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40. Jahrgang

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Sonnabend, den 13. August 1927

Nummer 33

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Postfach 40.1

Bericht über die wirtschaftliche Lage des Mdwn üandwerkS im Monat iluli 1927.

Vom Reichs verband des deutschen Handwerks wird uns ge» schrieben:

Die anhaltende Besierung der wirtschaftlichen Gesamtlage bewirkte mit der Zeit auch im Handwerk eine erfreuliche Auf« wärisbewegung Sie wirkt sich vorläufig noch nicht in vollem Umfange aus, da der jeweilige Beschäftigungsgrad im Hand« werk mehr als bei anderen Berufen von der Kaufkraft der drei» ten Masse der Konsumenten abhängig ist. Die Lage des Hand» werk» stand weitgehend unter dem Einfluh der überwiegend noch fortdauernden günstigen Beschäftigung im Baugewerbe, jedoch machen sich verschiedentlich Anzeichen eines bevorstehenden Um­schwungs bemerkbar. Ungünstig wirkte auf eine Reihe von Hand­werken, wie beispielsweise auf das Malerhandwerk die unbe« ständige Witterung, durch die vielfach Auhenarbeiten wesentlich erschwert wurden. Für einen grohen Teil des Handwerks war die Berichtszeit gekennzeichnet durch den Höhepunkt der mit Be­ginn der Iuliferien einsetzenden Reisezeit. Aus diesem Grunde hatte das Sattlerhandwerk durch den Verkauf von Koffern etc. eine Besierung des Absatzes zu verzeichnen, während das Herren- und Domenjchneiderhandwerk, das Fleischerhandwcrk, das Photo- graphenhandwerk etc. über Auftragsmangel Klage führte.

Auf dem Lande und in den kleineren Städten ist die Lage de» Handwerks nicht einheitlich zu beurteilen. Eine Anzahl Kammern bezeichnet die Verhältnisse hier fast durchweg als gün­stiger und stabiler als in den Großstädten, andere dagegen be­richten. daß das Landhandwerk noch keine Belebung im Auftrags­bestand zu verzeichnen hatte und feine Lage sehr gedrückt sei. Man hofft, durch örtliche Ausstellungen den Absatz zu heben.

Die Preisgestaltung für geleistete Arbeiten und Lieferungen läßt noch immer sehr zu wünschen übrig; besonders bei den Submissionen hat das Handwerk unter starker Preisdrückerei zu leiden. Im Gegensatz hierzu steht die steigende Tendenz fast al- !er Unkosten, die der Handwerker bei seiner Produktion zu tragen bot, ohne sie auf die Kundschaft abwälzen zu können. Die Preise Einreicher Rohstoffe und Materialien, wie Baumaterialien, Holz, Leder etc ziehen z. T. erheblich an. Auch die Löhne sind z. T. im Steigen begriffen. Nimmt man weiter die Erhöhung der Mieten seit dem 1. April, bje am 1. August eingetretene Erhö hnng der Postgebühren, sowie die erneute Verknappung des Geld­märkte-. hinzu, so ergibt sich hieran», dah die allgemeine Wirt­schaftslage des Handwerks längst nicht so günstig ist, wie man seinem Auftragsbestand nach annehmen könnte. Auch die starke Verminderung der Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Besserung der Einkommen-verhältnisse hat den Geldeingang bei den Handwerern nicht in dem wünschenswerten Maße gefördert. Dieses ist umso bedauerlicher, al» für den Einzelnen erhöhtes Be­triebskapital erforderlich ist. Die Schwarzarbeit hat in der Be- richtszeit eher zugenommen als nachgelassen. Neben Arbeits­losen, die dem Handwerk zahlreiche Aufträge wegnehmen, sind c> in ftejgenbem Maße Arbeiter, die nach Beendigung ihrer täg­lichen Arbeitszeit durch Ausführung privater Arbeiten ihren Erwerb zu vergrößern suchen. Diese Entwicklung bedeutet für das Handwerk eine nicht zu unterschätzende Gefahr, umsomehr, als eine gesetzliche Handhabe nicht zur Verfügung steht, durch die es möglich ist, dem Treiben der Echwarzarbeiter und Pfuscher erfolgreich entgegenzutreten. Es wird daher vom Handwerk mit allen Mitteln angestredt, dah in das Arbeitszeitgesetz eine Bestimmung ausgenommen wird, durch die auch den Arbeitneh­mern die Hebersebreitung der gesetzlichen Arbeitszeit verboten wird.

Auf dem Ardeitsmarkt herrschte überwiegend weiterhin Ueberangebot an Arbeitskräften. Die Nachfrage nach erstklassig gen Facharbeitern ist in fast allen Berufszweigen des Hand­werks gestiegen.

zu erwecken, kleinlichen Schikanen ausgesetzt zu werden. Fest, stellungen zu Gunsten des Steuerpflichtigen sind ebenfalls zu be» rucksichtigen. Der Prüfer darf ohne Wissen des Inhabers des zu prüfenden Unternehmers oder der ihm zur Auskunft dezeich. neten Persönlichkeit Angestellte nicht befragen. Die Prüfung darf nicht länger ausgedehnt werden, als durchaus erforderlich. Der Prüfer soll das Ergebnis seiner Ermittlungen mit dem Steuerpflichtigen in einer Schlußbesprechung erörtern. Der Minister betont erneut, daß die Prüfer an dem Ergebnis der Prüfungen völlig uninteressiert sind.

Erinnert sei auch daran, daß der Rcichsfinanzminister in der Sitzung des Reichstages vom 16. Februar ds. Is. zur Buch« und Betriebsprüfung ausführte, daß dieser Teil des Dienstes fest in der Hand der Verwaltung bleiben müsse, obwohl ihm bekannt sei, daß gegen das Institut der Buch- und Betriebs­prüfung vielfach Bedenken vorliegen. Nach den Ausführungen de» Ministers soll durch den Buchprüfungsdienst unsere Wirt, schäft in keiner Weise beaufsichtigt oder gar beschnüffelt werden. Wir mühten soweit kommen, daß der Buchprüfer nicht als Feind, sondern als der sachverständige Berater und Helfer wenig­stens der ehrlichen Steuerpflichtigen angesehen wird. Es wird zweifellos auch viel vom Takt der Prüfer adhängen, ob dieses Ziel erreicht werden kann.

Begnadigungen zu des Reichspräsidenten Geburtstag.

Das Reichsjustizministerium hat dem Reichspräsidenten zu seinem 80 Geburtstag am 2. Oktober eine Reihe von Begnadi­gungen vorgejchlagen, die vornehmlich Personen betreffen, die wegen politischer Vergehen in den Jahren 1923 und 1924 ver­urteilt wurden

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Zur steuerlichen Buch- und Betriebsführung.

Ter Reichsminister der Finanzen hat unter 7. Juli ds. Is. einen ausführlichen Erlaß über steuerliche Buch- und Betriebs­prüfung an die Präsidenten der Landesfinanzämter gerichtet. Gemäß § 162 Absatz 10 der Rcichsabgabenordnung find Groß­betriebe mindestens alle drei Jahre einmal einer ordentlichen Prüfung zu unterziehen. Die Prüfungen müssen bis zum 31. März 1929 durchgeführt fein. Wenn auch bk nunmehr zusam mengefa^ten Bestimmungen vornehmlich für Großbetriebe geb ten, so interessieren auch im Handwerk die Derhaltungsanord. nungen für die Prüfer gegenüber den Steuerpflichtigen. Den Beamten ist. wie der Erlaß ausdrücklich fest stellt, die Annahme irgendwelcher Vergünstigungen grundsätzlich untersagt. Die Zahl der Prüfer ist auf das geringst mögliche Maß zu beschrän­ken. Grundsätzlich haben nur ein oder zwei Prüfer die Revision vorzunehmen. Alle Steuerarten sind zu gleicher Zeit zu prüfen. Prüfungen dürfen, soweit sie nicht etwa aus besonderen Gründen sofort erforderlich find, nicht zur Unzeit vorgenommen werden, insbesondere zu einer Zeit, in der das Unternehmen autzeror- denllich stark beschäftigt ist. Daher wird grundsätzlich davon ab- Wfchcn sein. z. B. Einzelhandelsgeschäfie in der Weihnacht» - und Inventurzeit, Saisongeschäfte in der Saison zu prüfen. Im allgemeinen ist den zu prüfenden Betrieben rechtzeitig schrift­lich oder durch Fernsprecher von der Vornahme der Prüfung Mitteilung zu machen. Die Erörterung kleinlicher Einzelftagen ist zu unterlassen. In den Geprüften ist nicht die Empftndung

Wochenrückblick.

Was wir schon vor Wochcn voraussahen, ist enb; gültig eingetroffen. Die Genfer Seeabrüstnngskonse- renz ist gescheitert. Es lebe die Abrüstung, die bis jetzt nur Deutschland durchgeführt hat! Durch den Versail­ler Vertrag sind ja auch die übrigen Staaten verpflich- ret, abzurüsten, aber wer hält sich von ihnen daran? DieBerliner Börsenzeitung" schreibt mit Recht, daß das Scheitern der Konferenz einen Wendepunkt bedeu­tet, der den neuen Weg zu einem Weltkrieg zeigt. Am geschicktesten hat sich der schlaue Japaner erwiesen, der die Vermittlerrolle innehatte. Aus Amerika kommt die überraschende Meldung, daß Präsident Coolidge aus seine Wiederwahl verzichte. Mit dieser Erklärung weiß bis jetzt noch niemand etwas anzusangen. Es kann ge rade so gut Ernst, als auch ein Wahlmanöver sein. Das Land befindet sich im Augenblick in großer Er­regung, die sogar auf andere Erdteile übergegrissen hat. Zwei Italiener, Sacco und Vanzetti, die sich durch allzu starke sozialistische Tätigkeit hervorgetan hatten, wur­den eines Tages beschuldigt, einen Kassierer überfallen, ermordet und beraubt zu haben. Vor 7 Jahren geschah die Tat. Die Verhafteten leugnen sie bis zum heuti­gen Tag. Ein vollgültiger Ueberführungsbeweis ge­lang nicht, nur auf Grund von Indizien verurteilte man die beiden zum Tode. Sieben lange Jahre schweben nun die Verurteilten zwischen Leben und Tod, wahrhasftg schon gräßliche Folter genug. Nun soll das Urteil voll­streckt werden. Dagegen wehrtsich die breiteste Oefsenl- lichkeit der Welt. Vombenattentale sind an der Tages­ordnung, Drohbriese flattern, Argentinien will ameri­kanische Waren boykoiltieren. Selbst in Europa sind Sympathiestreiks ausgebrochen. Nach unserem Emv- ünben sollte man eher zehn zweifelhaft Schuldige vom Tode verschonen, als Gefahr laufen, auch nur einen Unschuldigen hinzurichten. Damit soll prinzipiell die Todesstrase nicht angefochten werden. Aber man über­lege nur dr.^a1, dan man die Leiferder Eisenbahn- attentäter, die 23 Menschenleben auf dem Gewissen haben, begnadigt hat. Bis diese Zeilen erscheinen, wird die Entscheidung in Amerika gefallen sein. Die Pazi­fisten haben wieder einmal Poincare gefälschte Doku­mente in die Hände gespielt. Prof. Förster ist ganz be-

sonders groß im Aufbauschen.

ine Zeitschrift

. Menschheit" gehörte im Interesse unseres deutschen Vaterlandes verboten, da sie die Staatssicherheit ge­fährdet. Schweden feierte das 400jährige Jubiläum der Reformation. Der deutsche Kirchenbund hat ein herzlich gehaltenes Glückwunschschreiben übersandt. Das Reichskabinett hat seinen Sommerurlaub unter­brochen und Sitzungen über die politische Lage abgehal­ten. Zwischen Berlin und Boenos Aires, der Haupt­stadt Argentiniens, ist das erste drahtlose Ferngespräch in dieser Weite geglückt. Die deutschen Flieger Loose und Risticz haben den Dauerweltrekord gebrochen. 52 Stunden waren sie in der Luft. Es war die große Probefahrt für die Ozeanüberguerung von Deutschland aus, die Ende der Woche angetreten werden soll. Möge es unseren wackeren Luftpionieren glücken, Amerika zu erreich!

Der endgültige Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Steuerrechts.

Schlug

Sei der Gewerbekapital, und Lohnsummensteaer sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, zu bestimmen, bah statt einer Gcwcrbekapüal- und Lohnsummensteaer eine dewerbetapitab steuer allein oder eine Lohnsummenstcuer allein erhoben wird. Eine Abstufung des Umlagefatzes nach Wert oder Grötze der Steuergegenstände soll im übrigen ebenso wie bei der Grund­steuer ausgeschlossen sein.

Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sollen, abweichend von dem früheren Entwurf, für das Rechnungsjahr (1 April bis 31. März) veranlagt werden. Die Ratenzahlungen und Vorauszahlungen sollen mit je K am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig werden.

Einschlägig ist in diesem Zusammenhang auch die im Steuer- anpasiungsgesetz vorgeschlagene Aenderung des Finanzausgleichs- gcsetzcs. Hier wird in einem neuen § 8 bestimmt, dah die Real- steuern als Landessteuern auf Grund der beiden Rahmengesetze erhoben werden und dah die Lander die Realsteucrn ganz oder teilweise den Gemeinden überlassen können. Neu ist die Be­stimmung, dah die Länder traft eigenen Rechte» die Voraus» sctzungen bestimmen sollen, von denen die Wirksamkeit eines Gemeindcbeschlusicv in den Fällen abhängt, in denen der Um­lagejatz für die Rcalstcuern eine bestimmte Höhe übersteigt. Die Länder sollen dabei die in dem neuen § 9 ausgestellten Grund» sätze beachten. Soll nämlich in einer Gemeinde die Grundsteuer cinschlichlich der für Rechnung des Landes erhobenen Steuer erhoben werden.

1. mit mehr als 100 Steuereinheiten, so soll die Gemeinde» behörde verpflichtet sein, die zuständigen amtlichen Vertre­tungen der Landwirtschaft, des Gewerbes, des Handels und des Handwerks zuvor gutachtlich zu hörens

2. mit mehr als 125 Steuereinheiten, so soll die Gemeinde verpflichtet sein, die Genehmigung der Landesregierung ober, sofern nicht mehr als 140 Steuereinheiten erhoben werden sol­len, die Genehmigung der Landesregierung oder einer vor ihr beauftragten Behörde einzuholen.

Ferner soll die Gemeinde immer dann an die Genehmigung der Landesregierung gebunden sein, wenn der Voranschlag, dem der Beschluh zugrunde liegt, das um 20 v. H. gekürzte Auf- kommen im Rechnungsjahr 1926 übersteigt.

Diese Bestimmungen gelten auch für die Gewerbesteuer, wo bei die oben genannte erste Einschränkung für die Gewerbeer- tragsstcucr, sowie für die Gewerbekapital und Lohnsummen» steuer je für sich, die zweite für die gesamte Gewerbesteuer gilt. Die Gewerbetapital» und Lohnsummensteuer darf nur dann mit insgesamt mehr als 100 Steuereinheiten erhoben werden, wenn die Gewerbeertragssteuer mit mindestens 100 Steuereinheiten erhoben wird.

Die in dem früheren Entwurf vorgesehene Anrufung des Reichssinanzministcrs bei Überschreitung bestimmter Umlage­sätze ist nunmehr wcggefallen.

Gebäudeentschuldungssteuergesetz.

Der Entwurf des Gebäudeentschuldungssteuergesctz hat nur geringe Aenderungen erfahren. Neu ist eine Bestimmung in dem 8 2, die die landwirtschaftlichen Gebäude ausdrücklich von der Geltung des Gesetzes ausschlietzt. Die Konstruktion der Steuer ist unverändert geblieben. Die Steuer zerfällt in eine Werter» haltungofteucr, die jährlich für ein Eigenkapital von je vollen 10 D. H. des Fricdenswertes des Steuergegenstandes 1% Proz. der Friedensmiete beträgt, und in eine Entschuldungsfteuer, die jährlich für eine dingliche privatrechtliche Belastung des Steuer­gegenstandes von je 10 v. H. seines Friedenswertes oder von Bruchteilen dieses Betrages 5 Proz. der Friedensmiete beträgt.

Eine neue Fassung hat der § 15 erhalten, der ursprünglich eine fortlaufende jährliche Ermähigung der Steuer vom 1. Ja­nuar 1929 an bis auf vier Zehntel vorgesehen hatte. Nunmehr soll sich die Werterhaltungssteuer vom 1. April 1931 auf die Hälfte ermäßigen, zum ersten Male für den mit dem 1. April 1931 beginnenden Veranlagungszeitraum. Dom 1. April 1934 an soll die Werterhaltungssteuer ganz wegfallen. Die Reichsregierung soll ferner vor dem 1. April 1929 prüfen, ob und inwieweit das Fortbestehen der Entschuldungsfteuer über diesen Zeitpunkt hinaus erforderlich ist. Dabei sind vor allem der allgemeine Finanzbedarf der Länder und Gemeinden sowie die Bedürfnisie der Wohnungswirtschaft, insbesondere des Wohnungsbaues, zu berücksichtigen. Im Steueranposiungsgesetz wird im Einklang mit der ursprünglichen Vorlage bestimmt, daß das Aufkommen aus der Gebaudeentschuldungssteuer zur Hälfte zur Deckung des all­gemeinen Finanzbebarfs der Länder und Gemeinden, zur an­deren Hälfte zur Förderung des Wohnungsbaues zu verwenden ist Doch können die Landesregierungen diesen Verteilungsmaß­stab unter bestimmten Voraussetzungen ändern.

Steueranpasiungsgesetz.

In diesem Gesetze ist den Ländern ebenfalls eine Reihe von Zugestandnisien im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage gemacht worden. Im ersten Entwurf war in Abänderung der Reichsab- gabenordnung (§ 8a) klar ausgesprochen, daß außer den Reichs­steuern auch die Realsteuern der Länder und Gemeinden, die Gebäudeenrschnldungsfteuer und die Landesstempelstellern von den Reichsfinanzbehörden verwaltet werden sollten. Die Ver­waltung der übrigen Landes- und Gemeindesteuern sollte auf