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Samstag, de« 28. August 1926.

Nr. 35.

M Kiekener Iertung ang I I WM (Neueste Nachrichten) (Gießener Tageblatt)

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ftus dem Hessischen Lanütag.

Abg Haury (D.VP.) Hal beim Landtag beantragt: Der hessische Landtag möge beschließen. die Regierung zu ersuchen, die Bestimmungen und Bedingungen der kürzlich von dem Reichs- serdingultgsausschuß herausgegebenen Verdingungsordnung für Bauleistungen im Fntcresic der Vereinheitlichung der Vergebung von Bauarbeiten als maßgebend auch für fiskalische Bauaus- [ träge künftig zu benutzen Die Hessische Regierung wird ersucht, B auf die Nachgeordneten Behörden mit allen ihr zu Gebot stehen- I den Mittel dahin einzuwirken, daß diese bei Vergebung von Aufträgen unter allgemeiner Anwendung der Reichsverdingungs- ; Ordnung auf die Bewilligung angemessener Preise und auf die t Innehaltung der tariflichen Lohn und Arbeitsbedingungen zu halten haben. Dies ist ebenfalls den Kommunalverwaltungen zu mpefehlen' im gleichen Sinne sind Verhandlungen mit der Keichsregierung einzuleiten.

Besichtigungsreise des Finanzausschußes nach Oberhesien.

Der Finanzausschuß des Landtages unternimmt am Don- nerskag, den 2. September, eine Besichtigungsreise unter Füh­rung von Mitgliedern der Regierung nach Wölfersheim und Bad-Salzhausen. Fn Wölfersheim werden die staatlichen Werke besichtigt und am Nachmittag geht die Fahrt nach Bad-Salz- Hausen. Dort wird ein Vortrag über den Stand und die voraus­sichtliche Entwicklung der Werke in Wölfersheim gehalten. Es findet eine Besichtigung der technischen und Parkanlagen in Bad- Salzhausen statt. Bekanntlich ist Bad-Salzhausen zurzeit in einem erfreulichen Aufschwung begriffen.

Rückzug der Erwerbslosigkeit.

Berlin, 27. Äugtlsi. Der Rückgang in der Zahl der Haupt- unterstützungsempfänger hat auch in der ersten Augusthälfte an- gehalten. Die Zahl der männlichen Hauptunterstützungsempfän- ger ist von 1 328 000 am 1 August auf 1 287 000 am 15. August

mrückgegangen, die Zahl der

weiblichen Huuptunterstützungs-

impsänger von 824 000 auf 317 000. trägt 2,9 Prozent.

Der Gesamtrückgang be-

Die gefährlichen Märsche.

Dbcrmufitmeifter a. D. Rausch, der am Vor­abend des französischen Nationalfestes (14. Juli) im "esthallengarten in Koblenz, während ein Fackelzug der Franzosen vorbeitam, Märsche halte spielen lassen, wurde vom französischen Militärgericht zu 1000 Mark Geldstrafe und einem Monat Gefängnis verurteilt.

Deutscher Landgemeindetag.

Die deutschen Landgemeinden halten ihre diesjährige Mit« glie-erversammlung im Rahmen des Hessischen Landgemeinde« tags am 28, und 29. August im Stadthaus in Mainz ab. Fm Vordergrund der Verhandlungen stehen die gegenwärtig für die Gemeinden wichtigen Fragen über den Finanzausgleich und die Selbständigkeit der Gemeinden, insbesondere«: über die tech* Nische Gestaltung des Zuschlagsrechis und die Mitwirkung der Genreinden bei der Gesetzgebung.

Zum Reichstheatergesetz.

Die Konzessionsbehörden aller deutschen Länder werden im Oktober in Weimar eine Tagung abhalten, auf der der im Reichsinnenministerium sertiggestellte Entwurf eines Reichstheatergesetzes besprochen werden und endgültige Fassung erhalten soll.

Na also!

Paris, 26. August. Der französische soz. Abgeordnete Pie rard gibt Heure imQuoditien" zu, daß Belgien höchstens auf Malmedn Anspruch hatte, weil dort angeblich valouische Be­völkerung lebe, keinesfalls aber auf Eupen und St. Vieth, wo ausschließlich Deutsche wohnen. Die belgische Bevölkerung habe die Nachricht, daß dieses Gebiet an Deutschland zurückgegeben werden solle, ohne jede Erregung vernommen, weil man sich für dieses Gebiet in Belgien überhaupt nicht interessiere.

Vier Todesurteile im türkischen Hochverratsprozetz.

Konstanftnopel, 26. August. Fm Hochverratsprozeß in An gora wurden Djchavid Bey, Nazim Bey, Nail Bey und Hilmi Bey Mim Tode verurteilr. Ihre Hinrichtung wird in einer Woche erfolgen.

Oesterreich auf der Kölner Herbstmesse.

Köln, 26. 8. Die Kölner Meße hat es sich zur besonderen Aufgabe gemacht, die deutsch-österreichischen Wirtschaftsbeziehun­gen zu pflegen. Die Verbindungen, die von jeher zwischen dem Rheinland und Oesterreich bestanden haben und die erst vor kurzem durch die Kundgebungen der Oesterreichischcn Woche in Köln ihren Ausdruck fanden, sollen auf wirtschaftlichem Gebiet durch die Kölner Messe gefördert und ausgebaut werden. So wird sich Oesterreich an der kommenden Herbstmesse (12. bis 15. September) mit einer sehr beachtlichen und anziehenden Sonderausstellung beteiligen.

Berichtigung. In der Nr. 34 unsererGießener Zeitung" muß es in dem Bericht über den Reichsbannertag in Nürnberg in der letzten Zeile heißen: auf rund 12 600.

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Neuregelung der Sonntagsruhe.

3m Reichsarbeitsministerium ist der vorläufige Entwurf eines Arbeitsschukgcsetzes seNiggestellt worden, dessen Kernstück die Neuregelung der Arbeitszeit im weitesten Sinne, also einschließlich der Sonntagsruhe, bildet. Die jetzigen Vorschriften der Gewerbeordnung sollen durch die einschlägigen Bestimmungen des in Vor bereitung befindlichen Arbeitsschutzgesetzes ersetzt werden.

Wie verlautet, will der Entwurf die Neuregelung der Sonntagsruhe auf folgender Basis vornehmen:

1. Die Einrichtung derAusnahmesonntage soll auf: rechterhalten bleiben. Die Ortspolizeibebörden sollen «nach wie vor befugt sein, bis zu sechs Ausnahmesonn­tage zuzulassen. Dagegen soll das jetzige Recht der^höhe- ren Verwaltungsbehörden, bis zu vier weitere Sonn­tage zu genehmigen, auf Wallfahrtsorte und äbn1 ' Orte mit zeitweilig besonderem Fremdenverkehr be­schränkt werden, und zwar ohne die Festlegung einer Höchstzahl. Die Beschästigungszeit soll von^acht auf sechs Stunden herabgesetzt werden. An der Sechs-Uhr- Schlußstunde soll mit der Maßgabe feifaebaUen werden, daß an höchstens drei Sonntagen eine Beschäftigung bis 7 Uhr zulässig sein soll, sofern an diesen Tagen die Be­schästigungszeit fünf Stunden nicht übersteigt.

2. Auch an der jetzigen Möglichkeit, für die soge­nannten Bedürfnisgewerbe für jeden Sonntan eine all­gemeine Verkaufszeit zu gestatten, soll festgehalten werden. Welche Geschäftszweige als unter den Begriff Bedürfnisgewerbe" fallend anzusehen sind, sollen der Reichsarbeilsminister oder die Länder zu bestimmen be­fugt sein. Auch hier soll die Beschäftigung nicht nach 6 Uhr zulässig sein und insgesamt zwei Stunden nicht überschreiten dürfen.

3. Reu soll die Bestimmung eingefügt werden, daß eine regelmäßige Verkaufszeit auch für nicht unter den Bcdürfnisgewerbebegrifs fallende Verkaufsstellen zu­gelassen werden kann, sofern die Laden-Eröffnung in­folge weitläufiger Siedlungsweise zwecks Versorgung der Landbevölkerung erforderlich erscheint. Die Be­schäftigung soll auch hier auf zwei Stunden beschränkt bleiben mit einer spätesten Schlußstunde von 6 Uhr.

Der Wanderungsverlust.

Seit Kriegsende hat Deutschland (in runden Zahlen)

308 000 seiner Bewohner

1919

1920

1921

1922

1923

1924

1925

3 000

9 000

24 000

36 000

115 000

59 000

62 000

als Auswanderer abgegeben. Deutsche

(Vorkriegsdurchschnitt)

(Inflationsjahr!)

Ueberwiegend waren es Männer in den besten Fahren. 1923 standen z. D. 59 Prozent unserer männlichen und 54 Proz. unsere weiblichen Auswanderer im Alter zwischen 17 und 30 Fahren. Von den im Fahre 1925 ausgewanderten 62 000 Deut­schen waren 33 000 männlichen Geschlechts. Die Ledigen über­wiegen unter den Auswanderern immer. Fhrem Berufe nach waren i. F. 1923: 39,9 Prozent unserer Auswanderer aus der

Industrie, wirtschaft, kamen

14,9 Prozent waren Angehörige der Land- und Forst-

Von den 62 000 Auswanderern des letzten Fahres

19 000 aus der Industrie

12 000 aus der Landwirtschaft

8 800 aus Handel und Verkehr

6 800 aus häuslichen Diensten

48,7 Prozent stammten aus Preußen. 13 Prozent aus Bayern und 38,3 Prozent aus den übrigen Teilen des Reiches.

Keine Siedlungsmöglichkeiten in Mexiko !

Schon häufig sind deutsche Auswanderer der Hoffnung auf Ansiedlungsmöglichkeit in Mexiko zum Opfer gefallen. Fast das ganze Siedlungswesen in Mexiko ist in der Hand von pri­vaten Unternehmern, die sich an den Auswanderern bereichern wollen. Der Evangel. Hauptverein für deutsche Ansiedler in Witzcnhausen warnt daher dringend, auf ein Angebot einzu- gehen. ohne es vorher von einer Beratungsstelle prüfen zu las­sen; unter einer großen Zahl deutscher Siedlungsunternehmen seien nur ganz wenige einwandfrei zu nennen. Ueberhaupt muß immer wieder vor einer nicht sorgfältig überlegten und vorbe­reiteten Auswanderung gewarnt werden. 72 000 Deutsche sind im letzten Fahre ausgcwandert. über 30 000 zurückgekehrt, viel­fach ganz verarmt und elend Besonders Südamerika. Brasilien und Argentinien haben viele bitter enttäuscht. Fast überall in der Welt liegen die Verhältnisse viel ungünstiger, als die meisten Auswanderer meinen. Lohnende Arbeit und Anstellung ist sel­ten zu finden. Für Landwirte, die wenigstens über 3000 Ji Vermögen verfügen und als Kleinbauern hart arbeiten können und wollen, bietet Brasilien noch die günstigsten Niederlassungs- Möglichkeiten. Diese werden in dem kleinen Ratgeber P. D e d e- kindsAuswanderer nach Brasilien u. Argentinien" (20 4-) Elberfeld, Augustastraße 151, nachgewiesen.

Zur Stbuldtflaggung in Preußen.

Von Christian D c u t [ d) m a n n.

Wer die Befriedigung unseres Volkes wünscht, muß es bedauern, daß der preußische Unterrichtsminister, der schon in denFällen" Schillings, Bode, Hauptmann, Wittig, Lessing keine besonders glückliche und geschickte Hand bewiesen hat, durch seinen neuesten Erlaß, wel cher für jede Schule die Anschaffung einer Fahne in den Farben schwarz-rot gold und die erstmalige Beflaggung der Schulgebäude damit am Verjassungstage (11. August) vorschreibt, unnötig neue Reibungs und Kon sliltsmöglichkeiten geschaffen hat. Der Reichstag selbst hatte die weitere Erörterung und endgültige Lösung dieser heiklen Frage, die schon so viel Unfrieden in unse­rem Volke angerichtet hat, bis zum Herbst vertagt. Da war es nicht eben klug, durch den Schulbeslaggungserlaß den Burgfrieden vor der Zeit aufs schwerste zu gefähr­den. Schon hat eine ganze Reihe von Schulvorständen die Anschaffung der Fahne abgelehnt, und auch, wenn es gelingen sollte (was immerhin zweifelhaft ist), die sen Widerstand zu brechen, wird der Sache, um die es uns geht'. dem Volksfrieden und der Volksgemeinschaft, dadurch schwerlich genützt. Zunächst ist es auch noch sehr umstritten, ob alle Schulgebäude im Sinne des Erlasses alsöffentliche" angesprochen werden können. Schreiber dieses wohnt auf dem Lande, wo die meisten Schul HäuserKüstereien", d. h. Eigentum der Kirchenge­meinde, sind. Wie würde sich die Rechtslage gestalten, wenn und ein solcher Fall wäre sehr wohl denkbar der Eemeindekirchenrat als gesetzlicher Vertreter des Hausbesitzers (der Kirchengemeinde) eine Beflaggung des Schulhauses untersagte? Ein solcher Schritt brauchte durchaus nicht vonantirepublikanischer" Ge­sinnung diktiert zu sein, sondern lediglich von dem Be­streben, nicht ohne wirkliche Not die politischen Gegen­sätze in dem engen Rahmen der Dorfgemeinde neu auf leben und die politischen Leidenschaften aufeinander­platzen zu lassen. Daß aber eine zwingende Notwendig leit zur Beflaggung der Schulgebäude vorliegt, wird auch der preußische Unterrichtsminister nicht behaupten können, da es in der monarchischen Vorkriegszeit sehr gut ohne eine Schulfahne gegangen ist. Es steht auch laum zu erwarten, daß durch die Hissung der gegenwär­tigen Reichsfarben auf den Schulgebäuden der Wille der Staatsbejahung in Schulgemeinde, Lehrerschaft oder Schulkindern irgendwie gekräftigt werden wird. Viel­mehr wird so, wie die Dinge zurzeit liegen, solche Be slaggung zumal in sehr vielen Dörfern als ein gewoll­ter Affront gegen die Anhänger von schwarz-weiß-rot angesehen werden. Und dies mit einem gewissen Recht, da ja die vom Reichspräsidenten angeregte Schaffung einer Einheitsflagge erkennen läßt, daß die derzeitigen Reichsfarben schwarz-rot-gold selbst von maßgebendster Stelle nicht als unabänderlich und für alle Zeiten gül­tig angesehen werden. Auch der preußische Unterrichts­minister dürfte wissen, daß es in Preußen tausende von Dörfern gibt, in welchen diejenigen, die schwarz-weiß- rot dem schwarz-rot-gold vorziehen, 75100 Prozent der Bewohner ausmachen. Werden diese der neuen Schul­sahne nicht mit sehr gemischten oder vielmehr mit sehr eindeutigen Gesühlen gegenüberstehen? Und wird nicht der Lehrer, der als notgedrungener Vollstrecker des unterrichtsministeriellen Willens diese Fahne auf­ziehen muß (auf dem Lande wenigstens wird in den meisten Fällen er es tun müssen) dadurch unter Umstän­den in eine peinliche Lage gebracht? Wird der Minister in der Lage sein (die Frage stellen, heißt: sie vereinen), ihn gegen die persönliche Animosität und die wirtschaft­lichen Nachteile, die ihm durch solches Handeln gegen die Anschauungen und Gefühle der überwiegenden Dorfmehrheit erwachsen können, zu schützen? Ganz zu schweigen von den Gewissenskonflikten, in die mancher Lehrer kommen mag, der seiner innersten Ueberzeugung nach viel lieber die schwarz-weiß-rote als die schwarz- rot-goldene Fahne hochzöge. Wenn aber nun schon ein­mal auf den Schulen geflaggt werden soll wie gesagt, ist es bislang sehr gut ohne dies gegangen! dann hätte man den Schulvorständen sreisteUen sollen, ob sie mit den Reichs- oder mit den Landesfarben flaggen wollen. Ueber die preußischen Landesfarben ist kein Streit, und sie in Vorschlag zu bringen, hätte eigentlich für einen preußischen Minister besonders nahe ge­legen!

Alles in allem: es wäre gut gewesen, wenn Prof. Becker, bevor er feine Fl^-^verordnung erließ, da­bei nicht bloß an die Städte, wo die Schulfahne unter anderen Fahnen verschwindet, sondern auch an das ihm vielleicht weniger vertraute platte Land gedacht und sich die möglichen verhängnisvollen, sowohl der Festioung der Staatsautorität wie der Hebung der Staatsfreudig- teit nicht eben günstigen Folgen seiner Maßnahme hin­reichend klar gemacht hätte. Vielleicht hätte er dann doch Bedenken getragen, jenen Erlaß hinausgehen 2h lassen, der in seinen rechtlichen Voraussetzunaen an-