Art, Wert und Größe sind un­zulässig.

Der Entwurf geht von einem Gesamtmaß der Umlagesteuer- sätzc für Land u. Gemeinde in Höhe von zusammen 100 Steuer« einsten aus. Ein höheres Steuermaß ist unter bestimmten Voraussetzungen zuläsiig. Die Länder sind inbezug auf die Höhe ihres Steuersatzes nicht beschränkt. Wird jedoch durch die Landes- und Gemeinde-Besteuerung das Maß von 1 J Steuereinheiten überschritten, so hat zuvor die Gemeindebehörde die amtlichen Vertretungen der Landwirtschaft, des Gewerbes, des Handels und des Handwerks gutachtlich zu hören. (Vom Hausbesitz ist im Entwurf nicht die Rede, derselbe entbehrt heute noch der amtlichen Vertretung durch Kammern. D. B.) Ein diesbezüglicher Gemeindebeschluß unterliegt einem beson-