Einzelbild herunterladen
 

■'S&s^

S9. 3a6r«. Samstag, Den 17. «Prtl 1926. «r. 16.

äse#®* ( ’ Hotel Ä R^

&*™ÄÄ!

'in Tübbing, ,„^' ^^ geb«« Ä Mit einm „ m°n mit M,, 5 °« allen $in6tn ^M und ki(i|l «Mergers, Vâj^» »ich. Mdem mif 5 ^ ( 'edn §to;i|jL °" Früchten Ä''^''*^^

Erscheint: Samstags.

Bezugspreis 40 Pfg monatlich frei ins Hans Redaktionsschluß früh 8 Uhr - Für Aufbewahrung oder Rück- sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

H., Leipzig^u"' ^

der WiWMMen " MM NmWmd Mier Lümbach

'S Mmelltaufnahinen lUmlles und fl&erftyfjfarlen

in gebunden Ä 8.-

iNttteÄStoNm md LvÄvr« des «NaMMntaÄS- K»«««aSl»s,ie«- schttdevt Lamba» MMleMMvt-

M«W MO 8t- die Ka«b eines

Mische«.

Zu bczlchen dnich lebe Äuchhandlung

ische Verlagsanstalt Hamburg 36

^2»

L neuen uE^ kalk" b°tte'ben « " , ^

N* ^Ki c eii u«b i*K AxSSL«-'-

Sonntagsgeöanken.

Und wieder ist Frühling Vom blauen Himmel lacht golden die Sonne über die erwachende Welt, ein Meer von Blumen schmückt die Mutter Erde, Urmachtigteit des Lebens erzeugt und gestaltet, denn der ewige und allmächtige Schöpfer hat wieder sein Werde gesprochen.

Und wieder ist Sonntag. Ueber Wald und Flur liegt Frie­den. Drüben am Waldrand zieht eine frohe Schar Wandervögel durch den frohen Morgen. Jugend und Lenz sind ihre Begleiter. Einer schlägt die Laute und die anderen singen. Und in den Frühlingssonnlag klingt und jubelt es hinein: „Bin ein fah­render Gesell', kenne keine Sorgen . . . ."

Im Walde lagern sie dann, schauen den mächtigen hohen Dom und singen dem Erbauer ein Loblied. „Wohl den Meister will ich loden, solang' noch mein' Stimm' erschallt . . . ."

Solches Wandern kann zum Gottesdienst werden, wenn wir draußen im großen Gottesgarten die Sprache des Schöpfers hören. Wer im frommen Gedenken an jene Allmacht durch den Frühling wandert, wer aus den jubilierenden Liedern der Vögel ein Loblied für den Allerhöchsten vernimmt, wer in dem Sprossen und Blühen die Allgewalt des Schöpfers spürt, wer selbst ein Frühlingslied singt dem Höchsten zur Ehre, für den ist jeder Frühlingstag ein Sonntag, jedes Wandern ein Gottes­dienst. In der blühenden Welt soll der Mensch lernen, sein Schauen und Bewundern in Andacht, in Gebet und heilige Lie­der zu übersetzen. Wie im Gotteshause, so soll der Mensch auch dort im großen Dome der Natur den König und Herrscher der Welt loben und preisen. Waldfried.

40 Millionen Wohnungsbaukredit.

Berlin, 16. April. Von dem zur Förderung des Kleinwoh- nungvbauev bewilligten Kredit von 200 Millionen Reichsmark hat der Reichsfinanzminister die ersten 40 Millionen zu dem Zinssatz von SX Prozent bereitgestellt. Der Bauherr erhält die­sen Zwischenkredit von vermittelnden Anstalten zu einem Zins­satz von 7K Prozent.

Die wirtschaftlichen Spitzenverbände für Aushebung der Preistreibereiverordnung.

Aus Anlaß der kürzlich stattgefundenen Beratungen rm Reichstag über den Etat des Reichswirtschaftsministeriums haben sich die wirtschaftlichen Spitzenverbände abermals an das Reichswirtschaftsministerium und Reichsjustizministerium ge­wandt, um mit allergrößtem Nachdruck ihre Forderungen auf völlige Beseitigung der Preistreibereigesetzgebung zu wieder­holen. In dem Schreiben wird auf die früheren Vorstellungen und die dabei abgegebenen Begründungen verwiesen. Nach wie vor wird festgestellt, daß auf dem Gebiet des Warenverkehrs nur eine sehr geringe Anzahl von Fällen von wirtschaftlich völlig untergeordneter Bedeutung Gegenstand der Anwendung der Pretstreibereigesetzgebung ist. Es sei heute augenscheinlicher als je, daß die Warenpreisgestaltung durch die Preistreiberei­gesetzgebung nicht die geringste Einwirkung erfahren könne. Die Wirtschaft habe ein großes Interesse daran, daß die Preistreibereiverordnung wirtlich beseitigt werde, denn das Fortbestehen dieser Vorschriften mit ihren ungeheuerlichen Strafbestimmungen schaffe, auch wenn diese nur in wenigen Einzelfällen zur Anwendung gelangen, eine dauernde Rechts­unsicherheit und damit eine starke Beunruhigung der Wirtschaft. Immer noch müsse der Gewerbetreibende damit rechnen, z. B. durch böswillige Schuldner in ein Ermittlungsverfahren hinein­gezogen zu werden.

Im Interesse der gesamten Wirtschaft und nicht zuletzt auch im Interesse der Verbraucher wäre es zu wünschen, wenn endlich die Aufhebung der Preistreibereiverordnung erfolgte.

*

Aus dem Reichswirtschaftsrat.

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates beschloß mit allen gegen eine Stimme, sich gegen die Wiederein­führung der sogenannten Sommerzeit auszusprechen, da er die Gründe, die gegen die Einführung sprechen, für durchschlagender dält, als die Gründe, die dafür sprechen.

Der Ausschuß beschäftigte sich weiter mit den Beschlüßen Seines Unterausschusses über Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes iur Förderung des Preisabbaues. Der Ausschuß stimmte dem Beschluß seines Unterausschußes zu Artikel 2 (Maßnahmen gegen die Ringbildung) zu, wonach der Ausbau der Kartellverordnung M einem Gesetz empfohlen wird.

Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfes (Unterstellung der Zwangs- jyndikate unter die Kartellverordnung) wurde der Beschluß des Unterausschußes angenommen, wonach der Wirtschaftsminister jederzeit Beschlüsse der Zwangskartelle beanstanden kann.

Angenommen wurde eine Entschließung, die Ausführungs­bestimmungen zum Gesetz über Regelung der Kohlenwirtschaft so zu ändern, daß dafür gesorgt wird, daß eingetragene Genoßen schäften und deren Zentralen auf Verlangen von den Kohlen­syndikaten zu den vom Reichskohlenrat festgesetzten Brennstoff­verkaufspreisen ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindeft- verkaufspreisen direkt mit Brennstoffen beliefert werden.

Druck. Verlag und Expedition:

Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postscheckkonto Nr. 8427 Amt Frankfurt a M

Außerdem nahm der Ausschuß zur Frage der Preissenkung mit großer Mehrheit nachstehende Entschließung an:

„An dem Problem der Preissenkung unmittelbar mitzu­arbeiten, ist nicht nur Sache der Produktionskräfte der Wirt­schaft, sondern auch Sache der Auftraggeber, und sofern öffent­liche Verwaltungen als Auftraggeber auf dem Wirtschafts­markl erscheinen, auch Sache der Behörden. Die Behörden und öffentlichen Dienststellen sollen es sich darum angelegen sein laßen,

1. ihre Aufträge nicht stoßweise, sondern unter jeweiliger Be­rücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt Herauszu- bringen;

2. bei Ausschreibung öffentlicher Aufträge alles zu vermeiden, was eine überflüssige Belastung des Auftragnehmers mit unnötigen Geschäftsunkosten herbeiführt, wie z. B. Auf­forderung von übermäßig vielen Anbietern, ungenaue Aus- , schreibungsunterlagen, Anfertigung von Plänen und Be- ' rechnung durch die Anbieter, Hereinholen von Angeboten . lediglich zum Zwecke der Kostenorientierung der Beamten , und anderes mehr' ,

3. Aufträge herauszubringen, die den Arbeitsmarkt für längere i Produktionsperioden beschäftigen (langfristiges Wohnungs- i bauprogramm usw.) und ihm die Möglichkeit des Serien- , baues nach festen Normen und Typen gewähren."

Kreditversorgung des Handwerks.

Vom Reichsverband des deutschen Handwerks wird uns ge­schrieben:

In verschiedenen Tageszeitungen erschien kürzlich eine Notiz, worin über angebliche Verhandlungen zwischen dem Reich und den Ländern wegen Beschaffung von Krediten für das Handwerk berichtet wurde. Hiernach sollten die Länder veranlaßt werden, die Sparkasten in den Dienst der neuen Kreditaktion zu stellen. Diese Mitteilung ist alsbald vom Reichswirtschaftsminister dementiert worden. Im Haushaltsausschuß des Reichstags ist ferner vor einigen Tagen beraten worden über einen Antrag auf Kreditgewährung von Reichs wegen an den gewerblichen Mittelstand in Höhe von 150 Millionen Reichsmark. Dieser An­trag mußte schließlich von den Antragstellern selbst als aussichts­los zurückgezogen werden.

Diese Vorgänge zeigen, daß hinsichtlich der klaren Erkennt­nis des wirtlichen Bedürfnisses einer planmäßigen Kreditpolitik für den gewerblichen Mittelstand noch weitgehende Unkenntnis und Unsicherheit auch in maßgebenden Kreisen vorhanden ist. Mit Recht haben sich der Reichswirtschaftsminifter im Plenum des Reichstags und der Reichskommistar für das Handwerk im Haushaltsausschuß des Reichstags darauf bezogen, daß die Spitzenverbände des Handwerks und der handwerklichen Ge­nostenschaften Sonderkredite grundsätzlich ablehnen. Der im Haushaltsausschuß des Reichstags gestellte Antrag auf einen Sonderkredit von 150 Millionen Reichsmark ist ohne Vorwisten des Reichsverbandes des deutschen Handwerks und ohne seine Mitwirkung eingebracht worden. Vom Standpunkt einer ihrer Verantwortlichkeit vor dem Berufsstande bewußten Berufsver­tretung ist es bedauerlich, daß anstatt einer sachlichen Behand­lung des Kreditproblems für das Handwerk ein in sich selbst aus­sichtsloser Antrag eingebracht worden ist.

Der Reichsverband des deutschen Handwerks lehnt staatliche Sonderkredite um deswillen ab, weil sie einmal aus einer fehler­haften Konstruktion des Verhältnistes zwischen Staat und Wirtschaft stammen und zum anderen die Betriebe zu einer wirt­schaftlich ungünstigen Kreditaufnahme verleiten. Das Handwerk hat mit den Sonderkrediten bisher keine guten Erfahrungen ge­macht. Zweifellos ist das Kreditbedürfnis im Handwerk nach wie vor groß. Die Gefahr des Verlangens wirtschaftlich un­günstiger Sonderkredite wird dadurch verstärkt, daß die Reichs­regierung immer wieder den Weg der Sonderkredite für andere Berufe beschreitet. Trotzdem ist sich das Handwerk in seinen lei­tenden Kreisen darüber klar geworden, daß die Hoffnungen, die auf Hilfe von außen gesetzt worden sind, regelmäßig enttäuscht wurden. Deswegen sind die Berufsvertretungen des Handwerks mit Nachdruck an der Arbeit, um im Wege der Selbsthilfe in Verbindung mit den gewerblichen Genostenschaften und den Sparkasten eine den Bedürfnissen des gewerblichen Mittelstandes entsprechende und die Befriedigung dieser Bedürfniste sicher­stellende Organisation des Kreditwesens für den Mittelstand zu schaffen. Die Lösung dieses Problems wird allerdings ohne die Mitwirkung staatlicher Faktoren nicht erfolgen können, und zwar um deswillen nicht, weil derzeit staatliche Kreditinstitute bei der ordentlichen Befriedigung des Kreditbedarfs im Hand­werk eine wesentliche Rolle spielen. Bereits im Sommer vorigen Jahres hat der Reichstag einen Beschluß gefaßt, demzufolge die Regierung im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden des ge­werblichen Mittelstandes und des gewerblichen Genostenschafts­wesens weitere Maßnahmen erwägen soll, um dauernd im ordentlichen, d. h. den wirtschaftlichen Bedingungen angepaßten Wege die Regulierung des Kredits für den gewerblichen Mittel­stand vorzunehmen. Bislang ist zur Ausführung dieses Be­schlußes nichts geschehen. Wenn das Handwerk in klarer Er­kenntnis der damit verknüpften wirtschaftlichen Schäden Sonder­kredite ablehnt, so geht es dabei von der unbedingten Voraus­setzung aus, daß die Reichsregierung endlich in Verbindung mit den beruflichen Spitzenverbänden an die grundsätzliche Lösung des Kreditproblems für den gewerblichen Mittelstand herangeht.

Anzeigenpreise: die 30mm breite Pctitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame-Petitzeile 96 Pfg. Platz. Vorschriften ohne Verbindlichleit Bei Wiederholungen Rabatt, für Vollklischee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

~,«v,WHM«^Mm<aHBHMaMMMmHMBHaMMaaaMBaMHil

Oie neuen Stenermilüerungen.

Das Gesetz über Steuermilderungen Wirtschaftslage (vom 31. März 1926) leichterungen vor:

Die Umsatzsteuer wird vom 1. April

zur Erleichterung der sieht folgende Er-

ab von 1 Prozent auf

0,75 Prozent gesenkt. Die Luxussteuer (Hersteller- und Klein» handclssteuer, §§ 15, 24, und 38—40 des Umsatzsteuergesetzes) wird vom 1. April ab aufgehoben.

Die Barauszahlungen am 10. April (Schonfrift 17. April) unterliegen noch den seitherigen Sätzen und zwar für die Umsatz­steuer 1 Prozent und für die Hersteller- und Kleinhandelssteuer 7,5 Prozent. Bei Kaufverträgen, die vor dem 1. April abge­schlossen und in deren Kaufpreis die höheren Steuersätze enthal­ten find, hat der Empfänger ein Anrecht auf Milderung des Preises um den ermäßigten Steuerbetrag.

Die Gesellschaftssteuer und die Erunderwerbssteuer wird bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und bei Sanierungen ermäßigt, die Grunderwerbssteuer insbesondere auch bei Ver­schmelzungen von Genostenschaften, wobei Grundstücke Übergehen. Die Zuschläge zur Gruirderwerbssteuer und die Wertzuwachs steuer dürfen hierbei nicht erhoben werden. Diese Erleichterungen finden nur dann Anwendung, wenn die Steuerschuld in der Zeit vom 1. September 1925 bis zum 30. September 1927 entstanden ist. Erstattungen finden nicht statt, soweit die Steueranteile be­reits den Ländern oder Gemeinden zugeflosten find.

Die Vermögenssteuer für 1926 wird nicht besonders veran^ lagt. Wegen der durchschnittlichen Niederung der Vermögens­werte wird nur X des Iahresbetrags für 1925 erhoben. Die am 15. Mai 1926 vorgesehene Zahlung auf die Vermögenssteuer 1926 fällt aus. — Der Tarif des neuen Vermögenssteuergesetzes wird für die kleinen Vermögen ermäßigt. Die Möglichkeit einer Neu- und Nachfeststellung des Vermögens find erweitert worden (stehe auch Artikel Vermögenssteuer).

Die Einkommensteuer ist in Zukunft wie seither am 10. April, 10. Juli, 10 Oktober und 10. Januar vorauszuent- richten (Schonfrist 7 Tage), solange ein Steuerbescheid für 1925 nicht zugestellt ist. Handwerker, die mit den Landwirten veran­lagt wurden, haben Vorauszahlungen erst wieder am 15. Mai in Höhe von einem Viertel der zuletzt feftgestellten Steuerschuld zu entrichten. Bei den übrigen bemißt sich die Höhe der Voraus­zahlungen nach dem etwa zugestellten Vorauszahlungsbescheid, oder wie seither auf Grund des Umsatzes. Wer eine Einkommens­erklärung abgegeben hat (Buchführende Handwerker), kann nach ndem Steuertarif die Steuer für 1925 berechnen und einstweilen ein Viertel vorausentrichten. (Vergl. die Darlegungen in der vorhergehenden Nummer dieser Zeitung).

Ausgehoben find ferner die Weinsteuer und die Salzsteuer. Die Schaumweinsteuer hat eine Ermäßigung erfahren.

Die Gewerbesteuer für 1926.

Da die Beratungen über den hessischen Staatsvorschlag noch nicht zu Ende geführt sind, wurde das vorjährige Finanzgesetz auf die ersten zwei Monate des Rechnungsjahres 1926 erstreckt. An Gewerbsteuer sind zu zahlen bis zur Zustellung der auf Grund eines noch ergehenden Gesetzes zu errechnenden Steuerbe­scheide zweimonatliche Vorauszahlungen in Höhe von je ein Sechstel für das Steuerjahr 1925 fällig gewesenen Gewerbesteuer.

Es ergeht in Kürze an jeden Steuerpflichtigen ein zu­sammengefaßter staatlicher Steuerzettel, der die Gewerbesteuer, die Grund- und Sondersteuer enthält. Bis zur Zustellung dieses Steuerbescheides brauchen Zahlungen auf diese Steuer nicht ge­leistet zu werden.

Sondergebäudesteuer für 1926.

Nach der neuen Verordnung vom 10. März 1928 beträgt die staatliche Sondergebäudesteuer 127^ Reichspfennige für je 100 Mark des Friedensgebäudewertes. Wegen der starken Er­höhung des staatlichen Steuersatzes find die Gemeinden und die Eemeindeverbände in ihren Ausschlagsätzen auf zusammen höchstens 68,7 Pfennig für je 100 Mark Friedensgebäudewert be­schränkt. Das 1. Ziel der staatlichen Steuer soll bereits am 25. April mit Schonfrist bis zum 2. Mai fällig sein. Demnach müßten die Steuerzettel bis zu diesem Termin bereits in den Händen der Steuerpflichtigen sein.

Ueber die Eebäudesondersteuer und die in der neuen Ver­ordnung enthaltenen Abweichungen von den seitherigen Be­stimmungen soll in der nächsten Nummer dieser Zeitschrift aus­führlich berichtet werden.

AeppeNn- . Eckener- 6p ende Herlin W50

ReineDeteiner^ung ohne Sammlung für öle Zeppelin- Ecken rrâSpenâel Senket -en Ertrag -er Sammlung zur nächsten Neichs- bankstelle o-erSparkaste,o-er zahlt ihn ein auf Postscheckkeute Stuttgart Nr.

5845