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38. Jahrg. Samsiag, o>n l 4. März 1H25. Nr. 31*
Der (Eigentumsbegriff.
Von Gustav Reptau.
Jahrtausende hindurch war das Eigentum eine Eigenschaft. Es war mit der Persönlichkeit des Besitzes eng verbunden und schloß die Pflicht, es zu schützen, zu pflegen und zu mehren in sich. Diese Pflicht wuchs in dem Maße, als das Eigentum des Einzelnen auch Lebensgrundlage für seine Mitmenschen war. Seinen Rock zerreißt man auf eigene Gefahr; sein Feld verdirbt man auch auf die Gefahr der andern, die davon leben und versündigt sich dadurch an ihnen. Diese Auffassung vom Eigentum und das darauf aufgebaute alte deutsche Recht war aus den Bedürfnissen der Rasse und des Volkes entstanden, paßte sich daher dem Rassencharakter an. Die Menschen wußten, was sie besaßen und wie sicher sie in diesem Besitz waren. Dieser gesunde Eigentumsbegriff ist heute noch bei der Landwirtschaft vorhanden, wird aber jetzt durch das Dawes-Gutachten bedroht.
Das Gutachten ist für Deutschland gewissermaßen der Abschluß einer Entwicklung, den eine andere unpersönliche Eigentumsauffassung genommen hat, die schließlich zur Vertrustung allen Eigentums in wenigen Händen führt. Vor 100 Jahren begann diese Entwicklung. Man löste das Eigentum von der Person, machte es beweglich und sah nicht, daß man damit einen Riesenbetrug beging. Einmal liegt ja gerade in dem engen Zusammenhang mit der Persönlichkeit der Wert des Eigentums, und zweitens bietet die Loslösung immer wieder neue Möglichkeiten, den Eigentümer um seinen Besitz zu betrügen, der früher nur durch elementare Ereignisse, mit denen er von vornherein rechnen mußte, in Gefahr kommten konnte.
Am deutlichsten wird das an dem Beispiel der Aktie. Man löste den Begriff des Eigentums von der Sache und von der Persönlichkeit, teilte dies Eigentum in 1000 kleine Papierzettel, von denen der eine etwa nach England, der andere nach Frankreich, der dritte nach den Vereinigten Staaten wandern konnte. Ueberall hin waren die „Aktien" zerstreut und wo sich zufällig die Aktienmehrheit fand, da bestimmte unter Umständen ein fremder Mensch über fremdes Eigentum. So liegt in den Händen des amerikanischen Aktionärs das Wohl und Wehe der chinesischen Bergleute, des mexikanischen Farmers, des türkischen Erdölarbeiters, und nun bestimmt er auch über das Wohl des deutschen Volkes. Er entscheidet, wie seine Bahnen arbeiten sollen, wie sein Grund und Boden den Deutschen ernähren, wie der Deutsche arbeiten und lebest soll. Der fremde Amerikaner bestimmt das alles nicht aus dem Verantwortungsgefühl für den Deutschen, das für den Besitz an deutschem Boden und deutschen Werten selbstverständlich sein müßte, sondern aus eigenem persönlichen Interesse, da er ja auch die mit seinem in Deutschland liegenden Eigentum verbundenen Pflichten garnicht kennen kann. Das losgelöste Eigentum wird so zur menschenknechtenden Schablone, denn ebenso wie der amerikanische Eigentümer die Chinesen, Mexikaner und Türken behandelt, so behandelt er auch die Deutschen.
Run hat das von der Aktie kommende Unheil damit noch : nicht sein Ende. Man muß jedes Eigentum nach einem Wertmaß messen, um Aktien daraus machen zu können. Das führte dazu, daß man bald keinen Unterschied zwischen Aktien und Darlehen mehr machte und auch schon Aktien für Dinge ausgab, die noch gar nicht vorhanden waren. Ehe das Bergwerk erschlossen, der Urwald gerodet, das Schiff gebaut ist, nimmt man deren Wert schon als vorhanden an und verteilt dies Eigentum in Aktien. Immer weiter schreitet man auf diesem gefährlichen Weg, bis eines Tages ein plötzliches Ereignis, ein Krieg, ein Bankerott, ein Feuer, die ganzen Grundlagen über den Haufen . wirft.
Schließlich erleben wir sogar, daß der Maßstab der Aktie das jeweilige Geld, als der eigentliche Vertreter des Eigentums angesehen wurde und dann allen Besitz durch seine Entwertung zerstörte. Der Realwert der Aktie sei beispielsweise 1000 Mark übereinstimmend mit dem Kurswert. Durch das entwertete Geld
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