Einzelbild herunterladen
 

39. Jahrg

Samstag, den 16 Januar 1926.

Nr. 3

Hietzener IerLung

Erscheint: Dienstag und Freitag.

Bezugspreis: 80 Pfg. monatlich frei ins Haus.

Redaktionsschluß früh 8 Uhr — Für Aufbewahrung oder Rück- fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Druck Verlag und Expedition:

Gießen, Südanlage 21

Fernsprecher Nr. 1362

Postscheckkonto Nr 8437 Amt Frankfurt o M.

Anzeigenpreise: die 0 mm breite Petit Zeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg , die 90 mm breite Reklame PekUzcile tX- Pfg. Platz oorjchr,jicn ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholungen Rabatt, für Vollklifchcc Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Sonntagsgeöankcn.

Zum Sonnlagsfrieden gehört Familienglück. Die christliche Welt hat beide Begriffe eng verbunden. Der eine hebt und trägt den andern. Sonntagsfriede ohne diesem Glücke ist nicht denkbar.

„Morgen ist Sonntag", spricht der Vater am Feierabend der Woche. Und vor ihm ersteht das Bild der mit ihm sich mühen­den Gattin und der um ihrer Liebe willen ihnen geschenkten Kin­der. wie sie sonntäglich gestimmt und gekleidet mit ihm durch den morgigen Tag gehen werden, von ihm die Sonntags-Heili­gung empfangen.

Feierlicher Ernst, heilige Stimmung und friedvolle Trau- llchkeit tragen in Sonntag und Familien ein gemeinsames Etwas hinein Heute sind beide in Gefahr, Sonntag und Familie. Nicht die Begriffe als solche, aber der christliche Inhalt der­selben. Als Tag der Ruhe soll wohl der Sonntag sein Recht be­halten: aber die Zeit will allmählich seine Heiligung verwischen. Und so mit der Familie, die als natürliche Verbindung von Mann und Weib wohl gelten soll, der man aber die auf ewige Ideale gegründete Harmonie der christlichen Familie allmählich nehmen will. Heute ist alles Sinnen und Trachten in der Welt auf den Genuß abgestellt und für Hohes, Ideales und Heiliges will man keine Zeit mehr haben.

Wem der Sonntag ein leuchtender Friedensstern im Drange der Woche, und die Familie das heilige Eiland ist, an dessen Strande die Wogen der hohen See sich als tändelnder Wellen­schlag verlaufen, der hat die heilige Pflicht, eines durch das an­dere zu retten, den Sonntag durch die Familie und die Familie durch den Sonntag. Eines muß im andern wieder tiefer und inniger verankert werden.

So heiliget wieder den Sonntag in eurer Familie, so heiliget eure Familie wieder durch den Sonntag!

Oie Frage öer Unterbringung öer Eisenbahnschulüoerschreibungtn.

Von Oberregierungsrat Dr. Berger.

Die Unterbringung der auf Grund des Dawes Planes ge­schaffenen Eisenbahn-Schuldverschreibungen ist zur Zeit Gegen­stand der lebhaftesten Erörterungen des In^ und Auslandes Der Ursprung dieser Bewegung ist wohl in Frankreich zu suchen, wo die Versuche, der Finanz- und Währungsschwierigkeiten Herr zu werden, auch zur Behandlung der Frage geführt haben, ob es möglich sei, durch eine sofortige Realisation der genannten Schuldverschreibungen dem französischen Tresor namhafte Be­träge zuzusühren. Zu diesem Plan ist folgendes zu bemerken: Gemäß dem Londoner Abkommen sind bekanntlich 11 Milliarden Schuldverschreibungen der Reichsbahn-Gesellschaft dem Treu­händer für die Eisenbahn-Obligationen, Delacroix, übergeben worden. Der Zinsen- und Tilgungsdienst dieser Schuldver­schreibungen beträgt 5 + 1 Prozent und im normalen Repara­tionsjahre ins gesamt 660 Millionen: diese Beträge werden nach den bestehenden Bestimmungen von der Reichsbahngesellschaft in Reichsmarck an den Generalagenten für Reparationszahlungen abgeführt. Für die Frage der Unterbringung der Schuldver­schreibungen ist nicht nur die Aufnahmefähigkeit des Kapital­marktes, sondern vor allem entscheidend, ob und in welchem Umfange die bei dem Generalagenten für Reparationszahlungen eingezahlten Beträge in ausländische Währung übertragen wer­den können. Da die Unterbringung der Schuldverschreibungen nach Lage der Dinge nur im Auslande möglich ist, wird das Bestreben der ausländischen Kapitalgeber darauf gerichtet sein, im Falle der deutschen Ausländsanleihe von 800 Millionen EM. ben Zinsen und Tilgungsdienst in ausländischer Währung sicher- zustetten, d. h. Garantien gegen eine plötzliche Einstellung des Dienstes der Schuldverschreibungen mit Rücksicht auf die Schwie­rigkeiten zu verlangen, die sich aus den Transfer-Vorschriften des Sachverständigenplancs ergeben. Nach dem Plan hat das Lransfer-Komitee darüber zu entscheiden, ob eine Umwandlung her auf das Konto des Generalagenten für Reparationszahlun­gen eingezahlten Beträge in Devisen mit der Stabilität der deutschen Währung vereinbar ist. Dem Transfer-Komitee fällt also bei der Behandlung der Frage der Unterbringung der Schuldverschreibungen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zu. Bislang hat cs sich den Bestrebungen einer vorzeitigen Rege­lung der Angelegenheit standhaft widersetzt. Aus diesem Grunde hat der Generalagent für Reparationszahlungen, Parker Gil­bert, Veranlassung genommen, in seinen beiden Abschlußberich- ten vom 30. 5. 1925 und 30. 11. 1925 eine Resolution wiederzu- geben, die das Transfer-Komitee im April 1925 in der Frage gefaßt hat. Hierin wird zum Ausdruck gebracht, daß diese Pläne als verfrüht anzusehen sind und von dem Transfer-Komitee erst in Erwägung gezogen werden können, wenn ihnen prraktische Be­deutung zukommt. Dieses Zitat ist auch im Zusammenhang mit den widersprechenden Kommentaren über die Zwecke der jetzigen Amerikareise Gilberts beachtenswert.

Deutscherseits kann — vorausgesetzt, daß die Vorschriften über den Schutz der deutschen Währung beachtet werden, — der Weiterentwicklung dieser Frage in Ruhe entgegengesehen wer­den.

Was die Geneigtheit des amerikanischen Kapitalmarktes zur Aufnahme der Schuldverschreibungen anbetrifft, so scheint —

vorbehaltlich einer Lösung der vorgenannten Frage wenig < Aussicht zu bestehen, solange nicht die endgültige Regelung der französischen Schuldenzahlung an die Vereinigten Staaten von Amerika getroffen ist.

—

Handwcrtertagunq.

Am 29. Dezember traten im „Pcrkeo zu Darmstadt die Führer der Landesfachverbände und der Bczirksverdände des Hes sischen Handwerks zu einer Tagung zusammen, um Stellung zu nehmen ul einem dem Reichswirtschaftsrat vorliegenden Gesetz­entwurf. betitelt: „Zur Förderang des Preisabbuues". Der Tagung wohnten ein Vertreter der hessischen Regierung, sowie mehrere Reichstags- und Landtagsabgeordnete bei. Nach einem eingehenden Referat des Handwerkskammer-Direktors Schüttler wurde der Gesetzentwurf einer gründlichen, sachlichen Kritik aus den Reihen der Versammlungsteilnehmer unterzogen. Der Entwurf enthält außer einer Neuerung im Konkurs- und Ee- schästsaufsichtsverfahren fast ausnahmslos Bestimmungen, die sich gegen das Handwerk richten und geeignet sind, das in müh­samer. jahrzehnte langer Berufsstandsarbeit aufgerichtete, unbe­dingt zur Erhaltung eines, im Rahmen der deutschen Wirtschaft leistungsfähigen. Handwerkerstandes notwendige Organisations- wcsen im Handwerk zu zerschlagen. In allen Erwerbsgruppen ist das Organisationswesen heute äußerst wirkungsvoll geworden, auf Organisation ist heute unser ganzes Gesellschaftsleben ge­richtet. warum will man dem Handwerk allein sein auf die Er­ziehung seiner Angehörigen zur Wirtschaftlichkeit gerichtetes und deshalb produktionsförderndes Organisationswesen mißgönnen? Ohne das Rückgrad seiner Organisation müßte, zumal der Klein­betrieb in der heutigen komplizierten Wirtschaft, der Vernichtung anheim fallen und mit ihm ging der größte Teil des staatser- haltenden Mittelstandes zu Grunde. Daß dieser Entwurf sich fast ausnahmslos gegen das Handwerk richtet, dürfte nach Meinung eines Versammlungsteilnehmers wohl daher rühren, daß die Regierungsstellen bei den übrigen starken Wirtschaftsgruppen nichts auszurichten vermochten. Zunächst lehnt es das Handwerk mit aller Entschiedenheit ab, burd) diesen Gesetzentwurf als hauptsächlichste Triebfeder des hohen Preisstandes an den Pran­ger gestellt zu werden. Aus den Ausführungen der Vorsitzenden der einzelnen Fachgruppen ging klar hervor, wie ohnmächtig der Handwerker der Preishöhe seiner Produkte gegenüber steht, die ihm ditticrt werden durch die Forderungen seiner Rohstofflie­feranten, seiner durch das Schlichtungswesen geschützten Arbeiten, die enormen allgemeinen Unkosten, wie Steuern, Abgaben, Ge­bühren, sozialen Lasten, Frachten, sowie auch durch die An­sprüche, die das Publikum noch immer stellen zu müssen glaubt. Dennoch ist man in allen Handwerkszweigen bis an die äußerste Grenze des wirtschaftlich zu verantwortenden und darüber hin- ausgegangeuen, mit der Ueberzeugung, daß ein Preisabbau im ureigensten Interesse des Handwerks selbst liegt. Entgegen vielfachen Meinungen herrscht auch im Handwerk freier Wett­bewerb, der namentlich in den Baugewerben seine nicht immer einwandfreien Blüten treibt. Besonders hervorgehoben wurde, daß auf der anderen Seite die öffentliche Hand sich nicht in ge­nügender Weise dem Preisabbau angeschlossen hat, sei es als Lieferant von Rohstoffen etc. (Holzgelder, Strom- und Gas­preise), sei es in ihrer allgemeinen Ausgabenwirtschaft, oder auch kn der Höhe der Gerichts-, Post- und ähnlichen Gebühren, der Frachten, Personentarife usw.

Die anwesenden Reichstagsabgeordneten stellten sich gleich­falls auf den Standpunkt, daß der vorliegende Entwurf verfehlt sei, und daß er ein ungerechtes einseitiges Vorgehen gegen das Handwerk allein bedeute: sie versprachen in ihren Fraktionen darauf hinzuwirken, daß die gegen das Handwerk und seine Orga­nisationen sich richtenden Härten nicht zur Durchführung gelan­gen. Für die Zentrumssraktion glaubte Abg. Reg.-Rat Knoll die Versicherung abgeben zu können, daß der Entwurf in dieser Fas­sung abgelehnt werde. Abg. Exzellenz Dr. Becker versicherte, daß seine Partei als die Houptträgerin des Ausschußes der Hand- werkcrschutzgesetzgebung sich niemals mit einer Gefährdung des handwerklichen Organisationswesens einverstanden erklären würde.

Schließlich wurde folgende Resolution angenommen:

Die heute im „Perkeo" zu Darmstadt versammelten Führer des gesamten hesiischen Handwerks lehnen einmütig die Artikel ll und IV des Gesetzentwurfs zur Förderung des Preisabbaus mit aller Entschiedenheit ab. Das Inkrafttreten dieses Entwurfs führt dazu, daß die in jahrzehntelanger, mühseligen Kleinarbeit aufgebaute handwerkliche Organisation zerschlagen, und das Handwerk in seiner sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung um Jahrzehnte zurückgeworfen wird. Die anwesenden Herrn Reichstagsabgeordneten werden gebeten mit allem Nachdruck ge­gen diesen handwerksfeindlichen Entwurf bei den Beratungen im Reichstag Stellung zu nehmen. Das hesiische Handwerk for­dert gleichmäßige Behandlung aller Wirtschaftsgruppen und wen­det sich mit Schärfe gegen das auch in dem vorliegenden Entwurf wieder bekundete einseitige Vorgehen gegen das Handwerk. Sollte der Entwurf trotz des Widerspruches des Handwerks Gesetz werden, so ist sich das hesiische Handwerk darin einig, das Recht zur Kalkulationsbelehrung in den Innungen auch weiterhin zu verteidigen. ♦

Oie neuen Elektchitätspretie in Gießen.

Welchen Tarif wählt m a n ? Von ©beringenieur Ado! | K u n , Gießen.

Am 23. Dezember 1925 hat die Direktion des chibti schen Elektrizitätswerkes folgende Vekanntmachung ver off entließt:

Nach Beschluß der Siadlverordnetcn-Versammlung vom in, Dezember 1925 treten mit der Zählerablesung im Monat Ja nu ar 1926 folgende Strompreistarife in Kraft:

1. Normal-Tarif.

1. Antrieb von Motoren.

(Kleinkraft.)

Bei einem Jahresverbrauch von.

0-

1 000

Kwst. . .

. . 28 Pfg. für die

Ä wst

1 001

2 000

2 001

4 000

•jo

4 001

8 000

. . 19 „ „ „

8 001

14 000

. . 18 „ „ „

14 001

-20 000

. . 17 „ „ „

20 001

30 000

. . 16 „ „ „

30 001

40 000

• - 15 „ „ „

40 001

- 50 000

50 001

60 000

. . 13 „

60 001

70 000

•12 „ „ „

70 001

-72 000

• 11 ......

II. Sondertarif.

a) Während der Tagesstunden . . 20 Pfg, für die Kwst.

„ „ Nachtstunden . . 10 „ „ „ „ Lichtspitzenzeit . . 50 „ „ „ b) Auf den Verbrauch während der Nachtstunden werden folgende Rabatte gewährt: Bei einem Jahresverbrauch von: mindestens 1000 Kwst..... 5% „ 2000 ...... 10%

„ 3000 „ 15% 4000 „ 20%

2. Sonstiger Stromverbrauch.

(Licht, Heizen, Kochen usw. einschl. Haushaltungsmotore.)

I. Einheitstarif: 50 Pfg. die Kwst. ohne Rücksicht auf Zeit der Abnahme.

II. Doppeltarif: a) Lichtspitzenzeit: 50 Psg. für die Kwst. b) übrige Zeit: 10 Psg. für die Kwst. Mindcstabnahmc 40 Kwst. zu 10 Pfg. im Mo nat; Jahresabrechnung.

Hl. Dreisachtarif: a) Lichtspitzenzeit: 50 Psg. für die Kwst.

b) Nachtzeit: 10 Psg. für die Kwst.

Die Rabattsätze sind die gleichen wie die unter II b. c) übrige Zeit. 10 Psg. für die Kwst.

3. Tarif für Krastentnahmc der Dreschbetriebe.

Bei einem Jahresverbrauch von:

0- 1 000 Kwst. ... 19 Pfg. für die Kwst.

1 001 2 000 „ . . . 18 „ „

2 001 - - 3000 ..... 17 „ „ über 3000 „ 10 „ „ „

4. Tarif für den Betrieb von Klingeltransformatoren (nur bei Drehstrombezug) für das Stück und den Monat 20 Pfg.

Tages-, Nacht- und Sperrstunden.

a) als Tagesstunden gelten in den Monaten:

November, Dezember und Januar ß Uhr

Februar und Oktober 6 „ März und September 6 „ April und August 6 ,,

Mai, Juni und Juli 6 „

die Zeiten von:

vorm. bis 4% Uhr nachm.

„ „ 5 „ „

„ „ 6

„ 7 „ abends

„ „ 9

b) als Nachtstunden

gelten während des ganzen Jahres die

Stunden von: 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens,

c) als Lichtspitzenzeit gilt: in ben Sonaten: die Zeiten von November, Dezember und Januar 4 /< Uhr nachm. bis 10 Uhr abends Februar und Oktober 5 „ „ „ 10 „ „ März und September 6 „ „ „ 10 „ „ April und August 7 „ abends „ 10 „ „

Mai, Juni und Juli 9 „ „ „ 10 „ „

Zählerbenutzungsgebühren.

Für Glcichstromzähler bis 7,5 220 4 40 Volt und

Einphasenzähler für alle übrigen Zähler für DoppeUarifzähler für Dreifachtarifzähler

40 Pfg. für den Monat

50 „ „ „ „

100 „ „ „

150 „ „ „ „

Diejenigen Abnehmer, welche nach dem Doppel- oder Drei­fachtarif Strom zu entnehmen beabsichtigen, bitten wir, sich recht­zeitig an die Direktion des ElektrizitLtswerkes zu wenden. Die