Giessener Zeitung
(neueste nacbrkbteu) mit (Giessener Cageblatt)
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Telephon Nr. 1362.
Expedttton: Sßöanlage 21.
Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gietzen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
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38. Jahrg. Dienstag, den 28. April 1925.
Nr. S«.
Zurück zur privaten Wohnungsversorgung.
(Schlug des Artikels aus Nr. 44=45.)
Die Erschlietzungsgesellschaft verkaufte nun die Parzelle an den Baugewerbetreibenden oder den Bauunternehmer, welcher auf derselben ein Haus errichtete, um es seinerseits mit einem entsprechenden gewerblichen Gewinn zu veräußern. Diejenigen Kreise, welche sich mit der Errichtung derartiger Bauten beschäftigten, gehörten beim soliden Baugewerbe zu den Architekten, Maurermeistern und den Angehörigen aller möglichen Zweige des Bauhandwerks.
Die Unternehmer veräußerten ihrerseits die von ihnen erbauten Häuser an diejenigen, welche Anlage ihres Kapitals in Hausbesitz erstrebten. Der Kreis dieser Leute war in Groß- Berlin weit größer, als man im allgemeinen glaubt. Er setzte sich zusammen aus kleinen Rentiers, welche durch die Arbeit eines Lebensalters ein mäßiges Kapital erworben hatten, aus Beamten, welche etwas Vermögen besaßen oder erspart hatten, aus Aerzten, Anwälten, kurz aus vielen, die für ihr verhältnismäßig nicht großes Vermögen eine bessere Verzinsung erstrebten, als sie ihnen die Anlage ihres Kapitals in Anleihewerten ergeben hätte. Trotz aller mißlichen Verhältnisse war für den Mittelstand der Hausbesitz immer noch bei solider und verständiger iWrtschaft eine gute und sichere Kapitalsanlage.
Das Rückgrat dieses gesamten wirtschaftlichen Aufbaues war der Hypothekarkredit, der seitens der Hypothekenbanken und Versicherungsgesellschaften als erste Hypothek in Höhe von sechs Zehnteln des Gesamtwertes des Grundstücks zur Verfügung gestellt wurde. Neben der Institution der ersten Hypothek hatte sich in den Großstädten auch die Gepflogenheit gebildet, zweite Hypotheken auf die Grundstücke aufzunehmen. Für die Gewährung solcher kam fast ausschließlich das Privatpublikum in Frage. Während die ersten Hypotheken je nach Lage des Geldmarktes zu 4 bis 4%% erhältlich waren, betrug der Zinssatz für zweite Hypotheken 5 bis 6%. Die Mehrzahl der Häuser in Berlin war auf diese Weise mit 75 bis 80% ihres Wertes hypothekarisch beliehen. Das ist kurz zusammengefaßt der Hergang der Wohnungsproduktion gewesen. Irgendwelche Erleichterungen durch öffentliche Beihilfen und durch billige öffentliche Kredite hat diese Wohnungsproduktion nicht erfahren. Im Gegenteil, sie war für Staat und Gemeinden eine höchst ergiebige Steuerquelle. Der Grundbesitz hat immer nicht unerhebliche Grundsteuern gezahlt. Bei den verschiedenen Eigentumsübergängen, die der Produktionsgang der Wohnungsversorgung notwendig machte, war stets der Staatsstempel zu zahlen. Später gingen die Gemeinden und Kreise dazu über, auch ihrerseits Umsatzsteuern, die sich ständig erhöhten, zu erheben. Auch der viel umstrittene Wertzuwachssteuergedanke machte vor dem Gewerbebetriebe der Wohnungsproduktion nicht halt. Die mit Umsatzsteuer, Einkommen, und Gewerbesteuer belasteten Betriebe mußten, wenn sie etwas verdienten, auch noch Wertzuwachssteuer entrichten. Wie erfolgreich diese private Wohnungsherstellung
gewesen ist, davon geben die nachfolgenden Zahlen ein gewisses Bild:
Berlin hatte im Jahre 1871 820 000 Einwohner,
die gesamten Vororte, welche
für den Begriff Groß-Berlin
in Frage kamen, 50 000 Einwohner.
Die Einwohnerzahl Groß-Berlins im Gebiete des früheren Zweckverbandes betrug vor dem Kriege im Jahre 1914 etwa 4 Millionen. Die gesamte bauliche Entwicklung für das stetig wachsende Wohnungsbedürfnis war in diesem Zeitraume mit Ausnahme der nicht nennenswert in Betracht kommenden Wirksamkeit der Baugenossenschaften das Werk des Privatkapitals.
Die private Erschließungstätigkeit hat sich naturgemäß den Gesetzen und Bedingungen anpassen müssen, welche für ihre Betätigung gegeben waren, d. h. den Bauordnungen, die sich für die einzelnen Bezirke in Kraft befanden. Man ist vielfach der Meinung, daß diese Bauordnungen erhebliche Mißstände im Gefolge gehabt haben; die gewerbliche Erschließungstätigkeit dafür verantwortlich zu machen, ist eine völlige Verkennung
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