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40. Jahrg. Samstag, de« 22. Januar 1927. Nr. 4.

Erscheint: Samstags.

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Wochtnrückblttk.

China, das Riesenreich, erlebt nun schon jahrelange Kämpfe der verschiedensten Generale miteinander. Eines Sinnes scheinen aber diese gegen die Fremden, besonders die Engländer zu sein. Tie Engländer haben in den großen Küstenstädten Fabriken, besonders Spinnereien, eingerichtet und beuten dort die Chinesen in schamloser Weise aus. Tägliche Arbeitszeit 16 Stun den und mehr, Schlafen im Arbeitsjaal, völligste Ab hängigkeit vom Unternehmer, ganz geringer Lohn sind die Kennzeichen des englischen, dort arbeitenden Grvß- lapitals. Soll man sich da wundern, wenn man liest, daß die Chinesen einmütig erbost sind gegen die Ein­dringlinge, daß sie die Missionare des Boltes vertreiben, das auf der einen Seite die Grundsätze des Christen­tums verbreitet, auf der anderen Seite sie in der Praxis mit Fügen tritt? England befindet sich in einer prekären Lage. Richt weniger als 55 Kriegsschiffe sind in die chinesischen Gewässer von ihm entsandt, starke wei­tere Geschwader befinden sich aus dem Wege. Sollte es zu ernsten kriegerischen Konflikten kommen, so ist selbstverständlich die Lage sämtlicher Fremden in China gefahrdrohend, da die weiße Rasse vom chinesischen Bolk dann leicht als eins betrachtet wird, ohne weiter nach der Rationalität zu fragen. Auch in Mittel- amerika wird die Lage immer verwickelter. Amerika will ganz Ricaragua besetzen, Mexiko damit bedrohend. Der Präsident Tiaz, der die Amerikaner rief, möchte sie nun anscheinend gern wieder los sein, da sie ja auch ihn zur Ohnmacht verdammen, denn er macht seiner Gegenpartei unter General Sacasa Bermittlungsoor- schläge. Amerika möge vorsichtig sein, da bei einer Einigung sich der Zorn Nicaraguas gegen den Ein­dringling wenden würde. Dabei hat Amerika im eige­nen Lande wegen des Vorgehens zwei heftig sich be­kämpfende Lager bekommen. Die Senatswahlen in Frankreich brachten eine kleine Verschiebung nach links. - Italien streckt jetzt unter allen möglichen Vor­wänden seine Arme nach Albanien aus. Neuerdings hat cs ein leichtes Erdbeben zum Vorwand genommen, um Truppen und Ingenieure dort zu landen, die im Einvernehmen mit den Behörden arbeiten sollen. Aeußerst mißtrauisch sehen die übrigen Balkanvölker zu. 3m Deutschen Reich ist der erste Versuch einer Regierungsbildung mißglückt. Dr. Curtius hatte keinen Erfolg. Nun versucht es Dr. Marx, der Führer des Zen­trums, ob mit besserem Erfolg, ist zur Stunbe nicht er­sichtlich. Vielleicht glückt es ihm, wenn die Kulissen­arbeit rasch genug beendet ist, bis Ende Januar noch ein deutsches Kabinett auf die Beine zu stellen. Der Reichsbund für Kriegsgräberfürsorge hat unter wohl­wollender Unterstützung des Reiches den 13. März, den Sonntag Reminiscere, als Gefallenengedenktan fest-- gelegt. Hoffentlich versteht sich auch das Reich dazu, diesen Tag entsprechend zu schützen in bezug aus seine Heiligkeit, nicht daß mittags die Glocken läuten und Ge­denkfeiern [tattfinben, während man abends die Iazz- vauke schlägt. Schon die Kreisämter könnten in dieser Beziehung viel tun! In Mainz überfielen von neuem zwei französische Soldaten eine vom Theater zurückkehrende Familie und schlugen mit dem Stahl­helm ein junges Mädchen nieder, nachdem sie schon vorher einen jungen Mann angegriffen hatten. Die Dunkelheit erleichterte ihre Tat. Zum Glück gelang es, die beiden Täter festzunehmen. Immer wieder die Forderung:Weg mit der Besatzung!"

Mark legt die Regierungsbildung in Hindenburgs Künde,

Sieben Wochen dauert nun bereits die Regierungskrise in Berlin, und noch ist der erlösende Weg aus dieser Lähmung nicht gefunden. Aber einen Schritt weiter sind wir am Don­nerstag doch gekommen. Der ehemalige Reichskanzler Dr. Marx hat dem Reichspräsidenten den Auftrag zur Kabinetts­bildung zurückgegeben. Zweifellos ist der Verzicht von Marx auf die Fortsetzung seiner vergeblichen Bemühungen gesäubert worden durch den Beschluß der Deutschen Volkspariei, den diese am Mittwoch Abend gefaßt hat:

Die Reichstagssraktion der Deutschen Volkspartei nahm die Berichte der Abgeordneten Dr. Scholz und Dr. Curtius über den bisherigen Gang der Regierungsbildung entgegen Die Fraktion sprach dem Abgeordneten Dr. Curtius den Dank für seine Führung der Verhandlungen aus und erklärte sich einmütig mit der Art dieser aussichtsreich geführten Ver­handlungen einverstanden. Die Fraktion stellte fest, daß in­folge des Abbruchs dieser Verhandlungen durch die Zentrums­fraktion die Frage nicht endgültig geklart ist, ob die sachlichen Voraussetzungen für ein Zusammenwirken mit der deutsch­nationalen Fraktion auf innen- und außenpolitischem Gebiet gegeben sind. Die Fraktion betraut ihren Vorsitzenden mit der Weiterführung der Verhandlung und wird diese auf der Grundlage ihrer bisherigen Beschlüße führen."

Zu einer Fühlungnahme mit den Teutschnationalen konnte

Marx sich nicht entschließen. Die Folgerung aus dieser Tatsache wird in der nachstehenden amtlichen Mitteilung gezogen:

Berlin, 20. Januar. Amtlich wird mitgeteilt: In Fort» führung der auf Bildung einer Regierung der Mitte gerichteten Bemühungen hatte heute morgen der Reichskanzler erneut eine eingehende Besprechung mit dem Führer der Fraktion der Teub scheu Volkspartei, dem Abgeordneten Scholz. In den Mittags stunden erstattete der Reichskanzler dem Reichspräsidenten Be­richt über das Ergebnis seiner bisherigen Sondierungen. An­gesichts der Widerstände, auf die er bei diesen Bemühungen um die Bildung einer Regierung der Mitte gestoßen ist, legte der Reichskanzler den ihm gewordenen Auftrag in die Hände des Reichspräsidenten zurück. Der Reichspräsident hat sich seine weiteren Entschließungen Vorbehalten.

Neue Ausweisungen aus Ost-Oderschlesicn.

Nach der,T>bersch!csischcn Voltsstimmc" erhielten wiederum vier leitende Beamte der Schlesischen Kleinbahn, und zwar die Vorstandsmitglieder Dr. Sonneck und Grottian, ferner Regie» rungsbaumeistcr Drcyzehner und Dr. Jessen, die bereits vier Jahre in Polnisch-Oberschlesien ansästig sind, den Befehl, bis zum 15. Februar das polnische Staatsgebiet zu verlasten.

Reichsstädtetag 1927.

Der diesjährige Reichsstädtclag wird in den ersten Juli- tagen in Görlitz stattfinden. Man rechnet mit über 2000 Teil nebmern aus allen Gegenden des Reiches. An die Tagung wird sich eine mehrtägige Studienreise durch Nieder- und Oberschlesien anschließen.

Um das Neichsehrenmal. Für Lorch.

Der Hessische Verkehrsverband faßte in seiner Hauptver­sammlung in Mainz eine Entschließung, mit der er wiederholt der hoffnungsvollen Zuversicht Ausdruck gibt, daß bei der end­gültigen Entscheidung der Frage des Reichsehrenmals für die im Weltkrieg gefallenen Deutschen die Wahl auf die herrlich inmitten des jahraus, jahrein von vielen taufenden Deutschen befahrenen deutschen Schicksalsstromes gelegenen Lorcher Rhein­inseln fallen möge.

Mexiko für Schiedsgericht.

Die mexikanische Regierung hat in einer schriftlichen Er­klärung im Prinzip eine Regelung der Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten auf schiedsgerichtlichem Wege angenom­men, jedoch wird in der Erklärung nicht erwähnt, welche be­sonderen Streitpunkte durch einen Schiedsspruch beglichen wer­den sollen.

Freigabe deutscher Patente und Warenzeichen in den Vereinigten Staaten.

Der bereits vom Repräsentantenhaus angenommene und dem Senat zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf über die Erweiterung der Freigabebestimmungen sieht u. a. vor, daß auch für die Beschlagnahme der deutschen Patente und Waren­zeichen eine Barentschädigung bis zum Betrage von 100 Mil­lionen Dollar gewährt werden soll. Der Hansa-Bund für Ge­werbe, Handel und Industrie, Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 36, weist darauf hin, daß er in der Lage ist, durch seine guten amerikanischen Beziehungen derartige Anträge mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten.

Vorschußzahlungen aus Auswertung aus Versicherungen.

Der Schutzverband der Lebens- und Feuerversichertcn e. D., München, teilt uns mit:Die Regelung der Aufwertungsan­sprüche aus Versicherungen wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit aber die Versicherten schon eher in den Besitz eines Teiles ihrer Ansprüche gelangen, hat das Rcichsaufjichtsamt für Privatversicherung den für die einzelnen Gesellschaften bestimmten Treuhändern dringend anheimgestellt, Anträge auf Vorschußzahlungen nach Möglichkeit zu genehmi­gen. Auf bereits fällige Ansprüche gewähren die Treuhänder jetzt durchweg Vorschüße in Höhe von 6 bis 10 Prozent der Prämienreserve jeder Police, bei Rentenversicherungen ca. 5 bis 7 Prozent der ursprünglich vereinbarten Iahresrenten. An­träge auf Vorschüße oder Darlehen sind am besten an den für die in Frage kommende Gesellschaft bestellten Treuhänder zu richten."

Der Schutzoerband der Lebens- und Feuerversicherten e. V., Verbandsleitung: München, Ifabellastraße 40, gibt gerne auf alle einschlägigen Fragen gegen Beilage von doppeltem Rück­porto kostenlos Auskunft.

Ein notwendiger Schritt.

In Polen wurde kürzlich eine Verordnung rechts­kräftig, die allen Abgeordneten und Senatoren unter­sagt, Verwaltungs-, Revifions- ober Aumchtsralsstel- lungen bei Aktiengesellschaften innezuhaben. Hof­fentlich folgt der deutsche Reichstag bald den zahl­reichen Stimmen, die ähnliche Verordnungen auch für unsere Parlamentarier fordern. Die Gefahr einer Ver­quickung von Politik und Geschäftsinteresse, die in der Geschichte der letzten Jahre mehrmals zu peinlichen Affären geführt hat, muß im Interesse der Untadelig­keit unseres öffentlichen Lebens soviel als möglich be­seitigt werden. Dazu könnte eine Verordnung, wie die nun von Polen durchgesührte von Nutzen sein. Bisher hat unseres Wissens nur Anhalt als einziger deutscher Staat ein Gesetz, das den Parlamentariern in dieser Beziehung gewisse Beschränkungen auferlegt.

Aas Arbkitsgerilbtsgeftl;.

Unterm 23 Dezember 1926 mürbe das neue Arbeitsge- richtsgtjctz vom Reichstag beschlossen und am 2& Dezember 1926 der Öffentlichkeit übergeben. Das Gesetz trat, soweit es sich um Maßnahmen zu seiner Ausführung handelt. mit dem Tage seiner Veröffentlichung, im übrigen mit dem t Juli 1927 in Kraft.

Das Ardkitsgerichtsgesetz sieht für die Entscheidung von Streitigkeiten in Arbeitssuchen besondere Arbeitsgerichte vor. Die Verhandlungen über die Einrichtung von Arbeitsgerichten reichen bis in das Jahr 1922 zurück. Wiederholt baden die Handwerkskammern und auch andere berufsständige Bertretun gen sich gegen sie ausgesprochen, doch sind alle Bemühungen, die Einführung zu verhindern, vergeben» gewesen. Ardelts gerichte werden nunmehr errichtet und zwar jeweils für den Bezirk eines oder mehrerer Amtsgerichte, lvodei die Einheit lichkeit des Wirtschaftsgebietes in Betracht gezogen werden soll.

Für das Handwerk ist diese Neuregelung insofern von ent­scheidender Bedeutung, als Gewerbe- und Innungsschied»ge richte für die Zukunft in Wegfall kommen und auch die Be­stimmungen über den Ausschuß für das Lehrlingswesen Ab­änderungen erfahren haben. Trotz großer Widerstände gelang es in letzter Stunbc, wenigstens in etwas, dem Handwerk eine Sonderstellung zu erringen, da die Entscheidung von Streit fällen des Handwerks besonders zu errichtenden Fachkammcrn, sogen. Handwerkogerichten, obliegt

Da das Arbeitsgerichtsgesetz von wesentlick^er Bedeutung ist. geben wir im folgenden einen Ueberbl ick über seine Be stimmungen. die wir besonders den Innungen zur Beachtung empfehlen:

Arbeitsgerichtsbehörden sind: die Arbeitsgerichte, die Lan besarbeitsgeridjte und bas Reichsarbeitsgericht. Für die Rechts streitigkeilen sind zunächst die Arbeitsgerichte zuständig. Gegen ihre Entscheidung kann Berufung bei den Landesarbeitsgerich ten eingelegt werden, wenn der Streitgegenstand einen Wert von 300 Reichsmark übersteigt ober wenn das Arbeitsgericht die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechts­streites zugelassen hat. Die Revision gegen die Urteile bet Landesarbeitsgerichle findet an das Reichsarbeitsgericht statt

Die Arbeitsgerichte sind bei Handwerksbetrieben nament­lich zuständig in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ar­beitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeits- oder Lehr- Verhältnis, sowie für bürgerliche Rechlsstreitigkeigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- ober Lehrverhältnis in Zusammenhang stehen, weiterhin für bürger­liche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemein­samer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- ober Lehrverhältmis im Zusammenhang stehen.

Unter den Begriff der Arbeitnehmer werden Arbeiter und Angestellte einschließlich der Lehrlinge zusammengefaßt. Den Arbeitnehmern werden gleichgestellt Personen, die ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, im Auftrag und für Rechnung bestimmter anderer Personen Arbeit leisten, also Hausge­werbetreibende und sonstige Arbeitnehmer ähnliche Personen und zwar auch dann, wenn sie die Roh- und Hilssstoffe selbst beschaffen. Keine Arbeitnehmer sind Vertreter von jurstischen Personen und von Personengesamtheiten des privaten und oifentlichen Rechtes, ferner Personen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Beamte, sowie als Angehörige bes Reichsheere» und der Reichsmarine.

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