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Giessener Zeitung

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38. Iahrg. Samslaq, Den 24. Januar »^2ö

Nr. 10*

die neuen Steuern.

Von parlamentarischer Seite wird uns geschrieben:

Was die sieben Steuergesetze, die dem Reichstag zugegangen sind, kennzeichnet, das ist, das; sie ohne Rücksicht auf volkswirt­schaftliche und steuerpolitische Bedenken dem Reich die Einnah­men zu sichern suchen, über die es heute verfügt. Nun steckt ja im sogenannten Steuerüberleitungsgesetz zweifellos so etwas wie der Anfang einer Finanzreform. Aber gerade diese ist es, die wir unbedingt nötig haben, um das Steuerrccht den tat­sächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen wieder anzüpassen. Die neuen Entwürfe tragen durchweg dem Zwang Rechnung, aus der Wirtschaft an Steuern herauszuholen, was sich herausholen lätzt. Alle Tarife sind weit höher als in der Vorkriegszeit, sie sind aber auch höher als die, welche die gleichartigen Steuergesetze in Frankreich und England kennen. Das mutz besonders betont werden, weil dieser Tage erst wieder in der französischen Kam­mer gegen Deutschland der durch nichts begründete Vorwurf er­hoben worden ist, datz die Deutschen weniger Steuern zahlen, als die durch ihre Steuerscheu fast zur internationalen Berühmtheit gelangten Franzosen. Wer das deutsche Steuersystem als Gan­zes sicht, dem fällt sofort auf, daß der Doppelbesteuerung ein außerordentlich großer Spielraum gelassen worden ist. So ist ja die Körperschaftssteuer nichts anderes als eine besonders rohe Einkommensteuer, was auch in der Begründung zu dem neuen Gesetzentwurf zugegeben wird. Die größten Bedenken richten sich indessen dagegen, daß die Rcichsregieiung das Vorauszah­lungssystem für 1925 noch beibehalten will. Nicht nur das, es sollen auch keine Rückzahlungen für die 1924 zweifellos zu viel erhobenen Steuern erfolgen. Darin liegt eine Härte, die auch dadurch nicht gemildert wird, daß auf Antrag im Steuerjahr 1925 eine Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen erfolgen kann. Es bleibt also dabei, daß die Vorauszahlungen auf Grund des Umsatzes oder des Ver­mögens erfolgen müssen, mit anderen Worten, daß auch der Ver­lust unter Umständen als Steuerquelle dient. Offenbar läßt sich die Reichsregierung von der Ausfassung leiten, daß ihr keine Mittel für die Rückzahlungen zur Verfügung stehen, weiter, daß sie 1925 unbedingt ebenso hohe Einnahmen braucht wie 1924. Trifft das zu, dann genügt das Steuerüberleistungsgesetz allein nicht, um für die nächsten Jahre gleich hohe und noch höhere Steuereinnahmen zu sichern. Das aber muß geschehen, wenn die Wirtschaft nicht unter der Steuerlast einfach zusammenbrechen soll. Wie immer auch das Gesetz genannt wird, auf Grund des­sen die Steuererhebungen vor sich gehen, immer ist cs dabei der Wirtschaftsertrag, der die einzige und wirkliche Steuerquelle bildet. Es gilt also, diesen Ertrag zu steigern, wozu finanz- und steuerpolitische Maßnahmen nicht ausreichen. Wenn die Regie­rung vom deutschen Volk jährlich Steuern in Höhe von fast 9 Milliarden Mark verlangt, wenn sicher ist, daß dieser Betrag bis 1930 aus fast 10 Milliarden Mark steigen muß, dann darf sie auf der anderen Seite die Dinge nicht laufen und gehen lassen, i Die Tatsache, daß die Produktion heute im Verhältnis zur Vor- |

lricgszeit um mindestens ein Drittel gesunken ist, steht ebenso einwandfrei fest wie die andere, daß die Gesamtsteuerlast heute schon höher ist als in der Vorkriegszeit, wo wir immerhin ein wohlhabendes Volk waren. Was die neuen Steuergesetze sonst als unleugenbare steuerpolitische Fortschritte bringen, das ist, daß auch die werbenden Anlagen im Reich, Ländern und Ge­meinden künftig zur Körpcrschaftsstcuer herangezogen werden sollen. Bei der Vermögenssteuer sind die Steuersätze zwar hoch gehalten, nehmen aber Rücksicht auf den Kapitalbildungsprozeß. Es bleibt zu prüfen, ob die Steuersätze sich für die Vermögen bis zu 25 000 Mark nicht noch weiter ermäßigen lassen, ob insbeson­dere die steuerfreie Vermögensgrenzc, die 5000 Mark beträgt, nicht hinaufgesetzt werden kann. Der Spartricb mutz unter­stützt und entwickelt werden, denn nur so ist eine gesunde Ent­wicklung des Volksvermögens erreichbar. Das Schlutzstück der Steuerform muß die Finanzreform in Gestalt des Finanzaus­gleichs bringen, der Ländern und Gemeinden wieder finanzielle Beweglichkeit und Selbständigkeit verleiht.