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40. Fahrvanv
Sonnabend, den 4. Anni 1927
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Ceschästliches.
_ frohes Fest! Das ist der Wunsch alK i Pfingsten selbst Baien. Der so beneble wohl auf leinern Familientisch. ^ Wetter aus, dann sind die feinen hkin ix. Oerter's neuern Re.-cplbuch, Ausgabe n Rezepte zu finden ist, ganz besonder
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Klang-KraS / wâ -Scbönbey / im Pian°/
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ählnotler.
Am 26. Mai waren es vier Jahre her, daß der junge deutsche Albert Leo Schlageler in Düsseldorf von den Franzosen standrechtlich erschossen wurde. Mitten im Frieden wurde der begeisterte Jüngling, der sein Vaterland gegen den rechtswid- ngcn Ruhreinbruch schützen wollte, von den Kugeln franzosi- lAer Soldaten dahingcrafft. Nicht 24 Stunden vorher teilte man ihm die Stunde feines Todes mit. Morgens früh nur eine Stunde vor der Exekution weckte man ihn aus tiefstem Schlaf und teilte ihm die Todesstunde mit.
So endete ein junges Heldenleden, das nur durch Verrat von eigenen Volksgenossen den französischen Schergen in die Hände fallen konnte. e.
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Anträge zu Steuerfragen im Reichstag.
Die Bayerische Dolksparlci hat eine Reihe von Anträgen über Steuerfragen im Reichstag eingebracht. Einer der Anträge ersucht die Rcichsrcgierung in der Vorlage des Entwurfs eines Rahmengesetzes zur Regelung der Rcalsteuern Bestimmungen auszunehmen, wonach das größere, nicht der Real : Steuerung der Länder unterliegende Kapitalvermögen zu den Landcsfteuern und Kommunalabgaben herangczogcn werden kann
Ein anderer Antrag ersucht das Reichsfinanzministerium, ?ie Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewcrtungsgesctz dahin zu ergänzen, daß gesondert zu bewerten sind auch Gebiete, die mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrenden elementarischen Ereignissen, insbesondere Hochwasser, Hagelschlag, ausgesetzt sind. D Ze Gebiete sollen entsprechende 3b|a)iäge von der normalen Bewertung erhalten und zwar von 1925 ab.
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Geplante Neuregelung des ANeterschutzes.
Auf Grund der Tatsache, daß am 30. Juni die Bestimmungen des ^kictcrjchutzgesctzes und des Reichsmietengesetzes außer Kraft treten, hat die Reichstagsfraltion der Wirtschaftlichen Vcreini- tung dem Reichstag den Entwurf eines Uebergangsgesetzes zur Regelung der Mielvcrhältnisie oorgclcgt. In diesem Entwurf wird die Feststellung einer Normalmiete in einem Hundert- satz der Friedensmiete vom 1. Juli 1914 verlangt, die als Mindestmiete gelten soll von cem Termin ab, zu bem zum erstenmal Kündigungen von Mieträumen aller Art wirksam werden sollen, nämlich zum 1. Januar 1928. Die freie Mictprcisbil- Dung soll durch diese Normalmiete nicht ausgeschlossen werden, indes wären unangemessene Mietprcissordcrungcn wegen Wuchers zu verfolgen. Vorgeschlagen wird ferner entsprechend den bereits zum Mielcrschutzgcsetz vorgenommenen Ergänzungen ein Vergleichsverfahren vor dem Mietschöffengericht als Voraussetzung für Erhebung einer Klage auf Herausgabe. Reichs- mictcngcicü und Wohnungsmangclgcsetz sollen am 1. Juli außer Kraft treten; Wohnungsämter und Mieleinigungsämter sollen spätestens bis zum 1. Oktober 1927 aufgelöst werden. Die Geltungsdauer des neuen Gesetzes selbst ist bis zum 30. Juni 1928 geplant.
Mit der Frage, welche Regelung die in den beiden oben genannten Gesetzen erfaßte Materie erfahren soll, haben sich auch bereits die zuständigen Reichsresiorts beschäftigt und entsprechende Novellen fertig gestellt. Diese sollen im Reichsrat bei seinem Zusammentritt in den ersten Tagen des Juni vorgelegt werden. Ueber den Inhalt dieser Novellen ist bisher nichts bekannt geworden,' man wird aber annchmen dürfen, daß die Regierungsentwürfe in der Frage andere Wege einschlagen, als sic in dem Entwurf der Wirtschaftspartei vorgeschlagen werden.
Da^ Jugcndschutzgesetz.
Im Reichstag gelangte das Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten in allen drei Lesungen im wesentlichen entsprechend den Beschlüssen des Ausschusses zur Annahme. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, für bestimmte öffentliche oder nichtöffentliche Lustbarkeiten, Schaustellungen und Darbietungen durch besondere Anordnung den Besuch oder die Beschäftigung von Minderjährigen unter 18 Jahren zu verbieten oder einzuschränken oder von besonderen Auflagen ab- hängig zu machen, wenn eine Schädigung ihrer sittlichen, geistigen oder gesundheitlichen Entwicklung zu befürchten ist. Ausdrücklich wird festgelegt, daß wegen einer politischen, sozialen, religiösen, ethischen oder Weltanschauunstendenz als solcher Maßnahmen im Sinne des Gesetzes nicht getroffen werden dürfen. Die für den Erlaß der Anordnung zuständige Behörde sowie das Verfahren wird durch die oberste Landesbe- dörde bestimmt; dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet, steht eine Mitwirkung bei dem Verfahren zu. * Beabsichtigte Gebührenerhebung im Postscheckverkehr.
Wenn schon die beabsichtigte Erhöhung fast aller Beförderungsgebühren im Postverkehr um 50 bis 70 Prozent für die Wirtschaft untragbar erscheint, so umsomehr der Plan, für Die bargeldlosen Uederweisungen eine sehr beachtliche Gebühr ein- Zufuhren und auch die Briefe an die Postscheckämter gebührenpflichtig zu machen. Dadurch würde nicht nur dem bargeldlosen Verkehr ein schwerer Schlag versetzt, sondern auch allen Wirt-
schaftskrcisen empfindlicher Schaden zugefügt. Die Post ver. gißt ihre kulturelle Ausgabe und empfindet besonders die kleineren Buchungen als unliebsam. Die Folge wird sein, daß kleinere Beträge durch Boten, durch Brief unter Beilage von Scheinen und Briefmarken, oder sonstwie erledigt werden Außerdem wird der Bankverkehr sich entsprechend umstellen müssen und mit den kleinen Beträgen werden auch die größeren und großen vom Postscheckkonto abwandern. Trotzdem wird die Wirtschaft noch Nachteile genug haben, insbesondere Hin- sichtlich Verzögerung der Zahlungen und Wiedereinreißens der Unsitte, daß die Schuldner die Zahlungsunkosten dem Gläubiger adziehen. Ein Vorteil entsteht allerdings insofern, als die
Wann gilt eine Steuerzahlung als geleistet?
Eine Anweisung des Rcichsfinanzministcrs vom 14. Januar ds. Is. an die Finanzämter befaßt sich mit der Frage, welcher Tag bei Steuerzahlungen als Zahluwgstag anzusehen ist, bczw. wann eine Steuerzahlung als geleistet gelten kann. Hiernach gilt für Zahlungen an die Finanzämter wie auch analog hierzu für solche an die Erhcbungsstellen der Länder und Gemeinden grundsätzlich folgendes:
Bei Barzahlungen gilt als Zahlungstag der Tag, an dem die Zahlung bei der Finanzkasfc geleistet wurde. Erfolgt die Zahlung durch Banküberweisung oder durch einen nicht als Barzahlung gültigen Bankscheck, so ist Zahlungslag dementsprechend der Tag, an dem der Betrag dem Konto der Finanz- tafic gutgeschrieben wurde. Bei Zahlung durch von dem Steuerpflichtigen ausgestellten Bankscheck gilt, soweit solche für Steuerzahlungen zugclasscn sind, als Zahlungstag der Tag des Eingangs des Schecks beim Finanzamt.
Erfolgt die Zahlung durch Ucberweifung im Poftfcheckver- kchr, so gilt als Tag der Zahlung der Tag, an dem der Stempelaufdruck des Postscheckamts auf das Uebcrwcisungsformular erfolgte. Werden Poftschccküberweisungcn oder Postfchecke direkt bei der Finanzkasse abgegeben, so gilt die Zahlung als an dem Tage geleistet, an dem das unterschriebene rote Ueberwcisungs- formular oder der Scheck bei der Finanzkasse eingegangen ist.
Bei Zahlung durch Postanweisung oder Zahlkarle gilt die Steuer als an dem Tage gezahlt, an dem der Stcmpclaufdrnck der Aufgabepostanstalt erfolgt ist, also an dem das Geld auf der Post eingezahll wurde. Dr. B.
Wochenrückblick.
Der chinesische Krieg ist anscheinend in ein neues Stadium getreten. Die üdarmee. die eine Spaltung in zwei Ilügeln erleben mußte, scheint die Konfliktstoffe aus dem Wege geräumt zu haben und operiert wieder einig gegen die Rordtruppen, sodaß selbst Peking, die Hauptstadt, bedroht erscheint. Die Südtruppen rücken ganz energisch vor. — Überraschenderweise greift Japan ein und entsendet Truppen, vorläufig zum Schutze seiner Untertanen. Bei weiteren Erfolgen der Südtruppen dürfte es aber nicht dabei bleiben, da Japan die Verbreitung bolschewistischer Ideen durch die Südarmee fürchtet und ein Uebergreifen auf sein eigenes Inselreich vermeiden möchte. So türmen sich im fernen Osten immer neue Konsliktsstoffe. — Gegen den Bolschewismus haben Amerika, Frankreich und England harte Worte gefunden. England ging am schärfsten vor und hat die diplomatischen Beziehungen mit Rußland abgebrochen und den Handelsvertrag ge kündigt. Zu anderen Zeiten war dies Krieg. Heute ist man vorsichtiger geworden, da die moralische Verantwortung für eine Entfesselung neuen Mordens in den letzten Jahren immer größer wird. Ob der Abbruch der Beziehungen zu Rußland von England aus gerechtfertigt war, müßen wir dahin gestellt sein lassen. Rußland bestreitet jedenfalls alle englischen Behauptungen. — Mussolini hat, nachdem er einige Wochen auf seinen jugoslawischen Lorbeeren ausgeruht hat, eine neue Brandrede gehalten, bei der auch Deutschland seinen Teil wegbekam. Auf dem Stahlhelmtag in Berlin sollen sich im Zuge Tafeln befunden haben mit Inschriften, die den Bestand des italienischen Reiches gefährden. Es sieht beinahe so aus, als habe der italienische Diktator etwas von den Franzosen gelernt. — Eigentlich müßte ihm aber die Dölkerbundsligentagung auf die Nerven fallen, die in der Minderheitenkom Mission durch neutrale Beobachter die Leiden der Südtiroler Deutschen vor das breite Forum der zivilisierten Völker gebracht hat. Die italienischen Vertreter hatten einen schweren Stand und konnten gegen das äußerst belastende Material nicht ankommen. Man hat die Behandlung der Südtiroler Frage für die neue Tagung im Oktober wieder auf die Tagesordnung gefetzt. — Während Reichskanzler Dr. Marr auf der Völkerbundsligentagung, die erstmalig in Berlin stattfand, eine bedeutende Rede hielt, in welcher er die Fortsetzung unserer friedfertigen außerpolitischen Linie an- kündigte, sprach in Stuttgart in ähnlichem Sinne der Reichsaußenminister bei der 10jährigen Gründungsfeier Verhandlungen in Hessen brachten bei dem Kapitel Schulen einen heftigen Vorstoß des Zentrums gegen die Simultanschule, der durch die heftige Rede des
Lockerung der WodnungszwangswirWast? Landcsgcschäflsjührer Dr. Brehm (Deutschnalionale Bolkspartei)
schreibt in der „Hessischen Londeszeitung":
Im „Darmstädter lagblatt“ vom Freilog. den 6. Mai. bespricht der Generoksckrctär der Deutschen Vokkspartei. Herr Wek- kow, die Abstimmung über die Lockerung der Wohnung», zwange wirtschaft vom 4. Mai im Hessischen Landtag.
Die Deutschnationalen Hesieno sind und bleiben, in vollem Einklang mit ihrer Gesamlpartei, entschiedene Gegner der ZwangHwirtschaft im Wohnungswesen. Ader sie vergegenwär« tigen sich auch, daß das Zwangssystem cutschneidende soziale und ökonomische Wirkungen feftgclcgt hat, daß sich Beomtengebältcr, Arbeileilöhnc, Verträge und Kalkulationen darauf eingestellt haben, daß dementsprechend ein sachwidrige» Vorgehen schwerste Erschütterungen im ganzen Volksleben verursachen müßte. Und für durchaus verfehlt halten die hesiischen Deutschnationalen vor allem den einschlägigen Antrag der Deutschen Volksporlei. Er bleibt in der fehlerhaften Wiedergabe im Aussatz des Herrn Welkow unverständlich. Im wesentlichen verlangt er, daß von der Zwangswirtschaft befreit werden
1. in Gemeinden mit einer Zahl von
a) über 20 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Iahresmictpreis von 1000 Mark ab,
b) über 10 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Iahresmietpreis von 800 Mark ab,
c) in den übrigen Gemeinden alle Wohnungen mit einem Iahresmictpreis von 600 Mark ab,
2. in allen Gemeinden sämtliche nicht Wohnzwecken dienende Räume.
^kcckischerwcisc ist bei Herrn Welkow in Ziffer 2 ein Zusatz hineingeraten, der für eine Ucbcrgangsjeit Schutzbestimmungcn für leistungsschwache Mieter verlangt. Dieser Pasius ist aber fälschlich unter Ziffer 2 gebracht und darf daher die von ihr betroffenen Mieter gewerblicher Räume, insbesondere Hand werter, Klcinkausleutc und Gastwirte, nicht darüber täuschen, daß die Deutsche Volkspartci ihnen den bisherigen Schutz der Zwangswirtschaft entziehen will.
Die Antragsteller nehmen es mit der Begründung leicht. Sie zählen eine Reihe von Ländern auf, wo man angeblich schmerzlos Lockerungen der Zwangswirtschaft durchgesührl habe, beginnend mit den „teueren" Wohnungen und den Gewerbe- räumen,' nach ihrer Behauptung fallen in Hessen unter die zu befreienden Wohnungen nur „solche von 5 bis 6 Zimmern aufwärts“; bei den gewerblichen Räumen sei „bas Angebot in letzter Zeit vielfach größer als die Nachfrage, weshalb ihr Markt einer behördlichen Regelung nicht bedürfe".
Wie aber verhält sich die Wirklichkeit zu diesem volkspar teilichcn „Silberstreifen am Horizont des Wohnungswesens"? Durch die Annahme des Antrags würden mit Bestimmtheit cm pfindlich geschädigt:
1. Alle Inhaber von Wohnungen mittlerer Größe, vornehmlich Beamte, Angestellte und freie Berufe,
2. mittelbar auch die Anwärter auf billigere Wohnungen, die in der Zwangswirtschaft verbleiben sollen;
3. alle leistungsschwächeren Hausbesitzer mit kleineren Wohnungen;
4. sämtliche in Mieträumen tätige Handwerker, Kleinkaufleute, Gastwirte.
Es ist vollkommen unrichtig, daß gemäß den Mietpreis- sätzen des volksparteilichen Antrags unter die zu befreienden Wohnungen nur solche von 5 bis 6 Zimmern aufwärts fallen. Vielmehr müssen in allen Städten hunderte von verzweifelten Wohnungssuchern, die nach Familienstand oder aus anderen zwingenden Gründen 5 Zimmer benötigen, auf die ihnen zugewiesenen Wohnungen verzichten, weil deren Mietpreis die Grenzsätze des Antrags und hiermit die finanzielle Kraft des Mieters bei weitem übersteigt. Eine dahingehende Umfrage würbe hohe Stöße von Bestätigungen erbringen. Die Annahme des Antrags würde also bedenklichste Verschlechterungen der Wohnbedingungen für Tausende von Mietern herbeiführen; für sie wäre der Zwang, unter verschärften Lasten wohnen zu bleiben, ebenso zerrüttend wie der Zwang auszuziehen.
Wenn nun aber Angehörige dieser Mieterschicht notgedrungen in billigere, daher zwangsbewirtschaftete Wohnungen übersiedeln wollen, so drücken sie außerdem in empfindlichster ^eise als Wettbewerber auf die Aussichten der ursprünglichen Anwärter für die Kleinwohnungen.
über auch ein großer Teil leistungsschwacher Hausbesitzer würde zu einer Klasie minderen Rechtes herabgedrückt werden. Sie blieben mit ihren kleineren Wohnungen der Zwangswirtschaft weiterhin verhaftet, während nächstbenachbarte Kollegen mit höherer Wirtschaftskraft, die größere, zwangsfreie Wohnungen zu vermieten haben, mit diesen frei schalten und walten könnten. Heißt das soziale Gerechtigkeit?
Und schließlich: die angeblich bedenkenfreie Herausnahme aller gewerblichen Mieträume in ganz Hessen! Die voltsparteilichen Antragsteller juchen die betroffenen Kleingewerbetreibenden damit zu beschwichtigen, daß ja das Angebot an Gewerberäumen größer als die Nachfrage fei ’ Ein sehr fragwürdiger Trost für den kleinen Geschäftsmann, der nun vor die jchlimmc Wahl gestellt werden tann, ob er unter vielfach erschwerten Bedingungen bleiben oder aber ziehen soll. Was nützt ihm freier Gewerberaum in einem anderen Stadtviertel?