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I WM (bleueste Nachrichten) ^^"^^ (Gießener Tageblatt)
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Das deutsche Volkseinkommen.
W.W. Es ist neuerdings wieder üblich geworden, das deutsche Volkseinkommen zu schätzen. Daß das zu sehr Willkür ichtn und oft phantastischen Ergebnisien führen muß, geht schon daraus hervor, daß die Voraussetzung, ein sorgfältige Produk üonsftaliftik, einstweilen völlig fehlt. Der Versuch, durch Benutzung der Einkommenssteuerstatistik das Volkseinkommen zu errechnen, ist mit großen und kaum vermeidbaren Fehlern belastet Hier fei nur daran erinnert, daß von der Lohnsteuer auch Gehälter der Reichs-, Länder- und Gemeinde-Beamten erfaßt werden, sodaß auch diese im Volkseinkommen mit erscheinen, was nicht zulässig ist. Die Gehälter der Beamten usw werden aus dem gesamten Steueraufbringen bezahlt, das als solches zuvor aus dem Wirtfchaftsertrag ausgeschieden worden ist. Bei Benutzung der Lohnsteuer zur Errechnung des Volkseinkommens wird ja die volle Höhe des Gehalts der Beamten eingesetzt, also ohne Abzug der Lohnsteuer. Dies Gehalt ober stammt aus dem steueraufbringen, daß ebenso bei der Errechnung des Gesamteinkommens schon berücksichtigt worden ist. Es liegen also bei dem Rückschluß aus dem Steueraufbringen Doppelzählungen vor di« denn aus zu einer unverhältnismäßig hohen Schätzung des Gesamteinkommens geführt haben. Ob dies Gesamteinkommen tatsächlich 52,5 Milliarden Reichsmark ausmacht, wie aus der Einkommensteuer errechnet worden ist, muß also als zweifelhaft erscheinen. Allein selbst wenn diese Summe gelten soll, ist ein Vergleich mit dem Vorkriegseinkommen nur auf Grund der Vor- lriegswerte möglich. Die 52,5 Milliarden Reichsmark würden dabei zu 29 bis 30 Milliarden Reichsmark znfammenfchrumpfen, also die Summe, die auch von anderen Seiten schon geschätzt worden ist. Um mehr als Schätzungen kann es sich im besten Fall, nicht handeln.
Die Produktionsstatistik ist noch nicht wieder so ausgebaut, um von hier aus das volkswirtschaftliche Einkommen zu ermitteln. Soweit zuverlässige Erhebungen vorliegen, wie für die Landwirtschaft, für den Kohlenbergbau, endlich für die Eisen- unb Stahl-Erzeugung, ist ein erheblicher Rückgang im Verhältnis zur Vorkriegszeit feftzustellen. Das ist zum Teil auf den Tierlust wertvoller Produttionsgebiete zurückzuführen, während . B. für die Landwirtschaft der Ausfall der Getreideerzeugung unbedingt ist, also auch innerhalb der derzeitigen Grenzen des Reiches. Weiter darf nicht übersehen werden, daß der volkswirt- id)af!lid)c Ertrag des Kohlenbergbaus heute geringer ist als in der Vorkriegszeit, obschon in den Kohlengebieten die Dorkriegs- crzeugung nahezu oder völlig erreicht werden konnte. Ferner zeigt die Einfuhr wichtiger Rohstoffe, wie Wolle und Baumwolle, die im Inlande einem Veredelungsprozeß unterliegen, immer im Verhältnis zur Vorkriegszeit, starke Rückgänge. Be- rrächtlich ist dieser Rückgang bei den Eisenerzen. Trotzdem wir 1913 über die lothringischen Erzlager verfügten, führten wir darüber hinaus noch 11,5 Millionen Tonnen mehr ein, während 1924 nach dem Verlust Lothringens der Einfuhrbedarf nur noch :i Millionen Tonnen betrug. Da das deutsche Volkseinkommen 1913 aus 42 Milliarden Goldmark geschätzt wurde, von denen mindestens 8 Milliarden Mark auf Kapitalanlagen im In- und Ausland stammten, kann bei dem fast gänzlichen Fortfall des Renteneinkommens der Gesamtertrag aus volkswirtschaftlicher Arbeit zurzeit nicht gut 30 Milliarden Goldmark ausmachen. Die volkswirtschaftliche Erzeugung, die für den Begriff des Volkseinkommens allein maßgebend ist, ist mindestens um ein Drittel geringer als in der Vorkriegszeit. Wenn darauf hin- gewiesen wird, daß rund 20 Millionen Lohn- und Gehalts-Emp- länger vorhanden sind, so ist dem gegenüber zu bemerken, daß der Verteilungsapparat heute mehr Arbcitsträfte beansprucht, als in der Vorkriegszeit. Die Uebersetzung des Verleilungs- üpparals ist aber nicht als Zuwachs zum volkswirtschaftlichen Gesamteinkommen zu buchen. Wir werden als Volk nicht reicher, wenn heute zwei Arbeitskräfte einen Doppelzemtner weiter verleiten. wo vor dem Kriege eine Arbeitskraft genügte.
Deutsche Pionierarbeit in Osteuropa?
W.W. Es ist verständlich, daß das Land mit der fortgeschrit- rensten kapitalistischen Entwicklung, die Vereinigten Staaten von Amerika die Herrschaft der Kommunisten in ScwjctruBlanb besonders unangenehm empfanden und sich mit allen Mitteln davor zu schützen suchten, daß die Funken von dem revolutionären ^ßdtbranb über den Ozean hinüber flögen. Durch die strengen Gesetze über die Einwanderung haben es die Amerikaner in der yand, jede Zuwanderung von unerwünschten bolschewistischen Elementen zu verhindern. Es ist weiter begreiflich, daß sich die Regierung der Ver.-Staaten weigerte, Gelder nach Sowjetruß- raud zugeden und dadurch das Regime der 'bolschewistischen Dolls- tommiffa« zU stärken. Das hat jedoch nicht gehindert, datz dieser oder jener amerikanische Privatmann mit Sows et rußland Gehöfte machte. Besonderes Aufsehen erregte die Konzesiion, die der amerikanische Eisenbahnkonig Hnrrr^nan an Manganfeldern im Kausus erwarb. Den aufmerksametr Blicken der Moskauer Regierung ist es nicht entgangen, datz man in Amerika je länger e mehr darauf ausgeht, neue Betätigungsfelder für das über- >chüffige Kapital zu suchen. Trotz aller Abneigung gegen das oowjetsystem herrscht in der Welt die Ueberzeugung, datz Ruß- land der Markt der Zukunft sei. Gedarrten dieser Ari werden durch einen Wirtschaftsagenten unterstützt, den die Sowjetregic- rung nach Washington geschickt hat. Diese r Mann hat kürzlich verpchert, Sowjerrußland sei in der Lage, im Laufe der nächsten
Samstag, den 24. April 1926
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Jahre für 10 Milliarden Dollar (!) Ware abzunehmen, wenn Amerika sich entschließen könnte, Sowjetrutzland staatlich anzu erkennen und wirtschaftliche Beziehungen anzuknüpfen.
In diese Situation wird ein Plan hineingetragen, der auf den ersten Blick manches Reizvolle hat: da Amerika vorläufig noch nicht unmittelbar Geld nach Sowjetrutzland geben möchte, und da man auch die Deutschen in vieler Beziehung für geeigneter hält, die Schwierigkeiten des rusiischen Geschäfts zu meistern, so ist man in gewißen Newyorkern Finanzkreisen nicht abgeneigt, Deutschland zur wirtschaftlichen Erschließung Sowjet: rutzlands Kapital zur Verfügung zu stellen und sich hierbei zunächst mit einer Zinsgarantie seitens Deutschlands zu begnügen. Bekäme Deutschland von den Vereinigten Staaten ein größeres Darlehen zwecks Weitergabe an Rußland, so könnten die großen Einkäufe erfolgen, mit denen die Sowjet-Regierung die kapitalistischen Staaten zu ködern sucht. Es ist notwendig, daß schon jetzt vor solchen Plänen eindringlich gewarnt wird. Jeder Kenner Sowjetrußlands weiß, daß den Herrschern in Moskau Treu und Glauben im Wirtschaftsverkehr nicht die selbstverständliche Grundlage internationaler Wirtschaftsbeziehungen, sondern lediglich Mittel zum Zweck sind, möglichst viel ausländisches Kapital ins Land zu holen und im geeigneten Augenblick eine große Konfiskation vorzunehmen. Es hat den Anschein, als ob viele deutsche Geschäftsleute den Versprechungen sowjet-
rußischer Agenten allzu bereitwillig Glauben schenken, und die in Rußland investierten Kapitalien alles andere als sichert sind. Ganz unerträglich wäre es, wenn wir uns nicht eigenem, sondern auch mit fremden Kapital am russischen
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schäft beteiligten und Amerika gegenüber für solche Summen selbstschuldnerische Bürgschaft übernähmen. Wir haben kein Interesie daran, für die Intereße eines fremden Landes in Osteuropa Pionierarbeit zu leisten und dafür auch noch ein gefähr
liches Geldrisiko zu übernehmen.
Dr. Croll.
Landessteuern 1926.
Vom Presseamt des hessischen Staatsministeriums wird uns geschrieben:
In diesen Tagen beginnt die Zustellung der Steuerbescheide über Landessteuern für das Rechnungsjahr 1926. In diesen Bescheiden sind staatliche Grundsteuer, Gewerbesteuer und Sonder- Gebäudcsteuer zusammengefaßt. Die nähere Prüfung der Bescheide wird ergeben, daß die Grundsteuer gegen das Vorjahr unverändert geblieben ist (zerlegt im Vorjahr in 4 Raten, künftig in 6 Raten).
Die Gewerbesteuer wurde bisher nur zum Teil auf Grund von Steuerbescheiden erhoben^ dazu kamen noch weitere Zahlungen in Form von Zuschlägen zur Einkommen — bezw. Körperschaftssteuer. Diese verschiedenartigen Anforderungen fallen künftig weg. Für das Rechnungsjahr 1926 ergibt sich die Ee- werbsteuerschuld einzig und allein aus dem Steuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer ist insgesamt gegen das Vorjahr ebenfalls unverändert.
Die Sonder-Gebäudesteuer ist im Zusammenhang mit der Heraufsetzung der Miete erhöht worden. Außerdem aber ist zu beachten, daß ein Teil dieser Steuer von dem Gemeindesteuerbescheid auf den Staatssteuerbescheid übernommen worden i|i, und zwar aus folgendem Grunde: Bekanntlich wird ein gewißer Teil des Aufkommens aus dieser Steuer zum Wohnungsbau verwendet. Bisher wurden diese Vaugelder zum Teil durch den Staats- und zum Teil durch den Gemeindesteuerbescheid ange- forbert; vom 1. April 1926 an erscheinen sie jedoch nur noch auf dem Staatssteuerbescheid und zwar auch insoweit, als sie bisher in der Gemeindesteuer enthalten waren. Dementsprechend ist bestimmt, daß die Gemeinden mit Kreis und Provinz zusammen ab 1. April 1926 höchstens einen Sondersteuersatz von 69 Pfennigen beschließen dürfen, während zuletzt die Gemeinden allein 80 Pfennige oder mehr erhoben. In den Gemeinden, die die SonberftcucT in dem bisher zuläsiigen Maße ausschöpfen, wird die Gemeinde-Sondersteuer für das Rechnungsjahr 1926 also niedriger sein als im Vorjahr. Schließlich sei mitgeteilt, daß die für den 1. Juli 1926 in Aussicht stehende Einführung der vollen Friedensmiete keine Erhöhung der staatlichen oder der Gemeinde-Sondcrstcuer mehr im Gefolge haben soll.
Die hessische Sonöersieuer.
In diesen Tagen werden die Hausbesitzer mit neuen Steuer- âcttelu bedacht. Dieselben weisen eine Aenderung gegen seither insofern auf, als die Grundsteuer, Gewerbesteuer und die Sonder- ffcutr mit einem Zettel angefordert werden und an gleichen Tagen in 6 Zielen fällig sind. Es bedeutet das gegen seither eine Erleichterung in der Steuerzahlung, die zu begrüßen ist
Die staatliche Sonderstcuer weist eine ganz wesentliche Erhöhung gegen seither auf. Sie beträgt auf 100 Mark Friedens- itcuvrwcrt 1,27,5 Ji gegen 60 bezw. 80 «5 im Steuerjahr 1925.
Der noch ausstehende Gemcindesondersteuerzettel erfährt gegen das Vorjahr eine kleine Verringerung. Die Sondersteuer für Gemeinde und Kreis beträgt 68,7 Pfg. pro Hundert Mark Steuerwerk gegen durchschnittlich 77 Pfg. im letzten halben Sreucrjastr. Insgesamt beträgt die Belastung durch die beiden Sondersteuern 1.96,2 Mark für je H»O Mark Steuerwerk oder^ rund 2 Prozent des F ricdenshauswertes. Rechnet man hinzu, daß bei Staat außerdem noch eine Grundsteuer in Höhe von 12 Pfg. Pro löt’ Mark Steuerwerk erhebt, die man vor dem Kriege nicht gekannt hat, und daß die Gemeinden durchschnittlich 20 Pfg.
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Grundsteuern erheben, ergibt sich eine steuerliche Belastung von rund 2,28 Prozent des Friedenswerles, was einer Wegsteuerung der Vortricgszinsen für die L. Hypotdek gleid)tommt. Diese Besteuerung ist eine ganz ungeheuerliche und bedeutet dir glatte Konsiskation der Hausrente. Während Staat und Gemeinden ungeheuere Summen aus dem Hausbesitz herauspresien, über lagen sie ihn selbst seinem Schicksal, denn bis heute hat es die hessische Regierung, trotz der Bemühungen der Organisation nicht für notwendig gehalten, dem Hausbesitz Die im Januar auf ungesctzl che Weise widerrechtlich entzogenen kärglichen Zinsen für das E genlupital zu kommen zu laßen. Wir haben bereits 'N 7er letzten Nummer daran* bingewlefen, daß wir in Hessen, was bte steuerliche Belastung anbetrifft, an der Spitze marschieren. Es ist wabtlid) sein Kunststück, durch derartige diktatorische Besrencrungsmaßnahmen, die jede Rücksicht auf die Tragbarkeit vermisten laßen, d.n Staatshaushalt in Ordnung zu halten Die Uebcrjpannung der Steuerkrast muß sich aber über kurz ober lang rächen. Der Haps besitz wird innerlich ausgchölt. Durch die Wegsteuerung jeden Ueberschußes ist der Hausbesitzer nicht in der Lage, Gelder für große Instandsetzungen anzusammeln.
Ueber die Sondersteuer selbst sagt die Berliner Handels kammer in einer Eingabe an den Rcichsfinanzminister: „Gerade in unserer Zeit, wo ein großer staatlicher und kommunaler Finanzbedarf zusammentrefse. müße bei jeder Steuer nicht nur ihre wirtschaftliche Tragbarkeit, sondern auch ihre sittliche Bc^ rechtigung geprüft werden. Es sei nicht angängig, daß man Steuern als Inflationssteuern in einer Zeit bezeichne, in der man sich schon lange darüber klar geworden ist, daß Inflations gewinne, soweit sie überhaupt vorhanden waren, nicht mehr als Steuerobjekte in Betracht kommen können. Insbesondere sei es völlig verfehlt, wenn das Reich den Ländern Aufgaben zuweist und ihnen anheimstellt, den Finanzbedarf für diese Auf gaben aus Steuern zu decken, die es aus ethischen Bedenken für sich selbst zuerheben scheut. Das aber gerade gelte insbesondere für die Hauszinssteuer, die lediglich als Inflationssteuer gedacht ist, in Wahrheit jedoch bis zu einem gewißen Grade die Ent eignung der Grundrente darstellt. Die beabsichtigte dauernde Erhebung stehe auch zu der Erklärung im krassen Widerspruch, die der damalige Reichsfinanzminister Anfang des Jahres 1924 abgegeben habe. Vornehmlich sei es aber schon begrifflich ver fehlt, den Hausbesitz heute noch mit einer Inflationssteuer be lasten zu wollen, wo nicht nur keine Inflationsgewinne, sondern höchstens noch Deflationsverluste feststellbar sind. Bei keiner den Grundbesitz belastenden Realsteuern würde, im Widerspruch mit dem Grundgedanken des Reichsbewertungsgesetzes, gegenwärtig darauf Rücksicht genommen, ob ein Ertrag vorliegt oder nicht.
Was die Steuerermäßigungen und Erläße angeht, so ist auch in dieser Beziehung eine Erleichterung gegen seither festzustellen. Die Arbeit des Reklamierens durch den Hausbesitzer und das damit verbundene oft stundenlange Anstehen an den Schaltern des Finanzamtes ist damit beseitigt. Jeder, der nach dem Gesetz Anspruch auf Befreiung von der Sondersteuer hat, hat sich zunächst zur Prüfung seiner Verhältnisse an die Stadtskasse zu wenden. Das gilt sowohl für den Hausbesitzer als auch für den einzelnen Mieter. Die Stadtkaße wird dann über den Erlaß oder die Ermäßigung der Steuer befinden. Der Mieter hat an den Vermieter die volle Miete zu zahlen. Erstmalig gilt dies für die Aprilmiete. Durch die neue Regelung wird jedenfalls der Unfug, der seither mit den Steuererlassen getrieben wurde, aus ein Mindestmaß beschränkt und dürfte es künftig ausgeschloßen sein, daß Beamte der Gehaltsgruppe 12 wegen wirtschaftlicher Notlage von der Sondersteuer befreit werden. (!)
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