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39« Jahrg

Samstag, den 7. August 1926.

Nr. 32

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Gießener Jeitnng

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Erscheint: Samstags.

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Zuschußbedars des Reiches im 1. Vierteljahr 1926.

Nach der vom Reichsfinanzminifterium herausgegebenen Uebersicht über die Reichseinnahmen- und -Ausgaben im ersten Vierteljahr des Finanzjahres 1926 (April bis Ende Juni) bt liefen sich, in Millionen Reichsmark ausgedrückt, im ordentlichen Haushalt die Einnahmen auf 1524, die Ausgaben auf 1601. Mit­hin war ein kastenmäßiger Zuschuß von 77 erforderlich. Dagegen

ergibt sich infolge der in den Haushalt jetzt eingestellten schüsie aus den Jahren 1925 und 1924 ein etatmäßiger schuß von 14,8. Im außerordentlichen Haushalt beliefen Einnahmen auf 0,0, die Ausgaben auf 116,5.

Ueber* Ueber* sich die

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Fürstenenteignung.

3» einem hessischen Sonntagsblatt war zu

lesen:

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Zur Hochzeit &te. ^rlag, .Radolfzell a. Bodeche.

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Die Regierung von Sachsen hatte einen jüdischen Ber­liner Rechtsanwalt beauftragt, ein juristisches Gut­achten darüber anzufertigen, ob für den sächsischen Staat eine Pflicht zur Abfindung des sächsischen Königshauses bestünde. Der Rechtsanwalt berechnete für dieses Gut­achten zunächst ein Honorar von nicht weniger als 770 000 Mark. Die Barsumme, die in den Auseinander­setzungsverträgen dem ehemaligen sächsischen Königs­hause zugesprochen wurde, betrug ganze 300 000 Mark. Das war aber selbst den in Aneignungsfragen recht weit­herzigen Genossen zu happig, die rote Regierung wei­gerte sich, zu zahlen. Der Rechtsanwalt aber bestand auf seinem Anteil an der Fürsdenenteignung in hartnäckiger Weise und leitete gegen den sächsischen Staat Klage ein. Nach langem Prozessieren ist es zu einem Ver­gleich gekommen, wonach der Rechtsanwalt „nur" 100 000 Mark bekommt. Seinen Löwenanteil an der Fürstenenteignung hat er also sicher.

Die hessischen Geschichtsvereine zur Fürstenhetze.

Gelnhausen. Der Landesverein für hessische Geschichte und Landeskunde, hat in Gelnhausen seine Iahrestagung abgehol­ten. Bei der Erstattung des Jahresberichts wurde u. a. er­wähnt : „Die in der letzten Zeit anläßlich der Verhandlungen über die Abfindung der Fürstenhäuser nicht selten gehässigen An­griffe der Linkspresse auf die hessischen Landgrafen fanden beim Vorstand wie beiden übrigen Mitgliedern des Vereins lebhafteste ’ uid)fiing. In einem ganz besonders krassen Falle hat der Vorstand auch einen Schritt zur Richtigstellung unternommen, nämlich als die „Welt am Montag" einen von Brunner längst als Fälschung erwiesenen Brief Landgraf Friedrichs II. neuer­dings mit entsprechendem Kommentar abgedruckt, in dem der Landgraf angeblich sein „Mißfallen" darüber ausdrückt, daß von einem nach Amerika transportierten hessischen Truppenteil so wenige seiner Landeskinder gefallen seien, weil infolgedessen weniger englische Werbungsgelder in seine Tasche flössen. Der Vorstand schickte der Redaktion unter Hinweis auf den Brunner- jchen Aufsatz eine Berichtigung zu, die denn auch von der „Welt am Montag" abgedruckt worden ist, aber an so versteckter Stelle, daß gewiß niemand sie gelesen hat. Daraus ergab sich, daß es gegenüber einer übelwollenden Presie ziemlich zwecklos sei, den Kampf gegen die Verleumdung namentlich Friedrichs II., wegen seines sogenannten „Soldatenhandels" aufzunehmen, und man hat daher von ähnlichen Schritten in der Folgezeit abgesehen. Einsichtige und wahrheitsliebende Geschichtsforscher glauben ohnedies nicht mehr an jene Verleumdungen, und Leute, die sich aus parteipolitischen Gründen nicht belehren lasten wollen, wird man ohnedies nicht zu einer gerechten Beurteilung jener einzig aus den Anschauungen ihrer Zeit heraus zu würdigenden

Vorgänge bekehren können."

DieKosten des Volksentscheides für die Sozialdemokratie.

^ie der Vorstand der sozialdemokratischen Partei im „Vorwärts" bekanntgibt, hat der Volksentscheid der Partei 2 042 055,91 Mark gekostet.

Reichsschulgesetz im Herbst?

Aus guter Quelle will der „Schwäbische Merkur" vom 8. Juli 1926 erfahren haben, daß das Neichsmini- sterium des Innern dem Reichstag sofort nach seinem Wiederzusammentritt im Herbst den Reichsschulgesetz- entwurf vorlegen werde. Marinem dieses heiße Eisen immer und immer wieder auf die lange Bank geschoben worden ist, glaubt man nicht cb^r an die Richtigkeit der ^ache, bis man das berühmte Gesetz schwarz auf weiß vor sich liegen sieht. *

Der Nachfolger Pünders.

Infolge der Ernennung des Ministerialdirektors Pünder zum Staatssekretär der Reichskanzlei ist die Stelle des Ministerialdirektors in der Reichskanzlei frei geworden. Dem Vernehmen nach kommt für diesen eiten der bisherige Ministerialrat der Reichskanzlei, Offermann, in Frage.

*

Landrat Schaible freigesprochen.

Landrat Schaible aus Karlsruhe, der während seines Ferienaufenthaltes in Paris wegen eines angeb­lichen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung an gesiegt worden war, ist heute vom Gericht, nachdem der Staats­anwalt die Anklage zurückgezogen hatte, freigesprochen worden.

Sozial.-Kommu nist sicher Gemeindebeschluß.

Das thüringische Städtchen Eisenberg hat eine so zialistsich-tommunistsiche Mehrheit. Diese ist jetzt dazu übergegangen, durch Gemeinderatsbeschluß eine Genc lalumtaufc von Straßen vorzunehmen. Die Wilhelm straße wurde in Adols-Geyer-Straße, die Moritmraße in August Bebel-Straße umgetauft. Aus der Adelheid straße wurde eine Friedrich Ebert-Straße, aus der Bis marckstraße eine Walther Rathenau-Straße. Die Aqncs- straße heißt künftig Rosa-Luxemburg-Straße und die Ernststraße wird in Kar! Liebknecht-Straße umbenannt. Nun wird man ja wohl erleben können, daß bei jeder Aenderung der Mehrheit die Straßenschilder gewechselt werden. An den Straßennamen erkennt dann der Fremde schon die regierenden Herren. Freude aber wer­den am meisten die Schilderfabrikanlen haben.

Was die Statistik sagt.

Nach einer soeben erschienenen Veröffentlichung des Statistik schcn Reichsamtcs ergibt sich für die 45 größten deutschen Städte folgendes

Bild:

16. 6. 1925

1. 12. 1910

1. Berlin

4 013 588

3 734 258

2. Hamburg

1 079 092

953 103

3. Köln

698 064

600 291

4. München

680 704

607 592

5. Leipzig

679 322

644 644

6. Dresden

618 684

608 811

7. Breslau

554 801

514 979

8. Esten

468 696

410214

9. Frankfurt a. M.

461 849

414 576

10. Düsseldorf

431 096

358 728

11. Hannover

422 435

381 678

12. Nürnberg

392 494

342 142

13. Stuttgart

341 461

298 462

14. Chemnitz

331 611

301 295

15. Dortmund

320 256

258 962

16. Bremen

294 966

257 248

17. Magdeburg

292 296

279 629

18. Königsberg Pr.

279 880

24 5 994

19. Duisburg

271 790

229 483

20. Stettin

253 727

237 402

21. Mann hem,

247 486

206 04 9

22. Kiel

213 587

226 560

23. Gelsenkirchen

207 153

191 378

24. Halle a. S.

193 722

180 843

25. Barmen

187 239

187 342

26. Altona

185 135

172 628

27. Kastel

171 483

153 196

28. Elberfeld

167 025

170 195

29. Augsburg

165 522

147 530

30. Bochum

156 762

136 931

31. Aachen

155 222

156 824

32. Braunschweig

146 654

143 522

33. Karlsruhe

145 694

134 411

34. Erfurt

134 973

123 548

35. Krefeld

130 425

129 406

36. Mühlheim Ruhr

127 195

113 627

37. Hamborn

126 043

104 341

38. Lübeck

120 788

109 824

39. München-Gladbach

115 066

110 784

40. Plauen i. V.

111 398

121 272

41. Mainz

108 522

118107

42. Münster i. W.

105 889

90 254

43. Oberhausen

105 121

94 667

44. Wiesbaden

102 557

109 002

45. Ludwigshafen

101869

83 301

45 Großstädten am 16. Juni 1925 am 1. Dezember 1910 nach dem

Insgesamt wohnten in den 16 619 402 Menschen, während

Gebietsstand am 16. Juni 1925 in den Großstädten an orts* anwesender Bevölkerung 15 IN 093 Personen gezählt wurden. Im ganzen hat die Wohnbevölkerung von 1925 gegenüber der ortsanwcsendcn Bevölkerung von 1910 um 9,37 v. H. zugenom- mcn.

In der Reihenfolge der Großstädte sind Berlin und Ham­burg unbestritten an erster und zweiter Stelle geblieben. Köln ist gegenüber 1910 von der sechsten an die dritte, München von der fünften an die vierte und Essen von der neunten an die achte Stelle gerückt. Leipzig hat seinen Platz an dritter Stelle abgeben müsten und sank an die fünfte Stelle. Dresden sank von der vierten auf die sechste und Frankfurt a. M. von der achten auf die neunte Stelle. Hannover, das 1910 noch an zehnter Stelle stand, hat jetzt seinen Platz an Düsteldorf abgeben müssen.

Die stärkste Zunahme der Wohnbevölkerung 1925 gegenüber der ortsan wesen den Bevölkerung 1910 hat Dortmund mit 23,67 D. H. zu verzeichnen. Es folgen dann Ludwigshafen mit einer Zunahme von 22,29 v. H., Hamborn mit 20,8 o. H., Düsteldorf mit 20,17 v. H. und Mannheim mit 20,11 v. H.

Die stärkste Abnahme hat in diesem Zusammenhang Plauen mit 8,14 v. H. zu verzeichnen. Es folgen dann Mainz mit 6,09 v. H.. Aach mit 1,02 v. H. und Barmen mit 0,05 v. H.

Die männerreichsten Städte sind nach dieser Veröffentlichung die Städte im Ruhrrevicr. und zwar kommen auf lOOO männ liche in Hamborn nur 8,92 v. H. weibliche, in Duisburg 9,63 o. H., Oberhausen 9,64 v. H., Gelsenkirchen 9,65 v. H., Bochum 9,77 v. H. und Mühlheim 9,99 v. H.

Der Staat ötaatsformen ötaatsbürserpflichten.

Einige Leitsätze.

1. Der Staat ist seinem Wesen nach die Organi­sation einer Menge von Menschen durch eine mit Auto­rität und Macht bekleidete Obrigkeit, welche die Maße der Untertanen regiert und leitet. Gehören die Staats angehörigen von Natur aujammen (gleiche Ab st am mung, gleicher Voltsgeist) als Glieder des gleichen Bol les, so ist der Staat ein Nationalstaat. Staat sänge hörige können aber auch mit der Macht des Eroberers zusammengehalten werden.

2. Zum Wesen des Staates gehört auch eine Rechtsordnung im Inneren, durch die nicht nur das Verhältnis der Obrigkeit zu den Untertanen, sondern auch der private Verkehr der Staatsangehörigen unter­einander geregelt und der einzelne gegen Gewalt und Hebelgriffe der anderen geschützt wird. Die Ausgabe des Staates ist also in erster Linie die Schaffung einer bestimmten Ordnung, Sicherung der Bürger, ihres Le bens und ihres Eigentums — sofern sich der Staat hieraus beschränkt, ist er Polizeistaat. Der Staat ist heute mehr als je auch Kulturstaat — als solcher hat er das wirtschaftliche und geistige Leben des Volkes zu organisieren. Er schafft Verkehrseinrichtungen, schließt Handelsverträge, überwacht das Sd)ultoefen und unter stützt Wissenschaft und Kunst. Bei höher entwickelten Völkern darf sich der Staat nicht mit der Polizeigewalt begnügen, er hat in weitgehendem Maße Kulturarbeit zu leisten.

3. Zum Wesen des Staates gehört weiter die Ver­tretung gewisser realer Grundinteressen des Staates, des Interesses an seiner Selbständigkeit, an seinem Landbesitz, an seiner Macht, an seinem Wohlstand ande­ren Staaten gegenüber. So sagt man, es gibt Lebens­fragen zwischen den Völkern, die nur durch äußere Machtmittel , letzten Endes durch den Krieg gelöst wer­den können. Nach dem furchtbaren Krieg mit soviel Opfern an Gut und Blut, sollte man von Krieg nicht mehr reden. Eine friedliche Verständigung der Natio­nen bedeutet einen politischen, wirtschaftlichen und mo­ralischen Fortschritt. Eine Versöhnung der Völker her­beizuführen, ist auch die christlichste Pflicht. Darum ist es Pflicht, einer internationalen Verständigung das Wort zu reden, darauf hin zu arbeiten, daß der Krieg aus der Menschheit verschwinde. Das Ideal des ewigen Friedens wird erreicht, wenn sich die christlichen Völker auf die Pflichten und Aufgaben gegeneinander besin­nen, wenn sich die Nationen zu gegenseitigem Schutz ihrer Entwicklungsfreiheit vereinigen. Bei Kultur­völkern sollte das nicht unmöglich sein. Kant (1724 bis 1804) sagt: „Vernunstwesen sollen ihr Zusammen­leben nicht auf Gewalt und List, sondern auf Gerechtig­keit und Vernunft gründen."

Staatsformen: Eine allgemein gültige Staatsver­fassung gibt es nicht. Die Zweckmäßigkeit einer Ver­fassung hängt von der geschichtlichen Entwicklung der geistigen und sittlichen Reife des betreffenden Volkes ab. Aristoteles (384—22 v. Chr.), der einflußreichste Philosoph Griechenlands, der Lehrer Alexanders des Großen, teilt die Staatsformen in Monarchie, Aristo­kratie und Demokratie, je nachdem die Staatsgewalt in der Hand eines Einzelnen liegt, oder einer gewissen bevorzugten Klasse, oder der Gesamtheit des Volkes zu­steht. Eine Ausartung der Monarchie ist die Despotie (Tyrannis), eine solche der Aristokratie ist die Oligarchie (die Herrschaft weniger), die nur das Interesse der Herr-" sehenden Klasse berücksichtigt, eine solche der Demokratie die Ochlokratie (Pöbelherrschaft). Eine wirkliche Staatsform ist die Ochlokratie nicht zu nennen, da sie wohl nur vorübergehend vorkommt, wenn anormale Zustande im Staatsleben herrschen (Räterepublik in München April—Mai 1919). Jetzt pflegt man meist nur zwei Grundformen der Staatsverfassung zu unter- scheiden, die monarchische und die republikanische, je nachdem die Staatsgewalt von einem einzelnen oder von der Mehrheit der Staatsangehörigen durch deren Organe ausgeübt wird. (Absolutismus, wo der Einzel­wille herrscht, Parlamentarismus, wo der Mehrheits­wille der Volksvertreter entscheidet.) Zwischen beiden Formen steht die konstitutionelle Monarchie, in der der Regent bei Ausübung der Negierung an die Zustim­mung der Volksvertretung gebunden ist.

4. National ist der, der das Voll einen will, der die gegeneinander streitenden Kräfte versöhnend über­all das Gemeinsame, alle Verbindende sucht und pflegt. National ist, wer den Interessen der Gesamtheit die

eignen Interessen unterordnet.

Christ.

Das tut der rechte

Er kann nie Interessenpolitiker sein, er muß

ans Ganze denken. Selbstlose Arbeit im Dienst für Volk und Vaterland ist wahres Christentum.

Von hier aus ergeben sich die Staatsbürgerpflichten für den rechten Christen.