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Giessener Zeitung

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38. Iahrg. Donnerstag, den 19. Februar 1925. Nr. 21.

Die beiden verlorenen Mesèkreise.

Voll Hermann Ritter, Köln

Gewalt ging vor Recht, vor das Recht, das uns nach An­nahme der Wilfon'fchenPunkte beim Waffenstillstand zustand, und so verloren wir die Kreise Eupen und Malmedy, nachdem man deren Bevölkerung eine ehrliche Abstimmung unterband, an Belgien. Man möchte annehmen, daß dem objektiv urtei­lenden Teile der belgischen Bevölkerung heute angesichts der Ein­verleibung nicht so ganz woh ist. Die „historische" Berechtigung zueiner Besitzergreifung dieser deutschen Gebiete muss doch unbe­dingt jedem Geschichtskenner recht fadenscheinig vorkommen. Das Herzogtum Limburg, nach dessen holländischen Teile am Ende des Krieges ja auch starke, aber bald wieder niedergeschla­gene Gelüste in Belgien sich regten, gehörte in alter Zeit ebenso wie die Abtei Malmedy-Stavelot zum Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation. Es fiel nach 1815 zu einem Teile ebenso wie das einst reichsunmittelbare Abteigebiet an das an das Königreich der Niederlande und zum anderen an Preu­ßen. Ein Belgien und damit einen Urgrund für damals etwa nicht berücksichtigte belgische Ansprüche gab es. zur Zeit dieser Teilung nicht. Belgien entstand nach der bekannten Revolu­tion in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts, ent­stand als ein in festen Grenzen von den Großmächten anerkann­ter neutraler Staat, der wie vielleicht auch noch einmal aufge­frischt werden dürfte, für den Fall eines Krieges mit Frankreich Preußen ein Durchzugsrecht durch das Maastal verbürgen mußte. Man hat bei Beginn des Krieges hier leider nichts von einem Hinweis auf dieses verbriefte Recht vernommen und fragt sich bei uns immer noch vergebens, ob Bethmann Hollweg sich dieses Rechtstitcls nicht entsann, oder ob unsere Diplomatie ihn im Laufe der Jahrzehnte stillschweigend verjähren ließ. Ein aus völkischer und sprachlicher Gemeinschaft hergeleitetes Recht auf beide Kreise bestand noch weniger für Belgien. Die wallonische Minderheit des Kreises Malmedy war zwar stamm­verwandt mit den belgischen Wallonen, hegte aber, abgesehen von einzelnen auf Privatvorteile bedachte Wallonen, keiner­lei Sehnsucht nach einer staatlichen Gemeinschaft mit ihren Stammesbrüdern. Sie lebte übrigens nach den bei der Errichtung eines begifchen Staates festgelegten Grenzen und Grundsätzen sätzen ebenso von Rechts wegen innerhalb der preußischen Gren­zen wie die deutsche Bevölkerung der Gegend von Arlon und der deutsch sprechenden Dörfer in Kanton Aubel "innerhalb des belgischen Gebiets. Abgesehen von diesen rund 10 000 Wallonen in Malmedy selbst und in den Bürgermeistereien Beverce, Bellevaux und Weismes sowie in den beiden Orten Faymon­ville und Sourbrodt der Bürgermeisterei Büttgenbach ist die Bevölkerung der beiden Kreise rein deutsch und spricht den in der ganzen mittleren Rheinprovinz gesprochenen ripuarisch frän­kischen Dialekt, der nur in Eupen selbst eine leichte Beeinflus­sung durch das Altflämische erfahren hat. Man kann sich kaum vorstellen, daß das innerpolitische Leben Belgiens, das schon

unter dem heftigen Sprachenkampf zwischen Flamen und Wal­lonen bis zur Stunde leidet, eine Vereinfachung durch Aufnah­me eines starken deutschen und dabei deutsch-selbstbewußten Elementes finden könnte. Man kann sich ebenfalls nicht denken, daß es einsichtigen Belgiern verborgen bleibt, welche Gefühle in einer derart gewonnenen, von ihrem Mutterlande, aus alten verwandtschaftlichen, geschäftlichen und kulturellen Beziehungen trotz ihres leidenschaftlichen Widerspruches gerissenen Vevölke- trotz ihres leidenschaftlichen Widerspruches gerissenen Bevölke­rung leben, welche Gefühle man aber in dem von einem kleinen Lande vergewaltigten großen Deutschland und vor allem im Rheinlande hegt, mit dem auf gutem Fuße zu lebn den Bel­giern ihr cigenstens und allmählich nach verflüchtigen des Sie­gesrausches immer deutlicher erkennbares Interesse gebietet. Uns bleibt nichts anderes übrig, als von der Zeit ein Wieder­gutmachen des den beiden Kreisen und dem ganzen Lande ge­schehenen Unrechtes zu erhoffen und unterdessen immer wieder aufs neue zu betonen, daß wir bei jeder Revision des Friedens­vertrages unser gutes Recht auf beide Kreise proklamieren und nicht aushören werden, die ohne ihr Befragen und wider ihren Willen abgetrennte Bevölkerung für uns zu reklamieren.

Es ist ein schönes Stück deutscher Erde, was man uns an der Westgrenze mit den beiden Kreisen entrissen hat, ein Hoch­land mit großen Wäldern, weiten Weideflächen und einer Fülle idyllischer Talgründe; eine Landschaft, die sowohl mit ihren abwechslungsreichen Szenerien wie auch in ihren kluturellen Werten jedem Eifelwanderer ganz besonders ans Herz ge­wachsen war. Diese kulturellen Werte drängen sich besonders zusammen in den beiden Hauptorten, dem etwa 15 000 Einwoh­ner zählenden Eupen wie in dem kleineren, südlich anmutig im Warche- und Warchennctale, aufgebauten Malmedy. Eu­pens geschichtliche Bedeutung lag von jeher in der Hauptsache auf industriellem Gebiete. Die Tuchmacherei, die hier von den großen flämischen Städten eingeführt und von Kölner Webern nach der Kölner Weberschlacht (1371) weiter belebt wurde, war schon am Anfänge des 15. Jahrhunderts bedeutend, wie aus ei­nem Gesetze Herzog Philipps hervorgeht, das Einfuhr von englischem Tuch und Wollgarn in Rücksicht auf die im Limbur­ger Gebiete und besonders in Eupen blühende Tuch Industrie verbot. Albas grausame, gegen die Protestanten gerichtete Verfolgungspolitik trieb weitere Weber und Färber nach Lim­burg und Eupen, denen dann infolge bürgerlicher Unruhen im 18. Jahrhundert neue Flüchtlingsscharen folgten, so daß im Limburger Lande bald 30 000 Textilarbeiter beschäftigt waren.

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