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Eirssrner Zeitung

(neueste nacMclteu) Hit (Giessener Cageklatt)

Amts- u. Uereinsnacbrkbten

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6 0 Goldpfennig monailich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf.

Telephon Nr. 1362.

Lkpeomon: Südanlage 21.

Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gietze«,

Berlagèdruckerei, Conti. Keller, gegr. 1783.

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30 mm Brette Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg

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38. Jahrg. Donnerstag, den 26. März 1925. Nr. 36.

Die Aprilmiete.

Rheinhessische Blätter brachten vor einigen Tagen die — in Anbetracht der seitherigen Gepflogenheiten in der Mietfestsetzung alarmierende — Nachricht, der Fi­nanzausschutz des hessischen Landtages habe die April­miete einschlietzlich Sondersteuer auf 90 Prozent fest­gesetzt. Daran ist nichts Wahres, einmal, weil der Fi­nanzausschutz mit der Mietfestsetzung gar nichts zu tun hat, und zweitens: Na, wir kennen doch unsere Pappen- Hermer.

Wie wir indeß aus zuverlässiger Quelle erfahren, ist beabsichtigt, vom 1. April ab die Sondersteuer in die Miete einzurechnen und gemeinsam festzusetzen. Zur Zeit ergibt dies einen Satz von 70 Prozent (45 Prozent Miete und 25 Prozent Sondersteuer). Vom 1. April ab soll eine Erhöhung um 10 Prozent eintreten, sodatz die -iiete samt Sondersteuer im April 80 Prozent der Friedensmiete betragen würde. Diese 10 Prozent sol­len für die Wiederaufnahme des Zinsendienstes für das e'gene und das fremde Kapital bestimmt sein.

Für die gewerblichen Räume sollen gestaffelte Zu­schläge eingeführt werden. Gewerberäume bis zu 600 v itf Fric^ miete sollen zu^chlagsfrei bleiben, bei Mieten über 600 Mark bis zu 1800 Mark einschließlich sollen 10 Prozent und l m höheren Mieten 15 Prozent Zuschlag festgesetzt werden. Ein Eewerberaum mit einer Friedensmiete über 1800 Mark käme also auf 95 Pro­zent der Friedensmiete.

Ohne zu der ganzen Frage Stellung zu nehmen, bc= d-rf *. ^. die Freigrenze für gewerbliche Räume auf dem Lande einer Herabsetzung, sonst ist die Regelung für Kleinstädte und Landgemeinden wegen der dort herr­schenden niedrigen Friedensmieten illusorisch. In diesem Ei;- - wer' die Vertreter des Hausbesitzes in der zweifellos demnächst stattfindenden Verhandlung im Interesse ^er ^eschäftsvermieter auf dem Lande u. a. zu wirken haben.

Abbau der wohnnngrMangrwirtschast.

Der Wohnungsausschutz des Reichstags beschloß gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten,

die Reichsregierung zu ersuchen, bis zum 30. April 1925 dem Reichstag ein Gesetz zur Aenderung

1. des Reichsmietengesetzes,

2. des Mieterschutzgesetzes,

3. des Wohnungsmangelgesetzes

nach den vom Reichswirtschaftsrat aufgestellten Richt­linien und unter Berücksichtigung der im Reichstag und im Wohnungsausschuß gestellten Anträgen vorzulegen.

Diese von uns bereits mitgeteilten Richtlinien und Anträge sehen eine Lockerung der Zwangswirtschaft vor.

Bei dieser Gelegenheit erklärte der Regierungs- Vertreter, daß die Reichsregierung mit den Landes­regierungen Verhandlungen einleite zum Zwecke eines allmählichen Abbaus des Mieterschutzes, der Verteilung von Vauhilsemitteln und der Bekämpfung des Miet­wuchers.

wirtschaft und Politik.

Von parlamentarischer Seite wird uns geschrieben:

Die Wahl des Reichspräsidenten gibt der ausländischen Presse wieder einmal Veranlassung, mehr oder weniger wohl­meinende Betrachtungen über die parteipolitische Zerrissenheit Deutschlands anzustellen. Das wäre schließlich zu ertragen, wenn es nur bei diesen Betrachtungen bliebe, wenn darüber hinaus nicht die politische Machtlosigkeit Deutschlands die Ver­suchung geradezu herausforderte, die parteipolitische Zerrissen­heit zur Erreichung ganz bestimmter Zwecke und Ziele zu för­dern. Um nur ein Beispiel herauszugreifen: Die freien Ge­werkschaften haben am 18. März eine Kundgebung erlassen, die von den gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich den Vollzug des Washingtoner Abkommens verlangt. Sinn und Bedeutung erhält diese Kundgebung aber erst, wenn beachtet wird, was im Jahresbericht für 1924 des Internationalen Ge­werksschaftsbundes an mehreren Stellen zu lesen ist. Es heißt u. a. darin, daß der Internationale Gewerkschaftsbund die deut­schen Gewerkschaften finanziell in die Lage versetzt habe, den Kampf um den Vollzug des Washingtoner Abkommens, d. h. um die Wiedereinführung des schematischen Achtstundentages, aufzunehmen. Auch das wäre schließlich zu ertragen, wenn der Internationale Gewerkschaftsbund seine Fürsorge gleichmäßig verteilte. Es geschieht z. B. nichts, aber auch gar nichts, um den wachsenden Widerstand der französischen Industrie gegen den Achtstundentag zu brechen. Möglich, daß die französischen Gewerkschaften finanziell unabhängiger gestellt siind, sicher ist aber, daß die französische Industrie ihr Ziel nahezu erreicht hat. Dabei liegen die Verhältnisse doch wesentlich verschieden, was