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TamStag, de» 20. November 1926

Nr. 47

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Erscheini: Samstags.

Bezugspreis 40 Psg monatlich frei ms Haus Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück- lenbung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Warum stimmt das Zentrum beim Bolksenlscheid mit Nein?

Der Werbeausschuß der Zentrumspartei gibt imMainzer Journal" in elf kurz formulierten Punkten Aufschluß, warum das Zentrum beim Volksentscheid am 5. Dezember mitRein" stimmt Diese Punkte lauten

Wir st i m m e n mit Rein:

1. Wei! wir unsere Landtagsfraktion gegen jedes Mißtrauen, das von Reibern kommt, schützen müßen.

2. Weil uns die christliche Weltanschauung höher steht, als die materialistische.

3. Weil sich in einem halben Jahre der Landtag von selbst auf­löst, und daher jede gewaltsame Auflösung Unsinn «ft.

4. Weil wir unsere Wähler nicht unnötig an die Wahlurne rufen wollen

5. Weil wir dem beOndKu Staat alle unnötigen Kosten er­sparen wollen.

6 AKU der W. und O.-Block durch den Volksentscheid seinen Machthuitger stillen will.

7. Weil der W und O. Block, wenn er an der Regierung gewesen wäre, auch die von dem deutschnationalen Reichs- finanzministcr a. D. von Schlieben festgesetzten Steuern hätte einziehen müssen.

8. Weil wir uns von been Rechtsblock kein Diktat wollen auv drängen lassen.

9. Weil wir unsere politische Ehre nicht aufgeben wollen.

10. Weil wir einen neuen politischen Kulturkampf von unserer Kirche (enthalten wollen.

11. Weil wir immer noch Parteidisziplin halten wollen.

* " 8* »n Stämme. M und Stangen I. und II. Kl mehr oder weniger ist zuläffig. gerluh als solche zu bezeichnen sind, r 1926, vom. 11 W, bei der Bür mer Nr. 1, mit der AufschriftHoiz- nchen. Die Gebote sind für jedes W KM Mb pro Fm. abzugeben, VerkaufÄchiMngen, die auf dem asicht offen siegen. Die Verkauss-

gegen Entrichtung der Schreibge- i Eden.

M Gemeinde nach der HMidnung

11 'Friedewald wird auf Verlangen vorigen.

ibn 1926.

SLrgemeister.

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Tagesnachrjchten.

Das Arbeitolosen-Bersicherungvgesetz ist im Reichsrat an­genommen worden.

Die angeftrebte große Koalition, d. i. eine Reichsregicrung, bestehend aus Sozialdemokraten, Zentrum, Demokraten und Deutsche Dolkspartei, hat Aussicht, zustande zu tommen.

Paul Lensch, einer der befähigsten Männer in der sozial­demokratischen Partei, ist am Mittwoch gestorben. Er war einer derjenigen, der den Verhältniffen Rechnung zu tragen wußte, der nicht alles nach der Schablone und durch die Parteibrille beurteilte .

Zn Sachsen wird für die neue Regierung seitens der sozial­demokratischen Partei, welche durch die letzten Wahlen die mei­sten Sitze bekommen hat, der frühere Unterrichtsminister Fleißner als Ministerpräsident in Vorschlag gebracht.

Der demokratische Reichsparteitag findet am 27. und 28. November in Berlin im Reichslagsgebäude statt. Die Reichs­minister Dr. Külz und Dr. Reinhold werden sprechen.

Das Linienschiff Hannover" ist auf seiner Weltreise am 16. November von Ponte de Praia in See gegangen.

Der deutsche Reichsmarinc-SchulkrcuzcrEmden" ist am 17. November in La Coruna eingetroffen. Derselbe wird alle Weltteile besuchen.

Zn England wird der Bergarbcilerstreik fortgesetzt, obgleich die Regierung bemüht ist, eine Einigung herbeizuführcn.

Frankreich will, daß die Militärkontrolle über Deutschland ständig bleiben soll. Dem widersetzt sich natürlich die deutsche Regierung und wird dabei von England unterstützt.

Zn den zu Polen gekommenen oberschlesischen Gemeinden haben bei den kürzlich itatigefunbenen Gemeindewahlen die Deutschen 335 Sitze und die Polen nur 265 Sitze errungen.

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Kapitalbeschaffung für Sieülungszwecke.

Bereits während des Krieges wie auch nach dem Kriege wurde besonderer Wert darauf gelegt, Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen Eigenheime zu verschaffen, aber ihnen bei Errichtung von Eigenheimen weitestgehend behilflich zu fein. Zn nachstehendem soll kurz ausgeführt werden, welche Mittel und Wege zur Kapitalbeschaffung für Siedlungszwecke jetzt in Frage kommen

Zunächst wäre auf die Kapitalabfindung hinzuweisen Nach § 72 des R. V. Ges. können die Personen, die auf Grund dieses Gesetzes Anspruch auf Versorgungsgcbührnisfe haben, zum Er werb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes durch Zahlung eines Kapitals abgefunben werden. Eine Kar pitalsabfindung kann auch dann gewährt werden, wenn Ver- sorgungsberechtvgte zum Erwerb eigenen Grundbesitzes einem gmeinnütiigen Bau- und Sieblungsumernebmen bei treten wollen.

Die Abfindungssumme beträgt ein Vielfaches der im Zeit­punkt der Anerkennung zuständigen Vcrsorgungsgebührnifse und richtet sich nach dem Lebensalter des Verforgungsberechligten. Um den mit der Abfindung vom Gesetz beabsichtigten Zweck zu erreichen Siedlung und Seßhaftmachung auf eigener Scholle zu fördern, wird als regelmäßige Voraussetzung der Gewäh­rung der Abfindung verlangt, daß entweder ein bebautes Grundstück bereits vorhanden ist, das erroeitert oder sonst wirt­schaftlich gestärkt werden soll, oder daß für b;e halb:ge Errichtung eines neuen Wohnhauses Gewähr gegeben m. Gründung.ch muß es sich dabei um eigenen Grundbesitz handeln Dem w:rd es jedoch gleich geachtet, wenn das Eigentum :m Wege des Erbbaurechtes, der Erbpacht oder in ^orm eines Rentengurs

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ermorden wird. Auch die übrigen Eigentum »orten des Kärger- lichen Rechts Eigentum nach Bruchteilen, güterHomeinfchaft- liches Eigentum, Eigentum der Erbengemeinschaft genügen

Es reicht jedoch auch aus. wenn mit der Kapilalabfindung die Anwartschaft auf ein durch eine gemeinnützige Siedlungs und Baugenossenschaft zu erstellendes Wohnhaus erworben wird, sofern nur sichergestellt ist. daß durch Abschluß entsprechend langer Mietverträge, durch Einschränkung der Künbigungs' möghditcit zugunsten der Verjorgungsberechtrgtcn oder aus son stige Weise die Gewähr dafür geboten ist, daß derjenige, der die Kapitaladfindung beansprucht, auf dem von ihm zu erwerbenden Grund und Boden seßhaft bleibt und das Grundstück dauernd erhalten wird

Der Antrag aus Kapitalabfindung ist an das zuständige Verfovgungsamt oder die zuständige Bezirtsfürsorgestelle zu rich­ten. Beteiligt bei der Prüfung des Antrags ist auch die Haupt sürsorgestellc, die insbesondere die Nützlichkeit der beabsichtigten Verwendung des Kapitals zu prüfen hat. Die endgültigle Ent­scheidung trifft das Hauptversorgungsamt. Die ordnungsmäßige Verwendung des Kapitals wird überwacht. Sie ist durch die Form der Auszahlung Zahlung nach Maßgabe des SoTh schreitens des Baues, Sicherungshypothck und in der Regel durch Maßnahmen gegen die alsbaldige Weiterveräußerung Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht zu sichern. Auch ist cs zulässig, die Weiterveräußerung und Belastung des auf Grund der .Kapi­talabfindung erworbenen Grundstücks bis zu fünf Jahren von der Bewilligung der Genehmigung der zuständigen Behörde ab­hängig zu machen. Endlich besteht die Möglichkeit, die Kapital- abfindung zurückzuverlangen, wenn das Geld nicht innerhalb be­stimmter Frist ordnungsmäßig verwendet oder wenn der Zweck der Verwendung vereitelt wird.

Zn den meisten Fällen wir die Kapitalabfindungsfumme keineswegs ausreichend sein, um die Baukosten siche rzu stellen. Es wird deshalb auf eine weitere Möglichkeit der Geldbeschaf­fung verwiesen: Das Reichsgesetz über die Bereitstellung von Kredit zur Förderung des Kleinwohnungsbaues vom 26. März 1926 setzt den Reichsarbeitsminiftcr in die Lage, an die Länder Darlehn zu geben, um die Gewährung von Zwischenkrediten auf erste Hypotheken zu fördern. Diese Reichsmittel für Zwijchen- tredite werden nur gegeben zur Errichtung von Kleinwohnungen Hierbei sollen insbesondere auch Kriegsbeschädigte und Krieger- hinterbliebene in erster Linie berücksichtigt werden. Die Gewäh­rung resolut durch die vorhandenen Kreditanstalten, in erster Linie Hypothekenbanken und sonstigen Realkreditanstalten, die berechtigt sind, Pfandbriefe auszugeben.

Die Realkreditanftalten erscheinen bei der Durchführung der Kreditaktion als Beauftragte der Länder. Der Zwische ntvodit wie der erste Hypolhekcnkredit sind auf Grund eines Vertrages an den Bauherrn weiterzugeben. Tunlichst soll schon der Ver­trag für Gewährung des Zwischenkredits die Bedingung ent­halten, zu denen das hypothekarische Darlehen gewährt wird. Die Beleihung kann bis zu 60 Prozent des Wertes des Grund­stücks erfolgen und soll in der Regel gewährt werden, wenn Länder und Gemeinden die Ausbietungsgarantie übernehmen gegen die Zusage des ersten Hypothekengläubigers, die erste Hypothek im Falle der Zwangsversteigerung stehen zu lassen. Der Zinssatz beträgt 6,75 Prozent,' an Derwaltungskosten darf ein Zuschlag von 0,5 Prozent nicht überschritten werden, jo daß der Satz 7,25 Prozent beträgt. Es ist besonders vorge­sehen, daß mit Mitteln des Reichskredits nur solche Bauvor­haben gefördert werden, die gewissen Richtlinien entsprechen. Zn Frage kommen nur Kleinwohnungen, bei denen Gewähr ist, daß die Wohnungen nicht zu spekulativen Zwecken verwendet werden. Um die Baukosten niedrig zu halten, sollen ferner die Gemeinden Baugelände möglichst aus eigenem Besitze zur Ver­fügung stellen, ebenso bei der Berechnung des Sahen preis es, der Anliegcrbciträge, Straßenbau- und Verwaltungskosten weitest­gehend Rücksicht auf die Gemeinnützigkeit der Siedlung nehmen.

Eine weitere Quelle zur Beschaffung aon Bauge l'dern sind ? c sag. Hauszinssteuerhypotheken, die vor allem auch Kriegs- liefchädigten und Kriegerhinterbliebenen vorzugsweise gewährt werden sollen Das Darlehen ist vielfach unkündbares Tilgungsda rlehen. Der Beginn der Tilgung ist in vielen Fällen ein bis mehrere Zahre hinausgefchoben, der Tilgungssatz beträgt durchweg i Prozent. Die Verzinsung gestaltet sich äußerst ver- fchiedcnanig, es wird meistens ein Regelzins oorgesthrieben, der ahne Rücksicht auf die teilweise Tilgung für die ganze Dauer gleichmäßig festgesetzt ist. Es ist allerdings auch vorgesehen, daß Ut Zins bis au; 1 Prozent ermäßigt und unter Umständen gänzlich fallen gelassen werden kann. Ueber die Höhe des Dar- lehens sind in den einzelnen Ländern verschiedenartige Be­stimmungen getroffen. Teilweise wird ein bestimmter Prozent­satz der Baukosten, teilweise ein bestimmter Prozentsatz der Gc- nmihnen, LusDeN eine runde Summe als Höchstgrenze bezeich­net. Namentlich bei Kriegsbeschädigten und Kriegerhinter- bliebenen wird eine Ueberschreituryg der Höchstgrenze zugelaffen. Zn Preußen, Bauern und Baden kann neben der Regelhypothek bei Kriegsbesckädiglcn und Kriegerhinterbliebenen auch eine Sonder- oder Zu'Ltzhypothc! gewährt werden. Die Hauszins- stcucrhypothcl wird unter besonderen Bedingungen gegeben, bei Nichlcirhaltung der Bedingungen in das Darlehen zur loser tigen Rückzahlung fällig, andererseits in überall auch festgclegt, das; der Darlehensnehmer in der Lage sein jdb durch Rückzah- 'ung der Hypothek sich von Bindungen zu befreien. Zn den meisten Ländern ist eine Verzinsung von 3 Prozent und eine

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Toten -Gedenktag.

Totensonntag! Auch dem Gedenken der Qpser des letzten Kr»ege soll er gewidmet sein Denen, die ihr Bestes, ihr Leben, dem deutschen Volle opferten. Mit dieser Erinnerung treten wir an die Gräber unserer Gefallenen als Kamerad, Ellern, Geschwister, Verwandte, Freunde Richt allzuoielen ist es vergönnt, ihren Toten in heimischer Erde zu haben; viele liegen in den Gräbern, die ihnen Käme raden hand einst im Sturm der großen Stunde gcfchausel! Kein ranb der Welt gibt es, in dem nickn deutsche Krieger aus Deutschlands, größter Zeit schlummern und der Aujerstehung entgegen harren. So zahllos bie Länder, so zahllos die Wunden, die in jede Familie geschlagen sind Wunden, die heute wieder aufbrechen und den alten Schmerz um den Verlorenen wecken.

Wie viel junges Blut unseres Volkes ist doch in dem Welt brande geflossen! Geopfert von denen, denen das Vaterland der Inbegriff ihres Seins und Denkens war. Und mögen Tausende mit anderen Gedanken in den großen Krieg gegangen fein, Millionen war das Vaterland der Leit- und Rkahnruf. Für dieses Vaterland trugen sie die Mühen und Entbehrungen des Geistes und Körpers vier lange, harte Zahre. Vier Zahre standen sie in allen Teilen der Welt, der Unbill des Landes oder des Wetters preisgegeben, nur aufrecht gehalten von dem Gedanken, daß das deutsche Vaterland das Recht habe, dies zu xupio 3iqUatplQUD^ lotpbUm pojbUojQutu^) si^ ursorot massen des Balkans und der Alpen, der Saud asiatischer Wu (ton, das Fiebertlima Afrikas, die Wasierlöcher Flanderns dies alles nicht tonnte ihrem Glauben an das deutsche Volk Abbruch tun. Und dann, nachdem so viele in der blutgetränk ten grauen Uniform zu Boden gesunken waren, kam jener 11. November 1918, der allem Hoffen und Wünschen ein Ziel setzte. Und auch in dieser Stunde war sich das deutsche Heer seiner Pflicht bewußt. Es kam die Heimkehr in das Reich, das zerschlagen und in den Grundfesten wankend, eines neuen Hal tes bedurfte. Und die Männer der Front nahmen Feder und Hammer zur Hand und brachten Ordnung in das heimatliche Getriebe. Manch' stilles Gedenken grüßte die Toten, die auf den Schlachtfeldern oder in der Tiefe des Meeres die letzte Ruhe statt gefunden. Der Strom der Zeit ließ längeres Verweilen nicht zu. Und nun der Totensonntag! An diesem Tage sollen die toten Helden vor Volk und Vaterland treten und durch ihr Beispiel Anstoß zu neuem Leben geben. Wohl trauern wir um so manch' guten Kameraden, um den Sohn und Brâer, aber gedenken heißt nicht trauern. Unsere Herzen sollen aufwärts fliegen, versehen mit Trost und Mut. Das Gefühl darf den Willen nicht besiegen, denn nur der Wille kann unser Volk wieder in die Höhe bringen. Wir wollen uns wieder als beut sches Volk der Welt zeigen, als ein Stamm, der auch in seiner tiefsten Erniedrigung auf den alten Gott vertraut und vor wärts strebt. Aus der Vevgangenheit müssen wir Kraft für die Seele schöpfen und die Seele soll bestimmend aus unsere Taten tinwirlen. Deutsch sei immer das, was du tust, deutsch dein Denken, Fühlen, Handeln auch in schweren Zeiten, in Not und Trübsal. Hier seien uns die Helden des verflossenen Krieges Vorbild und Leitstern unseres Handelns: das Vaterland über alles zu stellen. Nur Einordnung ins Ganze und Unterorb nung im Ganzen taun den Weg zur Höhe bahnen.

Unter verantwortungsbewußten Führern stand das deutsche Heer und ließ sich in Kampf und Not leiten. Das eigene Zch trat zurück, es war ausgelöschr, wenn die Shnfbe es forderte. Kein bänglich Zagen in der Gefahr, kein Weichen, wo es galt, erschüt terte die deutsche Front, der Wille zwang jeden auf seinen Platz, den ihm das Vaterland angewiesen. Und herrschte auch der Tod hier, er mußte jeden Schrecken verlieren. Ein paar Mu lige nahmen ihm die Herrschaft und weiter ging das Ringen Deutschland galt es zu schützen. Nach gewonnener Schlacht war Zeit, den Toten ihr Grab zu schaufeln. Und brachte der neue Tag neues Ringen, so waren die Taten von gestern Ansporn zu neuen Leistungen. Aus den vergangenen Stunden wurde die Kraft und der Mut zu neuem Ringen genommen.

Auch in unseren Tagen, die ein anderes Ringen als das von damals sind, gilt es, die Weisheit vergangener Zahi:hun- terte zu nützen, Volk und Vaterland zum Wohle. Nur ^les eine bringt uns weiter und nur dann hat auch der Einzelne Ge r*inn Die Grundfesten des Reiches wollten unsere Toten des Weltkrieges schützen; daß sie dabei blieben, ist igre -tat, ist ihr Ruhm, der unvergänglich in die Zahrhundertc leuchtet jnb oic Taten aller Zeiten und Völker überschüttet. Wir beugen uns heute erneut vor dieser sittlichen Große, der Sertörperung dealen Denkens.

Doch der Tag der Trauer muß auch der Tag der Hoffnung werden. Es gilt hohen Preis! Unser Vaterland wieder der Deutschen würdig zu sehen! Aller Reid und Haß, alles Unedle un: Unreine, aller Kamps und Streit soll aus unseren Herzen . winden. Vereint vom Hörsaal bis zum Schraubstock wollen mir zujammcnsiehen und einzig uckd allein das Wohl des Dater- .:Ibes über unser Tun uns Handeln stellen. Solches Tun ist der schönste Donk, ist b c beste Erinnerung an unsere toten Hel* 3tn. Gruß Euch daheim wie in fremder Erde! Hans Freund

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