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Giessener Zeitung

(neueste nacbricbten) mit (Giessener Cageblatt)

Jimis- u. Uereinsnacbricbten

Vezugspreis:

6 0 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf.

Tele V 8 oN Nr. 1362.

Expedition: Südanlage 21. Redaktion. Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen.

^erlagëbruderèi, vorm. Keller, gegr. 1783.

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30 mm breite Petitzeile, Answin ts 30 Goldpfg.

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Nr. 5. Dienstag, den 13. Januar 1925. 38 Jahrg.

Die Schaffung neuen Wohnraumer.

120 000 Wohnungen im Reich.

12 v. H. der Friedensmiete für Neubauten.

Die Untersuchung der Frage, welchen Grad der Lebhaftigkeit die Bautätigkeit in diesem Jahre haben wird, dürfte schon des­halb großer Aufmerksamkeit begegnen, weil die Zahl der Neu­bauten die Größe des Blutstromes anzeigt, der eine große Zahl von Gewerben durchpulsen wird. Die Jahre 1922 und 1923 waren in der Hauptsache dem Einzelhausbau gewidmet. Die Entwertungsgewinne auf den verschiedensten Gebieten wurden durch Landhausbauten festgelegt, und in der Zeit der Kapital­knappheit, im Frühjahr 1924, erwiesen sich diese Anlagen manchmal als einzige Werte. Die Angebote solcher Grund­stücke waren im Mai und Juni des Jahres 1924 sehr lebhaft und dringend und drückten auf den Preis. Der Kleinwohnungs- bau in den verflossenen Jahren, der zur Milderung der Woh­nungsnot berufen war, trat zurück, trotzdem neben den Bau­kostenzuschüssen wiederholt ansehnliche Kredite vom Reich für die Fertigstellung der angefangcncn Kleinhaus-, Siedlungs­oder Kleinwohnungsbauten bereitgestellt waren.

In diesem Jahre werden wir glücklicher daran sein als in dem vergangenen. Wir sind nicht mehr auf die Bereitwillig­keit des Paralments angwiesen, Zuschüsse für Bauten zu be­willigen. Die Hauszinssteuer, die schon im letzten Jahre viele Bauvorhaben ermöglicht hat, wird sich in diesem Jahre noch in stärkerem Maße ansammeln. Die Schleusen dieses gesammelten Geldes werden einen befruchtenden Strom von Geld frei lassen, das als zweite oder dritte Hypothek auf Neubauten eingetragen wird. Bei der Hauszinssteuer handelt es sich um sehr ansehn­liche Beträge. Der Steuerertrag, der für Preußen zur Förde­rung des Wohnungsbaues bestimmt ist, wird nach dem gegen­wärtigen Stande der Erhebung auf 225 Millionen Mark ge­schätzt. Dazu kommen weitere 45 Millionen Mark, die als Ausgleichsfonds dem Wohlfahrtsministerium zur Finanzierung von Neubauten in denjenigen Orten zur Verfügung stehen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist und von den dort aufkommenden Steuermitteln nicht entfernt befriedigt werden kann. Es läßt sich bereits heute sagen, daß ohne die Einrich­tung der Hauszinssteuer kaum gebaut werden könnte. Die Ent- fchuldungsgcwinne der alten Häuser durch den Fortfall der Hy­potheken, bezw. ihre Beschränkung auf 15 v. H., werden für die Neubauten zur Unterbringung der Wohnungslosen mobil ge­macht.

Soll man nun nach Maßgabe der vorhandenen Mittel sowie der weiteren Zuschüsse, die Städte und gemeinnützige Gesell­schaften für die Unterbringung von Rentnern und kinderreichen Familien gewähren, darauflos bauen, oder lohnt cs sich, trotz der noch nicht ganz sicheren Verhältnisse, einmal zu überlegen, wieviel Wohnungen denn überhaupt gebraucht werden? Es läßt sich nicht leugnen, daß die Zahl der Wohnungsuchenden

bei den Wohnungsämtern kein richtiges Bild von dem wirk­lichen Bedarf gibt, da sich doch manche Gesuche im Laufe der Jahre erledigt haben oder eingereicht worden sind, weil die Anwärter eine bessere oder größere Wohnung haben möchten.

Zur Feststellung des Wohnungsbedarfs ist ein anderer wissen­schaftlicher Weg eingeschlagen worden. Vor dem Kriege wurden im ganzen Reiche jährlich rund 250 000 neue Wohnungen ge­braucht. Ein Teil davon wurde abgebrochen oder in Geschäfts­räume umgewandelt, so daß im ganzen ein Jahresbedarf von 275 000 neuen Wohnungen bestand. In den zehn Jahren seit Kriegsbeginn sind nun nicht jährlich 275 000 Wohnungen er­richtet worden, sondern im ganzen etwa 550 000, so oaß nur der Zuwachsbedarf von zwei Jahren gedeckt worden ist. So müßte der Rest von 8X275 000 = 2,2 Millionen fehlen, wenn nicht das Zusammenrücken der Bevölkerung, die erhöhte Sterblichkeit infolge des Krieges, Kriegsverluste selbst, Auswanderung usw. den tatsächlichen Bedarf herabgemindert hätten. Dazu kommt die Verkleinerung des Reichsgebiets, die mit 10 v. H. in Rech­nung zu setzen ist, so daß der wirkliche Wohnungsbedarf im Reich auf etwa 1,6 Millionen Wohnungen zu schätzen ist

Es entsteht nun die Aufgabe, festzustellen, wieviel Wohnungen in jedem Jahre gebaut werden müssen, damit wir zu einem freien Wohnungsmarkt kommen und den Folterkammern der Wohnungsämtern entgehen. Rechnet man, daß in der Haupt­sache die Finanzierung der Bauten mit Hilfe von Mietzins­steuerhypotheken vor sich geht, und rechnet man weiter, daß wir etwa in einem Zeitraum von sieben Jahren wieder auf den normalen Stand der Wohnungszahl unter Berücksichtigung des zwischenzeitlichen Bevölkerungszuwachses kommen wollen, so er­gibt sich für diese sieben Jahre ein Bauprogramm, das minde­stens 225 000 Wohnungen neu in jeden! Jahre herstellt. In diesem Zusammenhang sei an das Bauprcgramm in England erinnert, das innerhalb von 15 Jahren 2,5 Millionen Woh­nungen bauen will, also im Durchschnitt jährlich 170 000. Mit einem Bauprogramm von 230 000 Wohnungen im Reich müß­ten wir, da diese Bauten zum überwiegenden Teil mit Mitteln aus der Hauszinsstcuer finanziert werden sollen, die Hauszjns- steuer selbst bezw. den Anteil, der für Neubauten verwendet werden wird, nicht unwesentlich erhöhen.

Ein Teil der Mittel aus dieser Steuer wird jetzt zum Finanz ousglcid) verwendet, und es mehren sich die'Stimmen, die nach den Wahlen eine Erhöhung des Anteils zur Förderung des Bauens verlangen, ja, den gesamten Steuerertrag aus der Miete der alten Häuser den Wohnungsneubauten zur Verfügung ge­stellt wissen wollen.

Welche Beschlüsse die einzelnen Länder fassen wcroen, steht noch nicht fest. Es läßt sich jedoch übersehen, daß, wenn nur die Hälfte des als notwendig erkannten Bauprogramms von 225 000 Wohnungen, wenn etwa 120 000 Wohnungen mit diesen billigen Hypotheken finanziert werden sollten, so müßte schon der Steueranteil für Neubauten 15 v. H. der Friedensmiete be­tragen, während er gegenwärtig in Preußen und Sachsen 10