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39. Jahrg.
Samstag, den 27. November 1926.
Nr. 48.
Erscheint: Samstags
Bezugspreis 40 Pfg monatlich hei ins Hass Redaktionsschluß früh 8 U.hr. — Für Aufbewuhrung oder Rück- lerrdung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Oie Aufwertung öer Sparguthaben in Hessen.
Die Verpflichtung der hessischen Sparkassen zur Aufwertung der Sparguthaben ist neuerdings durch Verordnung geregelt worden Im Regelfälle müssen dre öfferrrtichen Sparkassen in Hessen zu einem Aufwertungssatz von 121 ? Prozent des Gold- markbrtrages des Sparguthabens aufwerten. Bei günstiger Vermögenslage der Sparkasse kann der Minister des Innern an» ordnen, daß eine höhere Aufwertung zu erfolgen hat, oder daß nach dem 14 Juni 1922 ausbezahlte Guthaben auch ohne Vorbehalt des Gläubigers ebenfalls entsprechend aufgewer- tet werden Zur Aufwertung von nach dem 12. Juni 1922 aus« bezahlten Guthaben und für die Fälle, in denen Berücksichtigung bei etwaigen Ueber Weisungen von einer Kasse auf die andere gewünscht wird, bedarf es eines an die Sparkasse bis zum 31. Januar 1927 zu stellenden Antrags' sonst ist ein Antrag nicht notig. Die aufgewerteten Guthaben sind für die Gläubiger unkündbar bis zum 1. Januar 1932. Von da ab kann die Hälfte, vom 1. Januar 1910 an der Rest des Guthabens gekündigt werden. Die Sparkassen werden indessen bedürftigen Personen auf Antrag ihren Aufwertungsbetrag ganz oder teilweise baldmöglichst auszahlen und zwar ohne Abzug von Zwischenzinsen. Das gleiche soll erfolgen für Sparkassengläubiger über 05 Jahre und solche, die infolge ihres körperlichen Zustandes aller Voraussicht nach bei Einhaltung des Termines vom 1. Januar 1932 nicht in den Genuß der Auszahlung ihres Guthabens kommen; vorausgesetzt ist hierbei, daß diese Sparkassengläubiger nicht zur Vermögenssteuer herangezogen sind.
Die aufgewerteten Guthaben sind vom 1. Januar 1927 ab mit jährlich 3 Prozent, vom 1. Januar 1932 ab ebenso wie die übrigen Spareinlagen zu verzinsen. Die Gläubiger können die Auszahlung der Zinsen am Ende jeden Kalenderjahres verlangen.
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Zunahme der Erwerbslosenzifser.
Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Erwerbslosenfürsorge in der ersten Novemberhälfte ist von 1 353 000 auf 1387 000 gestiegen.
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Einigung über das Arbeitögerichtsgesetz?
Berlin, 26. 11. Ueber die Fassung, in der das Arbeitsgerichtsgesetz im Reichstage verabschiedet werden soll, haben heute Verhandlungen der Regierung mit den Parteiführern des Reichstags nicht stattgefunden. Es handelte sich bei den Besprechungen nur um eine Fühlungnahme zwischen den verschiedenen Parteien, deren Ergebnis zu der Erwartung berechtigt, daß die Verabschiedung des Arbeitsgerichtsgesetzes keine wesentlichen Schwierigkeiten bereiten wird.
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Die Zollvorlage liegt dem Reichskabinett angesichts der am 31. Dezember 1926 notwendig werdenden Neuregelung der Zölle vor.
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Die Hamburger Bürgerschaft nahm einen Antrag an, nach dem der Senat bei der Reichsregierung dafür eintreten soll, daß ein Gesetzentwurf zum Einkommensteuer- und K'örperschasts- steuergefetz vorgelegt wird, wonach für die Besteuerung der Gewerbetreibenden, der dreijährige Jahresdurchschnitt des Einkommens als Grundlage bestimmt wird.
Zwischen den baugewerblichen Hüttenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer fanden im Reichsarbeitsministerium Verhandlungen über eine Sicherung des Arbeitsfriedens im Baujahr 1927 statt Die Verhandlungen wurden auf Mitte Dezember vertagt
Elsässische Kundgebungen in der sranzäs. Sammer.
In der Sitzung der französischen Kammer am 25. d. Mts. kam es zu stürmischen Kundgebungen, weil der elsässische komm. Abgeordnete Hueber gelegentlich der Erörterung des Budgets für das Elsaß in deutscher Sprache eine Rede halten wollte
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Ein Prozeß gegen 31 deutsche Tiroler.
Nach einer Meldung der „Tribuna" aus Bozen wird der Prozeß gegen die 31 jungen Deutschen, Mitglieder des Der dandes Oberland, die im November 1925 in Gries bei einer Generalversammlung verhaftet worden waren, am 30. 11 in Verona eröffnet werden.
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Tie Enttäuschung
der englischen Bergarbeiter.
London, 26. 11. Die Konferenz der Bergarbeiterdelegierten nahm einstimmig eine Entschließung an, in welcher der Umrüstung über die von den Grubenbesitzern verschiedener Bezirke in Vorschlag gebrachten Bedingungen Ausdruck gegeben wird.
London, 26. 11 Im Unterhause führte heute der Staatssekretär des Innern zur Begründung der von der Regierung beantragten Verlängerung der Notstandsmaßnahmen aus, es handele sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme, die vielleicht in kurzer Zeit ausgehoben werden könnte. Von etwa einer Million Bergarbeiter hätten fast eine halbe Million die Arbeit wieder ausgenommen.
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Neuer Ausstand in Mexiko ?
Wie aus Mexiko gemeldet wirb, sei dort eine neue umfassende Verschwörung aufgebedt worden, die sich auf die ganze Republik erstrecke. *
Echt deutsch!
Die Tcuudpnaiionalc Reichstagsfraktion hat auf Grund von Zeitungsnotizen, die allerdings unwider sprochen geblieben sind, an die Regierung eine Anfrage gerichtet, ob es auf Wahrheit beruhe, baß die deutsche Botschaft in Washington am 11. November, dem Was- senstitlstandstage, geflaggt habe.
Sollte man derartiges wirklich für möglich halten. Sind wir denn von allen guten Geistern verlassen? An einem Tag, der das Vorspiel zu dem schmachvollen Versailler Vertrag bildete, auch noch zu flaggen? Unerhört so etwas. Und solche Dèänncr nennen sich die Nachkommen der Demokraten von 4-8! Bei aller ^Uederlage, die wir erlitten haben, dürfen wir dennoch stolz sein und uns freuen der Taten, die unser Volk gegen einen mächtigen Ansturm von Feinden vollbracht hat. Wir brauchen noch lange nicht zu kriechen! Michel, werde wach! Mann kann auf die Antwort der Regierung gespannt sein.
Der Einheitswert-Bescheide.
Bei den früheren Erläuterungen des Reichsbewertungsgesetzes und der Reichsvermögenssteuer ist darauf hingewiesen worden, daß auf Grund der Vermögenserklärung per 1. 1. 1925 von dem Finanzamt ein sog. Einheilswert-Bescheid erteilt wird, in dem getrennt für jede VermögensgaUung, die der Pflichtige besitzt, der Wert festgesetzt wird, der einheitlich allen Vermögenssteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Aufbringungslast und z. T. auch der Erbschaftssteuer) zu Grunde gelegt wird. Die Einheitswertbescheide werden z. Zt. zugestellt. Empfohlen wird eine genaue Nachprüfung der Werte an Hand der Vermögenserklärung. Die Prüfung ist nach zwei Richtungen hin notwendig und zwar 1. bezgl. der Höhe der festgestellten Ziffern und 2. bezgl. der Zurechnung der Vermögensteile zu der einen oder anderen Vcrmögcnsart. Es wäre z. B. möglich, daß ein Grundstück fälschlicherweise dem Betriebsvermögen zugerechnet wurde. isährend es tatsächlich nicht hierzu gehört. Der Steuerpflichtige läuft hierbei Gefahr den gewöhnlich viel höheren Steuersü.. für die Gewerbesteuer anstatt des niedrigeren Grundsteuerse-tzes zahlen zu müßen. Auch bezgl. der Industrieaufbringungslast könnte eine derartige fälschliche Hinzurechnung von Grundvermögen zum Betriebsvermögen von einschneidender Wirkung sein. Die Art der Berechnung ist aus den Ein- Heitswertbescheiden ersichtlich. Ein Gewerbetreibender, der in seinem eigenen Hause tätig ist, erhält z. B. zwei verschiedene Einheitswei^-Descheidc und zwar einen, in dem der Gesamtwert des Betriebsvermögens festgestellt ist und einen zweiten, in bc;: der Gesamtwert des Grundvermögens enthalten ist Der Wert der ^.runbftüdsteile, die dem Gewerbe dienen, ist dann dem Betriebsvermögen zugerechnet und vom Grundvermögen in Abzug gebracht. Die Verteilung muß genau nachgeprüft werden. Wer noch andere Vermögensarten besitzt, z. B. „landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen" oder „sonstiges Vermögen" erhält auch für diese Vermögens«r- ton je einen besonderen Einheitswert-Bescheid. Ergibt die ^Nachprüfung, daß die Wcrlfestsetzung nach einer der beiden Richtungen hin nicht zutrifft, so ist binnen eines Monats nach Zustellung Einspruch an den Dewcrtungsausschuß beim Finanzamt entweder schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.
Der Einhciiswcrt-Vefcheid bat lediglich die Aufgabe, den Einhcitswcrl der zu besteuernden Vermögensarten zu fixieren. Für jede der oben genannten Wertsteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer etc.) ergeht noch ein besonderer Steuerbescheid, in welchem unter Zugrundelegung des Einheirs- wertes und des gültigen Steuertarifs die Steuer selbst berech net und angefordert wird. Alle Einsprüche gegen die Höhe oder die Zurechnung der Vermögenswerte sind bereits jetzt beim Empfang des Einheitswertbescheides gellend zu machen und wer den nach bessert Rechtskraft später bei Zustellung des Steuerbescheides nicht mehr berücksichtigt. Wurde auf Grund des Ein heitswerts Bescheides Einspruch gegen die Höhe oder die Zu rechnung der Vermögenswerte eingelegt, so wirkt sich dies auto; malisch auf die Berechnung aller Wertsteuern aus und ist später beim Empfang des sich auf diese Einheitswerte stützenden Steuer- defchcides (;. B- Vermogensfteuerdefch-eid, Grundsteuerbefcheid, ! Gewerdesteucrbcfcheid etc.) nicht mehr erforderlich. Ein Ein- ! sprach gegen die zuletzt genannten bleu e ibescheide kann nur in I Frage lommcn. wenn nicht der eigentliche Wert des Vermö
gensgegenstandes best ritten werden soll, sondern z. B. die Der- mögensneuctpflidH überhaupt, ober die Höhe der cä-u sf'shi in Schulden etc
Aus Gründen der Vercinsc.chung ist inbepen zugelasien war« hen, daß der Einheilswertbescheid in gewissen Fallen mit dem Dermögcnssteuerdcscheid verbunden werden kann. Ob dies in dem einen oder anderen Fall geschehe-, ist, laßt der Bescheid um schwer erkennen.
Gegen die Entscheidung über Einsprüche ist Berufung an den Oberdewertungsausschuß und gegen die Berufudgsentschei- bung Rechtsbeschwerde an den Reichssinanzhof zulänig.
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Von Proscsior Dr. Ph. Stein, Berlin,
Am dunklen Anfang des Worte „Genossenschaft" steht das gemeinsame Arbeiten und das gemeinsame Genießen Die Ge nosienschaft ist nicht auf eine Zeit ober ein Volk beschränkt, die Genosienschaftsbewegung ist überall und allezeit Teilströmung der großen, die Geschichte der Volker bewegenden sozialen Giro mutigen. So sind auch die Gilden und Innungen br s utschen Mittelalters echte Geitosienschaften gewesen; heut verstehen wir unter „Genossenschaften" Gemeinschaften von Personen der Masienschichtcn des gewerblichen Äkitlelstandcs, der Bauern und der Arbeiter zur Verfolgung ihres wirtschaftlichen Zweckes als Erzeuger, Händler oder Verbraucher.
In den Ecnosicnfchaften nehmen die Rkasiettsnuchteu, die tragenden Grundständc des Voltes, die Bürger, Bauern und Arbeiter, ihr wirtschaftliches Schicksal in die eigene Hand, um im Bewußtsein ihrer Kraft und in Erkenntnis der durch die Wötc der Zeit gesetzten wirtschaftlichen Aufgaben Erwerb und Wirtschaft der Masienschichten zu sichern und auszubauen und damit die sichere Grundlage für wirtschaftliche Selbständigkeit soziale Unabhängigkeit und selbstbewußte Anteilnahme an der politischen Arbeit zu schaffen. Die Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Forderung von Erwerb oder Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemein schaftlichen Geschäftsbetriebes.''
Was für die Genossenschaften im allgemeinen gilt, gilt auch für die Kreditgenossenschaften. Es sind Unternehmungen zwecks Zusammenfasiung der Mittelschichten des Volkes, nicht zum Zwecke der Konzentration von Kapital wie bei bei Aktiengesellschaft, sondern um die in den Menschen und ihrer Leistungsfähigkeit ruhenden Kräfte und Mittel zusammen,zufassen und sie zu wirtschaftlichen Mächten zu gestalten. In den Kreditge nosienschaften sind daher in erster Linie Personen, nicht Kapi talien vereinigt. Die Gcnosienschaften als Unternehnlungsformen der Masienschichten stehen so den Uulernehmungssormen der Großwirtschaft, den Aktiengesellschaften und den l'eseUjchaften m. b. H. gegenüber. Sammeln und summieren diese Geldstücke, so sammeln und summieren jene Menschen. Die Music mit ihrem Massenbedarf, mit ihrem vielen Wenig an Geld sichert ihren Geschäftsbetrieb, schafft ihnen das finanzielle Fundament. Die unbegrenzte Mitgliederzahl, das bemotratih e Prinzip, welches sich besonders darin äußert, daß jedem Genossen ohne Rücksicht auf seine Kapitalbeteiligung nur eine Stimme zusteht, sind grundlegende Merkmale jeder Kreditgcnosienschaft. Dabei bekämpfen die Genosienschaften nicht das Kapital oder den Ka pitalismus, sondern nutzen und verwenden das Kapital. Das Wort: „Nicht Kampf gegen das Kapital, sondern Kampf mit dem Kapital gegen Wucher und Ausbeutung" steht ungeschrieben über der Tür jeder Genosienschaft. Auch jeder einzelnen Kredit- genosienschaft. Ihre Aufgabe und ihre Bedeutung zugleich ist es, Menschen und Mittel zusammenzubringen, um die Möglichkeiten und Erträgnisie der Wirtschaft nicht nur den obersten Schichten der Wirtschaft und Gesellschaft zu überlassen, sondern fn tausenden und abertausenden Kanälen über das ganze Volk in allen Schichten zu verbreiten und das Blut der Volkswirt schaft, das Geld, in feinen und feinsten Aederchen über den letz len Gewerbetreibenden und Bauern bis zum letzten Arbeiter und
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