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(Neueste Nachrichten) mit (Giessener Tageblatt)
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Bezugspreis:
6 0 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine30 Goldpf.
Telephon Nr. 1362.
38. Jahrg.
Expedition: Südanlage 21
Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, SRerfagäbrutferei, vorm. Keller, gegr. 1783.
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Donnerstag, den 9. Juli 1925.
Nr. 80
die ZrieAeasmiete in Hessen.
lSchlntz.)
Zu der Aufstellung im Einzelnen ist folgendes zu bemerken: Durchweg rentierten die Häuser in Darmstadt im Jahre 1914 S %. Was unter und was über 5 % rentierte, kann als Ausnahme angesehen werden. Diese Tatsache ist von allen maßgebenden Instanzen anerkannt. Das vom Verfasser seiner Aufstellung zu Grunde gelegte Haus rentiert aber bei 30 000 Mark Schätzung und 1714 Mark Mieteinahme 5% %. Der Mehrertrag gegenüber der allgemein ortsüblichen Miete beträgt bei voller Friedensmiete 214 Mark jährlich. Diese für Darmstadt ungewöhnliche Rente kann auf einer ausnahmsweise niedrigen Schätzung, wie auch auf die nachträgliche Einrichtung der Mansardenwohnung oder sonstige mir nicht bekannte Umstände zuruchuführen sein.
Durch die Zugrundelegung dieser von der Ortsüblichkeit abweichenden hohen Friedensmiete ergibt die Aufstellung an sich schon ein zur Beurteilung der Allgemeinverhältnisse unbrauchbares Bild. Aber trotzdem für die Zwecke des Herrn Dr. Questel günstigen, weil über das Normalmaß rentierenden, Hauses, ist das Ergebnis bei näherem Zusehen ein durchaus klägliches.
Befassen wir uns zunächst mit dem Ergebnis des Steuerjahres 1924/25, so sind in dieser Zeit an Mieten eingegangen 685,60 Mk.
Ausgegeben sind nach der Ausstellung des Verfassers:
Steuern u. Abgaben (ohne Sondersteuers 246,10 Mk.
Reparaturkosten Mr 5 Mieters 237,60 „
für große Instandsetzungen . . 160 40 „ 644,10 Mk.
sodaß ein scheinbarer Ueberichuß von 41,50 Mk.
verbleibt. Der Bersasser hat aber, ob mit oder ohne Absicht, die Kosten des soz. Hausverwalters nicht in
Ansatz gebracht, die nach seinen Angaben mit wenigstens 120,— Mk. zu berechnen sind, sodaß sich eine Mehrausgabe gegen
über den Einnahmen von 78,50 Mk.
ergibt.
Das Beispiel bietet auch um deswillen ein sehr unzuverlässiges Bild, als der Verwalter nicht etwa die notwendigen Reparaturen in den Wohnungen hat vornehmen lasten, sondern er hat einfach den Mietern die Jnstandsetzungszuschläge belassen, die sie im Interesse der Wohnung verwenden oder nicht verwenden können. In diesem, auch sonst vielfach geübten Verfahren liegt eine große Gefahr für den Vermieter insofern, als der Mieter (ich meine damit nicht alle) die Instandsetzungs- Zuschläge sich vergüten läßt, die Wohnung läßt wie sie ist und eines Tages dem Vermieter eine total abgewohnte Wohnung hinterläßt. Denn daß sich mit den gesetzlichen Zuschlägen eine Wohnung nicht ordnungsmäßig instandhalten läßt, ist eine auch von Mieterseite wiederholt bestätigte Tatsache. Zugegeben aber, die sür die 5 Wohnungen Mr Verfügung gestellten je 47,50 M hätten für das letzte Jahr ausgereicht, so reichen sie für das
Steuerjahr 1925/26, nachdem der Bauindex in der Zwischenzeit von etwa 150 % auf 210 % gestiegen ist, bestimmt nicht mehr
aus.
Welche Aufwendungen für die außerhalb der Wohnungen liegenden Instandsetzungen notwendig geworden sind, darüber sagt der Verfasser nichts. Er beschränkt sich (absichtlich?) auf Wiedergabe des Betrages, der für diesen Zweck vorgesehen ist. 160 Mark im Jahr reichen aber bei Weitem nicht zur Instandhaltung des äußeren Hauses aus.
Ich werde nachstehend mit einem gleichwertigen Haus die Zahlen von Einnahme und Ausgabe auf die Wirklichkeit zurückführen. Es ergibt sich da folgendes Bild:
Mieteinnahme (5 % von 30 000 Jt)
Steuern und Abgaben
Reparaturen (entjpr. dem Bauindex)
Gebühren
Hypothekenzinsen
Verwaltungskosten
(nach Angabe des Verfassers) ab 1. August 1925 erhöhte Sonder
steuer (Mehrbetrag)
Mehrbetrag durch Erhöhung der Ee- meindegrund- und Sondersteuer 66.—
Erhöhung des Brandversicherungs
1500.— Mark
478.60 Ji
472.50 „
127.60 „
108.75 „
120.- „
60.- „
beitrags
10.-
zusammen 1443.45 Ji
Statt der vom Verfasser errechneten 480.15 Mark Zinsen für das eigene Kapital des Besitzers bleiben ganze 56.55 Mark übrig. Wenn man in Betracht zieht, daß in obiger Aufstellung noch nichts enthalten ist für Abschreibung des Eebäudewertes, für Mietausfälle und für Zinsen des Eigenkapitals, so kann jeder Laie ermessen, welche reale Grundlage die von Herrn Dr. Ques- sel aufgestellte Behauptung hat, der Haubesitzer könne aus der Friedensmiete die Zinsen bezahlen, die übrigen Unkosten decken, die Sondersteuer tragen und behalte noch 480 Mark übrig, womit er sein heute mit 6 000 Mark aufgewertetes Haus mit 8 % verzinsen könne. Für die Leser des „Volksfreund" die sich die Mühe einer Nachprüfung der Queffel'schen Zahlen nicht machen, wird die Behauptung des Verfassers den nötigen Ein-
NON NA MANNA
DIE /<A ZIGARETTE
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