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Samstag, den 19 F«m 1926.
Nr. 25
Raub oder Recht
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Erscheint: Samstags.
Bezugspreis 40 Pfg monatlich frei ins Haus.
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Meßener IerLrt
^*/ I W (Nrueste Nachrichten) ^**^ ((Siebener Tageblatt)
bedarf keiner Agitation gegen den jozialiftifch-kommu- Mischen Gesetzentwurf über eine enrschädigungslose Enteignung der deutschen Fürsten, für den zur Stunde mit einem geradezu imponierenden Aufgebot geschickter. psychologisch fein berechneter süßen Propaganda gemacht wird. Es bedarf keiner Agitation: a not tut, ist unermüdliche. unbeirrbare Richtigstellung, ist k;e. ruhige Aufklärung der wahren Zusammenhänge.
Man muß sich nicht mit dem Anprangern jener niedrigen Klugheit aushalten, die auf die Elendsstimmung, auf die fortschreitende Entbehrungspsychose der breiten Massen unseres un» glücklichen Volkes für geheime politische Zwecke kaltblütig speku liert, die den Reid, diesen lichtlosen, scheeläugigen Eiferer, als stärksten Bundesgenossen nährt und herbeiruft. Man muß den Leuten die Wahrheit sagen.
Man muß ihnen sagen, ihnen allen, die umstrickt und tünst- i^ geblendet, die aufs gewissenloseste getäuscht worden sind, daß der sozialistisch-kommunistische Raubentwurf enlschädigungv- lose, völlige Enteignung jordert, Vertreibung von der ererbten Scholle, Ausplünderung bis aufs letzte Gut. Bei der Beurtei-
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Recht und Fürstenenteignung.
Unter diesem Titel veröffentlicht Oberstleutnant a. D. Kar- miese einen auch als Sonderdruck vom Kyffhäuser-Verlag (Ber- hn W. 30, Geisbergstr. 2) erhältlichen Aufsatz in der Nr. 22 des „Kyffhäuser", dem amtlichen Organ des Reichskriegerbundes „Kyffhäuser" und der ihm angeschlossenen Verbände. Der Verfasser weist daraus hin, daß die bolschewistische Forderung auf völlige Enteignung der deutschen Fürsten infolge maßloser Hetze in ein politisches Fahrwasser gelangt ist. Die Aufwühlung parteipolitischer Gegensätze schließt cs für die Kriegcrvereins- organisation schon mit Rücksicht auf ihre Satzungen aus, sich in diesen Kampf einzumischen. Auf der anderen Seite aber können auch die Kricgcrvcreine nicht an dieser Frage Vorbeigehen, denn jk hat in einem hohen Grade das sonst so gerechte Rechtsempfinden unseres Volkes verwirrt, so daß eine Aufklärung unbedingt am Platze ist, wollen wir nicht zugeben, daß die Grundlagen des Rechtsstaates, zu denen auch die kleinsten Vereine sich im Einklang mit der Versüssung bekennen, auf das schwerste erschüttert werden und wir einem Zustand entgegentreiben, der k nach den. vorherrschenden Instinkten der Masse das Recht beugt und uns damit bolschewistischen Zuständen entgegenbringt. Den Begriff des Rechtes als des vornehmsten Grundpfeilers des ktaates zu schützen, wie es einst Friedrich der Große getan hat, muß jedem echten Staatsbürger eine moralische Pflicht sein. Nach eingehender Behandlung des Problems vom wirtschaftlichen, kulturellen und moralischen Standpunkt aus führt der Verfasser nochmals aus, daß in dem Vergleich, den das preußische Königshaus im Oktober 1925 mit der preußischen Regierung bereits abgeschlosien hat, das Königshaus auf alle Besitzobjekte verzichtet hat, die für den Staat von besonderem Wert waren, wie auf Theater, Museen, auf den größten Teil der Schlösser, auf Landbesitz, auf städtische Grundstücke und Parks, aus Kunst- gegenstände und Schloßinventar, auf Juwelen und unbestreitbare Rentenansprüche. Unter diesem dem preußischen Staat überlassenen Besitz befindet sich ein großer Bestand teils zweifellos freien Privateigentums. Wer in Deutschland hat während der letzten Jahre in einer freiwilligen Verzichturkunde in einem solchen Ausmaß von 83 Prozent sein Vermögen dem Staate aus; gehändigt? Somit kommt der Versasser zum Schluß, daß die bolschewistische Methode der entschädigungslosen Enteignung, durch gewisse aus die Massen wirkende Phrasen mundgerecht gemacht, mit dazu beitragen soll, Deutschland innerlich fort- schreitend zu zerstören und für die Weltrevolution reif zu machen. Wer sich also für den Volksentscheid ausspricht, der hilft die Weltrevolution vorbereiten.
Ächtung
M porbmmenden
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Sind die Eisenbahner überflüssig?
Er k l ä r u n g des E i s e n b a h n e r v e r b a n d e s.
An einige linksstehende Blätter hat der Einheits- Serband der Eisenbahner Deutschlands, Bezirk Süd- kapern, eine Zuschrift gerichtet, in der es u. a. heißt:
„Das Lokomotivpersynal des Salzburger Zuges hatte nach den eigenen Angaben der Reichsbahndirektion von morgens 1 -5 Uhr an Dienst. Das Unglück ereignete sich 10 Uhr 15 abends, also nach 18 Stunden Dienst. Künftig gerechnet, ergibt sich bei der Station Freilassing eine Dienstpause von sechs Stunden, so daß schon
lung dieses Vorhabens ist cs zunächst ganz gleichgültig, ob es sich um Fürsten oder um andere begüterte Leute, etwa um den sozraldemokratischeu Goldmillionär und Enteignungs-Einpeitscher Kurt Rosenfeld, handelt. Die Sache selbst wäre ein so un geheurer, zerstörender, radikaler Anschlag gegen die wichtigsten Fundamente eines jeden geordneten Staates, gegen die Grundlagen, auf denen auch unsere Versagung beruht, daß schon ihre bloße Erwähnung und Distuticrung hellsichtige Wachsamkeit und kampsbereite Empörung hcrvorruscn müßten.
Niemals wird der Raub als politisches Kampfmittel einem gesitteten Staatswesen frommen. Diejenigen, die ihn dazu erheben wollen, sind kaltblütige Schädlinge, heimliche Unter» mineure. Man unterbindet ihr Werk oder man fliegt in die Luft.
Trotzdem wird es den so verdächtig vereinigten, in jedem anderen Stücke feindlichen Brüdern, den Kommunisten und den Sozialdemokraten und ihren Nachläufern, nicht gelingen, dem selbständig teilnehmenden Bürger den Raub als Recht zu fri-
12 Stunden wirklicher Arbeitszeit geleistet waren, als das Unglück sich ereignete. Nach der Publikation der Direktion München soll der Lokomotivführer das auf Halt stehende Blocksignal überfahren haben. Wie uns mitgeteilt wurde, soll aber die Blockstelle nur während der Pjingstfeiertage in Betrieb gewesen sein. Sonst ist das Blocksignal nicht bedient, es steht vielmehr immer auf Freie Fahrt. Hat man den Lokomotivführer darauf aufmerksam gemacht, daß der Block in Betrieb war? Und dann die weitere Frage: Warum ist die Blockstelle nicht immer in Betrieb? Doch nur der Personaleinsparung wegen. Wäre das Blocksignal immer bedient, dann würde es vom Personal auch besser beachtet."
Die Feststellung von Durchschnittsgewinnsätzen für die Einkommensteuer.
In den letzten Wochen haben die angekündigten Verhandlungen mit den Landesverbänden stattgefunden, die die Ermittlung von Normalgewinnsätzen aus dem Umsatz für die nichtbuchführenden Betriebe zum Ziele hatten. Die Berechnungen erwiesen sich wegen der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse außerordentlich schwierig und es ergab sich, daß in vielen Gewerbe- zweigen auch bei einer Gruppenbildung Betriebstypen, um die sich die Mehrheit der vergleichbaren Fälle lagern, nicht oder nur sehr schwer festzustcllen waren. Dieses Ergebnis entsprach den Befürchtungen, die die Handwerkskammer von vornherein dem Landesfinanzamt gegenüber geäußert hat. Wenn trotzdem die Verhandlungen durchgeführt und dem Landesfinanzamt im Einvernehmen mit den Landesfachverbänden Vorschläge unterbreitet wurden, so geschah dies lediglich, um den Steuerausschüssen der Finanzämter Anhaltspunkte zu leisten, durch die ganz grobe Fehlschätzungen vermieden werden. Würde das Handwerk solche Anhaltspunkte nicht aus seiner fachmännischen Erfahrung heraus geben, so müßten die Steuerausschüsse von sich aus den Reingewinn aus dem Umsatz schätzen. Es dürfte ohne Zweifel sein, daß hierbei grobe Fehler unterlaufen müßten. Auf die Unmöglichkeit der Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Sätze auf jeden Betrieb schlechthin ist dem Landesfinanzamt gegenüber aufmerksam gemacht worden. Desgleichen wurde wiederholt gebeten (und von den beteiligten Referenten auch zugesagt), daß Sachverständige aus den Innungen und Vereinigungen bei der Festlegung des gewerblichen Einkommens zugezogen werden.
Der Reichsfinanzminister hat in diesem Jahre davon abgesehen, bindende Pauschsätze für nichtbuchführende Handwerksbetriebe verbindlich festzusetzen. Jedoch sollen die Landesfinanzämter auf Grund der in diesem Jahre eingeleiteten Verhandlun- gen prüfen, ob die Festsetzung derartiger Pauschsätze für das nächste Jahr durchführbar ist.
Die Verhandlungen haben wiederum ergeben, daß es das Vorteilhafteste ist und bleibt, wenn jeder Handwerker eine solche Buchführung besitzt, aus der der Geschäftsgewinn am Ende des Jahres festzujtellcn ist. Nur dann kann er gerecht besteuert werden. Zu einer solchen Buchführung gehört für kleinere Betriebe weiter nichts, als eine fortlaufende Aufzeichnung der Geschäfts- einnahmen und Geschäftsausgaben und eine alljährliche Neuaufstellung des Inventars samt Außenständen und Schulden. Es dürfte wahrlich keinem Handwerker schwer fallen, sich dieser Aufgabe zu unterziehen
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Ein Mort zur Oolksentscheiöung.
Von Otto Riedicke.
Einigkcil und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach laßt uns alle streben brüderlich mu Herz und Hand! Einigkeit und Reckt und Freiheit sind des Stücks Unterpfand, Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland! tDeutsche Nationalhymne.)
Die Entscheidung über die Fürstcnentcignung steht unmittelbar bevor. Am 20. Juni wird das deutsche Volk darüber zu rechten haben, ob der Antrag der Linksparteien aus völlige Ent eignung der Fürstenhäuser Gesetz werden soll. Mit der gleichen Abstimmung fällt in weiterem Sinne auch der Schutz jedes pri va't N Eigentums, soweit dieser bisher noch durch die Verfassung verbürgt ist
„Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unter pfänd", so fingen wir auch heute noch in unserer Nationalhymne Bringt der Volksentscheid die entschädigungslose Enteignung der Fürsten, dann müssen wir das „Recht" aus diesem Verse strei
chen und uns abkehren von der Grundlage jedes Staatswesen, die in der gewissenhaften Achtung aller besteht. Wenn wir rechtlos sind, dann sind wir unfrei, dann herrscht die Willkür. Und diese Willkür ist die beginnende Auslösung der Volksgemeinschaft, das Ende des Staates.
Der Staat ist verpflichtet, den Rechtsschutz des einzelnen aus- zuüben, ebenso wie er verpflichtet ist, das dem Wohle aller Dienende zu fördern und das der Gesamtheit Hinderliche forb zurüumen. Dies ist die sittliche Begrenzung seiner Gesetzgebung. Wird er aber gezwungen, darüber hinauszugehen, wurde er ins Grenzenlose kommen, seine Macht durch sich selbst untergraben.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, dem Rechte haben sich alle Zu fügen, aber sie haben auch das gleiche Recht für sich in An sprach zu nehmen. Ein Gesetz muß unparteiisch sein, denn die Grundlage der Staaten ruht in der Gerechtigkeit. Eine solche sittliche Grundlage kann nie und nimmer durch eine „Volksen! scheidung" umgestoßen werden, die durch den Aufmarsch der Parteien zustandekommt. Was heute mit den Fürsten geschehen würde, konnte morgen der Kirchc, und übermorgen jedem Besitz, jedem Hauswirt, jedem Bauern, jedem Kaufmann, jedem einzelnen widerfahren. Dieser Volksentscheid kann dem Bolschewismus die Türen aufstoßen.
Hier handelt es sich nicht um eine monarchistische oder republikanische Frage, hier handelt es sich um das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtes. Der Weg zur Abstimmungsurne dieses Volksentscheids ist deshalb für niemanden gangbar, dem die Moral mehr ist, als die Unmoral, für niemanden, der sittlich denkt. Mit vollem Recht hat der Bischof von Passau mit aller Entschiedenheit erklärt, daß die Beteiligung an diesem Volks begehren eine Versündi-gung, und zwar, wenn die Beteiligung eine überlegte und absichtliche, eine schwere Versündigung gegen das 7. Gebot Gottes ist Unb der Evang. Bund mahnt: „Wir sind es dem deutschen Namen schuldig, daß Recht Recht bleibe!"
Deutsch fein heißt treu sein! Welch' unendliche Schmach würde es sein, wenn unser Volk sich durch den Volksentscheid des Sinnes der Gerechtigkeit und des Rechtes entäußerte, das es, auch in den bittersten Notzeiten, seiner ruhmvollen Tradition trotz ollem und allem immer hochgehalten hat. Wir würden auch den letzten Nest unseres Ansehens verlieren, uns selbst ent» mannen.
Der Vorspruch der Verfassung vom 11. Angust 1919 heißt: .Das deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben". Diese Verfassung soll also dazu dienen, das alte Reich von 1871 durch Erneuerung in Freiheit und Gerechtigkeit weiterbestehen zu lassen. Wäre sie mit einem Volksentscheid zu oercLnbarcn, der, lediglich aus Agitationsbedürfnis herbeigeführt, das Recht einzelner Staatsbürger für null und nichtig erklärt? Wo bliebe da die „Erneuerung der Gerechtigkeit" und die „Förderung des gesellschaftlichen Fortschritts"? Es wäre wahrlich beides nicht — aber ein anderes: der Absturz vom letzten sittlichen Halt^ "
Wir haben das Vertrauen, daß der Ansturm der Volks- enlscheidungsleute zu schwach ist, die Grundlage der sittlichen Weltanschauung zu zerstören. Denn wir erwarten von jedem, der deutsch fühlt und deutsch denkt, d. h. treu und gerecht, daß er der Abstimmung fern bleibt.
Land des Rechtes. Land des Lichtes.
Land des Schwertes und Gedichtes.
Land der Freien und der Treuen, Land der Adler und der Leuen, Land, du bist dem Tode nah!
Sieh' dich um, Germania! (Strachwitz.)
der ^eisez®1* iS*1
Für das gesamte Privateigentum heisst es
heim Volksentscheid am 20. Juni
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