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-er Mlipps'Umverfitat in Marburg.
Am Sonnabend hatte in Marburg die Jubiläumsfeier der Univcrjftüt begannen. Zur Feier des lOOjäbrigen Jubiläums der Philippe Univerfitäls prangte die ganze Stabt in Flaggen und Dirlandenjchmuck. Eingeleitet wurde die Feier am Sonn abend durch Feftgottesdienste. Um 1! Uhr wurde dann in der Festhatl«
der erste Festakt eröffnet, bei dem der Rektor, Geheimrat Dr. Busch im Namen der Universität die Gäste herzlich begrüßt«. Marburg sei, so bei ante er, die erste aus reformatorischem Boden erwachsene und von Beginn an evangelische Universität gewesen. Heute hätten wir einen paritätischen Staat und eine paritätische Universität. Die späteren Nachfahren des Gründers hätten seine Schöpfung teilweise bis an den Rand des Unterganges kommen lassen, bis das kurhesfischc Marburg preußisch wurde. Das sei das Erwachen der Marburger Universität von langem Schlummer gewesen. Seitdem gehe es mit Marburg wieder bergauf. Marburg als preußische Universität sei zugleich eine deutsch« Universität geworden.
stoltusminifter Dr. Becker überbrachte darauf die Grüße der preußischen Regierung und begrüßte sodann als Chef der Unirrrichtsverwaltung die Ehrengäste. Was die Provinz Hes- jen Nassau für Marburg getan habe, werde fort leben, als rühm reiches Zeichen dafür, daß auch in schwerster Zeit Wissenschaft und Kunst ein unverlierbarer Besitz des deutschen Volkes geblieben ist.
3m Verlaufe der Begrüßungsreden teilte der Vorsitzende II' i rindisbuabes, Geh. Oberregierungsrat Dr. Häusser- Arantrua a M, mit, daß der Bund in der glücklichen Lage sei, ab q< memsame Gage der Kommunaloerwaltungen, der Stabt und der Kreise der Provinz und von Waldeck der Jubilarin in Kunsttnstitul darzubringen, das dazu dienen möge, den Ruhm der alten Philipps Universität zu mehren. Nach weiteren Redin, in denen Grüße des Deutschen Stäbtetages, Spenden der hessischen und waldeckschen Städte, sowie des hessischen Landtages, die Glückwrursche der deutschen Univcrsftäten, Technischen Hochschulen, Wisienschaftlichen Gesellschaften und der schweizerischen Universitäten übermittelt wurden, fand die Feier ihr Ende.
Bri dem Festakt anläßlich der -tOO-Iahrfeier der Universität Marburg verlas als Vertreter des Reichspräsidenten und der Reichsregierung, Vizelanzler und Reichsjustizminister Dr. H e r g t ein Handschreiben des Reichspräsidenten.
Daran anschließend übermittelte Dr. Hergt die herzlichsten Glückwlinsche und Grüße auch der Reichsregierung und führte dann in einer Ansprache u. a. aus: Die Marburger alma malet solle und werde eine lebendige Keimzelle für deutsche Kraft im großen deutschen Volkskorper wie in den vergangenen Jahrhunderten so auch weiterhin sein und bleiben.
Abends trafen sich die Ehrengäste, die Professoren und die Vertreter der Studentenschaft in der Festhalle zu einem Festessen. Der Iudiläumsrektor, Geheimer Rat Busch, begrüßte die Gäste mit einer kurzen Ansprache, auf die der preußische Finanzminister Dr. Höpker Aschoff und General Rein Hardt Kassel mit Worten des Dankes antworteten.
An den Reichspräsidenten wurde ein Huldigungstelegramm geschickt.
Der dritte Festtag am Sonntag brachte in den frühen Morgenstunden bereits Taufend und aber Taufende von Besuchen nach der alten Uniocrfitätsftabt Marburg. Ständig liefen Son her rüge aus der näheren und weiteren Umgebung ein. Zn den Straßep wimmelte es von Menschen. Schätzungsweise mögen etwa 30 (Min Personen gekommen sein.
Eingeleitet wurde der offizielle zweite Festakrus in der Festhalle durch einen Vortrag des Professors Dr Rudolf Otto über das Thema: „Sinn und Aufgabe der modernen Universität." Rektor Professor Dr. Busch gab darauf die neuen Ehren- senoloren bekannt. Hierauf erfolgte die Verkündung der Ehrendoktoren der verschiedenen Fakultäten.
Den Abschluß der Marburger Universitätsfeier bildete ein historischer Fest zug. Schon lange vor Beginn des Zuges waren die Straßen dicht mit Zuschauern besetzt. Der Feftzug stellte den Einzug des Landgrafen Philipp zur Gründung der Uni ocrfüät im Iabre 1527 dar. Die Zünfte mit ihren Abzeichen marschierten ein. ihnen folgten Landsknechte aller Art, Reisige, Ritter und schließlich der Landgraf mit seiner Gemahlin. Auf dem Marktplatz ging ein kleines Festspiel vor sich, das von Gc hcimrat Dr. Birt verfaßt war und die Bekanntgabe der Gründung der Universität an den Marburger Bürgermeister barfteUte. — Abends fand der große Festkommers statt, mit dem die Feierlichkeiten ihren offiziellen Abschluß erhielten.
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Höhere Auswertung der Sparkassenguthaben in Preußen.
Der Auswertungssatz für die Sparkassenguthaben n Preu ßen, der bisher 12Z$ v. H. betrug, ist durch Verordnung des preußischen Innenministers auf 15 v. H. beraufgefetu worden. Außerdem soll die Auszahlung der aufgcwertetcn Sparguthaben früher, als bisher vorgefthen war, erfolgen.
ener Leitung
(Zieueste Nachrichten) (Gießener Tageblatt)
Druck. Verlag und Expedition:
Gl etze«, Sndavlase 21
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Sonnabend, den 6. August 1927
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Rach einer Meldung aus Bordeaur ist der Biermastmotor schöner „Elin" aus Marstal, der sich auf einer Reise von Tu« nis nach Lidau befand, und Geschütze, sowie etwa 100 Tonnen Munition an Bord batte, in die Luft geflogen. Die Mannschaft des Schoners wurde gerettet.
Wochenrüübltck.
Die Behandlung der Unruhen in Wien durch das österreichische Parlament hat die erwarteten agitatorischen Reden von jeder Seite aus gebracht. Wenn auch die deutsche Zentrumspresse von einem rückhaltlosen Sieg des Kabinetts Seipel (sie must wohl ihrem Prälaten zuhalten) spricht, so ist dem nicht ganz so. In Sßicn ist eine durch Sozialdemokraten gebildete starke Gemeindewache unter den Wassen. Kabinett und Parlament brachten noch nicht den Mut auf, sie abzuschaf- fen. Acußerlich scheint Ruhe cingctretcn zu sein, aber gewisse Berichte aus Wien sprechen von einer Gärung, die durch die linke Seite der Sozialdemokratie, mit dem Kommunismus liebäugelnd, unterstützt wird. Es wäre für die Sozialdemokratie in jeder Hinsicht besser, diesen Flügel abzustotzen, der ihr noch schwer zu schaffen machen wird. — Nachdem durch den belgischen Kriegsminister mit seinen unwahren Behauptungen über die deutsche Reichswehr ein wilder Presiestreit zwischen den Ländern neben den amtlichen Noten entstanden war, bringt die Orchies-Rede Poincarès neuen Giftstoss Für den kommenden Monat hat Poincare schon wieder drei Sonntagsreben angekündigt. Was wird wohl da wieder verspritzt werden? — Die Reservistenkund- gebungen in Frankreich, die stellenweise zu Revolten führten, spiegeln wirklich nicht den kriegerischen Geist der Militärpartei Frankreichs wider. Poincarè möge sich in Acht nehmen, zu leicht nur ist der Bogen überspannt. — Spanien und Portugal haben eine Militär- konvention abgeschlossen. — In Rumänien ist cs ruhig geworden, obwohl Prinz Carol eine recht zweideutige Erklärung vor Pressevertretern in Paris abgegeben hat, die deutlich erkennen läßt, daß er gewillt ist, zu einergewissen Zeit in die Geschicke Rumäniens ei umgreifen. — Die Wirtschaftsverhandlungcn zwischen Frankreich und Deutschland sind nun endlich in ein ab schließendes Stadium eingetreten. Für den gegensei tigen Handel ist es aber auch höchste Zeit. Hoffentlich wird ein Handelsvertrag binnen kurzem unterzeichnet. — Der Konflikt Zentrum—Reichsbanner ist noch nicht ganz beigclegt. Abwartend tastet man sich gegenseitig ab, polemisiert in den zur Verfügung stehenden Zeitungen, beruft Konferenzen und sucht Brücken zu schlagen. Das Zentrum fühlt sich in seiner Rolle nicht ganz wohl, zum Vergnügen aller anderen Parteien. — Das Alpengebiet wurde von mehreren Erdstößen heimgesucht. — In Hessen haben einige Verbände beim Staatsministerium Einspruch erhoben gegen die Beschlüsse des Landtages betr. Einschränkung des Land tagswahlrechts, wobei sie mit Recht die Beschlüsse als vollkommen undemokratisch und gegen die Verfassung Hessens und des Reiches verstoßend kennzeichnen.
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Nummer 32
Sum anfrahtrcten des Arbtltsgtrtcklsgtftkts.
Schon vor der Staatsumwalzunü machten sich Bestrebungen geltend, die eine allgemeine einheitliche Arbeitsgerichtsbarkeit für die Streitigkeiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis forderten. War bislang in der Rechtsprechung das Arbeitsrecht mehr oder minder als ein Anhängsel der Eigentumsordnung ausgefaßt worden, so sah die Reichsver- sasiung in Artikel 157 nunmehr die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechts vor. Die kommende Kodifizierung sollte auch ein Arbeitsgcrichlsgcsetz enthalten. Unabhängig von dem Werden des ganzen Gcsetztnlches ist bekanntlich das Ardeitsgerichtsgesetz bereits am 23. Dezember v. 3- verkündet worden, das nunmehr zum 1. Juli d. 3- in Kraft getreten ist. Es kann heute nicht unsere Aufgabe sein, auf sämtliche Bestimmungen des Gesetzes, die wohl zu einem guten Teil als bekannt vorausgesetzt werden dürfen, einzugehen, vielmehr müssen wir uns daraus beschränken, unter besonderer Berücksichtigung der erst kürzlich ergangenen Äussührungsbestimmungen das für das Handwerk Wichtigste zusammenzusassen.
Nach den vorgesehenen Bestimmungen werden die Arbeits» geeichte als selbständige Gerichte durch die Landesjustizverwol- tung im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde für die Sozialverwaltung nach Anhörung der wirtschaftlichen Vereint- gungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig für den Bezirk eines Amtsgerichts errichtet und nur in Ausnahmefällen für den Bezirk mehrerer Anitsgerichte bezw. für ein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Auch die Errichtung der Landevardeitsgerichte erfolgt durch die LandesjustizvcrwaUung im Einvernehmen mit der obersten Landesbehürde für die SozialvcrwaUuvg bei den Landgerichten gleichfalls nach Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der preu ßische Iuftizminister und der preußische Minister für Handel und Gewerbe haben unterm 10. Juni d. 3 die Ausführungsverordnung über die Errichtung von Arbcitsgeria)»«n und Landes» arbeitsgerichlcn erlassen. Danach werden in Preußen 227 Ar beitsgcrichlc und 83 Landesardeitsgcrichle errichtet. Ein der Verordnung beigefügtes Verzeichnis bestimmt den Bezirk der einzelnen Gerichte.
Nach 8 17 des Rcichsgesctzes vom 23. Dezember 1926 sind bei den einzelnen Arbeitsgerichten besondere Kammern zu bil den. Die Zahl der Kammern bestimmt die Landesjustizverwal- tung wieder im Einvernehmen mit der obersten Lawdesbehörde für die Sozialverwaltung nach Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigurrgcn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Getrennte Kammern sind für die Streitigkeiten der Arbeiter und für die Streitigkeiten der Angestellten zu bilden. Ferner können, soweit ein Bedürfnis oorlicgt, Fachkammern für die Streitigkeiten bestimmter Berufe und Gewerbe und bestimmter Gruppen von Arbeitern ober Angestellten gebildet werden. Ueber die Bildung entscheidet die Landesjustizvcrwaltung im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde für die Sozialvcrwaltnng wozu wieder die Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. Für die Streitigkeiten des Handwerks müssen bekanntlich Fachkammer« (Handwerks, geriete, errichtet werden. Nach den Äussührungsbestimmungen werden nunmehr beim Arbeitsgericht Berlin 17 Fachkammern für Arbeiter und 13 Fachkammern für Angestellte errichtet, außerdem eine gemeinsame Kammer für Arbeiter unb Angestellte in Gärtnerei- Land- und Forstwirtschaft und schließlich eine Fach- kammer für Streitigkeiten der Arbeiter und Angestellten der Deutschen Reichsbahngesellschaft für den Direktionsbezirk Ber» lin Diese besonderen Reichseisenbahnfachkammern sind überdies bei sämtlichen Arbeitsgerichten an den Sitzen der Reichs- bahndirektionen gebildet. Bei dem Arbeitsgericht Berlin sind ferner noch 5 Fachkammern für Streitigkeiten des Handwerks iufammengetreten und zwar je eine Kammer für Bekleidung für Mctall, für Bau und Holz, für Nahrungsmittel und Reinigung, sowie eine Kammer für Leder, Zellstoff, Graphik und Sonstiges. Die Handwcrksgcrichte finden wir bei fast allen Arbeitsgerichten. Nur im Kammergerichtsbezirke und im Bezirke des Oberlandcsgerichts in Königsberg i. Pr. ist die Zuständigkeit der Fachkammern für Handwerk Mehrfach gemäß § 17 Abs. 4 des Reichsgesetzes auf die Bezirke anderer Arbeitsgerichte erstreckt worden. Sind für das Arbeitsgericht Berlin insgesamt 37 Kammern zusammcngctreten, so finden mir bei den Arbeitsgerichten für Frankfurt a. M. 9 Kammern, für Köln 8 Kammern, für Breslau 7 Kammern, für Halle und Magdeburg je 5 Kammern, für Frankfurt a. d. Oder, Oppeln, Hannover. Elberfeld, Essen, Münster, Kassel, Altona, Königsberg i. Pr. und Stettin je 4 Kammern; 158 Arbeitsgerichte zeigen uns je 3 Kammern, 39 je 2 Kammern und schließlich bleiben 14 Arbeitsgerichte übrig, die nur aus einer Kammer bestehen. Das Lan- besarbeitsgeriebt Berlin zeigt wieder 6 Kammern, die Landes- arbcitsgerid)tc zu Breslau, Frankfurt a. M. und Köln je 2, bei ben übrigen 29 Landesarbeitsgerichten sind nur je eine Kammer gebildet. Das Reichsarbeitsgericht ist beim Reichsgericht in Leipzig errichtet.
Die Arbeitsgerichtsbeisitzer sind unterdessen von der höheren Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landcszerichts bereits auf die Dauer von 3 Jahren berufen worden. Don den in den Eerichtsbezirkcn bestehenden wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren