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38. Jahrg Dienstag, den 7. April 1925. Nr. 4L
Die öffentliche Meinung der Schweiz Zur deutschen wohnungsZwangswirtschaft.
In einem Artikel „Schweizerische Eoldhypotheken in Deutschland" nimmt die „Neue Züricher Zeitung" vom 27. Februar (Nr. 314) Veranlassung, sich mit den durch die Wohnungszwangswirtschaft geschaffenen Verhältnissen vom Standpunkt der Schweizer Eoldhypothekengläubiger aus zu befassen. Der Artikel nimmt zunächst die deutschen Hypothekenschuldner gegen den Vorwurf in Schutz, daß sie böswilliger Weise keine Hypothekenzinsen entrichten und sagt hierzu:
„Die Sache liegt im allgemeinen etwas anders: den Hausbesitzern ist gestattet worden, 75 Prozent der Friedensmiete zu erheben, wohlverstanden, zu erheben, aber nicht für sich zu behalten, sondern sie größtenteils an den Staat abzuliefern. Der Staat hat durch das Reichsmietengesetz und später durch die Hauszinssteuer dekretiert, daß aus diesen Mitteln neue Wohnungen zu bauen seien, um die Wohnungsnot zu mildern. Diese Zwangswirtschaftsgesetze durchzuführen, braucht es einen komplizierten Apparat: erstens den Steuereinzug, zweitens zahlreiche Verwaltungsstellen und drittens ein Verteilungsfystem, nach welchem diese Summen dem praktischen Zweck zugeführt werden sollen. Die Aufgabe ist immens. Ungezählte Millionen in Goldmark werden der Hauszinssteuer entnommen und zu Krediten an allerhand Unternehmer verwendet. Am 24. Mai 1924 schrieb die „Frankfurter Zeitung" anläßlich einer Beamtenbesoldungsaufbesserung, es sei hierfür eine Deckung nicht vorhanden, man nehme aber die Hauszinssteuer dazu. Eine Filmgesellschaft Trianon erhielt von einem Minister (das stimmt nicht ganz! D. Schriftltg> Millionen, die der Hauszinssteuer entnommen wurden . . ."
„Durch die deutsche Zwangsbewirtschaftung wird das Wohnungselend in Deutschland nicht behoben werden. Der Wohnungsneubau ist ungenügend. Durch diese Verhältnisse aber wird auch der schweizerische Goldhypothekengläubiger schwer getroffen. Eine Zinsenzahlung von seiten des Schuldners ist infolge des Mieterschutzes und der Wegsteuerung der Kapitalrente aus dem deutschen Hausbesitz so gut wie unmöglich . . ."
„Die gesetzes- und verfassungswidrige Verschleuderung der ungeheuren Beträge aus der Hauszinssteuer ist im Widerspruch mit dem Staatsvertrag; wenn nicht gebaut wird, verewigt sich die Wohnungsnot und der schweizerische Eoldhypothekengläubiger hat wohl wenig Aussicht, je wieder Zinsen oder Kapital aus seiner Hypothek zu sehen."
Halten wir diese Ausführungen nicht in allen Teilen, insbesondere hinsichtlich der weiteren Behauptung, daß Steuernachlässe zur Deckung von Eoldhypothekenverpflichtungen von den deutschen Finanzbehörden schlechthin verweigert werden, für rich
tig, so scheint uns doch die Beurteilung der Zwangswirtschaft und deren Auswirkungen als zutreffend. Uneingeschränkt aber billigen wir die weiteren Ausführungen, welche die Einstellung verschiedener gesetzlicher Maßnahmen in bezug auf das Privateigentum zum Gegenstand haben:
„Oft spuken noch sozialistische Theorien in den Verwaltungen. Die Konfiskation der Kapitalrente des deutschen Hausbesitzes dauert nun schon sechs Jahre; es besteht die Gefahr, daß dieser Zustand als endgültig angesehen wird. Ein sozialdemokratischer Bürgermeister einer mittleren Stadt in Süddeutschland sagte wörtlich: er betrachte die Sozialisierung des Hausbesitzes als berechtigt und auch als definitiv; diese Sozialisierung sei die erste Etappe für weitere bezügliche Schritte. Auch die Verwaltungen der Städte, die Frankenanleihen nach der Schweiz schulden, huldigen teilweise sonderbaren Theorien. Das deutsche Volk erkennt diese Theorien nicht, weil es durch den Schein einer Wohltat geblendet wird. Der Mieterschutz ist eine Scheinwohltat, er verewigt die Wohnungsnot. Die Zwangswirtschaft führt zu Koruptionen und Demoralisation. Nationalökonomische Theorien jagen sich; selbst die unglaublichsten werden am Volkskörper ausprobiert. Für die Wiederherstellung des Begriffes Besitz und Eigentum gilt cs einzutreten; die Rechtsverachtung gewisser Kreise in Deutschland sollte auch von der Schweiz aus ins richtige Licht gestellt werden . .
Der Artikel bringt alsdann noch den Vorschlag, die etwa 700 mit Schweizer Goldhypotheken belasteten Häuser aus der Zwangswirtschaft herauszunehmen und die alsdann wieder fließenden Erträgnisse auch zur Zinsenzahlung zu verwenden. Hält man diesen Vorschlag vom Standpunkt der Schweizer Hypothekengläubiger auch verständlich, so läßt sich diese Frage naturgemäß nicht so einfach im Rahmen der Mietzinsbildung lösen. Doch erscheint uns diese Seite des Artikels nicht als das Wesentliche. Bedeutungsvoller halten wir vielmehr die hier gegebene Charakterisierung der Wohnungszwangswirtschaft im allgemeinen, der man leider nicht widersprechen kann. Scheinen auch die Sozialisierungsexperimente am deutschen Hausbesitz der Vergangenheit anzugehören, so ist diese Gefahr je nach der politischen Konstellation nicht endgültig gebannt, umsoweniger, als gerade auf dem Gebiete der Wohnungszwangswirtschaft mancherlei Vorkommnisse ein Mißtrauen in die Gesetzgebung rechtfertigen. Wenn dieses Mißtrauen auch im Ausland spukt, braucht das nicht wunderzunehmen. In welcher Weise dieses Mißtrauen in der Schweiz zum Ausdruck kommt, geht aus einem handschriftlichen Zusatz des Schweizer Einsenders des hier teilweise wiedergegebenen Artikels hervor, der lautet: „Resultat und Moral: Keine Privatkredite oder Geld mehr an Deutsche oder aus Grundbesitz in Deutschland."