Einzelbild herunterladen
 

M

\ dam,, ^^

22.

'»è^^Ä^ ^ .> "

Erscheint: Samstags.

Bez»ss preis *0 Pfg monatlich frei ins Haus.

Rrdoktionsjchtuß früh 8 Uhr. - Für Aufbewahrung oder Rück, te'tduag «icht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Druck Verlag und Expedition:

Giehe«, Lüdanlase 21

Fernsprecher Nr. 1362

Postscheckkonto Nr. 6437 Amt Frankfurt a. M

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pig.. die 90 mm breite Reklame-Pclitzeile 96 Pfg. Play» ooridjiifun ohne Berdmdtlchtrit Be» Wiedcrdoiuagcn Rabatt, für Dollklischee.Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung

40. Fahrvanv

Sonnabend, den 4. Anni 1927

Nummer 2 t

i (einst vv50 * ^"""<>> «ut:

82 »««* S

' bedeutet ein, b°«,Ich^ - °?°^«L".......ü b°'°ch°h-n |aiicn *'«ns k,. Verlags on ?^ bntI111 ®«^ Sönnen, """"* 1 1$U bis 192- ^ in MütsbemT,?' ^^- durfte allgemein ^"d'^".' 'titen Teil tsmlr / °'^° [I15i4 èlcheiue ber*"*56^

EMs ^^Ä b->chl°lls gebürt «r. 122, #« ><»«, zu öi^en »eteinfaftren -, â SMMM ^OMweed ch Mr. 123=1'24, SclievMttd 2 ! t^fe Stickerei liegt ein neues ^j; tot en für den SaffefiM im freien. 7 - Ri), für jede Mummet mblimigi su ^ige nach -cn Heften ^cnKiküfc .

N

San der DeMen LiM'^ Ä^v^l^ - - 1 X SU ijqtam«, > .< : _ HâEusMMz erschienen i^ V-g/ eichen Malt. So ijt bieicm Heile, da' versehen ist, wegen seines In'dteu'in'v öerbmtmg zu wünschen. r^TMgtCTZTznancir ;7='mz2isr'Bn>-=^^"^-......-

Ceschästliches.

_ frohes Fest! Das ist der Wunsch alK i Pfingsten selbst Baien. Der so beneble wohl auf leinern Familientisch. ^ Wetter aus, dann sind die feinen hkin ix. Oerter's neuern Re.-cplbuch, Ausgabe n Rezepte zu finden ist, ganz besonder

nc

bst

Klang-KraS / -Scbönbey / im Pian°/

\ PatentV Seit- E

j i 0 H L

^i^s^

ählnotler.

Am 26. Mai waren es vier Jahre her, daß der junge deutsche Albert Leo Schlageler in Düsseldorf von den Franzo­sen standrechtlich erschossen wurde. Mitten im Frieden wurde der begeisterte Jüngling, der sein Vaterland gegen den rechtswid- ngcn Ruhreinbruch schützen wollte, von den Kugeln franzosi- lAer Soldaten dahingcrafft. Nicht 24 Stunden vorher teilte man ihm die Stunde feines Todes mit. Morgens früh nur eine Stunde vor der Exekution weckte man ihn aus tiefstem Schlaf und teilte ihm die Todesstunde mit.

So endete ein junges Heldenleden, das nur durch Verrat von eigenen Volksgenossen den französischen Schergen in die Hände fallen konnte. e.

*

Anträge zu Steuerfragen im Reichstag.

Die Bayerische Dolksparlci hat eine Reihe von Anträgen über Steuerfragen im Reichstag eingebracht. Einer der An­träge ersucht die Rcichsrcgierung in der Vorlage des Entwurfs eines Rahmengesetzes zur Regelung der Rcalsteuern Bestim­mungen auszunehmen, wonach das größere, nicht der Real : Steuerung der Länder unterliegende Kapitalvermögen zu den Landcsfteuern und Kommunalabgaben herangczogcn werden kann

Ein anderer Antrag ersucht das Reichsfinanzministerium, ?ie Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewcrtungsgesctz dahin zu ergänzen, daß gesondert zu bewerten sind auch Gebiete, die mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrenden elementarischen Ereignissen, insbesondere Hochwasser, Hagelschlag, ausgesetzt sind. D Ze Gebiete sollen entsprechende 3b|a)iäge von der normalen Bewertung erhalten und zwar von 1925 ab.

*

Geplante Neuregelung des ANeterschutzes.

Auf Grund der Tatsache, daß am 30. Juni die Bestimmungen des ^kictcrjchutzgesctzes und des Reichsmietengesetzes außer Kraft treten, hat die Reichstagsfraltion der Wirtschaftlichen Vcreini- tung dem Reichstag den Entwurf eines Uebergangsgesetzes zur Regelung der Mielvcrhältnisie oorgclcgt. In diesem Ent­wurf wird die Feststellung einer Normalmiete in einem Hundert- satz der Friedensmiete vom 1. Juli 1914 verlangt, die als Min­destmiete gelten soll von cem Termin ab, zu bem zum ersten­mal Kündigungen von Mieträumen aller Art wirksam werden sollen, nämlich zum 1. Januar 1928. Die freie Mictprcisbil- Dung soll durch diese Normalmiete nicht ausgeschlossen werden, indes wären unangemessene Mietprcissordcrungcn wegen Wu­chers zu verfolgen. Vorgeschlagen wird ferner entsprechend den bereits zum Mielcrschutzgcsetz vorgenommenen Ergänzungen ein Vergleichsverfahren vor dem Mietschöffengericht als Voraus­setzung für Erhebung einer Klage auf Herausgabe. Reichs- mictcngcicü und Wohnungsmangclgcsetz sollen am 1. Juli außer Kraft treten; Wohnungsämter und Mieleinigungsämter sol­len spätestens bis zum 1. Oktober 1927 aufgelöst werden. Die Geltungsdauer des neuen Gesetzes selbst ist bis zum 30. Juni 1928 geplant.

Mit der Frage, welche Regelung die in den beiden oben genannten Gesetzen erfaßte Materie erfahren soll, haben sich auch bereits die zuständigen Reichsresiorts beschäftigt und entspre­chende Novellen fertig gestellt. Diese sollen im Reichsrat bei seinem Zusammentritt in den ersten Tagen des Juni vorgelegt werden. Ueber den Inhalt dieser Novellen ist bisher nichts be­kannt geworden,' man wird aber annchmen dürfen, daß die Re­gierungsentwürfe in der Frage andere Wege einschlagen, als sic in dem Entwurf der Wirtschaftspartei vorgeschlagen werden.

Da^ Jugcndschutzgesetz.

Im Reichstag gelangte das Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten in allen drei Lesungen im wesentlichen entsprechend den Beschlüssen des Ausschus­ses zur Annahme. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, für bestimmte öffentliche oder nichtöffentliche Lustbar­keiten, Schaustellungen und Darbietungen durch be­sondere Anordnung den Besuch oder die Beschäftigung von Minderjährigen unter 18 Jahren zu verbieten oder einzuschränken oder von besonderen Auflagen ab- hängig zu machen, wenn eine Schädigung ihrer sitt­lichen, geistigen oder gesundheitlichen Entwicklung zu befürchten ist. Ausdrücklich wird festgelegt, daß wegen einer politischen, sozialen, religiösen, ethischen oder Weltanschauunstendenz als solcher Maßnahmen im Sinne des Gesetzes nicht getroffen werden dürfen. Die für den Erlaß der Anordnung zuständige Behörde so­wie das Verfahren wird durch die oberste Landesbe- dörde bestimmt; dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet, steht eine Mitwirkung bei dem Verfahren zu. * Beabsichtigte Gebührenerhebung im Postscheckverkehr.

Wenn schon die beabsichtigte Erhöhung fast aller Beförde­rungsgebühren im Postverkehr um 50 bis 70 Prozent für die Wirtschaft untragbar erscheint, so umsomehr der Plan, für Die bargeldlosen Uederweisungen eine sehr beachtliche Gebühr ein- Zufuhren und auch die Briefe an die Postscheckämter gebühren­pflichtig zu machen. Dadurch würde nicht nur dem bargeldlosen Verkehr ein schwerer Schlag versetzt, sondern auch allen Wirt-

schaftskrcisen empfindlicher Schaden zugefügt. Die Post ver. gißt ihre kulturelle Ausgabe und empfindet besonders die klei­neren Buchungen als unliebsam. Die Folge wird sein, daß kleinere Beträge durch Boten, durch Brief unter Beilage von Scheinen und Briefmarken, oder sonstwie erledigt werden Außerdem wird der Bankverkehr sich entsprechend umstellen müssen und mit den kleinen Beträgen werden auch die größe­ren und großen vom Postscheckkonto abwandern. Trotzdem wird die Wirtschaft noch Nachteile genug haben, insbesondere Hin- sichtlich Verzögerung der Zahlungen und Wiedereinreißens der Unsitte, daß die Schuldner die Zahlungsunkosten dem Gläubiger adziehen. Ein Vorteil entsteht allerdings insofern, als die

Wann gilt eine Steuerzahlung als geleistet?

Eine Anweisung des Rcichsfinanzministcrs vom 14. Ja­nuar ds. Is. an die Finanzämter befaßt sich mit der Frage, welcher Tag bei Steuerzahlungen als Zahluwgstag anzusehen ist, bczw. wann eine Steuerzahlung als geleistet gelten kann. Hiernach gilt für Zahlungen an die Finanzämter wie auch ana­log hierzu für solche an die Erhcbungsstellen der Länder und Gemeinden grundsätzlich folgendes:

Bei Barzahlungen gilt als Zahlungstag der Tag, an dem die Zahlung bei der Finanzkasfc geleistet wurde. Erfolgt die Zahlung durch Banküberweisung oder durch einen nicht als Barzahlung gültigen Bankscheck, so ist Zahlungslag dement­sprechend der Tag, an dem der Betrag dem Konto der Finanz- tafic gutgeschrieben wurde. Bei Zahlung durch von dem Steuerpflichtigen ausgestellten Bankscheck gilt, soweit solche für Steuerzahlungen zugclasscn sind, als Zahlungstag der Tag des Eingangs des Schecks beim Finanzamt.

Erfolgt die Zahlung durch Ucberweifung im Poftfcheckver- kchr, so gilt als Tag der Zahlung der Tag, an dem der Stem­pelaufdruck des Postscheckamts auf das Uebcrwcisungsformular erfolgte. Werden Poftschccküberweisungcn oder Postfchecke direkt bei der Finanzkasse abgegeben, so gilt die Zahlung als an dem Tage geleistet, an dem das unterschriebene rote Ueberwcisungs- formular oder der Scheck bei der Finanzkasse eingegangen ist.

Bei Zahlung durch Postanweisung oder Zahlkarle gilt die Steuer als an dem Tage gezahlt, an dem der Stcmpclaufdrnck der Aufgabepostanstalt erfolgt ist, also an dem das Geld auf der Post eingezahll wurde. Dr. B.

Wochenrückblick.

Der chinesische Krieg ist anscheinend in ein neues Stadium getreten. Die üdarmee. die eine Spaltung in zwei Ilügeln erleben mußte, scheint die Konflikt­stoffe aus dem Wege geräumt zu haben und operiert wieder einig gegen die Rordtruppen, sodaß selbst Peking, die Hauptstadt, bedroht erscheint. Die Südtruppen rücken ganz energisch vor. Überraschenderweise greift Japan ein und entsendet Truppen, vorläufig zum Schutze seiner Untertanen. Bei weiteren Erfol­gen der Südtruppen dürfte es aber nicht dabei bleiben, da Japan die Verbreitung bolschewistischer Ideen durch die Südarmee fürchtet und ein Uebergreifen auf sein eigenes Inselreich vermeiden möchte. So türmen sich im fernen Osten immer neue Konsliktsstoffe. Gegen den Bolschewismus haben Amerika, Frankreich und England harte Worte gefunden. England ging am schärfsten vor und hat die diplomatischen Beziehungen mit Rußland abgebrochen und den Handelsvertrag ge kündigt. Zu anderen Zeiten war dies Krieg. Heute ist man vorsichtiger geworden, da die moralische Ver­antwortung für eine Entfesselung neuen Mordens in den letzten Jahren immer größer wird. Ob der Ab­bruch der Beziehungen zu Rußland von England aus gerechtfertigt war, müßen wir dahin gestellt sein lassen. Rußland bestreitet jedenfalls alle englischen Behaup­tungen. Mussolini hat, nachdem er einige Wochen auf seinen jugoslawischen Lorbeeren ausgeruht hat, eine neue Brandrede gehalten, bei der auch Deutsch­land seinen Teil wegbekam. Auf dem Stahlhelmtag in Berlin sollen sich im Zuge Tafeln befunden haben mit Inschriften, die den Bestand des italienischen Reiches gefährden. Es sieht beinahe so aus, als habe der ita­lienische Diktator etwas von den Franzosen gelernt. Eigentlich müßte ihm aber die Dölkerbundsligentagung auf die Nerven fallen, die in der Minderheitenkom Mission durch neutrale Beobachter die Leiden der Süd­tiroler Deutschen vor das breite Forum der zivilisier­ten Völker gebracht hat. Die italienischen Vertreter hatten einen schweren Stand und konnten gegen das äußerst belastende Material nicht ankommen. Man hat die Behandlung der Südtiroler Frage für die neue Tagung im Oktober wieder auf die Tagesordnung ge­fetzt. Während Reichskanzler Dr. Marr auf der Völ­kerbundsligentagung, die erstmalig in Berlin stattfand, eine bedeutende Rede hielt, in welcher er die Fort­setzung unserer friedfertigen außerpolitischen Linie an- kündigte, sprach in Stuttgart in ähnlichem Sinne der Reichsaußenminister bei der 10jährigen Gründungsfeier Verhandlungen in Hessen brachten bei dem Kapitel Schulen einen heftigen Vorstoß des Zentrums gegen die Simultanschule, der durch die heftige Rede des

Lockerung der WodnungszwangswirWast? Landcsgcschäflsjührer Dr. Brehm (Deutschnalionale Bolkspartei)

schreibt in derHessischen Londeszeitung":

ImDarmstädter lagblatt vom Freilog. den 6. Mai. be­spricht der Generoksckrctär der Deutschen Vokkspartei. Herr Wek- kow, die Abstimmung über die Lockerung der Wohnung», zwange wirtschaft vom 4. Mai im Hessischen Landtag.

Die Deutschnationalen Hesieno sind und bleiben, in vollem Einklang mit ihrer Gesamlpartei, entschiedene Gegner der ZwangHwirtschaft im Wohnungswesen. Ader sie vergegenwär« tigen sich auch, daß das Zwangssystem cutschneidende soziale und ökonomische Wirkungen feftgclcgt hat, daß sich Beomtengebältcr, Arbeileilöhnc, Verträge und Kalkulationen darauf eingestellt haben, daß dementsprechend ein sachwidrige» Vorgehen schwerste Erschütterungen im ganzen Volksleben verursachen müßte. Und für durchaus verfehlt halten die hesiischen Deutschnationalen vor allem den einschlägigen Antrag der Deutschen Volksporlei. Er bleibt in der fehlerhaften Wiedergabe im Aussatz des Herrn Welkow unverständlich. Im wesentlichen verlangt er, daß von der Zwangswirtschaft befreit werden

1. in Gemeinden mit einer Zahl von

a) über 20 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Iahresmictpreis von 1000 Mark ab,

b) über 10 000 Einwohnern alle Wohnungen mit einem Iahresmietpreis von 800 Mark ab,

c) in den übrigen Gemeinden alle Wohnungen mit einem Iahresmictpreis von 600 Mark ab,

2. in allen Gemeinden sämtliche nicht Wohnzwecken dienende Räume.

^kcckischerwcisc ist bei Herrn Welkow in Ziffer 2 ein Zusatz hineingeraten, der für eine Ucbcrgangsjeit Schutzbestimmungcn für leistungsschwache Mieter verlangt. Dieser Pasius ist aber fälschlich unter Ziffer 2 gebracht und darf daher die von ihr betroffenen Mieter gewerblicher Räume, insbesondere Hand werter, Klcinkausleutc und Gastwirte, nicht darüber täuschen, daß die Deutsche Volkspartci ihnen den bisherigen Schutz der Zwangswirtschaft entziehen will.

Die Antragsteller nehmen es mit der Begründung leicht. Sie zählen eine Reihe von Ländern auf, wo man angeblich schmerzlos Lockerungen der Zwangswirtschaft durchgesührl habe, beginnend mit denteueren" Wohnungen und den Gewerbe- räumen,' nach ihrer Behauptung fallen in Hessen unter die zu befreienden Wohnungen nursolche von 5 bis 6 Zimmern auf­wärts; bei den gewerblichen Räumen seibas Angebot in letzter Zeit vielfach größer als die Nachfrage, weshalb ihr Markt einer behördlichen Regelung nicht bedürfe".

Wie aber verhält sich die Wirklichkeit zu diesem volkspar teilichcnSilberstreifen am Horizont des Wohnungswesens"? Durch die Annahme des Antrags würden mit Bestimmtheit cm pfindlich geschädigt:

1. Alle Inhaber von Wohnungen mittlerer Größe, vornehm­lich Beamte, Angestellte und freie Berufe,

2. mittelbar auch die Anwärter auf billigere Wohnungen, die in der Zwangswirtschaft verbleiben sollen;

3. alle leistungsschwächeren Hausbesitzer mit kleineren Woh­nungen;

4. sämtliche in Mieträumen tätige Handwerker, Kleinkaufleute, Gastwirte.

Es ist vollkommen unrichtig, daß gemäß den Mietpreis- sätzen des volksparteilichen Antrags unter die zu befreienden Wohnungen nur solche von 5 bis 6 Zimmern aufwärts fallen. Vielmehr müssen in allen Städten hunderte von verzweifelten Wohnungssuchern, die nach Familienstand oder aus anderen zwingenden Gründen 5 Zimmer benötigen, auf die ihnen zu­gewiesenen Wohnungen verzichten, weil deren Mietpreis die Grenzsätze des Antrags und hiermit die finanzielle Kraft des Mieters bei weitem übersteigt. Eine dahingehende Umfrage würbe hohe Stöße von Bestätigungen erbringen. Die Annahme des Antrags würde also bedenklichste Verschlechterungen der Wohnbedingungen für Tausende von Mietern herbeiführen; für sie wäre der Zwang, unter verschärften Lasten wohnen zu blei­ben, ebenso zerrüttend wie der Zwang auszuziehen.

Wenn nun aber Angehörige dieser Mieterschicht notge­drungen in billigere, daher zwangsbewirtschaftete Wohnungen übersiedeln wollen, so drücken sie außerdem in empfindlichster ^eise als Wettbewerber auf die Aussichten der ursprünglichen Anwärter für die Kleinwohnungen.

über auch ein großer Teil leistungsschwacher Hausbesitzer würde zu einer Klasie minderen Rechtes herabgedrückt werden. Sie blieben mit ihren kleineren Wohnungen der Zwangswirt­schaft weiterhin verhaftet, während nächstbenachbarte Kollegen mit höherer Wirtschaftskraft, die größere, zwangsfreie Woh­nungen zu vermieten haben, mit diesen frei schalten und walten könnten. Heißt das soziale Gerechtigkeit?

Und schließlich: die angeblich bedenkenfreie Herausnahme aller gewerblichen Mieträume in ganz Hessen! Die voltspar­teilichen Antragsteller juchen die betroffenen Kleingewerbe­treibenden damit zu beschwichtigen, daß ja das Angebot an Ge­werberäumen größer als die Nachfrage fei Ein sehr frag­würdiger Trost für den kleinen Geschäftsmann, der nun vor die jchlimmc Wahl gestellt werden tann, ob er unter vielfach er­schwerten Bedingungen bleiben oder aber ziehen soll. Was nützt ihm freier Gewerberaum in einem anderen Stadtviertel?