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Samstag, den 16 Oktober 1926
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7ins dem hessischen Landtag.
Die Wassen fund« ans dem Schiffenberg.
Eine Anfrage Storck (So;.) und Fraktion über die Waffen- fünde auf dem Schiffenberg bei Gießen, verlangte Auskunft.
Die Antwort des Ministers des Innern lautet.
Das Polizeiamt Gießen berichtete der Regierung unverzüglich über die Funde auf dem Schiffenberg und ergriff auch sofort die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der Sache und zur Sicherstellung und weiteren vorschriftsmäßigen Behandlung der Funde. Die Regierung billigte das Ver halten des Polizeiamts und ist mit seinen Maßregeln, die sie auch selbst unterstützte, einverstanden.
Rach dem Untersuchungsergebnis ist die Annahme unbegründet. daß die auf dem Schiffenberg gefundenen Gegenstände Rechtsverbänden zu oerfassungwidriger Betätigung hätten dienen sollen. Die Regierung wird selbstverständlich alles tun, um etwa vorhandenen unerlaubten Waffenbesitz aufzudecken. Etwaige Funde werden sofort beschlagnahmt, sichergestellt und der zur Zerstörung zuständigen Stelle übermittelt.
Das Volksbegehren auf Auflösung des Landtags.
Der von dem Landesabstimmungsleiter, Ministerialrat Bornemann, ausgearbeitetc Bericht über das Volksbegehren auf Auflösung des Hessischen Landtags liegt nunmehr im Druck vor. Er umfaßt die Darlegung der Vorprüfung, das geübte Verjähren bei der Listenrückgabe zur Mängelbeseitigung und enthält Ausführungen über die Zusammensetzung des Landesabstim- mungsausschußes. Rach Darlegung über den Gang der Prüfungsarbeit werden dann die bekannten Feststellungsdefchlüße wiedergegeben. In der Anlage zum Bericht sind die juristischen Gutachten wiedergegeben.
Darmstadt, 15. Oktober. Der Gesetzgebungsausschuß des Landtags nahm in feiner letzten Sitzung einen Antrag an, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren vorliegen.
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Die Verhandlung gegen den Germersheimer Täter.
Paris. Der Untersuchungsrichter in der Angelegenheit des Leutnants Rouzier, Hauptmann Trope, hat sich nach Landau begeben. Die Verhandlungen der Germersheimer Zwischenfälle vor dem Kriegsgericht in Landau soll am 15. November statt- jinden.
Politische Versammlungen und Umzüge im besetzten Gebiet.
In den Garnisonstädten des besetzten Gebietes müssen nach den neuesten Verfügungen politische Versammlungen und Umzüge in Zukunft 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem sie stattfinden sollen, bei dem betreffenden Platzkommandanten angemeldet werden. Die Anmeldung muß den Gegenstand der Versammlung und eine Liste der Einberufer enthalten. Wenn der Platzkommandant der Ansicht ist, daß die geplante Versammlung oder der Umzug die Sicherheit der Besatzungstruppen oder die öffentliche Ordnung gefährden kann, hat er sofort die Rheinland lon' Mission hiervon zu verständigen, die dann entscheidet, ob die Versammlung oder der Umzug stattfinden kann oder zu verbieten ist.
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Ein Ausreiseverbot.
Dem Landesbischof der evangelischen Kirche Rußlands, Bischof Malmgren in Petersburg, ist von der Moskauer Regie ilmg die Erlaubnis zur Ausreise nach Deutschland zur Teilnahme an der diesjährigen Tagung des Guftav-Adolf-Vereins ohne Angabe von Gründen verweigert worden.
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Völkerbundörats Tagung in Berlin?
Paris, 15. Oktober. Der „Petit Parisien" glaubt zu wissen, daß im Laufe der DezemVertagung des Völkerbundes in Genf der Vorschlag gemacht und wahrscheinlich auch angenommen werden wird, die Märztagung des Völkerbundes im Jahre 1927 in Berlin abzuhalten.
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Die deutschen Spareinlagen.
Trotz der Arbeitslosigkeit nehmen die Spareinlagen bei den deutschen Sparkassen allmonatlich zu, und zwar wachsen sic in den letzten Monat durchschnittlich um 100 Millionen Mark im Reich. Die Gesamtsumme der Spargelder hat heute bereits 2b Milliarden Mark überschritten. Allerdings betrug beispielsweise im Januar der Ueberschuß der Einlagen noch 166 Millionen int Monat, er fiel dann im Februar auf 138 Millionen, im März auf 107 Millionen, um von da an konstant zu bleiben.
Halb Berlin zahlt keine Miete mehr!
So berichtete eine Mittagszeitung. Es mag das übertrieben fein, immerhin ist es Tatsache, daß in Berliner Hausbe- ützerkreifen außerordentlich geklagt wird über den ungeheuren Ausfall an Mieten. Schon seit Jahren ist das so, wurde seit Oktober aber immer schlimmer. Jetzt hat jeder sechste Berliner reine Arbeit mehr und mit der Unterstützung, die er bekommt, muß er erst dürftig sein Leben fristen. Viele Zehnlausende bleiben mit der Miete im Rückstand, weil sie wissen, daß sie nicht aus der Wohnung hinausgeworfen werden können, solange sie kein anderes Unterkommen haben.
Deutsches, allzu Deutsches.
Richt nur im Inland gibt es zahlreiche aufmerksame Beobachter der deutschen Psyche, die oft verzweifelt das Verhalten mancher Deutscher in wichtigen deutschen Lebensfragen unbegreiflich finden und über deren Einstellung gegenüber den anderen Nationen die Hände ringen. Auch das Ausland selbst schüttelt zuweilen den Kops über dieses an ^.ch tüchtige und fleißige Volk zwischen Rhein und We'cüie!, das immer noch zerrissen in seinen Gliedern seine eigene' Belange so sibiccht zu wahren weiß. So lange Männer vom Schlage Crispiens, der bekanntlich kein deut sch es Vaterland kennt, noch Sitz und Stimme als Volksführer haben und auf eine zahlreiche Anhängerschaft blicken, solange Deutsche bereit sind, die Gerechtsame ihres eigenen Volkes zu gunsten irgendeines sinnlosen internationalen Gedankens zu opfern, werden wir nicht voran kommen in der Welt.
Aus der bunten Plunderkiste der deutschen Torheiten wollen wir nachstehend ein kleines Beispiel herausgreifen, das, so unbe deutend es an sich im Getriebe des großen Ganzen fein möge, doch grell unsere Denkungsart und die Rückständigkeit unserer Auffassung beleuchten.
Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten hat eine Wohlfahrtslotterie ausgeschrieben! Es ist begreiflich, daß man die Preise in dieser Lotterie, und besonders den ersten Gewinn, verlockend auszugestalten sich bemüht hat, um, was nun einmal bei einer Lotterie notwendig ist, möglichst viel Bemittelten das Geld in der Tasche zu lodern So beschloß man, als ersten Preis ein Automobil zu stiften. Da sich lein Gönner fand, der den Wagen umsonst zur Verfügung stellte, wie das zuweilen bei den Preisen der Wohlfahrtslotterien der Fall ist, so kaufte man ein Auto, und zwar, so schreiben die „Leipziger Neueste Nachrichten" am 13. Oktober 1926 in ihrer Nr. 283, zu einem Preise von mehr als 7000 Mark. Man nimmt nun selbstverständlich an, daß irgendeiner deutschen Firma diese Summe zugute komme, um aus ihr deutsche Arbeiter zu ernähren und unserer daniederliegenden Auto-Industrie einen kleinen Gewinn zu verschaffen. Da wir aber in Deutschland leben, so wird es nicht wundernehmen, daß man einen amerikanischen Ajax-Wagen kaufte, also die nicht unerhebliche Summe der amerikanischen Industrie zuleitete, dem Lande, unter dessen Geschossen gewiß auch ein Teil unserer deutschen Kriegsbeschädigten bluten mußte. Der Ajax-Wagen, der erste Preis der Wohlfahrtslotterie des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, ist in Hamburg in einer Filiale von Ford ausgestellt und zu besichtigen. Man fragt sich, ob in irgendeinem anderen Lande der Welt eine solche Torheit möglich ist! — Dies zeigt, wie gedankenlos bei uns nicht nur unsere politischen, sondern auch wirtschaftlichen Gerechtsame von vielen Volksgenossen verwaltet werden.
Wie ein guter deutscher hanöelt.
Das Seidenhaus Eduard Volz in Darmstadt schrieb seinem Lyoner Fabrikanten folgenden Brief:
„Ich lege Ihnen einen Zeitungsbericht („Karlsruher Tageblatt") bei, der einen Vorfall bespricht, welcher sich in Germersheim zügel ragen hat und bitte Sie. diese Nachricht einmal unparteiisch zu lesen. Sie müssen, wenn Sie neutral und ehr. .ch darüber urteilen wollen, zugeben, daß das Benehmen des französischen Milttärs und namentlich der Offiziere geradezu skandalös gewesen ist. Ein anständiger Soldat benimmt sich nicht so. wie sich diese Herren auf deutschem Boden benommen haben, und wenn die höhere militärische Behörde mit derartigen Vorkommnissen einverstanden ist. so ist das tief zu bedauern.
Ich muß annehmen, daß die obere Militärbehörde von diesem unerhörten Vorfall Kenntnis bekommt. Man erwartet in Deutschland, daß diese ganz energisch gegen die Schuldigen einschreiten wird.
Zweck meines heutigen Briefes ist der, Ihnen zu jagen, daß ich solange nicht mehr französische Seidenstoffe und Spitzen ein- tausen werde, bis ich die Nachricht erhalten habe, daß dieses unerhörte Vorkammnis in der richtigen Weife gesühnt wurde und die französische Militärbehörde die Schuldigen zur Rechen- fdiaft gezogen haben wird.
Ich bedauere sehr. Ihnen dies mitteilen zu müssen, und ich werde nicht verfehlen, meinen Verband entsprechend zu benach richtigen. Die französischen Firmen geben sich die größte Mühe, Warrn nach Deutschland zu verkaufen, und zwar mit gutem Erfolg. da müssen wir in Deutschland auf der anderen Seite ver langen, daß die deutschen Bürger vom französischen Mttitar anständig und menschenwürdig behandelt werden. Der Krieg ist zu Ende, und zwar schon jahrelang, man sollte es jedoch nicht glauben, wenn man derartige Nachrichten liest. Die französische Nation nennt sich „Grande Nation" — wie ist das mit solchen Sä ikanen gegenüber harmlosen deutschen Bürgern, die ihre Toten durch einen Kranz ehren wollen, zu vereinbaren?
Sie würden mir und vielen franzö chen Exportfirmen einen Gefallen erweisen, wenn Sie diesen Brief im Original cnrwcder der obersten Militärbehörde oder der obersten Handelskammer in Paris zur Kenntnis äsenden wollten.
Meine Einkäufe in Frankreich werden also so lange ruhen, bis den schändlich beleidigten deutschen Bürgern Genugtuung verschafft ist."
Bravo! Nachmachen!
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Vom Reichsverbanö dcö deutschen Handwerks.
Der Reichsverband des deutschen Handwerks hatte zu Don nerstag, den 7. Oktober mehrere seiner Ausschüsse nach Düssel« Lors cinberufen. Unter starker Be^ uug üu: :<m gangen Reich traten Zunächst unter dem Vorsitz de Herrn Präsidenten Welter von der Handwerkskammer Köln, Mitglied des Reichswirl fchaftsrats, der Ausschuß für Sozialpolitik und der Berufs» standsausfchuß zusammen. Für das Reichswirtschaftsministerium war der Reichskommisiar für das Handwerk und Kleingewerbe Ministerialrat Dr. Hoppe, Berlin erschienen, für das preußische Handelsministerium Ministerialrat Du v. Hoffmann,
Die Ausschüsse beschäftigten sich zunächst mit der Frage der Tariffähigkeit der Zwangoinnuugcn. Tu Erörterung über diesen Fragenkomplex wurde angeregt durch zwei Reichsgerichts, urteile, von denen das eine die Außerkraftsetzung von § 152 Rcichsgcwcrbcordnung durch Artikel 159 der Reichsuersasjung ausspricht, das andere zwar den Innungen die Tariffähigkeit zu< gesteht, die Ordnungsgewalt der Innungen bezgl. tarisvertrag licher Betätigung aber eine Grenze in der. im Art 159 der Reichsverfassung zugestandenen Vereintgungssreihci 1 finden läßt Die sich an diese Urteile anschließende Literatur ist sogar beinübt, den Innungen überhaupt die Tariffähigkeit abzusprechen. Im Einklang mit einem Gutachten von Geh. Iustizrat Proj. Dr. Oertmann steht das Handwerk auf dem Standpunkt, daß die Tariffähigkeit den freien als auch den Zwangsinnungen auf Grund des § 81a Ziffer 2 und des § Mb Rcichsgewerbeo rdn ung in Verbindung mit £ 100c Reichsgewerbeordnung zusteht. Auch die oberen Landcsbehördcn und der Reichsarbeitsmini ster hatten bislang den Innungen die Tariffähigkeit zuerkannt.
Nach lebhafter Aussprache faßten die Ausschüße ihre Stel. lungnahme wie folgt zusammen:
Die vereinigten Ausschüsse für Sozialpolitik und Berufe standspolitik im Re ichs ver band des deutschen Handwerk.' geb « ihrer Besorgnis Ausdruck gegenüber der Entwicklung in Rechts sprechung und Schrifttum, die eine Minderung der tarifvertraglichen Rechte der beruflichen Organisation herbeiführen will
In grundsätzlicher Aufrechterhaltung der durch die Reichsge Werbeordnung der beruflichen Organisation des Handwerks übertragenen Rechte verlangen die Ausschüsse, daß in der bevorstehenden Novelle zur Reichsgewerbeordnung die Tarif- fähigkeit der Innungen und Innungsverbände einwandfrei gesetzlich festgelegt wird.
Die Verhandlungen der Ausschüße wandten sich sodann der Frage der Alters- und Invalidenversicherung für das selbständige Handwerk zu. Die Berichterstatter wiesen darauf hin, daß schon vor dem Kriege eine zwangsweise Alters- und Pensionsversicherung vom Deutschen Handwerks- und Gewerbckammertag abge^ lehnt wurde. Zur Durchführung einer Zwangspensionskasse von feiten der Handwerkskammern wäre im übrigen eine Gesetzes» crgänzung notwendig, da nach Analogieschluß aus $ lOOn Reichs» gewerbeordnung die Handwerkskammern nach geltendem Recht zur Einrichtung einer solchen Kasse nicht befugt sind. Abgesehen von rechtlichen Bedenken sind aber auch noch weitere Gesichtspunkte für die Ablehnung einer Zwangsversicherung ausschlaggebend: 1. Die Gefahr der Einbeziehung einer Zwangskusse in die allgemeine soziale Versicherung, 2. verträgt sich eine zwangsweise Alters- und Pensionsversicherung nicht mit dem Charakter des Handwerks als eines selbständigen Berufsstandes. Ferner bedeutet eine solche Zwangseinrichtung eine zu weitgehen de Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit. Für die Kammern würde im übrigen die Einziehung der immerhin erheblichen Beträge nicht ohne unangenehme Rückwirkungen bleiben. Für die Bestrebungen, die Altersversicherung einheitlich für das ganze Handwerk zu gestalten, ist der Zeitpunkt noch nicht gekommen. Es wird sich empfehlen, ab,zuwarten, ob die Erfahrungen mit den jetzt bestehenden Einrichtungen dazu Anlaß bieten.
Die Stellungnahme bei Ausschüße gibt nachstehende ein» stimmig angenommene Entschließung wieder:
„Der gemeinsam tagende bcrufsständige und sozialpolitische Ausschuß lehnt eine zwangsweise Alters- und Pensionsversicherung des selbständigen Handwerks ab, da solche Einrichtungen sich nicht mit der Selbständigkeit des Handwerks vertragen und auch rechtliche und technische Bedenken aus lösen müßen. Soweit ein Bedürfnis zu solcher Versicherung besteht, wird dieses durch die schon bestehenden fachlichen oder berufsftändi- gen Einrichtungen befriedigt. Diese können aber nur empfohlen werden, als sie den verficherungstechnischen Vorbedingungen entsprechen."
Auch die Frage der Erwerbslofenfürsorge für das selbständige Handwerk wurde behandelt. Angesichts der vorliegend starten versichcrungstcchnifchen Bedenken und bei Unvereinbarkeit einer Erwerbslofenfürsorge mit dem Charakter des selbständigen Hund- werks bekannten sich die Ausschüße zu folgender Auffassung: „Die Erwerbslosenversicherung für das selbständige Handwerk muß aus den gleichen Gründen abgelehnt werden. Erwerbs- losenvcrsichcrung verträgt sich nicht mit einem selbständigen Meistertum."
Ein weiteres Referat beschäftigte sich mit der Arbeitslosenversicherung. Die Rotwendigteil 5er Uebersührung bei bestehenden Erwerbslofenfürsorge in eine Arbeitslosenversicherung wurde anerkannt. Die Ausschüße betonten die Bereitwilligkeit des