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Giessener Zeitung

(neueste Dacbricbten) mH (Giessener Cageblatt)

Amts- u. Uereinsnacbricbten

Vezugsprets:

HO Goldpfcmng mona lich frei Haus, bei sLligatorisch. Bezug durch Vereine 30Goldpf.

Televdon ytr. 1362.

LxpeomcN: LüSanlage 21

Redaktion, Druck und Verlag: Albru Klein in Metzen, Sier'agSbruiterei, Vorm. Keller, gcgt. 1783.

anjeigenpreis: 5 Goldpsennig

für 1 mm Höhe und 44 mm Breite: für Auswärts 10 lSoldPfcnnig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg^

Nr. 12. Samsiag, den 22. März 1924 37. Jahrg.

Aus amMchea ^etanntma^ungen.

Reichs- ««d Lavdesvehörde«.

Aefstsches Miukstertum des In«-r«, 10 3. 1924

Auf Grund des §43 der Schor- steinfegeiordnung vom 4. März 1921 werden unter Aufhebung der Bekannt­machung vom 14 Nov mber 1923 die Gebühren Tür Sie Scbornftelnrelelfltiiigmti Wirkung vom io. März 1924 rote folgt geregelt:

L Die Gebühren der Schornsteinfeger betragen:

1. Für die Reinigung von steigbaren, sogenannten deutschen Schornsteinen, die

1 Stockwerk durchlaufen . . .

20

Goldpfg.

2 ...

25

30

4

35

5 ...

40

b » ...

45

usw. für jedes weitere Stockwerk

5

ff

2. Für die Reinigung von engen, sogen, russischen

Schornsteinen, die

1 Stockwerk durch laufe« .

. 15

Goldpfg

. 20

ff

«

. 25

fr

4 n

. 30

ff

5 7,

. 35

fr

6

. 40

fr

usw. für j-dis weitere Stockwerk 5

ff

3. Für das Reinigen eines Schornsteinaufsatzes bis zu 2 Meter Höhe . . . 5 Goldpfg.

über 2 ......10

4. Für das einmalige Reinigen eines engen russischen, in das Gebäude eingebauten Z ntralheizungs-, Wäscherei-, Schreinerei-, Metzgerei -, Schmiede-, Hotelküchen-, Gastwiltschafls Schornsteins, sowie eines russischen Bäck.rei- oder ähnlichen aewe- blichen Zwecken dienenden Schornsteins, ohne Rücksicht auf die Stockhöhe, 40 Goldpfg

o. Für die Reinigung von weiten, steigbaren, in das Gebäude eing« bauton Zentra!heizungsschornsteinen, oder von solchen Schornsteinen, die den in der borgenannten 3 ff. 4 genannten gewerblichen Zwecken dienen, sowie von Schornsteinen für größere Feue­rungen zu gewe> blichen und ähnlichen Zw cken, welche in ihrer Höhe ganz oder teilweise freittèhen, für jeden laufend.n Meter 12 Goldpfg. Für die Reinigung von Schornsteinen für Tampfk ffelfeue- rungen und Ziegeleien berechnen sich die Gebühren nach Stunden auf der Grundlage des abgeschlos­senen Lohntarifs.

H. Für das Ausbiennen der soaenannten russischen Schornsteine, einschl. dec nach § 32 der Schoinstein- fkgerveroidnung damit zu verbindenden Fegung, sind die doppelten Gebühren zu entrichten.

7. Bei Inanspruchnahme außerhalb der regelmäßigen Fegeperioden steht dem Schoinsteiniegermeister eine Ganggebühr zu. Diese berechnet sich nach Stunden auf der Giundlage des abgeschlossenen LohntarifS; außerdem sind die tarifmäßigen Gebühren für die Scho nsteinreinègung zu entrichten.

8. Für das Reinigen der Schornsteine zur Nachtzeit, während U berftunden oder an Sonn- und Feier­tagen sind außer den tarifmäßigen Stundenlöhner» die doppelten Gebühren für Schornsteinrernigung usw. zu entrichten Als Nachtstunden und U ver­stunden gelten die im Lohntarif festgelegten Zeiten.

9. Für das Stellen geeigneten Materials für das Ausbrennen der Schornsteine kann der Schorn­steinfeger eine Vergütung von 20 Goldpfennigen für den Schornstein verlangen.

II. Ais Goldmark gilt der Gegenwert von 10/42 nord- armenkanisch n Dollars. Für die Umrechnung dec Goldmarkbeträge in Reichswährung ist der amt- . liebe Berliner Dollarmittelkurs am Tage vor der Zahlung der Gebühren maßgebend.

III. Für die Vornahme dec Schornsteinreinigungen außerhalb der Grmarkung des Sitzes des Schorn- steinfegermeisters ist ein Zuschlag auf die nach obigen G bührensätzm zu errechnende Zahlung von 10 Prozent zu leisten.

IV. Die vor genannten G bühren sind unter Ginrechnung der Umsatzsteuer festgesetzt. Eine b sondere Inrech­nungstellung der Umsatzsteuer ist daher nicht statt­haft.

Amtsgericht Metzem.

Hess Amtsgericht Gieße«, 15. 3. 24 In unser Han- d. lsregtfter Abt. A wurde eingetragen: Am 8 März 24 bezüglich d.r Firma Gebrüder Schwan in Gießen: Die Prokura des Jakob B ckhardt von Gießen ist er loschen. Dem Kaufmann Ludwig Zecher in Gießen ist Pivkura erteilt. Am 11. Mäiz 1924 die Firma Lösch und Tränkner in Gießen. Gesellschafter find bie Kaufleute Franz Lösch und Hans Tränkner, beide in Gießen Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. März 1924 begonn-n. Bezüglich der Firma Heinrich Tichy zu Gießen: Die Firma ist erloschen.

Kreisamt Metzen.

17. 3. 1924 Die Stadt Gießen (Elektrizitätswerk) beabsichtigt, die vorhandene Lahnwofferkraft weiter auszubauen und für die Elektrizitätsversorgung nutz­bar zu machen. Es ist gepiant, die bestehende Tur­binenanlage des Elektrizitätswerks zu beseitigen und an der Mündung des j tziqen UnterwasffrgrabenS in die Lahn ein neues Kranbaus zu errichten, um eine