39. ^ahrg.
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Zur Sondergebäudesteuer.
Das Presseamt des Stoatsministenums schreibt uns am K Juni:
In Ergänzung der bereits früher getroffenen Bestimmungen über Erleichterungen bei der Sondergebäudesteuer hat der Finanzminister die nachstehenden weiteren Erleichterungen ange ordnet:
I Verzugszuschläge werden erst erhoben, wenn Zahlung nach dem 1. September lsd. Fs. erfolgt.
.' Die Zwangsbeitreibung beginnt für die ersten zwei Steuer ziele erst am 1. August 1926
1 Die Einspruchsfrist wird allgemein bis zum 15. Juli lsd Is. erstreckt.
1 Steuerermäßigung tritt aus Antrag des Steuerpflichtigen auch ein
3) wenn die Bruttorente mehr als i Prozent, aber weniger als 3 Prozent des Steuerwertes beträgt,
b) für gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile, deren Räume durch Betriebseinschränkungen oder ungünstigen Geschäftsgang gegenüber der Vorkriegszeit erheblich geringer ausgenutzt werden. Voraussetzung dabei ist stets, daß eine geringere Ausnutzung der vor dem L Fuli 1918 hergestellten gewerblichen Räume stattfindet.
Falls ein Betrieb in der Inflationszeit Neubauten vorgenommen hat, die jetzt wieder stillgelcgt find, so genüge dies für einen Erlaß der Steuer nicht.
Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist die Steuerschuld in Höhe der auf die vermieteten Räume entfallenden Steuern zu erlaßen, wenn die Einziehung der Forderung an Miete gegen ben Besitzer der Räume dem Eigentümer nach Lage der Sache nicht möglich ist und die Unmöglichkeit glaubhaft gemacht wird.
Diese Erleichterungen wurden mit einer von dem Verband der Hausbesitzer entsandten Kommission besprochen und von die (er gutgeheißen.
Die Mitglieder der Kommission erklärten sich bereit, in den Hausbesitzervercinen darauf hinzuwirken, daß die Haus- iesitzer die stark überlasteten Finanzämter nicht mit unerfüllbaren Forderungen in Anspruch nehmen, sondern ihre etwaigen tbrsuche tm Rahmen der oben erwähnten und der bereits früher ^gestandenen Erleichterungen halten.
Bei dieser Gelegenheit wird erwähnt, daß Erleichterungen, wie sie unter Ziffer 4a vorgesehen sind, auch für die nach 1918 erbauten Siedlungshäuser gelten. Sofern deren Bewertung ent* gsgen den gesetzlichen Bestimmungen nach d tatsächlichen Gestehungskosten vorgenommen worden sein sollte, kann im Rechtsmitteloerfahren Richtigstellung beantragt werden. Auch hier läuft die Rechtsmittelfrist bis 15. Juli 1926.
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Noch mehr Feiertage!
Uns wird geschrieben: Im sozialdemokratischen Volksfreund, Recklinghausen, Nr. 119 vom 25. Mai, findet sich folgende inter- tisante Anzeige:
Kirmesplatz Weitmar
Heute, Dienstag, den 25. Mai 1926:
Große Nachfeier des Bezirksfestes des Verbandes
„der Bergarbeiter Deutschlands"
Jubel - Trubel — Stimmung — Humor.
Die gewöhnlichen Feiertage reichen heute nicht mehr aus, die Vergnügungssucht eines klassenbewußten Proletariers zu befriedigen. Nach zwei Pfingstfeiertagen, die sicher schon aller* hand Geld gekostet haben, große Nachfeier. Erfahrungsgemäß hat dann noch mancher Teilnehmer einen vierten Feiertag nötig, um sich wieder einigermaßen arbeitsfähig zu machen. Welche Zumutungen heute von den sozialistischen Gewerkschaftsführern an den Geldbeutel der Bergarbeiter gestellt werden, er* sieht man auch aus einen feoben veröffentlichten Aufruf der freien Gewerkschaften, in dem die deutschen Arbeiter mit flammenden Worten aufgefordert werden, sich in die für die Unter* hätzung der streikenden britischen Bergarbeiter ausgelegten Sammellisten einzutragen. Da zwischen den Kommunisten, die für die „Internationale Arbeiterhilfe" eine besondere Liste aus gehegt haben, u. den Altverbändlern im Ruhrbergbau ein heftiger Konkurrenzkampf entbrannt ist und beide Parteien bemüht Knd, den höchsten Beitrag abzuführen, dürfte wieder eine hübsche Summe in das Ausland wandern, in ein Land, welches über rmgleich höhere Nationalvermögen und Einkommensreferven kkrfügt, als das deutsche Volk. Alles das paßt schlecht zu den i ständigen Klagen über angeblich unzureichende Löhne und Elend in den Arbeiterfamilien.
Unsere persönliche Aufgabe im Volksdienste.
An jedem der vielen Punkte, an denen mein Leben mit dem des Volkes in Berührung steht, will Gott durch
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"Pake» reich» für 2’A>5Eimer Wasser 1
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P ^ lu^m ^Xl^enge Persil iu..nehmen!
Samstag, v-u 12 Au»i 1926.
Druck. Verlag und Expedition:
8 i e 'g e n , Sudan tage 21
Fernsprecher Nr. 1362 Postscheckkonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.
mich umschassend, reinigend in dies hi nein wirten. Ich kann hier nur an einigen Punkten kurz andeuten, wie das geschehen kann, welche Ausgabe sich uns damit stellen konnte.
Das Stück des deutschen Volkes, das jedem von uns ganz persönlich anvertraut ist, ist unser eigenes leibliches Leben. Leib und Seele, körperliches und geistiges Leben uns unter der Zucht des Geistes Gottes frei und stark machen lasten, das ist das Größte, was wir unserem Vaterlande schenken können, denn damit schenken wir ihm ganze Männer und ganze Frauen gerade das, was ihm am meisten fehlt und an dessen Mangel es heute zu Grunde geht. Uns frei machen lassen, von jeder Gebundenheit an Sünde und Laster, sümpfen bis aufs Blut, daß an unserm Teil die Ketten brechen, mit denen die Mächte der Finsternis unser Volk heute ganz anders knechten und entnerven, als alle menschlichen Gegner mit denen von Versailles es vermögen. Heuchelei und Lüge ist jede nationale GesinnunHsäutzerung, wenn hier in der heiligsten nationalen Pflicht nicht ein ganzer Wille einsetzt und um Gottes Hilfe gerungen wird. — Und uns stark machen lassen an Körper und Geist in körperlicher Uebung, Sport und Spiel; zum mindesten eine gewissen hafte Zimmergymnastik erlauben uns die Verhältnisse wohl stets, wo nur der Wille da ist, die Trägheit zu überwinden, meist aber mehr- und in straffer geistiger Arbeit, im Ringen nach Klarheit im Tiefen- auch wenn es sehr schmerzhaft wird, und nach Treue im Kleinen, auch wenn es sehr langweilig wird. —
Dieses Stück des deutschen Volkes, unser Ich, ist nun mit dem Ganzen durch mannigfache Ordnung und Ee bilde hindurch zu einem lebendigen Organismus verbunden- durch kleine und große Gemeinschaften hindurch sind wir Glieder der Volksgemeinschaft. Allen diesen sozialen Gebilden gegenüber haben wir eine gemeinsame Pflicht. Hincintragen sollen wir in sie ein Leben in unbedingter Ehrlichkeit und unbedingter Dienstbereitschast wie steter Bereitwilligkeit zum Vergeben bei aller Wahrung des eigenen Lebensrechts. Diese drei Dinge sind der Kitt aller Gemeinschaft, und ihr Fehlen, eben die Frucht des Fehlens ganzer Männer und Frauen, hat unser Volk zerstört.
Der Körper des Volkslebens, in dem wir zunächst stehen als Kinder, als Geschwister und Hausgenossen und später als Eltern, ist die Familie. Sie ist die Keimzelle des Volkes, der entscheidende Ansatzpunkt für seine soziale und sittliche Zerstörung oder Gesundung. Unsere Stellung zu Vater und Mutter sowie den übrigen Familien- und Hausgenossen ist der Prüfstein für unsere soziale Gesinnung wie die zum eigenen Körper und Geist der für die nationale und wie beide für unseren Gehorsam gegen Gott, Ehrfurcht, Dienst bis zum letzten ist unsere Pflicht und dem jüngeren Geschlecht gegenüber wohl vor allem, daß wir ihm keinen Anstoß geben. Und doch kann uns der Gehorsam gegen Jesus von den Nächsten scheiden, und unsere schwerste Aufgabe, die uns Christen das Familienleben stellt, ist es, daß ein Nein, das wir um Gottes Willen zu verkehrten Wegen sagen müssen, die die Familiengenossen gehen, nicht zu einem Nein zu diesen selbst wird, nicht die Ehrfurcht gegen Eltern und die Liebe zu Geschwistern zerstört. Hier brauchen wir viel Vergebung und oft auch viel Hoffnung.
P. Gerh. Noske.
Man spart wieder.
Tro^ber Ungunst der Zeiten steigen die Einlagen bei den Sparkassen von Monat zu Monat weiter. So betrug bei der Berliner städtischen Sparkasse der Ge- famtbeftanb der Spareinlagen Ende April wieder 3 916 OOO Reichsmark mehr als am Ende des Vormonats und belief sich auf rund 86 500 000 Mark. Auch die Zahl der Sparkonten ist um 7255 auf 207 200 Stück angewachsen. — Man soll demnach nicht nur grau in grau malen; auch die Hoffnungszeichen sind da.
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Handwerk und Industrie.
Von Oderrcgicrungsrot z. D. Dr. von Köbke.
Eine der wichrigsten Fragen, die das deutsche Handwerl gegenwärtig bewegen und deren volle Tragweite für die Fortentwicklung des letzteren bei den Verhandlungen über den Entwurf einer Reichshandwerksordnung erneut erkannt wurde, ist die Frage der Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie.
Das Mittelalter war hier glücklicher als die Gegenwart. Das gesamte Gewerbe war in den Zünften zusammengeschlossen:
Nr. 24.
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eine Industrie gab es nicht Ader schon bald nach Beseitigung des Zunftzwanges durch die Srenr Hardenbergifche Gesetzgebung traten mit dem Emporwachsen der Industrie Gegensätze zwischen ihr und dem Handwerk auf; insbesondere begannen die Klagen der Handwerker über die Konlurrenz der Industrie. Das Jahr IMS löste auch im Handwerk eine äußerst starke Bewegung aus das sog. deutsche Handwerkerparlament trat in Frankfurt zusammen und erhob die Forderung nach Wiedereinführung des Befähigungsnachweises. Alle diese Bestrebungen halten jedoch kaum einen praktischen Erfolg; mit der Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund, deren Ausdehnung auf Süddeutschland 1871 erfolgte, gelangte vielmehr der Grundsatz der Gewerbefreiheit fast uneingeschränkt zur vollen Herrschaft. Zwar wurden dem Handwerk Die Innungen belassen, auch war die Bildung neuer Innungen erlaubt, eine Rechtspslicht für den Handwerker, einer Innung auiugehören. bestand jedoch nicht. Der Rückschlag Hieb naturgemäß nicht aus; langsam, aber sicher begann der Wiedel, unfbau Der handwerkerlichen Organisation. Als Abschluß dieser Organisationsbewegung in der Vorkriegszeit kann die Hand» werkernooelle von 1897 bezeichnet werden; sie brachte dem Hand werk bii Handwerkskammern und die Möglichkeit der Bildung von Zlvangsinnungen. 'JKü dem Erstarken der handwerkerlichen - r. an'lsation nahmen die Auseinandersetzungen zwischen In. du'tr - und Handwerk über ihre beiderseitige Abgrenzung natur gemäß zu. Diese Auseinandersetzungen mußten umso häufiger werdlt., je mehr sich, insbesondere nach dem Kriege, allüberall im Handwerk Zwangsinnungen bildeten und das berechtigte Selbstgefühl der Handwerker, das Vertrauen auf ihre eigene Kraft wieder gewachsen war. Das Handwerk konnte sich nicht damit zufrieden geben, daß Handwerksbetriebe, die emporgeblüht waren, zur Industrie gerechnet wurden und somit dem Handwerk verlustig gingen. Dieses Ausscheiden mußte umso schmerzlicher empfunden werden, als hiermit für die handwerkerlichen Orga nifationen schwerste Einbußen an steuerlicher Leistungsfähigkeit verbunden waren. Weiterhin erwies sich noch als äußerst schä digend für das Handwerk der Umstand, daß eine Reihe größerer handwerkerlicher Betriebe sich im steigenden Umfange ins besondere während der Inflationszeit — in G. m. b. H. ober ähnliche Rechtsformen umwandelte und die Rechtsprechung zunächst dahin ging, daß juristische Personen weder zu den In nungen noch auch zu den Handwerkskammern — hier bestrittener
- beitragspflichtig seien.
Run sind fast zahllose Versuche gemacht worden, möglichst feste Merkmale zur Abgrenzung zwischen Industrie und Hawdwerk festzusetzen; so hatte auch der deutsche Handwerks- und Gewerbe» tammertag in den ersten Jahren dieses Jahrhundert eine Kommission zur Prüfung über die Abgrenzungssrage eingesetzt, die jedoch nach langwierigen Beratungen zu dem Ergebnis kam: „Eine Bestimmung der Begriffe Fabrik und Handwerk in der Kürze und Schärfe, wie sie die Gesetzgebung erfordert, ist un möglich." In der Praxis begnügte man sich im wesentlichen mit Begriffsbestimmungen, wie sie in Rechtsprechung und Literatur aufgestellt wurden. Nach dem bekannten Landwannschen Kommentar zur G. O. (7. Auflage, Anm. 3 zu 8 100 G. O.) versteht man unter Handwerk im Sinne der E. O. „die nicht fabrikmäßig unter Beteiligung des Betriebsinhabers oder seines Stellvertreters am technischen Hergang der Warenerzeugung betriebenen Gewerbe der Be- und Verarbeitung von Rohstoffen und Halb- sabritaten, ferner der Reparatur und Reinigung von Gegenständen und noch einige andere Gewerbe, die in der Verrichtung persönlicher Dienste bestehen (Barbiere und Friseure insbesondere), vorausgesetzt, daß in diesen Gewerben eine handwerksmäßige Lehrlingsausbildung stattfindel .
Ebensowenig wie es eine gesetzliche Begriffsbestimmung des Handwerks in der G. O. gibt, ebensowenig gibt es eine solche für den gegensätzlichen Begriff der Fabrik. Auch hier begnügt man sich — 8 538 R. V. O. kommt für die G. O. nicht in Betracht mit den Merkmalen, wie sie gleichfalls von Literatur und Rechtsprechung ausgestellt worden sind. Auch hier darf j auf den Landmannschen Kommentar (Anm. 3 d zu 8 100 E. O.) Bezug nehmen, nach dem gewöhn..^ bei einer Fabrik folgende Merkmale vereinigt zu sein pflegen: 1. Arbeitsteilung zwischen *er vorwiegend leitenden und kaufmännischen Tätigkeit des Unternehmers und der technischen Tätigkeit der Gehilfen, 2. Arbeitsteilung unter den Gehilfen, 3. erhebliche Arbeiterzahl, 4. Konzentration der Arbeit in der gewerblichen Anlage des Unternehmers. 5. verhältnismäßig große Ausdehnung der Betriebsräume und anderen stehenden Betriebseinrichtungen, 6. umfangreiche Verwendung von Kraft- und Arbeitsmaschinen, 7. endlich großer Umfang der Produktion bezw. Arbeitsleistung. „Es ist -war nicht notwendig, daß immer diese sämtlichen Merkmale bei einem als Fabrik zu behandelnden Betriebe vereinigt sind, doch dürfen die unter Ziffer 1, 2, 4 und 7 aufgeführten Merkmale nicht fehlen; sie sind die wesentlichen Merkmale, bei deren Vereinigung ein Betrieb als Fabrik anerkannt werden muß." Die ausgestellten Merkmale sind fluffig; dies entspr.^t den Bedürfnissen der Praxis. So richtig diese Tatsache auch ist.