Giessener Zeitung
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Lxpeomon: Südaniage 21.
Redakiiou, Truck und Verlag: Albin Klei« in Gießen,
Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
Nr. 34 Samstag, Ven 23. August 1924 37. Iahrg.
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Uebernahme abrikate mit ■tigen Bezirk wird nur auf
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Zur grage der wshnung§- zwangswirtschast wird auch der diesjährige Verbandstag kath. kaufmännischer Vereinigungen Deutschlands Stellung nehmen und zwar auf Grund eines Antrages des Ruhr-Enscher- Eaues. Der Antrag lautet:
Die Reichsregierung ist zu ersuchen, unverzüglich eine Milderung der Wohnungszwangswirtschaft in folgender Weise herbeizuführen:
1. Das freie Kündigungsrecht des Hausbesitzers wird wiederhergestellt in allen Fällen, wo
a) der Hausbesitzer weitere Räume seines Eigentums für seine eigene Familie, seine vor der Verehlichung stehenden Kinder, feine Eltern oder Geschwister nachweislich bedarf.
b) wo der Mieter nachweislich so gestellt ist, daß er die Miete in zwangsfreien Neubauten erschwingen kann, d.
h. bei einem Einkommen, das mit über 10 Prozent bei der Einkommensteuer versteuert wird.
2. Die Mietzins-, Grund- und Gebäudesteuer für das Jahr 1925 ist so zu regeln, daß dem Hausbesitzer bei Uebernahme aller Reparaturen, der Straßenreinigungs-, Kehrichtabfuhr- und Kaminfegerkosten, sowie des Wasiergeldes und der Treppenbeleuchtung, jedoch nicht der Schönheits- reparaturen und Heizungskosten, 50 Prozent der Friedensmiete verbleiben.
3. Für alle Mieter mit einem Jahreseinkommen wie zu lb ist freie Mietvereinbarung zu gewähren bei einer Miet- -zins-, Grund- und Gebäudesteuer von 50 Prozent der vereinbarten Miete. Diefe darf jedoch 20 Prozent des Einkommens nicht übersteigen.
4. Für untervermietete unmöblierte Zimmer fällt die Miete ganz, für möblierte zu einem Drittel dem Hausbesitzer zu.
5. Alle Vauzufchüsse für Mietshäuser müssen als sichere Hypotheken eingetragen und entsprechend verzinst und getilgt werden.
Aus der sachlich guten Begründung ist folgendes hervorzu- i heben :
Ein schwerer Fehler der derzeitigen Gesetzgebung besteht darin, daß das freie Kündigungsrecht dem Hauseigentümer so gut wie grundsätzlich und unterschiedslos vorenthalten wird, Hbft in den Fällen in denen er seines Eigentums dringend für !«ne eigene Familie bedarf. Diese Ueberspannung des Zwangs- , folterns ist vom sittlichen Standpunkt schwer zu beanstanden, denn sie bedeutet einen rücksichtslosen und sehr verbitternden, die Familie schädigenden und zudem in vielen Fällen völlig überflüssigen Eingriff in die Eigentumsverhältnisse und damit ’n die naturrechtliche Grundlage der menschlichen Gesellschaft.
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Es haben sich infolgedessen Zustände entwickelt, die zur folgenschwersten Verwirrung des Eigentumsbegriffes führen müssen. Es ist daher hohe Zeit, die sittliche Forderung wieder zur Geltung zu bringen, daß das Eigentum dem Eigentümer nicht vorenthalten werden darf, soweit er dasselbe zum Wohle seiner eigenen Familie dringend benötigt.
Ein weiterer schwerer Fehler der jetzigenWohnungszwangs- wirtschaft besteht darin, daß sie Bedürftigen und Nichtbedürftigen unterschiedslos zu Gute kommt.
Ebenso darf die Konfiskation des Eigentumsertrags, auch in Zeiten größter Not, eine gewisse Erenzenicht überschreiten, wenn der Staat nicht zum Bürger seiner eigenen Bürger werden will. Diese Grenze wird aber bei den gegenwärtigen Er- tragsverhältnisscn des unbeweglichen Eigentums weit überschritten. Die jetzigen Verhältnisse bedeuten nicht nur eine rücksichtslose Konzentration der Zwangswirtschaft auf die Hausbesitzer zu Gunsten der Industrie, sondern auch die schwerste Benachteiligung des bauhandwerklichen Mittelstandes. Die vielerorts durch Untervermietung eingerissenen Mißbräuche müssen sofort abgestellt werden.
Dieser Antrag, der von einer dem Hausbesitz fernstehenden Seite aüsgeht, zeigt uns, daß auch bei Nichthausbesitzern Verständnis für das Unrecht, das dem Hausbesitz seit Jahren angetan wird, vorhanden ist. Aufgabe derjenigen Hausbesitzer, die großen wirtschaftlichen Verbänden oder Vereingungen angehö- ren, muß es sein, auch ihre Vereinigung zu einem gleichen Vorgehen zu veranlassen. Wenn dem Hausbesitz derartige Helfer zur Seite stehen, wird die Regierung an gleichartigen Kundgebungen nicht unbeachtet lassen können.