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Sonnabend, den 3. September 1927.

Mit den seitherigen Befreiungsvorschriften für bedürftige Wohnungsinhaber (in Heßen das Gutscheinsystem) bricht der Entwurf. Danach gibt es keine Erläße o:er Ermäßigungen mehr, die in den Verhältnißen der Wohnungsinyaber begrün­det sind. Steuerpflichtig soll allein der Eigentümer fein Er soll auch das Risiko des Einzugs und der etwaigen Mietausfälle tragen. Erlaß der Steuer bei Nichteingang der Miete soll ni..,i mehr in Frage kommen. Wie man das mit den geltenden Mie- terschutzbestimmungen sittlich vereinbaren will, ist eine noch un­gelöste Frage. Wie soll der Hauseigentümer 50 Prozent der Miete als Steuer abführen können, wenn ein M.:::r es Der steht einen Räumungsprozeß ein halbes oder ein ganzes Jahr hinauszuzieben und zum Schluß wird ihm vom Richrer noch e e 3 bis ß monatliche Räumungsfrist bewilligt? Wenn man vom Hausbesitzer die Steuer unter allen Umständen Derian::, so mui; man ihm auf der anderen Seite auch die freie Hand laßen, Miet-Ausfälle möglichst zu verhindern. Ter jetzige M ^cr schütz züchtet ja geradezu die Partei der böswillig nichtzahlenden Mieter.

Die Gebäudeentschuldungssteuer bildet, solange es geictzliche Miete gibt, einen Teil dieser Miete. Die Mino tt)öhe der gesetzlichen Miete setzt jeweils die Reichsregierung fest. Des weiteren enthält der Entwurf, die immer wicderkehrenoe Be­stimmung, daß dtmHauseigentümer in der Miete derjenige Betrag zu belaßen fei, der zur Verzinsung aufgewerterer Hy­potheken und des Eigenkapitals notwendig ist, ^ : dem eine vor dem 1. Januar 191S eingetragene, nach dem Auswertungs­gesetz aufgewertete, Papiermarkhypolhek zu verzinsen wäre, deren Nennbetrag dem Friedenswert des Grundstückes ent­spricht, also eine Verzinsung von 25 Prozent des Friedens- wertcs. Hierfür haben die Landesregierungen einen bestimm­ten Hundertsatz der Friedensmiete festzusetzen. Daß sich z. B. die Heßifche Regierung an die früher schon bestandene Vorschrift nicht gestört hat, ist allgemein bekannt.

Das Gleiche gilt von der ebenfalls aufgenommenen Vor­schrift, daß die Hälfte der Steuer dem Wohnungsbau zuzu führen sei. An der Nichtbefolgung der seitherigen reichsge- fetzlichen Vorschrift ist die Hessische Regierung nicht gestorben. Von der für Bauzwecke bestimmten Hälfte sind 10 Prozent ans Reich abzuführen, das davon Beamtenwohnungen bauen will. Brauchen nun die Gemeinden keine Beamten mehr aufzuneh­men oder sind die Beamten eine besondere Klasse? In Zu­kunft baut das Reich für seine Beamten, das Land und die Ge­meinden werden für ihre Beamten bauen, alles vom Geld des Hausbesitzers und dem privaten Hausbesitzer überläßt man bie Arbeitslosen, jedoch mit der Bestimmung, daß, wenn er auch keine Miete bekommt, er trotzdem die Gebäudeentschuldungs­steuer oder die Wertcrhaltnngssteuer bezahlen muß, damit Staat und Gemeinden leben und bauen können. Wer erin­nert sich dabei nicht des Wortes:Wir gehen herrlichen Zei­ten entgegen". Staatssozialismus in Reinkultur.

4. Steueranpassungsgesetz.

Dieses Gesetz soll der Vereinsachung und Vereinheitlichung des Stcuerrechls dienen. Dieses Gesetz hat vor den anderen den Vorteil, daß es keine Veranlagung und keine Steuer mit sich bringt, den Steuerzahler also nur indirekt zu interessieren braucht.

Es wird dann z. B. bestimmt, daß die Bestimmungen der Reichsabgabeordnung auch für die Landes- und Gemeindesteu­ern Geltung haben, daß, wie bereits oben erwähnt, die Real­und Gebäudeentschuldun-gssteuern von den Finanzämtern des Reichs verwaltet werden. Weiter bringt cs Bestimmungen über SteucrausjchUsse, über die Vereinheitlichung des Veranlagungs- Verfahrens durch Schaffung des Einheitsstcuerbeschcids. Damit soll das heute vielfach bestehende Durcheinander in Veranla­gungen, Stcuerzetteln und Fälligkeitstagen beseitigt werden.

Bei all dem vielen, was die neuen Gesetze bringen, das eine bringen sie nicht: die allseitig ersehnte Herabsetzung der brüh kenden Steuerlast.

Wer gewohnt ist nur die Überschriften zu lesen, wird bei Ziffer IV unwillkürlich auf den Gedanken kommen, es handele sich bei dem Steucranpassungsgcsctz um ein Gesetz, das den Zweck habe, die Steuern der wirtschaftlichen Leistungssähigkeit der Steuerzahler anzupassen. Wer weiter liest, wird sich in dieser Annahme gctänfdd und enttäuscht sehen.

Wer hätte nicht gern auf alle vier Gesetze verzichtet, und hätte sich nicht mit dem einen oben erwähnten, aber leider noch

Grüner Rasen / Blaue Wellen.

Vornan von Otto von G o t t b c r g.

6. Fortsetzung.

Viel Worte hatten sie einander nie gegeben. Werner nahm noch ein Pulver für den Husten, trank aus dem Glas, lehnte den Kopf an den Altar und zog die vom Lazarettgehilfen ge­brachte Wolldecke zum Hals, als wolle er schlafen. So jung, so müde und mit fieberroten Wangen jo leidend sah er aus, daß der Vater ihm zärtlich die Hand auf die heiße Stirn legte. Ihn wachzuhalten, schien noch schmerzlicher, als die flüchtige Liebko­sung ein rührend kindlich frohes und doch noch gequältes Lächeln auf des Kranken Lippen rief.

Papa, lieber Papa". Der Junge vergaß den schnoddrigen Ton soldatischer Jugend. Sein Kops suchte des Vaters Schulter, als wäre er wieder ein Bübchen.

Ein Beben schüttelte die Kinnbacken des Generals beim Sprechen:Mein Junge, ich habe dir viel zu sagen, aber wenig Zeit. Wir sind von den Rusten umstellt und warten auf die Er laudnis. uns durchzuschlagen. Das wird gelingen! Doch ob wir uns wiedersehen, steht dahin. Darum mochte ich von zwei für dich bedeutsamen Briefen reden. Ein dir dem Ramen nach be­kannter Herr Caspar v. d. Helle und der Vetter Minister haben mir geschrieben."

Werner schlug die Augen nicht auf, obwohl der Vater jetzt zögernd verstummte. Dann hörte er ihn fragen:Hast du beim Verkehr mit den Priedelsdorfer Kusinen etwa . ." Die Pause blieb so lang, daß er doch die Augen öffnete. Der Vater umfaßte mit den Handen die hohen Stiefelschäfte und starrte vor sich auf die Fliesen: . . an eine Heirat mit Gerda oder Elisabeth gedacht?"

Da drehte er den Kops Der Junge mied seinen Blick, aber um die frostgespaltenen Lippen tm geschwollenen Gesicht spielte das freimütige Lächeln, das oft bei Gesprächen sagte, der Iüng ere sähe im Aelteren nicht nur den V.Ncr, sondern auch den ver­trautesten Freund. Gleich fand er auch wieder die launig knappe Sprache.Gott, Papa. gern hau< ch die Mädels immer. Per liebt aber habe ich mich erst neuerding D- Dämliche ist nur,

Gießener Zeitung"

fehlenden Gesetz begnügt? Wir werden auf die Gesetze und deren Begründung noch zurückkommen.

Inzwischen sind die Entwürfe vom Reichskabinett ver­abschiede! worden, wobei die Grundzüge beibehnlten wurden lediglich einzelstaatlichen Wünschen inbezug auf deren Steuer­hoheit wurde Rechnung getragen.

Unter Führung des Frankfurter Stadtkämmerers Bruno Asch macht die sozialistisch« Preße Stimmung gegen die neuen Steuergefttientmürfe.

Man befürchtet üèe durchaus notwendige und im Intereße der Steuerzahler liegende obrigkeitliche Kontrolle der kommuna­len Verwaltungen, die vielfach verantwortungslose Ausgaben- Mlßwirrichaft auf Kosten der Steuerzahler betrieben haben. Um das fest,zustellen braucht man noch nicht einmal in die Ferne ,u schweifen

Wa: uns an ren Ausführungen des Frankfurter Stadt- kämmerers, der dreien Posten seinem politischen Glauben zu verdanken hat, und über dessen finanztechnischen Fähigkeiten selbst innerhalb seiner Parteifreunde die Meinungen stark aus: cinandergehen, interessiert, ist seine Einstellung zur Eebäude- entfchuldungsstever.

Man liest da:

Umso schärfer muß aber die Absicht der Regierung getadelt werden, diese große gerechte (!) und wahrschein­lich unentbehrliche (!) Steuer in rascher Senkung vom 1. Januar 1929 an um jährlich 10 Prozent bis auf etwa A ihrer gegenwärtigen Höhe abzubauen. Dadurch würde den Hauseigentümern ein Geschenk (!) zugeschanzt, das man für das Jahr 1934 mit etwa 800 bis 1000 Millionen R - Mark, also mit einem Kapiralgewinn von annähernd 15 bis 20 Milliarden nicht zu hoch einschätzt".

Daß die Steuer groß ist, darin stimmen wir mit dem Herrn Stabttämmerer überein, daß sie gerecht sei, wurde seither sogar von linksparteilichen Abgeordneten und Ministern, auch von Parteifreunden des Herrn Asch bestritten, mit diesem Urteil steht er wohl ziemlich allein. Die Tatsache, daß eine Steuer den Stadtsäckel auf mühelose Art füllt, macht die Steuer noch lange nicht gerecht. Dem Stadttämmerer scheint sie aber wohl gerecht, weil sie die Hausbesitzer trifft. Geradezu klastisch find seine Ausführungen über das den Hausbesitzern im Jahre 1934 drohende Geschenk. Hoffentlich wird sich in dessen Erwartung kein Hausbesitzer voreilig in Schulden stürzen. Wenn dem Hausbesitzer 10 Jahre lang zu Unrecht Steuern abgenommen werden und ein Stadtkämmerer bringt es fertig, die teilweise Beseitigung dieses Unrechts alsGeschenk" zu bezeichnen, so weiß man nicht, ob man sich mehr wundern soll über die Re­gierung, die trotz Erkenntnis des Unrechts die Steuer erhebt oder über den Stadttämmerer von Frankfurt. Man kann ruhig behaupten, wenn es gegen den Hausbesitz geht, da kennt man keine Parteien mehr.

Wenn die Gewinne (die mit dem Wechsel der politischen Gesinnung im neuen Deutschland gemacht werden,groß und gerecht" besteuert würden, so glauben wir, man könnte das Geschenk" von 800 bis 1000 Millionen dem Hausbesitz heute schon machen. Wir glauben aber Grund zu der Annahme zu haben, daß der Herr Stabttämmerer dieser Anregung nicht be­sonders sympathisch gegenüber steht.

Das Ganze: Ein Zeichen der Zeit. Leider ein trauriges.

E. Ziegler.

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daß ich nicht weiß, in welche. Gerda finde ich schöner und Elisa­beth hübscher. Die eine ist gut und klug, die andere lustig und gescheit. Oft denke ich mehr an die Blonde, oft mehr an die Dunkle. Kolossale Kaffcrei, was?"

Wie in glücklichem Träumen sah er auf die Wolldecke. Ihm war, als brenne auf den heißen Lippen wieder Elisabeths Mund wie süßes Feuer. Gern hätte er sie wieder geküßt, aber nicht minder lockte der herbe Mund der ernsten, stolzen Gerda. Seit der Begegnung auf dem Bahnhof hatte er während der Fahrt Mir russischen Grenze wie auf Märschen durch Regen und Schnee und beim Schlafen über Schlamm und Eis die wohl wechselnde, aber immer gleich zehrende Sehnsucht nach einem der lieben Mäd­chen gespürt.

Der Generalleutnant nickte. Wenn der Sohn nicht wußte, wem seine Liebe galt, konnte er sie wohl noch bezwingen. Es war Zeit, von seiner Geburt zu sprechen. Vielleicht hatten die Eltern gefehlt, als sie erst schwiegen, um des Heranwachsenden frohe Jugend nicht zu stören. Darum zögerte er noch, ehe er hart und hastig sagte:Werner du bist gar nicht mein Sohn."

Erschreckend griff der Verwundete nach des Paters Hand, ließ sie los und starrte ihn fragend und zweifelnd, dann ungläubig, ja zornig in die Augen. Wie in Entrüstung wollte er sich auf­richten, aber fiel mit einem Stöhnen von körperlichem Schmerz oder seelischem Weh wieder an die Altarwand. Der Vater dachte zu begütigen:Mein Junge .

Hußlarn kam aus der Sakristei:Eure Exzellenz! Befehl vom Oberkommando!"

Der Generalleutnant sorang auf. Vergessen wußte Werner sich. Das sah er im Blick der in Erwartung funkelnden Augen über der Hakennase und in des Vaters Haltung. Auch kannte er ihn? Der war noch von der stolzen alten Art jener Soldaten, die der Dichter sagen ließ: Was schert mich Weib, was schert mich Rind .. ."

Lesen Sie. lesen Sie!" rief er ungeduldig, und der General- stabsoffizier begann.

Werner hörte zu und beariff, daß die vier Divisionen sich vom Feind vor ihrer Front lösen und kehrtmachen sollten, um auf dem Weg über Brzeziny durch die Rusten Rennenkampfs zu den Kameraden im Norden zurückzukehren.

Donner und Doria!" Ein Jauchzen dröhnte von des Vaters

Nr. 36.

Der serichMe Urkundsbeamte.

Von Iufn.;ober:nipekior Otto Meyer, Essen.

Die in den Gesetzen und Prozeßordnungen geregelten Aus­gaben der Geftchie werden in der Hauptsache durch zwei Organe der Rechrspflege erledigt, durch den Richter und den Urkund-- beamten. Während dem Richter in erster Linie die Rechtsnn- dung und Streitentscheidung obliegt, hat das zweite Reckt-

pflegeorzan, welches nach dem Rerchsgesetz vom 1. Juli 19*27

1 A.

die Bezeichnung Urkundsbeamter der Geschäftsstekle führt, al.c

diejenigen gesetzlichen Geschäfte selbständig zu erledigen, die mehr fcfhtdlenbcr und beurkundender Art sind. Hierzu gehört in erster Linie Der Verkehr zwischen den Rechtsuchenden und bem Gericht. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Urkunds- beam.lc den Rechtsuchenden helfend und beratend zur Seite stebei und zwar wie ausdrücklich hervorgehoben fei kostenlos Demgemäß können vor dem Urkundsbeamten Klagen, Gütean­träge, Armenrechtsgefuche, Gesuche um Kostenfestsetzung und jon füge das Zivil Prozeßverfahren betreffende Erklärungen gebüt renfrei zu Protokoll erklärt werden. Auch die Strafpozef Ordnung zieht in vielen Fällen die Aufnahme von Parteierklo- rungen durch den Urkundsbeamten vor. Insbesondere läßt fit zu, daß die Revisionsanträge und Revisionsdegründungen, die sonst nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden können, auch dem Urkundsbeamten gegenüber gültig abzugeben sind. Wie das Reichsgericht mehrfach entschieden hat, darf der Ur» kundsdcamte sich hierbei nicht auf einfache Wiedergabe de: Parteierklärungen beschränken, sondern er hat in Ausüdun, »einer rechtsberatenden Tätigkeit auf sachdienliche und form entsprechende Anträge hinzuwirken, sodaß er nicht nur bered1 tigt, sondern auch verpflichtet ist, von sich aus alle unsachgc mäßen Erklärungen der antragstettenden Partei auszu scheiden.

Neben dieser wichtigen Tätigkeit obliegt dem Urkundsdeam ten die Anordnung von Ladungen und von Zustellungen, wobei die besonderen, strengen Form- und Fristvorfchristen des Gesetzes zu beachten sind, ferner die Erteilung von Rechtskrastzeugnissen. die u. a. eine Prüfung der Zulässigkeit der Rechtsmittel und bev Ablaufs der Rechtsmittelfristen in sich schließt, sodann die Er teilung der Vollstrcckungsklauseln, auf Grund deren in Zivil sachen die Zwangsvollstreckung (Pfändung), in Strafsachen die Strafvollstreckung erfolgen usw

Sodann hat der Urkundsbeamte Entscheidung über die An träge auf vollstreckbare Festsetzung der Parteitosten zu treffen, wobei er prüfen muß, ob die verlangten Kosten wirklich entftan den sind, ob sie zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, ob sie in der geforderten Höhe notwendig waren usw. Eine gleiche Prüfung erfordert die dem Urkundsbeamten obliegende Entschei­dung über die Anträge auf Festsetzung der einem freigesprochenen Angeschuldigten aus der Staatskasse zu erstattenden Auslagen sowie auf Festsetzung und Anweisung der Gebühren der Rechts an wälle in Armensachen. Der Urkundsbeamte entscheidet ferner über die Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung der Zahlung befehle. Er ist auch zuständig für die gerichtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen, 'die nach den Vorschriften des Gesetzes sonst gültig nur noch durch einen Notar erfolgen kann.

Eine wesentliche Erweiterung des Ausgabenkrerses des Ur kundsbeamten ist durch die sog. Kleine Iustizreform von 1921 erfolgt, auf Grund deren eine große Zahl richterlicher Geschäfte dem Urkundsbeamten zur selbständigen Erledigung überwiesen sind. Aus Grund besonderer Anordnung der Landcsjustizvcr Wallungen können dem Urkundsbeamten u. a. übertragen wer den: in Zivilsachen: der Erlaß der Zahlungsbefehle, die Be schlüssc auf Pfändung und Ucberweisung von Forderungen und anderen Vermögensrechten, die Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollslreckitng usw.' in Strafsachen die gesamte Straf Vollstreckung mit Ausnahme der Entscheidungen über Straf aufschub und Unterbrechung: ferner ist eine weitgehende Ueber tragung zugelassen in Angelegenheiten der freiwilligen Ge richlsbarkeit: besonders in Grundbuch- und Dormundschafts- sachcn erledigt der Urkundsbeamte heute in einzelnen Ländern zum Teil bis zu 90 Prozent, aller Richterarbeiten. Diese im Interesse der Verbilligung, Vereinfachung und Beschleunigung getroffenen Maßnahmen haben sich nach dem Zeugnis der zu ständigen Amtsstellen durchaus bewährt: sie haben das Ziel der Freistellung des Richters für seine größeren Aufgaben er reicht.

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m Doppelte der ursprüngliche > ' & mug Deshalb der Grund, ' ^'-« Mitteln, unter Ausü kbrmittl, entsprechende Arbeits:

" fördern, um dadurch ; um die Konsumtion besß ten Ware oder Arbeit, bi

Lippen durch die stille Kirche. Blitz und Feuer schienen die Au gen über der Hakennase zu sprühen. Das herrisch stolze Gesicht flammte:Das nenn' ich einen Befehl, Hußlarn! Ich dachte mich westwärts zu Mackensen noch durchzujchlagcn, aber der Ge danke, vier Divisionen geschloßen durch feindliche Uebermadn zu | rückzuführen, ist der Armee würdiger. Keine andere unter der Sonne wagte ähnliches."

Er schwieg. Seine Augen suchten die Steinsliesen und seine Gedanken die Karte. Wenn die Armeeadteilung lchrtmachtc und den gekommenen Weg nahm, hing ihre Kolonne tm Rußen kessel wie eine lange, lange Wurst. Die Division Litzmann hatte als nördlichster Zipfel oder Vorhut eine Gasse durch den Feind bei Brzczinn zu öffnen. Die eigene Division blieb als südlichster Zipfel oder Nachhut am längsten im Kegel und in Gefahr, ab. gekniffen zu werden Doch der Mann von Tannenberg sollte sich nicht verrechnet haben, als sein Vertrauen auf preußischer Truppen Wunderkraft der Armeeabteilung den wohl kühnsten Be« fehl aller Zeiten schickte.

Er reckte sich. Die rechte Hand schlug knallend in die flache Linke:Los, los, meine Herren! Hußlarn. die Befehlvempfänger!"

Sie kamen und sahen den Divisionskommandeur statt des Gencralstabsoffiziers vor sie treten. Auch Werner verhielt den Atem, während von den herrischen Lippen laute Worte wie Fan» farenhall des Sieges durch die Kirche dröhnten.Erstens, der ^eind ist auf Starowa Gora geworfen. Die siegreiche Division löst sich für neue Verwendung aus dem Kampf Zweitens . ." s Die Bleistifte kratzten noch auf dem Papier. Aus neuen j Sätzen hörte Werner, daß der Vater seine Truppe zu einer ein- i zigen Kolonne zusammen werfen wollte. Aufborchen ließ, ein hartes, aber auch frohesNeuntens: Mitgeführte Dienstpaoiere sind zu vernichten. Zehntens: Führer der Marschkolonne Gene« I rilmajor v. Rieffenbach Mich treffen Meldungen bei der Nach ' Hut, dem Bataillon Scholz. Und jetzt wiederholen!" Sein | Finger wies auf einen Adjutanten, der den Befehl laut vorlas

Dann strafften sich alle Gestalten im Warten auf das Ge» heiß, zu den Truppen zu eilen. Doch wieder hob der Generalleut­nant die Stimme: .Fügen Sie hinzu elftens: Nächster Be­fehlsempfang nach dem Einrucken in Brzeziny in meinem borti« gen Stabsquartier. Verstanden?"

Aller Augen brannten. Ja. sie hatten verstanden, und auch

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