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kiessener Leitung

(Neueste Nacdricbreu) mH (Slessener Cageblatt)

Amts- u. Ikreinsnacbrkbten

Bezugspreis:

60 Goldpfcnnig monatlich frei Huus, bei sbligatorisch. Bezug durch Vereiue 30 Goldpf.

Telephon Nr. 1362.

Sxpedtmn: Südanlage 21

Redaktion, Druck und Verlag: Albtn Ktetu in Gieste»,

Berlagsdruckcrei, vorm. Keller, gegr. 1783.

ansetgenpreis: 5 Goldpfennig

für 1 mm Höhe und 44 mm Brette;

für Auswärts 10 Goldpfennig;

Reklameanzeigen 90 mm breit 30 Goldpfg.

Nr. 7/8. Samstag, den 23. Februar 1924 37. Jahrg.

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Aus amtlichen Bekanntmachungen.

Reichs- «nd Laudesvehörde«. |

Keffifchrs Gesamtmi«lster!«m, 12. 2.24. Die sepa­ratistische Bewegung, die im Oktober vorigen Jahres losbrach, hat nunmehr ihr Ende gefunden, die recht­mäßigen Behörden find wieder in sämtliche hessische , Amtsgebäuden kingezogen. Tatsächliche Erfolge waren dieser Bewegung nicht beschicken. Mit stärkster Kraft trat ihr die Bevölkerung entgegen. Die Tatsache, daß nach Jahren schwersten Duldens und Ringens, nach den Monaten des passiven Widerstandes mit seinen fast übermenschlichen Anforderungen an jeden Einzelnen diese Widerstandskraft noch vorhanden war, zeigt, wie im innersten deutsch die Bevöiürung des behüten Gebiets ist und wie fest der Gedanke der Zugehörigkeit zu H.sie« und zum Reich in jed«m ein­zelnen wurzelt. Verhaßt ist die separatistische Idee, die von außen in die Bevölkerung hereingetragen wurde, deutsch will das Land sein und bleibe».

Die Hissische Regierung und mit ihr das unbesetzte Gebiet haben mit Stolz und Bewunderung gesehen, wie die Bevölkerung des besetzten Gebiets unter der Führung pflichttreuer und verantwortungsfreudiger Männer den schweren Kampf gekämpft uns bestanden hat. Dank und Anerkennung hierfür Allen! Die Bevölkerung des besetzten Gebiets soll die Ueberzeugung haben, daß die Hessische Regierung auch weiterhin alles, was in ihren Kräften steht tun wird, um die Leiden des besetzten Gebiets zu lindern, wie sie es nach bester Ueberzeugung seither getan hat. Sie ist sich aber der z. Zt. unabänderlichen Tatsache bewußt, daß ihre Keafr beschränkt ist durch Umstände, die in den bekannten außenpolitischen und finanziellen Ver­hältnissen'des Reichs wurzeln. Aber wenn wir einig sind im Kampfe um die deutsche Sache, einig in der I

nach Veranlagung zur Einkommensteuer.

Abfcbiusszabiung 1923.

Durch die zweite Steueinotvermdnung werden die Finanzämter ermächtigt, die AdlchMsrrâblllU-e» aus Einkommen- und Kö-peischaftsfleuer vom 10. Januar 1924 anderweit scstzusetzcn, falls diese Abschlußzahlungen außer Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Steuer­pflichtigen steheu. Hierbei sollte zum erstenmal die neue Bestimmung Anwendung finden, daß auch der Verbrauch zu berücksichtigen ist. Zu dieser Vorschrift hat, wie uns dom Hansa-Bund sür Gewerbe, Handel und Industrie geichrnbcn wird, der Reichèfinanzministcr am 3. Jan. 1924 einen Erlaß herausgegeben, in dem er ousdrück- Uch darauf hinweist, daß diese Nachveranlagung nur in Ausnahmrsüllen borgen um men werden soll und kei neswkgS eine generelle Nachveranlagung damit gemeint

Abwehr verhaßter oder nicht zeitgemäßer Bestrebungen, einig in der Liebe zur Heimat, zum engeren und Weiteren deutschen Vaterlande, für die schwerste Opfer zu bringen der Stolz jedes Deutschen sein muß, dann werden Hessen und das Reich einer guten Zukunft entgegengehe«!

Postamt Meße«, 7. 2. 24. Nachdem durch- Bekannt­machung des Herrn Oberbürgermeisters die von der Stadt Gießen ausgegcbenen Gutscheine ausgerufen worden sind, werden sie vom 11. Februar ab von de« Postkassen nicht mehr in Zahlung genommen.

Postamt Meße«, 15. 2. 24. „Zur Belebung des Wirtschaftsganges werden gegenwärtig wieder mehr Anpreisungen von der Geschäftswelt an ihre Kunden­kreise versandt. Auch Behörden, Vereine usw. kommen oftmals in die Lage, der Post Massenbriefsendungeu zu übergeben. Deshalb sei auf die erleichternde Neuerung hingewiesen, daß Massen von Briefen, Post­karten und Drucksachen (in Brief- und Kartenform oder unter geeignetem Kreuzband) ohne Huklllede« von marken gegen Zahlung der Fce'gtdühc in bar oder ihre Deckung durch Rentenmackbankscheck oder Ueberweisung auf das Postscheckkonto 4050 des Postamts Gießen beim hiesigen Postamt 2 in der Schulstraße aufgeliefert werden können. — Es werden auch von auswärts durch Vermittelung einer Post- anstalt Massensendungen solcher Art, die den Fern- gebühcensätzen unterliegen, zur Freistemplung vom Postamt 2 übernommen, ohne daß hierfür Beförder­ungskosten entstehen. Zu diesem Versand muß die Verpackung, die Sache des Auflieferers ist, gut und fest sein, damit die Sendungen nicht Kniffe erhalten, die das glatte Durchlaufen durch die Maschine ver­hindern." *

ist. Dec Erlaß bestimmt ferner, daß Erhöhungen der Abschlußzahlungen nicht vorgenommen werden sollen, wo Buch- und Betriebsprüfungen 1922 stattgefunden haben und von den §§ 33a und 33b kein Gebrauch ge­macht worden ist. Ferner sollen die freien Berufe — Aerzte und Rechtsanwälte — durchweg ousicheiden. Die Nachveranlagung soll höchstens bis zu 1,20 Goldmark für 1000 Mk. des Steuersolls von 1922 bezw. 1921/22 unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschluß- Zahlung gehen.

Trotzdem gehe» die Finanzämter dazu über, den Steuerpflichtigen generell Bescheide zuzuschicken, Wodurch die Abschlußzahlungen wesentlich erhöhr werden, und zwar in der Regel bis auf den vom NeichsfinanZmini- I ster festgesetzten Höchstb-trag von 1 20 Goldmark. Die^- Bescheide gehen nicht nur den Vertretern der frtsti Berufe zu, sondern insbesondere denjenigen Finne«,