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39. Jahrg.

Gießener Jeiinng

Erscheint: Samstags

Bezugspreis 40 Pfg monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rück, frndung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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ien; allen

junge Leute aller Be­rufe, die zur SEE fahren wollen,erhalten streng reellen Rat und Auskunft (gegr.: 1919) Nur schriftlich. Aus- kunfkstelle 449 Harms Hamburg 19.

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Drucksache^ billigst b. Albin Äle

Sonntagsgeöanken.

Sonntagsmorgen im Maien.

3m Feierklange schallen die ©loden über Täler und Berge, über Dorf und Stadt. Auch sie haben ihren eigenen Ton zur Äaienzeit. Sie läuten den Segen über die blühende Gotteswelt. Eine weckt die andere zum gemeinsamen Glvckcnchoral am Früh­lingssonntag. Nicht hart und dumpf ist ihr Schall, weich und lockend und jubilierend. Die gleiche Glocke, die gestern noch hin­ter einem Trauerzuge einem Menschen auf seinem letzten Wege lautete, dumpf und schwer, sie jubelt heute am Maiensonnlag­morgen und kündet der Welt das Gegenteil von gestern — das Leben. —

Und golden steigt die Sonne empor, und es ist, als würde sie reiner und Heller strahlen als sonst am Morgen des Alltags. Lerozen steigen jubilierend zum strahlenden Firmament, in den Gärten schmettert die Singdrossel ihr Liedchen vom Lenz und im Walde singt ein Massenchor

Das große Wunder ist geschehen Die Welt steht wieder in L. . und Blüten.

Niemand kann an diesem heiligen Werdegang vorübergehcn, ohne ein tiefes Gefühl der Ergriffenheit vor diesem Schöpfer­willen. Die Erde ist jetzt Braut und der blaue Himmel ihr Bräutigam. Wie mit den Augen der Liebe blickt er auf die ge­schmückte Erdenbraut.

Maiensonntag — Hochzeitstag der Erde. Nun sollst du wie­der einmal glücklich sein, du wunderschöne Welt!

Und alles wandert hinaus, nur Frau Sorge bleibt dahein in ihrer schwarzen Kammer. Sie traut sich nicht mit ihrem Gram und Jammer aus ihrer Hütte. Im hellen Sonnenschein würde sie erblinden, der Sang der Vögel würde sie taub machen.

Frau Sorge, kannst ja ruhig sein, Die Zeit wird schon noch kommen, Da du dein Reich führst ganz allein, Es wird Dir nicht genommen!

Nur jetzt zu dieser Frühlingszeit Voll Sonnenschein und Blüten, Voll Menschenglück und Seligkeit Dein Kämmerlein magst hüten?

Waldfried.

Sur Stellungnahme des Alten Bergarbeiterverbandeö beim brtttfchenWergarbetterftrelk.

In einem anläßlich des britischen Bergarbeiterausstandes erlassenen Ausruf des Alten Bergarbeiter-Verbandes werden die deutschen Bergarbeiter aufgefordert, den englischen Kameraden zu helfen, insbesondere durch Beseitigung der Ueberschichten, die gegenwärtig im Ruhrbergbau trotz der zahlreichen Feierschichten in erheblichem Umfange verfahren würden. In einer Zuschrift aus bergbaulichen Kreisen wird demgegenüber darauf hinge­wiesen, daß es sich hierbei um eine Wiederholung unzutreffender Darstellungen handelt, die schon vor Monaten in einer in zahl­reichen größeren Zeitungen erschienenen Erklärung des Bergbau­oereins in Essen richtiggestellt worden seien. Es war behauptet worden, daß im dritten Vierteljahr 1925 in allen preußischen Bergbaugebieten rund 1 837 000 Ueberschichten verfahren und daß durch diese Ueberschichten mehr als 23 000 Bergarbeiter brot­los gemacht worden seien. Der Bergbauverrein hat schon in der er­wähnten Erklärung darauf hingewiesen, daß solchen Berechnungen eine völlige Verkennung des Begriffs Ueberschichten in den amt­lichen Nachweisungen zu Grunde liege. In den Ueberschichten- zahlen seien auch sämtliche tariflich festgelegten belriebsnot- wendigen Ueberschichten (Sonntagsschichten usw.) enthalten, die über Tage in den durchgehenden Betrieben (Kokereien usw.), unter Tage vom Maschinisten, Pumpenwärtern, Pferdeknechten usw. verfahren werden müssen. Die Zahl der zum Zwecke einer

Lagevlan der

vom 31. Mai bis 6. 3mi bs. 3s. der dcuMen LlmdwirNchaftS'SeieMaft.

Samstag, de« 8. Mai 1926.

Druck. Verlag und Expedition:

Siegen, Südanlage 21

Fernsprecher Nr. 1362 Postscheckkonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a M.

erhöhten Forderung eingelegten Ueberschichten sei sehr gering' sie könnten nur in Frage kommen, gelegentlich einer gesteigerten Nachfrage nach bestimmten Kohlensorten, die zu befriedigen nicht nur im Interesse der Zechenliege, sondern auch in dem der Be legschaften. In solchen Fällen ohne weiteres neue Arbeitskräfte einzustellen, die nur vorübergehend beschäftigt werden könnten, sei unmöglich. Vom Bergbauverein sei seinerzeit auch festgestellt worden, daß beispielsweise im Ruhrgebiet mehr als drei Viertel aller Ueberschichten betriebsnotwendig waren. Obwohl die Rich- tigkeit dieser Angaben vom Alten Bergarbeiter-Verband nicht bestritten werden konnte, seien die unrichtigen Darstellungen über das Verfahren von Ueberschichten später mehrfach wieder­holt worden.

Es bedeute auch durchaus eine Verkennung der Interessen der Bergarbeiter, wenn sie die sich jetzt vielleicht bietende günstige Gelegenheit, wegen der Möglichkeit des Absatzes in das sonst von England mit Kohlen versorgte Ausland durch Ueberschichten den ihnen in der letzten Zeit durch Feierschichten wegen Absatz- mangels entstandenen Lohnausfall wieder einzuholen nicht wahr nehmen würden.

*

Annahme der Notstandsgesetze.

London, 7. Mai. In der gestrigen Unterhaussitzung wurden die Notstandsgesetze, welche dem Minister des Innern erweiterte Vollmachten geben, angenommen. 337 Stimmen waren für und 9b gegen die Annahme.

*

Ernste Zwischenfälle.

London, 7. Mai. Nach den letzten Meldungen ist es im Ver­laus des gestrigen Tages in mehreren englischen Städten zu ern­sten Zwischenfällen gekommen. In Hull verhinderten Streikende den Verkehr mit Privatautos. In Aberdeen (Schottland) hiel­ten Streikende die elektrische Straßenbahn an. In Cardiff wei­gerten sich die streikenden Straßenbahnangestellten, einer Auf­forderung der Stadtverwaltung zur Wiederaufnahme des Dienstes oder zur Abgabe ihrer Uniform Folge zu leisten. In London ist am heutigen vierten Streiktage im allgemeinen die Verkehrslage besser .

* Russische Beurteilung.

Berlin, 7. Mai. Das Exekutivkomitee der kommunistischen Internationale in Moskau hat einen Aufruf zum Kampf der englischen Gewerkschaften erlassen. Der Aufruf beweist in seiner ganzen Tendenz, daß die russische kommunistische Leitung mit einen Zusammenbruch des englischen Streiks rechnet. Es wird nämlich bereits schon erklärt, daß der Streik von den Führern „verrraten" werden wird.

Wieder steigende Arbeitslosigkeit.

Die Unsicherheit auf dem Berliner Arbeitsmarkt ist auch in der letzten Woche vorherrschend geblieben. Die Zunnahme der Arbeitssuchenden beläuft sich in der Berichtswoche auf rund 700 Personen. Es waren 245 507 bei den Arbeitsnachweisen eingetragen gegen 244 883 der Vorwoche. Unterstützung bezogen 190 612 Personen.

*

Kein Wohnungsmangel für die Breslauer Wander­ausstellung.

Wie uns mitgeteilt wird, sind die Gerüchte, daß in Breslau für die Zeit der großen Landwirtschaftlichen Ausstellung vom 31. Mai bis 6. Juni ds. Is. bereits sämtliche Hotel- und Pen­sionszimmer belegt sind, ganz unzutreffend. Dem Verkehrsverein Breslau, Am Hauptbahnhof 1, stehen vielmehr noch tausende von Zimmern in jeder Preislage und Einrichtung zur Ver­fügung, die Interessenten gern durch genannte Stelle vermittelt I werden.

Nr. IS.

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Pctitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg, die 90mm breite Nellams-Pelitzeile 96 Pfg. Platz Vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholungen Rabatt, für Vollklischec-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Die Landessteuern.

In der letzten Zeil ergingen die neuen Steuerbescheide über die Landcssteuern. Auf dem Steuerbescheid sind zusammengesaßt die staatliche Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Sonder gcbâudesteucr. Die Zusammenfassung auf einem Zettel ent spricht einem alten Wunsch der Gewerbetreibenden, die es außer­ordentlich lästig empfanden, sich alle Tage den Kopf darüber zerbrechen zu müßen, ob nicht wieder ein Steuertermin da sei, dessen Versäumnis Strafe kostet. Aus dem nunmehr ausge- gebenen zufammengefaßten Staatsstcuerbescheid sind die Ziffern der laufend zu zahlenden Slaalsstcucr und die Zahlungstermine angegeben; ein gleicher Zettel für die Gemeindcabgaben wird in Kürze folgen. Die Zusammenfasiung der Staatssteuern in einen Zielbetrag zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wie hoch der Tri but ist, den man nun alle zwei Monate an den Staat zahlen muß. Und wenn der Handwerker nun auch noch den Gemeindesteuer zettel in der Hand hat, dann mag er mit Grausen berechnen, wie viel er umsctzcn muß und wie lange er daran zu arbeiten hat, bis er die Beträge im Geschäft hereinbekommt.

Bei dieser Sachlage ist eins von Nöten, nämlich Klarheit über die gesetzlichen Bestimmungen, damit nicht zur Wehmut über den tiefen Griff des Steuerfiskus in die ohnehin so schmale Kasse die unerträgliche Unsicherheit darüber kommt, ob denn überhaupt die Anforderung im Einzelfall zu Recht besteht, und ob es nicht eine Möglichkeit zur Milderung gibt. Die drei laufenden Landes steuern seien daher in folgendem einzeln beschrieben:

1. Die Gebäudesondersteuer.

Sie gründet sich auf die 3. Steuernotverordnung, in der die Länder und Gemeinden angewiesen wurden, zur Deckung ihre» Finanzbedarfs und auch zur (leider sehr spärlich erfolgten) För derung des Wohnungsbaues eine Steuer auf die Gebäude zu legen, die einen Ausgleich zu Gunsten der Allgemeinheit herbei führen soll für die infolge der Aufwertungsregelung eingetretene Schuldenminderung. Auf Grund dieser Ermächtigung erging in Hessen — ohne Mitwirkung des Landtags — die Verordnung, betr. die Erhebung einer Sondersteuer vom bebauten Grund' besitz vom 24. März 1924 und neuerdings — abermals ohne Mit­wirkung des Landtags — die Verordnung, die Sondergebäude steuer für das Rechnungsjahr 1926 betreffend, vom 10. März 1926. Mittlererweile hatten die grundlegenden reichsrechtlichen Be stimmungen in der 3. Steuernotverordnung eine Ergänzung er­fahren durch das Gesetz über die Aenderung des Finanzaus­gleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925. Auf Grund dieser Vorschriften ergibt sich folgendes Ge­samtbild:

Vom bebauten Grundbesitz wird eine Sondersteuer erhoben, die in die gesetzliche Miete einbegriffen wird. Zum bebauten Grundbesitz gehören die Gebäude nebst dem Zubehör, der zu­gehörige Hofreitegrund und die mit diesem zusammenhängenden Grab- und Grasgärten.

Der Sondergebäudesteuer unterliegen nicht die zu rein land­wirtschaftlichen Zwecken dienenden Gebäude und Gebäudeteile. (Stallungen, Scheunen, Speicher, Fruchtböden, Schuppen usw.) Werden solche mitherangezogen, so ist alsbald Antrag auf Be­freiung zu stellen.

Ferner unterliegen der Steuer nicht Neubauten, oder durch Umbau oder Einbau geschaffene Gebäudeteile, wenn der Bau erst nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden ist und hierzu nicht Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt worden sind. (Als Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gelten nicht Daudar- lehen, über die der Eigentümer erst nach dem 13. Februar 1924 verfügen konnte.)

Die Sondergebäudesteuer beträgt für den Staat 127,5 R.-Pfg. und für die Gemeinden höchstens 68,7 R.-Pfg. für je 100 Ji des­jenigen Gebäudewertes, der der Vermögenssteuer im Jahre 1914 unterlegen hat. Zusammen also nahezu 2 Prozent des Friedens­werts. Da die Steueranteile der Mieter in Prozenten der Friedensmiete berechnet werden, ist es nachteilig, daß als Steuer­grundlage der Eebäudewcrt gewählt wurde und nicht etwa die Friedensmiete selbst.

Wenn man annimmt, daß das besteuerte Gebäude im Frie­den mit 5 Prozent rentierte, so beträgt die Staats- und Ge­meindesondersteuer zusammen 40 Prozent der Friedensmiete. Den Berechnungen ist auch eine bprozentige Verzinsung des Gebäudewerts zu Grunde gelegt. Betrugen die Friedensmieten daher nicht 5 Prozent des Friedenswerts, so kann Antrag auf entsprechende Ermäßigung bei dem Finanzamt gestellt werden, i dem Rechnung getragen werden muß.

Steuerermäßigungen kommen ferner in folgenden Fällen I in Frage:

Wenn das Grundstück am 31. Dezember 1918 unbelastet oder I nur bis zu 20 Prozent des Friedenswerls belastet war, so w:rd j die Staats- und Gemeindesteuer auf zusammen 18 Prozent des I Friedenswertes ermäßigt. Bei einer Belastung bis zu 30 Pro- I Zent des Friedenswertes erfolgt Ermäßigung auf zusammen 1 1,75 Prozent des Friedenswertes. Diese Ermäßigungen erfolgen : jedoch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Haus­eigentümers. Auch bei Steuerermäßigungen darf der Hausbe­sitzer die volle Miete erheben.

Einfamilienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als mit 20 Prozent des Friedenswertes belastet waren, werden auf Antrag von der Steuer frei gestellt, sofern sie ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr